Gestatten Walter, Manfred Walter

Zum Auftakt unseres neuen Weblogs möchte ich mich zuerst einmal persönlich vorstellen. Mein Name ist Manfred Walter, ich bin am 23.02.1959 geboren und seit dem 10.10.1983 verheiratet. Wir haben 3 Kinder, 2 Jungs (Manuel und Florian) 1988 und 1993 und ein Mädchen (Stefanie) 2001 geboren. Wir leben im schönen Rückersdorf in der Nähe von Nürnberg.

Mein Hobby ist das Schachspiel, hier bin ich und die beiden Jungs auch im Verein aktiv (hoffe Steffi folgt hier auch noch, ist schon kräftig am üben). Mein Mittlerer, der Florian, ist der wahre Überflieger, er spielt nun seit ca. 2,5 Jahren und hat schon etliche Pokale gewonnen. Sein größter Erfolg war der 1. Platz in der bayerischen Schnellschachmeisterschaft 2004 in der U12. Wenn das so weitergeht muss ich mich wohl bald warm anziehen ;-)

Ich bin seit 1987 in der Versicherungsbranche zuerst haupt-, dann nebenberuflich tätig. Seit März 1997 bin ich hauptberuflich zuerst als Ausschließlichkeitsvertreter, seit 2000 als Versicherungsmakler. Meine berufliche Ausbildung begann 1998 in der Ausschließlichkeit in Form der Ausbildung zum Versicherungsfachmann (BWV), dies ist im Bereich der Ausschließlichkeit die Standardausbildung. Als ich mich als Versicherungsmakler etabliert habe und auch im Zuge der zu erwartenden Vermittlerrichtlinie habe ich mich für einen weiteren Ausbildungsgang entschieden. Im April 2004 habe ich nach einer einjährigen Ausbildungsphase den Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) mit Erfolg abgeschlossen.

Seit meinem Ausstieg aus der Ausschließlichkeit habe ich mich auf das Thema private Krankenversicherung spezialisiert. Meine Internetseite, die PKV-Financial ist seit August 2003 im Netz. Nun biete ich meine Dienstleistung im Bereich der Privaten Krankenversicherung bundesweit an. Die Beratung geschieht entweder durch kompetente Makler vor Ort, oder ich in Form einer telefonischen Beratung. Die notwenigen Informationen werden dann per Mail an den Interessenten geschickt und die Unterlage der daraus resultierenden privaten Krankenversicherung werden dem Kunden mit der Post zugesandt. Bei den Unterlagen befinden sich natürlich der Antrag, das Beratungsprotokoll und ein Maklervertrag. Falls ein Maklervertrag nicht gewünscht wird dann ohne Beratungsprotokoll und Maklervertrag, aber mit einer Verzichtserklärung.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Ausschließlichkeitsvertreter ist der, dass der Ausschließlichkeitsvertreter im Auftrag der Versicherungsgesellschaft beim Kunden ist, er muss die Interessen der Gesellschaft wahren. Als Versicherungsmakler bin ich im Auftrag der Mandanten (meiner Kunden) bei den Gesellschaften das bedeutet, ich muss die Interessen meiner Mandanten wahren. Es gibt in diesem Bereich auch schon Gerichtsurteile die dem Versicherungsmakler den Status des Sachwalters, ähnlich wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater, mit allen Rechten und Pflichten zuordnen. Dies ist meiner Ansicht nach eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die auch das notwendige Fachwissen und den entsprechenden Charakter voraussetzt. Deshalb ist entweder ein Maklervertrag oder eine Verzichtserklärung notwendig.

Als Makler bin ich, wenn ein Maklervertrag gewünscht wird, Ihnen als meinen Mandanten persönlich für meine Beratungsleistung (somit für die finanziellen Folgen einer eventuellen Fehlberatung) in der Haftung. Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflicht unverzichtbar. Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zu einem Ausschließlichkeitsvertreter, hier sind die Haftungsregelungen nicht so streng. Bei der Auswahl eines Beraters im Bereich der Finanzdienstleistung würde ich deshalb immer einem Makler den Vorzug geben.

Zum Schluss möchte ich mich noch für Ihr Interesse bedanken.

Über Anregungen, Fragen oder Kommentare freuen wir uns.

In Zukunft werde ich das Weblog nutzen um wichtige Themen anzusprechen oder auch über aktuelle Themen zu informieren. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und verbleibe,

Manfred Walter

Comments

  1. Hallo Kollege, mein Name ist Hellmuth Hofer. Willkommen in der Blogger-Gilde :-)

  2. Guten Tag, Herr Kollege. Ich denke zwar, dass das Bloggen sicherlich viel Arbeit macht, wünsche Ihnen dennoch viel Spaß dabei.

    Michael Lau

  3. Scharf says:

    Hallo Herr Walter,

    super Content, nette Seite.

    mfg
    Volker Scharf

  4. Kocur says:

    Hallo Manfred,

    netter Blog, brauche auch so was :-)

    Grüße
    Jacob

  5. Hallo Herr Scharf,
    vielen Dank für das Kompliment, das tut sehr gut,

    Viele Grüße Aus Rückersdorf

    Manfred Walter

  6. Hallo Jakob,

    ob du ein Blog brauchst kann ich nicht sagen, macht viel Spass wenn ich mich über alles mögliche auslassen kann:-).
    Ist aber sehr zeitintesiv, frage doch mal deine Webmaster ob ein Blog für dich sinnvoll ist.

    Grüße

    manfred

  7. Florian says:

    Hallo Manfred,
    generelles Danke für die ebenso kostenlose wie offene Aufklärung.
    Das ist erstmal sehr seriös.
    Ich bins leid, mich durch die billger.de seiten durchzuklicken. Ich will Geld sparen und mich allgemein verbessern, ich bin mit allem bei der Arroganz Versicherung ;-)
    Hast Du Lust, mir da mal für das übliche ein Paket zu schnüren – oder magst Dich nicht mit Gebäude, Hausrat, Auto & Co beschäftigen?

    Liebe Grüße
    Florian

  8. manfred says:

    Hallo Florian,

    danke für das Kompliment, ich bin zwar nicht der absolute Vollprofi auf dem Gebiet der Sachversicherungen, zumindest wenn ich mein Wissen in Bezug auf die Krankenversicherung mit dem Wissen in der Sachversicherung vergleiche.
    Denke aber dass mein Wissen im Bereich der Sachversicherung dem anderer Vermittler nicht nachsteht :-) .

    Was ich in diesem Bereich weiß ist, dass es weder auf die Gesellschaft noch auf den Beitrag der Police ankommt, sondern was in der Police versichert ist. Ob das dann billiger wird, kann ich nicht sagen, wichtiger als 10 € oder 20 € mehr Beitrag sind die Leistungen.

    Deshalb ist die Auswahl des Vermittlers so wichtig, wenn Sie sich bei einem Ausschließlichkeitsvertreter versichern, dann müssen Sie nehmen was diese Gesellschaft hat.

    Die Probleme fangen meist an, wenn ein größerer Schaden entstanden ist, dann geht es los, weil der Kunde meint, na ja dafür habe ich ja meine Versicherung, die Versicherung aber unter Umständen der Meinung ist, der konkrete Fall ist aber in der Police nicht eingeschlossen.
    Wegen dieses Dilemmas wurde der landläufige Spruch geprägt: die Versicherungen zahlen ja sowieso nicht.
    Das Gleiche ist, wenn Sie sich selbst auf die Suche nach einer Sachversicherung machen, Sie können eigentlich nicht an alle Eventualitäten denken, ich denke billiger .de ist nicht der richtige Ort um Versicherungen einzukaufen.
    Dennoch biete auch ich über mein neues (noch nicht ganz fertiges) Portal: http://www.sachversicherung-online.de/ einen Sachversicherungsvergleich mit Onlineabschluss an. Ganz besonders stolz bin ich auf die Seite, weil diese zum Grossteil (bis auf das Layout) von meinem Sohn, Florian :-) geschrieben wurde. Dies ist das erste Werk von Flo der erst 13 Jahre alt ist.

    Teilen Sie mir Ihre Telefonnummer mit, dann können wir die Einzelheiten besprechen.

    Grüße manfred

  9. V. Herrmann says:

    Hallo Herr Walter,
    mir ist eine merkwürdige Sache aufgefallen, vielleicht können Sie
    da aufklären: beim Thema PKV spaltet die *** die Gemüter: bei keiner anderen PKV bekommt man so unterschiedliche Beurteilungen; merkwürdigerweise lehnen alle Makler die *** kategorisch ab, aber diejenigen aus meinem Bekanntenkreis (insg. 4), die bei der *** sind,
    haben nur Positives zu berichten (Stiftung Warentest im übrigen auch).
    Was soll man denn da glauben?
    Zahlt die *** so geringe Provisionen?
    Noch was: wie beurteilen Sie die “Gefahr”, heutzutage bei der DBV
    einzusteigen (Thema AXA)?
    Gruss,
    V. Herrmann

  10. manfred says:

    Hallo Herr Herrmann,

    zuerst die leichte Antwort, den Zusammenschluss der AXA mit der DBV sehe ich positiv.
    Die gemeinsame Krankenversicherung ist größer und kann somit die Herausforderungen der Zukunft noch besser bewältigen.

    Mit der Gesellschaft die sie genannt haben ( ich bin mir nicht sicher, ob ich den Namen in diesem Forum nennen darf, dass könnte abmahnfähig sein, deshalb nehme ich die Bezeichnung Gesellschaft, deshalb werde ich auch Ihren Beitrag in diesem Punkt zensieren, dafür bitte ich um Verständnis) ist es etwas schwieriger, einmal ist es richtig, dass die Gesellschaft wenig bis keine Courtage zahlt und die Makler deshalb einen großen Bogen darum machen. Das Problem ist halt dass sich viele Leute die zu diesem Thema sich zu Wort melden keine Ahnung haben.
    Ganz offen gesagt, von den Leistungen ist die Gesellschaft bis auch ein paar wesentlichen Punkte wie z.B der Bereich Hilfsmittel recht gut. Wenn man den Hilfsmittelkatalog so akzeptiert dann wäre das erst einmal o.k. (übrigens gilt diese Aussagen genauso für die AXA vs. DBV).
    Das eigentliche Problem der Gesellschaft ist, dass die Tarife hoffnungslos unterfinanziert sind. In der Fachsprache nennen wird das positiven Spiraleffekt, diese geht solange gut, bis nicht mehr genug neuen Kunden aufgenommen werden können, dann bricht der Spiraleffekt zusammen und es müssen erhebliche Beiragsanpassungen vorgenommen werden, diese führen dann dazu, dass die gesunden Kunden die Gesellschaft verlassen, was wider zu Beitraganpassungen führt, dies ist dann der negative Spiraleffekt. Diesen Effekt hatten wir schon z.B. in einem Tarif der Mannheimer oder der Berlin Kölnischen heute sind diese Tarife saniert und werden für die Zukunft recht beitragstabil sein, war aber eine harte Rosskur. Das steht Ihren Bekannten bei der Gesellschaft noch bevor, klagen sie dann bitte nicht, wenn in Zukunft irgendwann dieser Effekt zu Beitraganpassungen jenseits der 50% vorkommen werden, das wird geschehen

    Grüße manfred

  11. Ulrike says:

    Hallo Manfred,

    wollte mich nur für die schnelle Info bedanken. Ich kann nur sagen, dass ich mich im letzten halben Jahr ziemlich intensiv mit dem Thema PKV-GKV beschäftigt habe und ich habe niemanden!!! (einschließlich Anwalt, Versicherungen usw) gefunden, der sich mit Thema so gut auskennt wie Du. Ein ganz ganz dickes Lob! Leider konnte ich meinen erzwungenen Wechsel von der Privaten in die GKV nicht verhindern, aber ich bin trotzdem dankbar, das es noch Menschen gibt, die sich mit einem Thema auskennen. Weiter so!!!!!!

    Viele Grüße Ulrike

  12. manfred says:

    Hallo Ulrike,
    für dieses Kompliment kann ich nur “Danke” sagen.
    Grße
    manfred

  13. Hendrik E. says:

    Hallo Manfred,
    erstmal ein kräftiges Lob zu deiner Seite.
    Habe zum 01.10.07 auch den Entschluss gefasst FREI zu werden, was Du sicherlich verstehen kannst. Es ist mir mittlerweile einfach zu Wieder geworden Verträge zu verkaufen, die nicht zu den Kunden passen, weil ich keine andere Möglichkeit habe (die Ausschliesslichkeit halt) und dann noch zu Preisen, die jenseits von Gut und Böse sind. Ich war von über 1000 Mitarbeitrern fast jeden Monat unter den Besten 30 und habe am Monatsende manchmal nicht mehr gewusst wie ich meine Rechnungen bezahlen sollte. Ich mag gar nicht sagen welche Gedanken mir bzgl. des Verkaufs manchmal gkommen sind um wieder Abschlussprovisionen zu bekommen. Da ich aber auch in 30 Jahren noch ohne Stahlhelm durch die Stadt gehen möchte habe ich diese Gedanken ganz ganz schnell wieder verworfen und mich an das strebsame ehrliche Arbeiten meiner Mutter erinnert und bin, Gott sei dank, auch ehrlich geblieben.
    Der entschluss Makler zu werden kam aus dem Bauch nach einigen verheulten Abenden (ich bin normalerweise kein Weichei) Magenschmerzen und Schlafstörungen. Ich bin zum “Schef” gegangen und habe gekündigt. Seither (ca 4 Wochen) habe ich so viele Provisionen in der Anbahnung das ich davon ein gutes halbes Jahr leben kann, das Sachgeschäft noch gar nicht einbezogen. Ich glaube die Entscheidung war bis jetzt die Wirtschaftlichste meines Lebens. Zudem sind die Depressionen wie weggefegt, der Magen funktioniert wieder und das Selbstwertgefühl steigt täglich. Meine Kunden sind dankbarer denn je und haben plötzlich Schokolade und andere kleine Aufmerksamkeiten für mich parat. Kein Wunder wenn man prämien um 15-35% senken kann und gleichzeitig einen “Affengeilen” Schutz anbieten kann. Ich denke wenn ich noch 2 Jahre Gas gebe kann ich auch mal wieder ne Woche in den Urlaub fahren, was ich seit August 2004 nicht mehr machen konnte (Zeit/Geld/Zielzahlen). Je mehr ich übers Maklersein lese um so besser gefällt es mir. Ich wünsch Dir weiterhin viel Erfolg. Und vielleicht hast Du ja noch ein paar gute Tips.
    MfG Hendrik

  14. manfred says:

    Hallo Hendrik,

    danke für das Kompliment, den wichtigsten Schritt hast Du ja schon hinter dir, wenn es so gut läuft dann würde ich empfehlen erst einmal so weiter zu machen. Wichtig ist eben auch die Produktgeberseite, hier ist eine strategische Entscheidung gefragt willst du bei den einzelnen Gesellschaften die Anbindung oder über Pools. Als “Einzelkämpfer” würde ich dir zu der Poollösung raten. Die Hintergrundsarbeit eines Pools wird in Zukunft wesentlich wichtiger z.B. um die Vermittlerrichtlinie oder auch die damit verbundene Dokumentationspflichten zu erfüllen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch dass der Pool sich um möglichst haftungsminimierte Produkte kümmert. Außerdem ist die Bestandsicherheit ein existenzielles Thema. Was geschieht wenn der Pool Pleite gehen sollte, da hab ich schon ordentlich Lehrgeld bezahlt. Wenn du auf Einzelanbindungen setzt musst du natürlich die Verträge genau durchlesen bzw. von einem Fachmann prüfen lassen. Habe schon von einem Kollegen gehört, der bei einer Krankenversicherung einen PKV Bestand von ca. 60.000 DM Bestandscourtage hatte. Die besagte PKV hat den Maklervertrag gekündigt und dann schaute der Makler dumm aus der Wäsche weil die Krankenversicherung seit der Kündigung die besagte Bestandscourtage nicht mehr gezahlt hatte.
    Wir können uns ja mal zusammentelefonieren,
    mit collegialen Grüßen

    Manfred

  15. Eva says:

    Hallo Manfred,
    hab mir bisher noch keine großen Gedanken über unsere PKV gemacht -war nur gestern schockiert, dass der monatl. Beitrag bei der PKV meines Mannes ab Januar um schlappe 150!!! Euro steigen soll. Als Erklärung war das AGG genannt. Ist eine derart drastische Preissteigerung noch “normal”?? Welche Fristen muss man im Falle einer Kündigung auf Grund der Preissteigerung einhalten?
    Liebe Grüße,
    Eva

  16. manfred says:

    Hallo Eva,
    das AGG verursacht bei den Männern eine Beitragssteigerung, je nachdem wieviele Frauen in dem Tarif versichert sind.
    Lesen Sie dazu meinen folgenden Artikel zu diesem Thema:
    http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/08/01/maenner-zahlen-bald-mehr-fuer-private-krankenversicherung/
    Ich kann ihnen gern weiterhelfen, ich würde mir ersteinmal die Leistungen des Tarifes Ihres Gatten ansehen und dann mit einem Vergleich nachschauen ob Änderungen in welcher Form auch immer möglich sind.
    Grüße
    manfred

  17. Eva says:

    Hallo Manfred,
    vielen Dank für die schnelle Antwort und das Angebot.
    Habe eben mal mit der Versicherung telefoniert, die wollen
    mir zwei Alternativen ausarbeiten und zuschicken. Bin
    sehr gespannt…und werde dann u.U. gerne auf Ihr Angebot
    des Tarifvergleichs zurückkommen.
    Mfg
    Eva

  18. Anna says:

    Hallo Herr Walter,
    ein Dickes Kompliment und Dankeschön für Ihren Blog. Ich glaube, Sie haben schon vielen Menschen damit sehr geholfen!

  19. Czer,Regina says:

    Hallo,
    nach einer mit Verzug (5 Wochen) mir mitgeteilten Beitragserhöhung meiner bisherigen GKV, habe ich sofortige Kündigung beantragt.
    Eine einmonatige Kündigungsfrist im vorliegendem Fall geht mit dem SGB konform!
    Die GKV weigert sich und hat mir nur eine 3-monatige Kündigungsfrist zugebilligt. Jegliche Beschwerden werden nicht beantwortet!!
    Was ist in diesem Falle angedacht?!
    MfG

  20. manfred says:

    Hallo Regina,
    das ist auf Grund der vorhandenen Informationen nicht so einfach zu sagen. Habe mit einer GKV gesprochen, welche angeboten hat Ihnen hier weiterzuhelfen.
    Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte.
    Grüße
    Manfred

  21. peter malec says:

    hallo,
    endlich habe ich eine seite gefunden, in der man gut informiert wird..
    ich hab da mal ne frage: seit april 2007 muss sich ja jeder krankenversichern, also gibt es ja keine freiwillige versicherung mehr, das würde heissen, auch (freiwillig versicherte, da ab 2007 zwangsversichert) haben anspruch auf kostenfreie weiterversicherung in der elternzeit,,,oder???
    gruss peter

  22. peter says:

    ich bins nochmal,
    da ich zur zeit geringverdienender selbstständiger bin (ca. 500,- euro brutto montl.) muss ich trotzdem 320,– euro an meine krankenkasse zahlen.
    das kann ich aber nicht aufbringen, denn dann bleibt ja nix zum leben übrig.
    das habe ich der krankenkasse auch mitgeteilt, aber sie meinte, ich müste trotzdem diesen beitrag bezahlen auch wenn ich elternzeit beantrage..
    nun meine frage, kann ich mich ganz aus dem krankenversicherung abmelden… oder was soll ich machen..
    die krankenkasse sagte: es besteht krankenversicherungspflcht..
    gruss peter

  23. manfred says:

    Hallo Peter,

    danke für das Kompliment, Ihre Aussagen, möchte ich richtig stellen. Das sich jeder ab 04.2007 Krankenversichern muss, gilt nur für den Personenkreis, welcher der gesetzlichen Krankenkasse zuzuordnen ist. Für alle die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, gilt die Versicherungspflicht ab dem 01.01.2009.
    Auch Ihre Folgerung, dass es keine freiwillige gesetzliche Krankenkasse mehr gibt, in nicht richtig. An den Regelungen für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hat sich im Grunde nur 2 Punkte geändert:

    1. Das eine Kündigung nur mit dem Nachweis einer anderen (gleich ob GKV oder PKV) möglich ist.
    2. Das diese freiwillige Versicherung ab 01.04.2007, für alle welche der GKV zuzuordnen sind, verpflichtend ist

    Weiter fällt mir so spontan nichts ein was sich noch geändert haben könnte.
    Zum 2. Kommentar:

    Sehen Sie, hier liegt wohl der Hase im Pfeffer, man kann aus der allgemeinen Versicherungspflicht nicht schließen, dass damit alle anderen Regelungen im SGB 5 verändert werden.
    Das Fortbestehen der Mitgliedschaft ist im SGB V §192 geregelt und gilt weiterhin nur für die gesetzlich Pflichtversicherte.
    Zu Ihrer 2. Mail verstehe ich die Relation zwischen Einkommen und Beitrag nicht, in der GKV wird der Beitrag doch Einkommensabhängig erhoben, dafür erscheint mit der Betrag von 320 € zu hoch.

    Ich denke das wäre ein Thema für ein Beratungsgespräch,
    Grüße
    manfred

  24. peter says:

    ja, das meinte ich, es besteht versicherungspflicht in deutschland, ob jetzt oder erst 2009.. du musst…
    gruss peter

  25. manfred says:

    Hallo Peter,

    die allgemeine Versicherungspflicht für alle Personen welche der GKV zuzuordnen sind gilt an dem 01.04.2007 und für alle welche der PKV zuzuordnen sind ab dem 01.01.2009.
    Daraus lässt sich aber nicht schließen, dass die unterschiedlichen Regelungen für die freiwillig (pflichtversicherten ) GKV Mitglieder und pflichtversicherten GKV Mitglieder gleich sind. Die Regelung über das Fortbestehen der Mitgliedschaft gilt nur für die pflichtversicherten GKV Mitglieder und nicht für die freiwillig (pflichtversicherten ) GKV Mitglieder.
    Ist klingt zwar Grotesk, aber das ist meiner Ansicht nach zurzeit die gesamt Gesundheitspolitik. Da gäbe nur die Möglichkeit in die PKV zu wechseln, da könnte ich Ihnen schon weiterhelfen, das ist nämlich mein Job.
    Grüße
    manfred

  26. peter says:

    ja, da habe ich mich schon mal erkundigt, da ich aber schon 55 bin, wird mich dort keiner mehr versichern…
    und wenn, dann wird es teurer als in der gvk.
    gruss peter

  27. Jürgen says:

    Hallo Manfred,

    weisst Du zufällig, ob jemand, der eine Anwartschaftsversicherung in der PKV hat, damit einen “Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall” im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V begründet?

    Gruß Jürgen

  28. manfred says:

    Hallo Jürgen,

    das kann ich so nicht sagen, ich hoffe mit meinen Ausführungen doch eine zufrieden stellende Antwort geben zu können.
    Zunächst für alle Leser im SGB V § 5 Abs. (1) Nr. 13 ist folgendes zu lesen:

    (1) Versicherungspflichtig sind….
    13 Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
    a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder….

    Die Frage ist nun, reicht eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung um diese GKV Versicherungspflicht zu erfüllen.
    Dazu muss erst einmal die Frage geklärt werden was denn überhaupt eine Anwartschaft ist.
    Dazu werde ich einen Artikel schreiben, diesen finden Sie dann hier:

    Nun die Frage ist, ob Sie der GKV oder der PKV zuzuordnen sind.

    Wenn Sie zuletzt PKV versichert waren und diese nun aus welchen Gründen auch immer, auf Anwartschaft gestellt haben, dann besteht keine Versicherungspflicht in der GKV auf Grund SGB V § 5 Abs. (1) Nr. 13 weil Sie der PKV zuzuordnen sind.
    Wenn Sie zuletzt GKV versichert waren und diese Anwartschaft z.B. als privaten Zusatz Krankenversicherung versichert haben, sind Sie der GKV zuzuordnen und werden deshalb in der GKV versicherungspflichtig. In diesem Falle sollten Sie die Anwartschaft aktivieren, da Sie sonst die Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht 04.2007 nachbezahlen müssen.
    Ich denke mit diesen Informationen können Sie ganz gut abschätzen wo Sie z.Zt. stehen.
    Für weitere Hilfe stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
    Grüße
    manfred

  29. frank says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für Deinen Blog – habe die letzten 2 Stunden mich darin “vergraben”. Deutschland braucht mehr davon.

    Nun wollte ich auch noch eine Frage stellen:

    Bin schon immer in der PKV gewesen (> 10 Jahre) noch nie in der GKV. Ab 5/2008 nehme ich eine neue Beschäftigung auf als Angestellter mit 48.000 EUR p.a.. Da ich mit dem Gehalt dann unter der Allgemeinen-Grenze liege, könnte ich dann nicht in die Gesetzliche wechseln? Somit könnten wir uns versicherungstechnisch mit weniger Gehalt mehr Kinder leisten.

  30. manfred says:

    Hallo Frank,

    danke für das Lob, ich hoffe die Zeit war interessant und kurzweilig, auch wenn es sich bei der Krankenversicherung oft um sehr trockene Themen handelt.

    Da kann ich Sie nur beglückwünschen wenn Sie so lange in der PKV waren. Die Frage ist, weshalb waren Sie in der privaten Krankenversicherung. Waren Sie versicherungsfrei, weil Sie angestellt und über der JAEG lagen oder weil Sie selbständig waren? Wenn Sie vorher selbständig waren, dann ist das ganz einfach, Sie werden wegen der 3 Jahresregelung in der GKV versicherungspflichtig.

    Waren Sie die 10 Jahre als Angestellter versicherungsfrei in der PKV versichert waren, liegt die Sache etwas anders, denn für sie gilt dann die Besitzstandsregelung aus dem Jahr 2003, diese besagt, dass für alle Arbeitnehmer (wohl gemerkt nur Arbeitnehmer, nicht Selbständige oder Studenten etc.) welche in 2002 schon in der PKV versichert waren gilt die besondere JAEG, diese entspricht der BBG und liegt in 2008 bei 43200 €. Damit würde Ihr Einkommen über der für Sie gültigen JAEG liegen und Sie wären weiterhin versicherungsfrei.

    Die Frage ist, was für Sie zutreffend ist, dies können wir gerne telefonisch besprechen, schließlich möchte ich Sie als Mandanten gewinnen. Um zu Ihren Eingangssatz zu kommen, „Deutschland braucht mehr davon“ ich kann diesen kostenlose Dienstleistung, welche auch viel arbeit macht, nur bringen, wenn auch mein Einkommen stimmt. Dies stimmt nur dann, wenn ich auf diesem Wege zu Ihrem und meinem Nutzen auch Kunden gewinne.

    Grüße Manfred

  31. Jürgen says:

    Hallo Manfred,

    ich sehe das anders. Der § 5 Abs. (1) Nr. 13 SGB V hat zwei Voraussetzungen: Es darf kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall UND – jetzt kommt eine ODER-Verknüpfung – der Fall a) oder b) bestehen. In beiden Fällen darf kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall bestehen. Da eine bestehende private AWV m. E. ein Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall darstellt, kann eine Versicherungspflicht über § 5 (1) Nr. 13 nicht zustande kommen.

    Gruß Jürgen

  32. manfred says:

    Hallo Jürgen,
    den Artikel muss ich auch noch schreiben, komme zurzeit zu nix. In dem Artikel werden sie dann die Antworten finden, ich hoffe ich komme nächste Woche dazu diesen zu schrieben.
    Vorab meine Antwort:
    Sie gehen von der falschen Voraussetzung aus, dass eine Anwartschaftsversicherung einer substitutiven Krankheitskostenversicherung nach den SGB V entspricht, dem ist aber nicht so (es besteht kein Leistungsanspruch), deshalb haben Sie aktuell „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall“ es sei denn Sie würden die Anwartschaft entsprechend aktivieren.
    Das hat zur Folge, dass Sie in der GKV versicherungspflichtig werden, falls Sie der GKV zuzuordnen sind. Wenn die Anwartschaft natürlich das „Überbleibsel“ einer Voll PKV war, dann haben sie bis zum 31.12.2008 Recht. Die Versicherungspflicht beginnt für alle welche der PKV zuzuordnen sind erst ab dem 01.01.2009, in diesem Falle müssen sie die Anwartschaft zum 01.01.2009 aktivieren.
    Grüße
    manfred

  33. jürgen says:

    Hallo Manfred,

    besten Dank für Ihren Blog. Zu vielen Fragen finde ich im Web kaum Infos, auf von “offizieller” Seite nicht.

    Ich habe zwei Fragen.

    1) Ich bin kürzlich arbeitslos geworden und musste, da ich keine 5 Jahre in der PKV versichert war, in die GKV zurück. Behauptet jedenfalls das Arbeitsamt. Eine eigene Weiterführung der PKV war nicht möglich, ich musste auf jeden Fall aus der PKV raus (konnte natürlich den Vertrag ruhen lassen, so dass ich ggf. wieder aufgenommen werden kann).

    Lustigerweise konnte mir zunächst niemand sagen, ob und wie ich wieder in PKV komme, wenn ich wieder einen neuen Job habe. Mittlerweile habe ich Grund zur Annahme, dass das möglich ist, wenn das Gehalt auf ein Jahr betrachtet die entsprechende Bemessungsgrenze weiterhin überschreitet. Behauptet zumindest die GKV (und ich sollte zufrieden sein :-) ). Aber da ich so viele verschiedene Meinungen gehört habe: Was ist Ihre Information dazu?

    2) Ich bin nun seit wenigen Tagen nicht mehr arbeitslos und könnte nunmehr versuchen, wieder in die PKV zurückzukommen. Meine Freundin behauptet allerdings, dass, sollten wir mal heiraten, sie mit in die PKV müsste (sie ist zurzeit in der GKV). Stimmt das? Und wie wäre das mit Kindern?

    So hätte die Arbeitslosigkeit evtl. noch etwas gutes, wenn ich die Wahl hätte. Aber habe ich die? Und was empfehlen Sie?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort! Ich wüsste auch gerne mal, ob man Sie für eine Beratung “kaufen” kann…

    Viele Grüße
    Jürgen

  34. manfred says:

    Hallo Jürgen,

    bitte schön, da habe ich wohl eine Marktlücke entdeckt:-).
    Zu Ihren Fragen:
    1. Da hat das Arbeitsamt Recht, im SGB V ist folgendes dazu zu lesen:
    § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht
    … 1a.
    durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) oder Arbeitslosengeld II (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war…
    Damit ist klar, dass Sie die 5 Jahre vorher privat versichert sein mussten um sich von der Versicherungspflicht befreien lassen zu können.
    1a. Das kann man auch nur schwierig sagen, weil gegen die aktuelle gesetzliche Regelung vor dem BGH geklagt wird. Nach der aktuellen Rechtslage wurden Sie mit der Versicherungspflicht in der GKV wieder für 3 Jahre versicherungspflichtig. Es kommt darauf an, seit wann Sie arbeitslos geworden sind, ich gehe in meinen Ausführungen davon aus, dass Sie in 2008 arbeitslos wurden.
    Eine Möglichkeit sofort wieder in die PKV zu kommen, wäre wenn Sie mit Ihrem nächsten Beschäftigungsverhältnis nachweisen können, dass Sie in 2008 mit Ihren Arbeitseinkommen (ohne Arbeitslosengeld) die JAEG von 48150 € überschreiten. Wenn Sie dies nicht schaffen fallen Sie unter die 3 Jahresregelung. Genau so wie die GKV das gesagt hat ist es richtig.
    2.
    Das Ihre zukünftige Gattin mit in die PKV muss ist nicht richtig. Wenn sie z.Zt in der GKV versichert ist, dann hat Sie normalerweise Anspruch auf die freiwillige Versicherung. Wenn Sie z.Zt pflichtversichert in der GKV ist und ein Kind bekommt dann hätte Sie Anspruch auf das fortbestehen der Mitgliedschaft nach SGB V § 192. darin ist folgendes zu lesen:
    192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
    (1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
    ….2.
    Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,…..
    (2) Während der Schwangerschaft bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch erhalten, wenn das Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst oder das Mitglied unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt worden ist, es sei denn, es besteht eine Mitgliedschaft nach anderen Vorschriften.

    Das bedeutet im Regelfall, dass versicherungspflichtige Frauen für bis zu 3 Jahre nach der Geburt kostenfrei in der GKV versichert blieben.
    Kinder sind i.d.R in der PKV mitzuversichern der Beitrag kostet ca. 130 €
    Wenn Ihr Einkommen in 2008 über der JAEG liegt, dann habe sie eh keine Wahl, Sie müssen in die PKV zurück.
    Empfehlen würde ich eine Beratung in Sachen PKV durch einen Fachmakler in Sachen private Krankenversicherung, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass oft der gekaufte Versicherungsschutz den eigentlichen Versicherungswünschen nicht entspricht. Einen guten Fachmakler in Sachen private Krankenversicherung kenne ich zufällig.
    Nein käuflich bin ich nicht, wenn Sie damit ein Honorar meinen, das ist mir als Versicherungsmakler nicht erlaubt, auch wenn dies von manchen Seiten propagiert wird.
    Wenn Sie meine Beratungsleistung „kaufen“ möchten, dann engagieren sie mich als Ihren Versicherungsmakler. Vermutlich wäre dies für Sie auch in anderen Bereichen der Finanzdienstlistung von Vorteil.
    Grüße
    manfred

  35. Frank says:

    Hallo Manfred,

    in 2007 haben Sie geschrieben, dass eine Angestellte Probleme bekommen hat, die privat versichert war und ihr Arbeitszeitvolumen von 50% wieder hochgesetzt hat, dabei aber unter der Versicherungsgrenze lag. Haben Sie neue Infos über die Rechtslage? Ich würde nämlich auch gern auf 50% reduzieren und in einigen Monaten evtl. wieder auf 80% aufstocken, bliebe dabei allerdings unter der Versicherungsgrenze. Meinen privaten Versicherungsschutz möchte ich gern behalten.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Frank

  36. manfred says:

    Hallo Frank,
    das ist leider immer noch so, die Befreiung wird nur für den entsprechenden Status ausgesprochen. Sobald Sie mehr als 50% arbeiten und unter der für Sie gültigen JAEG liegen werden Sie versicherungspflichtig.
    Grüße
    manfred

  37. Micha says:

    Hallo Manfred, endlich wirklich mal ne kompetente Auskunftsquelle. Trotz Auskünfte von Bundesstellen für GKV kann ich der Gesetzeslogik nicht folgen. Ich bin seit 2005 selbsständig und nicht versichert. will mich in der GKV freiwillig versichern bin über 55 jetzt schicken mich die von mir angesprochenen Kassen zu der Kasse wo ich zuletzt bis 2005 ges. versichert war. Die will aber von mir die Beiträge ab 04. 2007 nachgezahlt haben. §5 SGB V sagt einerseits nicht Versicherungspflichtig ist wer hauptberuflich selbständig ist. War ich ja und bins noch. Punkt 13 sagt wer keinen anspruch auf Absicherung hat und in der GK war wird Verspflichtig.
    was trifft denn jetzt zu? bzw. Wozu dann die Aussage mit den Selbsständigen die nicht der Pflicht unterliegen und dann wieder doch?
    Naja und vieleicht hast du ja auch nen heißen Tip für mich wie ich aus dem Schlamassel rausfände.
    Schon mal Dank für deine Mühe Micha

  38. manfred says:

    Hallo Micha,
    die GKV hat recht, eigentlich ist es so, dass sie die GKV auffordern müsste die Beiträge nachzuzahlen. Dazu ist die GKV gesetzlich verpflichtet, auch wenn die GKV die zurzeit noch nicht so ernst nimmt.
    Dazu ist folgendes im SGB V zu lesen:
    Auszug:
    (1) Versicherungspflichtig sind….
    13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
    a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
    b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
    5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
    Die Versicherungspflicht ergibt sich aber aus Absatz 13!
    Das bedeutet sie habe folgende Möglichkeiten:
    1. In die GKV und die Beiträge seit 04.2007 nachzahlen
    2. Zum 01.01.2009 in die PKV und hoffen, dass die GKV die ihr zustehenden Beiträge nie verlangt.

    Wenn sie sich für die 2. Möglichkeit entscheiden, stehe ich Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung

    Grüße
    manfred

  39. Angelika says:

    Hallo Manfred!

    Ich weiss nicht, ob meine Fragen schon mal gestellt wurde. Ich habe jedenfalls im FAQ keine Antworten gefunden.

    Mein Ehemann wird demnächst aus der Firma ausscheiden, anschließend arbeitslos sein und möglicherweise auch bleiben. Dann wird er von seinen Ersparnissen lebend die Zeit bis zur Rente überbrücken. Wie ist er in dieser Zwischenzeit bis zur Rente krankenversichert?

    Er ist immer in der GKV gewesen und würde sich dann dort wohl freiwillig versichern müssen, wenn ich es richtig verstehe. Er hätte abgesehen von ein paar Kapitalerträgen keine Einkünfte. Wonach bemißt ihm die GKV die Beiträge? Nach den Kapitaleinkünften?

    Was ändert sich dann beim Eintritt in die Rente? Ist er dann wieder pflichtversichert oder freiwillig versichert? Spielen als Rentner seine Kapitalerträge eine Rolle? Er bekommt auch noch eine Betriebsrente. Die wird er sogar eher bekommen als die gesetzliche Rente. Wie wirkt sich die aus?

    Ach ja, was wird denn aus mir? Ich bin familienversichert, weil ich nicht arbeite. Derzeit spielen meine Kapitalerträge keine Rolle; jedenfalls hat die GKV nie danach gefragt. Bleibe ich in dieser Zwischenzeit familienversichert oder ändert sich für mich irgendwas?

    Was ist, wenn ich in Rente gehe? Dann falle ich aus der Familienversicherung raus und bin plötzlich pflichtversichert. Spielen meine Kapitalerträge dann eine Rolle? Wie ist das bei Erträgen aus gemeinsamen Kapitalanlagen? Werden die geteilt angerechnet? Oder wie geht das?

    Gruß
    Angelika

    PS:
    Wo nimmst du die Zeit und den Enthusiasmus her, so einen einzigartigen Blog zu schreiben? Eine echte Perle im Ozean der Wiederholungen …

  40. manfred says:

    Hallo Angelika,
    auf jeden Fall bleibt die GKV wegen der gesetzlichen Versicherungspflicht bestehen. Ich denke Ihr Gatte wird dann mit dem Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte eingestuft. Dieser liegt z.Zt. bei 840 € somit kommt mit der SPV 136,50 € als Mindestbeitrag zusammen. Wenn die Einkünfte höher liegen dann entsprechend mehr.
    Wenn Ihr Gatte in Rente geht, kann er als versicherungspflichtiger Rentner anerkannt werden. Nach heutigem Recht zählen dann nur die Einnahmen aus der Altersrente und der Betriebsrente für die Berechnung des Beitrages. Wobei der Beitrag für die Betriebsrente in voller Höhe gezahlt werden muss.
    Nun zu Ihnen als familienversichertes Mitglied. Ihre Aussage: „Derzeit spielen meine Kapitalerträge keine Rolle“ ist falsch, sobald Ihre Einkünfte monatlich 360 € übersteigen habe sie keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung. „…jedenfalls hat die GKV nie danach gefragt…“ das spielt keine Rolle sie sind verpflichtet dies der GKV anzuzeigen. Falls Ihre Einkünfte über dieser Grenze liegen sollten wir das persönlich besprechen. In diesem Falle gibt es dringenden Handlungsbedarf
    Wenn Sie einen Rentenanspruch haben, dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für Ihren Gatten.
    Danke für das Lob, sagen wir, ich bin ein Menschenfreund, andererseits verdiene ich mit dem Abschluss von Versicherungen meinen Lebensunterhalt. Das Blog soll u.A. auch dazu dienen, dass die Menschen denen ich helfe überlegen die bestehenden Versicherungen von mir betreuen zu lassen.
    Grüße
    Manfred

  41. manfred says:

    Hallo liebe Leser,
    ein ganzes Jahr stand ich nun im Blog Rede und Antwort über alle möglichen Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung.
    Nun habe ich mir, denke ich, meinen Urlaub redliche verdient.
    Ich pack jetzt meine Koffer und bin bis 17.08.2008 nicht mehr erreichbar.
    Wenn ich mich dann richtig erholt habe, stehe ich gern wieder breit mich um die vielen Fragen rund um die Krankenversicherung zu kümmern

    Grüße
    manfred

  42. Jens says:

    Hallo Manfred,

    Sie sind meine letzte Hoffnung, da Sie in diesem Blog auch die unmöglichsten Fragen beantworten. Hier kommt nun meine:

    Ich bin GF, in der PKV, unser Sohn ist bei mir mitversichert. Meine Frau war angestellt tätig, oberhalb der BBG und seit Jahren auch in der PKV.

    Während der Mutterschaft hat sie ein länger gehabtes Gewerbe erfolgreich reaktiviert. Nun läuft die Mutterschaft aus und ihr Arbeitgeber bietet Ihr eine interessante Halbtagstätigkeit (unterhalb der BBG) mit der Zustimmung Ihrem Gewerbe weiter nachgehen zu dürfen (Jahresumsatz 60-80.000 Euro).

    Lt. Ihrem Versicherungsvertreter geht es automatisch zurück in die GKV, die Einkünfte aus Ihrer Selbstständigkeit “zählten” nicht.

    Stimmt das? Gibt es keine Alternative?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft!

    Gruß,

    Jens

  43. manfred says:

    Hallo Jens,
    danke für das Lob, ich denke ich würde ihre Hoffnung von ganz erfüllen.
    Es gibt zwei mögliche Lösungen:
    1. die einfache Variante wäre die Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Reduzierung der Arbeitszeit. Das Prozedere ist allerdings etwas knifflig, dann muss auch noch der Arbeitgeber mitspielen.
    2. Ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten von der GKV erstellen lassen. Ziel ist die Prüfung ob Ihre Gattin als Angestellter oder Selbstständige anzusehen ist. Das Ergebnis hängt einmal von der Arbeit jeweiligen Arbeitszeit als Angestellter oder Selbstständige ab und natürlich vom jeweiligen Einkommen.
    Insgesamt ist es nicht ganz einfach alles genau auf dem Blog aufzuschreiben, deshalb würde ich vorschlagen, wir besprechen diese Fragen telefonisch.
    VG
    Manfred

  44. Frank says:

    Hallo Manfred,

    bin aus kollegialem Interesse auf Deinen Blog gestoßen und muss neidlos sagen: KOMPLIMENT, TOLLER BLOG!

    Bin selber seit ca. 4 Monaten am bloggen und kann beurteilen, was Du hier an Arbeit und Zeit investiert hast. Dazu, soweit ich das nach dem Lesen von einigen Beiträgen beurteilen kann, alles fachlich kompetent und gut verständlich.

    Herzliche Grüße

    Frank

  45. manfred says:

    Hallo Frank,
    danke für das Lob, ich kann den Aspekt, was die Arbeit betrifft nur bestätigen. Allerdings macht es auch Spaß anderen Menschen helfen zu können. Dies steht auf das Blog im Vordergrund, sonst hätte ich das ganze Ding schon geschmissen.

    mit kollegialen Manfred

  46. Stefanie says:

    Hallo Manfred,
    bin auf der Suche nach einer Aussage zu meinem Problem über Ihren Blog gestolpert und hege Hoffnung, dass Sie mir hier weiterhelfen können. Sie scheinen da echt knifflige Fälle aufzuklären :-)

    Hier mein Anliegen: Ich bin aktuell in Elternzeit und habe mich hierfür von der Versicherungspflicht befreien lassen.
    Nun werde ich demnächst mit Ende meiner Elternzeit und Wiederaufnahme eines Teilzeit-Arbeitsverhältnisses wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen und lt. der Gehaltsstelle meines Arbeitgebers dann wieder in die Gesetzliche zurückfallen. Da scheint sich auch nichts drehen zu lassen.

    Nun weiß ich aber nicht, was das für eine erneute Elternzeit (mein drittes Elternjahr ist noch offen und wir planen ggf. ein weiteres Kind) bedeutet.
    Ich war bislang davon ausgegangen, dass ich mich, egal ob ich davor pflichtversichert war oder nicht, mit Beginn meiner Elternzeit dann wieder privat versichern muss. Die Befreiung gilt für alle künftigen Elternzeiten. (Wobei hier für mich nicht klar ist, wann die private Versicherungszeit im Falle einer erneuten Entbindung begänne, für den Fall dass ich sie direkt im Anschluß an den Mutterschutz nähme – direkt mit der Geburt? Oder erst am Ende des Mutterschutzes?)
    Nun habe ich über die Gehaltsstelle eine andere Aussage bekommen: die Befreiung von der Versicherungspflicht während Elternzeit würde bei einer erneuten Elternzeit nur dann zum Tragen kommen, wenn ich davor wieder oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient hätte?
    Können Sie hier Licht ins Dunkel bringen?

    Vielen Dank schonmal,
    Stefanie

  47. Ilona says:

    Hallo Manfred,

    ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.
    Ich bin in der PKV (seit 2000), derzeit in Elternzeit und habe seit Juni diesen Jahres mit 20 Std die Woche bei meinem alten Arbeitgeber wieder zu arbeiten angefangen. Leider hat mich die Personalabteilung erst nach der 3-Monatsfrist auf die Befreiung der Versicherungspflicht hingewiesen und ich habe von dieser Befreiung der Versicherungspflicht leider nichts gewußt. Die GKV hat meinen Antrag abgelehnt, auch nach einem Anschreiben des Arbeitgebers, dass das Verschulden bei ihm lag, hat sich die PKV leider zu keiner Kulanz hinreißen lassen.
    Die Personalsachbearbeiterin hatte dann, wie ich finde, ein genialen Vorschlag: Wir werden meinen Vertrag rückwirkend ab Juni auf 30 Std erhöhen, ich werden meine Direktversicherungen etc. ruhend stellen und dann würde ich gerade über die besondere JAEG kommen. Ist das Vorgehen einer rückwirkenden Arbeitszeiterhöhung möglich?? Ist es dann auch möglich ab 01.01.2011 meinen Vertag wieder auf die 20 Std zu stellen und dann nochmals, diesmals fristgerecht, einen Befreiungsantrag zu stellen??
    Wäre toll, wenn du mir schnell weiter hilfst, da die Sache gerade ziemlich brennt.
    Vielen Dank im voraus
    Ilona

  48. Horst says:

    Hallo Manfred,
    eine wirklich bemerkens- und bewundernswerte Arbeit, die Sie hier leisten.
    Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
    Ich bin 39 Jahre alt und ebenso lang privat krankenversichert.
    Seit dem 01.05.2010 bin ich arbeitslos. Ich habe mich Ende April bei der ARGE arbeitssuchend gemeldet, allerdings bis heute (Oktober 2010) noch keinerlei Leistungsantrag hinsichtlich Arbeitslosengeld I bei der ARGE gestellt, dies wollte ich nun nachholen. Die monatlichen Beiträge zur PKV habe ich seit Mai 2010 ganz normal weiter bezahlt, meiner PKV hatte ich die Arbeitslosigkeit telefonisch mitgeteilt.
    Ich habe nun auf Ihrer Seite gelesen, dass der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 2 SGB V innerhalb von „drei Monaten“ (also bis Ende Juli) nach Beginn der Versicherungspflicht bei der GKV hätte gestellt werden müssen, was ich bis heute (November 2010) nicht getan habe.
    Die ARGE weiß hiervon nichts, da ich ja noch keine Unterlagen dort eingereicht habe.
    Kann ich die Befreiung nach § 8 SGB V dennoch jetzt mit Wirkung ab dem 01.05, erhalten? Gilt die Frist von drei Monaten erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ich (rückwirkend) das Arbeitslosengeld beantrage?
    Wenn nicht, bin ich dann für die Zeit ab dem 01.05.2010 „doppelt“ krankenversichert? Einmal über die ARGE in der GKV und dann auch über meine PKV, da ich ja die Beiträge an die PKV ganz normal weiter bezahlt habe? Kann ich von der PKV dann die Beiträge ab zurückverlangen? Wer zahlt dann eine Arztrechnung vom Juli, die GKV oder die PKV?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Horst

  49. Jens says:

    Hallo Manfred,

    eine klasse Arbeit, die Du Dir hier machst.

    Meine Frage:

    Ich möchte zum 01.01. in die PKV wechseln.

    Ich habe einen zweiten sozialversicherungsplichtigen Job als Nebentätigkeit. Dieser zählt doch für auch für die Berechnung der JAEG-Grenze, oder?

    Wer ermittelt dieses JAEG beider Jobs? Melde ich das meinem Hauptarbeitgeber, damit er beide Jobs zusammenrechnet?

    Dank Dir.

    Gruß
    Jens

  50. manfred says:

    Hallo Stefanie,
    da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten.
    Vielen Dank für das Lob werde mich auch weiterhin bemühen, solange die Gesundheit mitmacht, weiterzuhelfen.
    Wenn Sie Ihre Stelle auf Teilzeit umstellen, ist es unter Umständen schon möglich, dass sie in der PKV bleiben können.
    Dies ist aber etwas kompliziert so schriftlich zu erklären, deshalb würde ich diese Frage gerne in einem Beratungsgespräch klären.
    Wenn Sie vor Beginn der nächsten Elternzeit in der GKV versicherungspflichtig wären, dann hätten sie den Vorteil, dass der § 192 SGB V greifen würde. In diesem Paragraph geht es um das fortbestehen der Mitgliedschaft, das würde bedeuten, dass sie bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes kostenlos in der GKV versichert wären.
    Wenn Sie sich während der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreit haben, gehe ich davon aus, dass diese Befreiung nur für diese Phase der Elternzeit gilt. Im SGB V § 8 (1) ist folgendes zu lesen:
    2. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
    meine Aussage das die Befreiung nur für diese Elternzeit gilt schließe ich aus diesem letzten Halbsatz: „die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit“ dieser Satz würde sonst keinen Sinn machen. Wobei ich sagen muss das ich natürlich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung, schon gar nicht auf das Blog, leisten kann und darf.
    Alles weitere können wir einen persönlichen Gespräch klären.

    VG

    Manfred

  51. manfred says:

    Hallo Ilona,
    da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten.
    Wenn der Arbeitgeber so flexibel ist, dass die Arbeitszeit ab Beginn der Beschäftigung so geregelt wird, dass sie über der für sie gültigen JAEG liegen, dann sollte das klappen. In diesem Fall wäre ja keine GKV Versicherungspflicht eingetreten. Ist natürlich irgendwie Halbseiten, ich weiß nicht wie ein Prüfer der Deutschen Rentenversicherung einen solchen Vorgang beurteilt. Am günstigsten wäre, wenn in der Personalakte kein Hinweis auf eine Tätigkeit unter der JAEG zu finden ist. Wenn Sie ihm Januar ihre Tätigkeit auf 20 h reduzieren, werden sie wider GKV pflichtig. Das Prozedere ist, dass der Arbeitgeber sie bei der GKV anmelden muss, und sie dann einen Antrag auf Befreiung stellen. Hier gebe es vermutlich zwei Möglichkeiten, einmal die Befreiung während der Elternzeit und einmal eine Befreiung wegen Herabsetzung der Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der durchschnittlichen Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber. Welche der beiden Möglichkeiten für sie besser ist keine so natürlich nicht sagen das wäre ein Thema für ein Beratungsgespräch.
    VG

    Manfred

  52. manfred says:

    Hallo Jens,
    da ich einige Zeit krank war, komme ich erst jetzt dazu die vielen Fragen zu beantworten. Danke für das Lob, werde mich bemühen auch weiterhin mit Rat und Tat das zu helfen.
    Bei der Arbeitgeber müssen die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit melden. Von daher würde ich bei der Arbeitgeber von den Einkommensverhältnissen Kenntnis setzen, (geht halt nicht anders) damit beide Arbeitgeber der GKV das jeweilige Beschäftigungsverhältnis als versicherungsfrei melden. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Beschäftigungsverhältnis der GKV entweder als versicherungspflichtig oder als versicherungsfrei zu melden.
    Da du zwei Arbeitgeber hast gehe ich davon aus, dass beide entsprechend melden müssen.
    Nun der Wechsel in die PKV ist nicht so trivial wie manch einer denkt. Dies kann man auch an den vielen Fragen rund um das Thema auf meinem Blog ersehen.
    Wichtig bei dem Wechsel in die PKV ist es festzulegen und welche Behandlung im Krankheitsfall erstattet werden soll. Um hier ein entsprechendes Profil zu erstellen gibt es so 15-20 Punkte die besonders wichtig sind. Des weiteren gibt es auch die eine oder andere wichtige Verhaltensregeln, damit man keine bösen Überraschungen erlebt.
    Diese ganzen Punkte sind Teil meines Beratungsgespräches zum Thema PKV. Ich würde mich freuen wenn du dich für den Wechsel zur PKV von mir beraten lassen würdest, und die PKV natürlich auch beim abschließt weil, davon lebe ich jetzt endlich.
    VG
    Manfred

  53. dirk says:

    hallo manfred

    wie komme ich von der pkv zur gkv ?
    wir 2 kinder meine frau und ich sind seit 7 Jahren in einer pkv.
    Ich habe gelesen, daß wenn der Beitrag unter 4165 € pro Monat ist, man wieder rauskommt.
    Stimmt das so?
    Was ist mit Überstunden auszahlungen und Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
    Wie werden diese in die Versicherungsbemessungsgrenze miteingerechnet?
    PKV zahlt sich leider nur für Großverdiener aus.
    Für Familien ist der Aufwand viel zu hoch, so meine Erfahrungen.

    Danke im voraus für eine Antwort.

    Gruß,

    Dirk.

  54. manfred says:

    Hallo Dirk,
    ich denke, dass man auch mit einer 4 köpfigen Familie noch im Bereich der Kosten für die GKV sein kann. Das ist aber meiner Ansicht nach schon beim Wechsel in die PKV der falsche Ansatz.
    Der wesentliche Vorteil der PKV ist, dass sie sich heute Leistungen einkaufen können die sie für die Zukunft sicher haben werden. Dies ist eben in der GKV nicht der Fall. Dafür muss ich natürlich bereit sein der dafür notwenigen Beitrag zu leisten.
    Nun wie dem auch sei, das ist eine fast philosophische Frage.
    Zu Ihre konkreten Frage kann ich Ihnen zustimmen wenn sie nach dem 01.01.2003 in die PKV gewechselt sind gilt für sie die JAEG in Höhe von 49500 €.
    Es zählen alle Einkünfte zur JAEG die auch zukünftig z u erwarten sind:
    Das Einkommen
    Weihnachts- und Urlaubsgeld
    Überstunden nur dann, wenn diese Pauschal abgegolten werden.
    Die Frage, ob es einen Weg zurück gibt, können wir gerne telefonisch klären,
    VG
    Manfred

  55. Jens says:

    Hallo Manfred,

    dickes Lob für Deine Arbeit.

    Ich bin in der PKV. Kann ich bedenkenlos eine VBL-Entgeldumwandlung vornehmen. Oder beeinträchtigt das die Berechnung bzw. die Höhe des JAEG für den Verbleib in der PKV???

    Danke Dir.

    Gruß
    Jens

  56. manfred says:

    Hallo Jens,
    zunächst danke für das Lob, werde mich auch weiterhin bemühen Licht in das Dunkel der KV zu bringen.
    Wenn Du nach Abzug der BaV (Beiträge zur VBL-Entgeltumwandlung) unter die für dich gültige JAEG fällst wirst Du GKV pflichtige.
    Du solltest im Personalbüro nachfragen wie hoch die BAV sein darf damit du noch in der PKV bleiben kannst. Die Personalsachbearbeiter müssen das wissen, weil die immer die Meldung über den KV Status der Mitarbeit an die GKV durchführen.
    Dabei musst du beachten, dass in 2012 die JAEG vermutlich wieder steigt und damit eine GKV Pflicht eintreten kann, wenn du die BAV in 2011 bis zum letzten ausreizt.
    Allerdings könntest du dann eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
    Zu diesem Thema habe ich vor (unendlich langer Zeit) mal einen Artikel geschrieben.
    Wenn Du mehr zu dem Thema wissen willst können wir das gerne Telefonisch besprechen.
    VG
    Manfred

  57. Denis says:

    Hallo Manfred,
    Zu Anfang erstmal ein “Danke” für diesen großen Informationsfluss den du hier bietest. Ich finde es echt toll, dass sich ausgebildete Menschen wie du es dem Anschein nach bist zu solch einem Blog entschließen.
    Ich bin seit dem 29.07.1998 in einer PKV, dennoch frage ich mich ob es echt sinnvoll ist, oder ob ich mir die hohen Beiträge sparen kann und in eine GKV wechsel. Würdest du sagen, dass man diese Frage pauschalisiert beantworten kann oder ich mich einem Fachmann anvertrauen sollte?

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im voraus.

    Denis

  58. manfred says:

    Hallo Denis,
    danke für das Lob, deine Frage sollte eigentlich seit gut 13 Jahren geklärt sein, als du in die PKV gewechselt bist.
    Ich sehe meine Aufgabe als Versicherungsmakler so, dass ich in dem Beratungsgespräch über Medizin spreche und welche Leistungen die GKV bietet und welche der Mandant in der PKV haben kann.
    Diese Beratung würde natürlich den Rahmen des Blog sprengen.
    Die Leistungen der GKV sind im wesentliche SGB V und der jeweilige Satzung geregelt sind.
    Diese können sowohl von der jeweiligen Bundesregierung als auch von der GKV per Satzungsänderungen verändert werden.
    In der PKV sind die Grundlagen der Leistungen im Versicherungsvertragsgesetz dem Versicherungsaufsichtsgesetz, in den Tarifbeschreibungen der Gesellschaft und des jeweilige Tarifes geregelt. Diese können seitens der PKV nicht geändert werden.
    Die Frage ist was willst du, wenn du sichere Leistungsaussagen haben möchtest und bist du dann bereit den dafür notwenigen Beitrag zu zahlen, dann ist die PKV genau das richtige.
    Zur GKV habe ich kürzlich einen Artikel geschrieben, dieser beschreibt die Zukunft in der GKV.
    Alles Weitere können wir gerne in einem persönlichen Gespräch besprechen.
    VG
    manfred

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