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	<title>Kommentare zu: Gestatten Walter, Manfred Walter</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-53313</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 16:09:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-53313</guid>
		<description>Hallo Denis,
danke f&#252;r das Lob, deine Frage sollte eigentlich seit gut 13 Jahren gekl&#228;rt sein, als du in die PKV gewechselt bist.
Ich sehe meine Aufgabe als Versicherungsmakler so, dass ich in  dem Beratungsgespr&#228;ch &#252;ber Medizin spreche und welche Leistungen die GKV bietet und welche der Mandant in der PKV haben kann. 
Diese Beratung  w&#252;rde nat&#252;rlich den Rahmen des Blog sprengen.
Die Leistungen der GKV sind  im wesentliche SGB V und der jeweilige Satzung geregelt sind.
Diese k&#246;nnen sowohl von der jeweiligen Bundesregierung als auch von der GKV per Satzungs&#228;nderungen ver&#228;ndert werden.
In der PKV sind die Grundlagen der Leistungen im Versicherungsvertragsgesetz dem Versicherungsaufsichtsgesetz, in den Tarifbeschreibungen der Gesellschaft und des jeweilige Tarifes geregelt. Diese k&#246;nnen seitens der PKV nicht ge&#228;ndert werden.
Die Frage ist was willst du,  wenn du sichere Leistungsaussagen haben m&#246;chtest und bist du dann bereit den daf&#252;r notwenigen Beitrag zu zahlen, dann ist die PKV genau das richtige.
Zur GKV habe ich k&#252;rzlich einen &lt;a href=&quot;http://www.pkv-financial.de/wblog/2011/02/09/rationierung-der-leistungen-in-der-gesetzlichen-krankenkasse/&quot;&gt;Artikel &lt;/a&gt;geschrieben, dieser beschreibt die Zukunft in der GKV.
Alles Weitere k&#246;nnen wir gerne in einem pers&#246;nlichen Gespr&#228;ch besprechen.
VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Denis,<br />
danke f&#252;r das Lob, deine Frage sollte eigentlich seit gut 13 Jahren gekl&#228;rt sein, als du in die PKV gewechselt bist.<br />
Ich sehe meine Aufgabe als Versicherungsmakler so, dass ich in  dem Beratungsgespr&#228;ch &#252;ber Medizin spreche und welche Leistungen die GKV bietet und welche der Mandant in der PKV haben kann.<br />
Diese Beratung  w&#252;rde nat&#252;rlich den Rahmen des Blog sprengen.<br />
Die Leistungen der GKV sind  im wesentliche SGB V und der jeweilige Satzung geregelt sind.<br />
Diese k&#246;nnen sowohl von der jeweiligen Bundesregierung als auch von der GKV per Satzungs&#228;nderungen ver&#228;ndert werden.<br />
In der PKV sind die Grundlagen der Leistungen im Versicherungsvertragsgesetz dem Versicherungsaufsichtsgesetz, in den Tarifbeschreibungen der Gesellschaft und des jeweilige Tarifes geregelt. Diese k&#246;nnen seitens der PKV nicht ge&#228;ndert werden.<br />
Die Frage ist was willst du,  wenn du sichere Leistungsaussagen haben m&#246;chtest und bist du dann bereit den daf&#252;r notwenigen Beitrag zu zahlen, dann ist die PKV genau das richtige.<br />
Zur GKV habe ich k&#252;rzlich einen <a href="http://www.pkv-financial.de/wblog/2011/02/09/rationierung-der-leistungen-in-der-gesetzlichen-krankenkasse/">Artikel </a>geschrieben, dieser beschreibt die Zukunft in der GKV.<br />
Alles Weitere k&#246;nnen wir gerne in einem pers&#246;nlichen Gespr&#228;ch besprechen.<br />
VG<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Denis</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-53310</link>
		<dc:creator>Denis</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 13:11:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-53310</guid>
		<description>Hallo Manfred,
Zu Anfang erstmal ein &quot;Danke&quot; f&#252;r diesen gro&#223;en Informationsfluss den du hier bietest. Ich finde es echt toll, dass sich ausgebildete Menschen wie du es dem Anschein nach bist zu solch einem Blog entschlie&#223;en.
Ich bin seit dem 29.07.1998 in einer PKV, dennoch frage ich mich ob es echt sinnvoll ist, oder ob ich mir die hohen Beitr&#228;ge sparen kann und in eine GKV wechsel. W&#252;rdest du sagen, dass man diese Frage pauschalisiert beantworten kann oder ich mich einem Fachmann anvertrauen sollte?

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en und vielen Dank im voraus.

Denis</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,<br />
Zu Anfang erstmal ein &#8220;Danke&#8221; f&#252;r diesen gro&#223;en Informationsfluss den du hier bietest. Ich finde es echt toll, dass sich ausgebildete Menschen wie du es dem Anschein nach bist zu solch einem Blog entschlie&#223;en.<br />
Ich bin seit dem 29.07.1998 in einer PKV, dennoch frage ich mich ob es echt sinnvoll ist, oder ob ich mir die hohen Beitr&#228;ge sparen kann und in eine GKV wechsel. W&#252;rdest du sagen, dass man diese Frage pauschalisiert beantworten kann oder ich mich einem Fachmann anvertrauen sollte?</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en und vielen Dank im voraus.</p>
<p>Denis</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-53070</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 18:11:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-53070</guid>
		<description>Hallo Jens,
zun&#228;chst danke f&#252;r das Lob, werde mich auch weiterhin bem&#252;hen Licht in das Dunkel der KV zu bringen.
Wenn Du nach Abzug der BaV (Beitr&#228;ge zur VBL-Entgeltumwandlung) unter die f&#252;r dich g&#252;ltige JAEG f&#228;llst wirst Du GKV pflichtige.
Du solltest im  Personalb&#252;ro nachfragen wie hoch die BAV sein darf damit du noch in der PKV bleiben kannst. Die Personalsachbearbeiter m&#252;ssen das wissen, weil die immer die Meldung &#252;ber den KV Status der Mitarbeit  an die GKV durchf&#252;hren.
Dabei musst du beachten, dass in 2012 die JAEG vermutlich wieder steigt und damit eine GKV Pflicht eintreten kann, wenn du die BAV in 2011 bis zum letzten ausreizt.
Allerdings k&#246;nntest du dann eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.
Zu diesem Thema habe ich vor (unendlich langer Zeit) mal einen &lt;a href=&quot;http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/&quot;&gt;Artikel&lt;/a&gt; geschrieben.
Wenn Du mehr zu dem Thema wissen willst k&#246;nnen wir das gerne Telefonisch besprechen.
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jens,<br />
zun&#228;chst danke f&#252;r das Lob, werde mich auch weiterhin bem&#252;hen Licht in das Dunkel der KV zu bringen.<br />
Wenn Du nach Abzug der BaV (Beitr&#228;ge zur VBL-Entgeltumwandlung) unter die f&#252;r dich g&#252;ltige JAEG f&#228;llst wirst Du GKV pflichtige.<br />
Du solltest im  Personalb&#252;ro nachfragen wie hoch die BAV sein darf damit du noch in der PKV bleiben kannst. Die Personalsachbearbeiter m&#252;ssen das wissen, weil die immer die Meldung &#252;ber den KV Status der Mitarbeit  an die GKV durchf&#252;hren.<br />
Dabei musst du beachten, dass in 2012 die JAEG vermutlich wieder steigt und damit eine GKV Pflicht eintreten kann, wenn du die BAV in 2011 bis zum letzten ausreizt.<br />
Allerdings k&#246;nntest du dann eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen.<br />
Zu diesem Thema habe ich vor (unendlich langer Zeit) mal einen <a href="http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/">Artikel</a> geschrieben.<br />
Wenn Du mehr zu dem Thema wissen willst k&#246;nnen wir das gerne Telefonisch besprechen.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jens</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-53069</link>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 13:07:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-53069</guid>
		<description>Hallo Manfred,

dickes Lob f&#252;r Deine Arbeit.

Ich bin in der PKV. Kann ich bedenkenlos eine VBL-Entgeldumwandlung vornehmen. Oder beeintr&#228;chtigt das die Berechnung bzw. die H&#246;he des JAEG f&#252;r den Verbleib in der PKV???

Danke Dir.

Gru&#223;
Jens</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>dickes Lob f&#252;r Deine Arbeit.</p>
<p>Ich bin in der PKV. Kann ich bedenkenlos eine VBL-Entgeldumwandlung vornehmen. Oder beeintr&#228;chtigt das die Berechnung bzw. die H&#246;he des JAEG f&#252;r den Verbleib in der PKV???</p>
<p>Danke Dir.</p>
<p>Gru&#223;<br />
Jens</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-53023</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 19:17:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-53023</guid>
		<description>Hallo Dirk,
ich denke, dass man auch mit einer 4 k&#246;pfigen Familie noch im Bereich der Kosten f&#252;r die GKV sein kann. Das ist aber meiner Ansicht nach schon beim Wechsel in die PKV der falsche Ansatz.
Der wesentliche Vorteil der PKV ist, dass sie sich heute Leistungen einkaufen k&#246;nnen die sie f&#252;r die Zukunft sicher haben werden. Dies ist eben in der GKV nicht der Fall. Daf&#252;r muss ich nat&#252;rlich bereit sein der daf&#252;r notwenigen Beitrag zu leisten.
Nun wie dem auch sei, das ist eine fast philosophische Frage.
Zu Ihre konkreten Frage kann ich Ihnen zustimmen wenn sie nach dem 01.01.2003 in die PKV gewechselt sind gilt f&#252;r sie die JAEG in H&#246;he von 49500 €.
Es z&#228;hlen alle Eink&#252;nfte zur JAEG die auch zuk&#252;nftig z u erwarten sind:
Das Einkommen
Weihnachts- und Urlaubsgeld
&#220;berstunden nur dann, wenn diese Pauschal abgegolten werden.
Die Frage, ob es einen Weg zur&#252;ck gibt, k&#246;nnen wir gerne telefonisch kl&#228;ren,
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Dirk,<br />
ich denke, dass man auch mit einer 4 k&#246;pfigen Familie noch im Bereich der Kosten f&#252;r die GKV sein kann. Das ist aber meiner Ansicht nach schon beim Wechsel in die PKV der falsche Ansatz.<br />
Der wesentliche Vorteil der PKV ist, dass sie sich heute Leistungen einkaufen k&#246;nnen die sie f&#252;r die Zukunft sicher haben werden. Dies ist eben in der GKV nicht der Fall. Daf&#252;r muss ich nat&#252;rlich bereit sein der daf&#252;r notwenigen Beitrag zu leisten.<br />
Nun wie dem auch sei, das ist eine fast philosophische Frage.<br />
Zu Ihre konkreten Frage kann ich Ihnen zustimmen wenn sie nach dem 01.01.2003 in die PKV gewechselt sind gilt f&#252;r sie die JAEG in H&#246;he von 49500 €.<br />
Es z&#228;hlen alle Eink&#252;nfte zur JAEG die auch zuk&#252;nftig z u erwarten sind:<br />
Das Einkommen<br />
Weihnachts- und Urlaubsgeld<br />
&#220;berstunden nur dann, wenn diese Pauschal abgegolten werden.<br />
Die Frage, ob es einen Weg zur&#252;ck gibt, k&#246;nnen wir gerne telefonisch kl&#228;ren,<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: dirk</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-53020</link>
		<dc:creator>dirk</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 16:39:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-53020</guid>
		<description>hallo manfred

wie komme ich von der pkv zur gkv ?
wir 2 kinder meine frau und ich sind seit 7 Jahren in einer pkv.
Ich habe gelesen, da&#223; wenn der Beitrag unter 4165 € pro Monat ist, man wieder rauskommt.
Stimmt das so?
Was ist mit &#220;berstunden auszahlungen und Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Wie werden diese in die Versicherungsbemessungsgrenze miteingerechnet?
PKV zahlt sich leider nur f&#252;r Gro&#223;verdiener aus.
F&#252;r Familien ist der Aufwand viel zu hoch, so meine Erfahrungen.

Danke im voraus f&#252;r eine Antwort.

Gru&#223;,

Dirk.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo manfred</p>
<p>wie komme ich von der pkv zur gkv ?<br />
wir 2 kinder meine frau und ich sind seit 7 Jahren in einer pkv.<br />
Ich habe gelesen, da&#223; wenn der Beitrag unter 4165 € pro Monat ist, man wieder rauskommt.<br />
Stimmt das so?<br />
Was ist mit &#220;berstunden auszahlungen und Urlaubs- und Weihnachtsgeld?<br />
Wie werden diese in die Versicherungsbemessungsgrenze miteingerechnet?<br />
PKV zahlt sich leider nur f&#252;r Gro&#223;verdiener aus.<br />
F&#252;r Familien ist der Aufwand viel zu hoch, so meine Erfahrungen.</p>
<p>Danke im voraus f&#252;r eine Antwort.</p>
<p>Gru&#223;,</p>
<p>Dirk.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-52840</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 19:18:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-52840</guid>
		<description>Hallo Jens,
da ich einige Zeit krank war, komme ich erst jetzt dazu die vielen Fragen zu beantworten. Danke f&#252;r das Lob, werde mich bem&#252;hen auch weiterhin mit Rat und Tat das zu helfen.
Bei der Arbeitgeber m&#252;ssen die sozialversicherungspflichtige T&#228;tigkeit melden. Von daher w&#252;rde ich bei der Arbeitgeber von den Einkommensverh&#228;ltnissen Kenntnis setzen, (geht halt nicht anders) damit beide Arbeitgeber der GKV das jeweilige Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis als versicherungsfrei melden. Grunds&#228;tzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis der GKV entweder als versicherungspflichtig oder als versicherungsfrei zu melden.
Da du zwei Arbeitgeber hast gehe ich davon aus, dass beide entsprechend melden m&#252;ssen.
Nun der Wechsel in die PKV ist nicht so trivial wie manch einer denkt. Dies kann man auch an den vielen Fragen rund um das Thema auf meinem Blog ersehen.
Wichtig bei dem Wechsel in die PKV ist es festzulegen und welche Behandlung im Krankheitsfall erstattet werden soll. Um hier ein entsprechendes Profil zu erstellen gibt es so 15-20 Punkte die besonders wichtig sind. Des weiteren gibt es auch die eine oder andere wichtige Verhaltensregeln, damit man keine b&#246;sen &#220;berraschungen erlebt.
Diese ganzen Punkte sind Teil meines Beratungsgespr&#228;ches zum Thema PKV. Ich w&#252;rde mich freuen wenn du dich f&#252;r den Wechsel zur PKV von mir beraten lassen w&#252;rdest, und die PKV nat&#252;rlich auch beim abschlie&#223;t weil, davon lebe ich jetzt endlich.
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jens,<br />
da ich einige Zeit krank war, komme ich erst jetzt dazu die vielen Fragen zu beantworten. Danke f&#252;r das Lob, werde mich bem&#252;hen auch weiterhin mit Rat und Tat das zu helfen.<br />
Bei der Arbeitgeber m&#252;ssen die sozialversicherungspflichtige T&#228;tigkeit melden. Von daher w&#252;rde ich bei der Arbeitgeber von den Einkommensverh&#228;ltnissen Kenntnis setzen, (geht halt nicht anders) damit beide Arbeitgeber der GKV das jeweilige Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis als versicherungsfrei melden. Grunds&#228;tzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis der GKV entweder als versicherungspflichtig oder als versicherungsfrei zu melden.<br />
Da du zwei Arbeitgeber hast gehe ich davon aus, dass beide entsprechend melden m&#252;ssen.<br />
Nun der Wechsel in die PKV ist nicht so trivial wie manch einer denkt. Dies kann man auch an den vielen Fragen rund um das Thema auf meinem Blog ersehen.<br />
Wichtig bei dem Wechsel in die PKV ist es festzulegen und welche Behandlung im Krankheitsfall erstattet werden soll. Um hier ein entsprechendes Profil zu erstellen gibt es so 15-20 Punkte die besonders wichtig sind. Des weiteren gibt es auch die eine oder andere wichtige Verhaltensregeln, damit man keine b&#246;sen &#220;berraschungen erlebt.<br />
Diese ganzen Punkte sind Teil meines Beratungsgespr&#228;ches zum Thema PKV. Ich w&#252;rde mich freuen wenn du dich f&#252;r den Wechsel zur PKV von mir beraten lassen w&#252;rdest, und die PKV nat&#252;rlich auch beim abschlie&#223;t weil, davon lebe ich jetzt endlich.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-52837</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 18:21:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-52837</guid>
		<description>Hallo Ilona, 
da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten.
Wenn der Arbeitgeber so flexibel ist, dass die Arbeitszeit ab Beginn der Besch&#228;ftigung so geregelt wird, dass sie &#252;ber der f&#252;r sie g&#252;ltigen JAEG liegen, dann sollte das klappen. In diesem Fall w&#228;re ja keine GKV Versicherungspflicht eingetreten. Ist nat&#252;rlich irgendwie Halbseiten, ich wei&#223; nicht wie ein Pr&#252;fer der Deutschen Rentenversicherung einen solchen Vorgang beurteilt. Am g&#252;nstigsten w&#228;re, wenn in der Personalakte kein Hinweis auf eine T&#228;tigkeit unter der JAEG zu finden ist. Wenn Sie ihm Januar ihre T&#228;tigkeit auf 20 h reduzieren, werden sie wider GKV pflichtig. Das Prozedere ist, dass der Arbeitgeber sie bei der GKV anmelden muss, und sie dann einen Antrag auf Befreiung stellen. Hier gebe es vermutlich zwei M&#246;glichkeiten, einmal die Befreiung w&#228;hrend der Elternzeit und einmal eine Befreiung wegen Herabsetzung der Arbeitszeit auf die H&#228;lfte oder weniger als die H&#228;lfte der durchschnittlichen Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber. Welche der beiden M&#246;glichkeiten f&#252;r sie besser ist keine so nat&#252;rlich nicht sagen das w&#228;re ein Thema f&#252;r ein Beratungsgespr&#228;ch.
VG 

Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ilona,<br />
da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten.<br />
Wenn der Arbeitgeber so flexibel ist, dass die Arbeitszeit ab Beginn der Besch&#228;ftigung so geregelt wird, dass sie &#252;ber der f&#252;r sie g&#252;ltigen JAEG liegen, dann sollte das klappen. In diesem Fall w&#228;re ja keine GKV Versicherungspflicht eingetreten. Ist nat&#252;rlich irgendwie Halbseiten, ich wei&#223; nicht wie ein Pr&#252;fer der Deutschen Rentenversicherung einen solchen Vorgang beurteilt. Am g&#252;nstigsten w&#228;re, wenn in der Personalakte kein Hinweis auf eine T&#228;tigkeit unter der JAEG zu finden ist. Wenn Sie ihm Januar ihre T&#228;tigkeit auf 20 h reduzieren, werden sie wider GKV pflichtig. Das Prozedere ist, dass der Arbeitgeber sie bei der GKV anmelden muss, und sie dann einen Antrag auf Befreiung stellen. Hier gebe es vermutlich zwei M&#246;glichkeiten, einmal die Befreiung w&#228;hrend der Elternzeit und einmal eine Befreiung wegen Herabsetzung der Arbeitszeit auf die H&#228;lfte oder weniger als die H&#228;lfte der durchschnittlichen Arbeitszeit bei diesem Arbeitgeber. Welche der beiden M&#246;glichkeiten f&#252;r sie besser ist keine so nat&#252;rlich nicht sagen das w&#228;re ein Thema f&#252;r ein Beratungsgespr&#228;ch.<br />
VG </p>
<p>Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-52835</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 18:01:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-52835</guid>
		<description>Hallo Stefanie, 
da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten.
Vielen Dank f&#252;r das Lob werde mich auch weiterhin bem&#252;hen, solange die Gesundheit mitmacht, weiterzuhelfen.
Wenn Sie Ihre Stelle auf Teilzeit umstellen, ist es unter Umst&#228;nden schon m&#246;glich, dass sie in der PKV bleiben k&#246;nnen.
Dies ist aber etwas kompliziert so schriftlich zu erkl&#228;ren, deshalb w&#252;rde ich diese Frage gerne in einem Beratungsgespr&#228;ch kl&#228;ren.
Wenn Sie vor Beginn der n&#228;chsten Elternzeit in der GKV versicherungspflichtig w&#228;ren, dann h&#228;tten sie den Vorteil, dass der § 192 SGB V greifen w&#252;rde. In diesem Paragraph geht es um das fortbestehen der Mitgliedschaft, das w&#252;rde bedeuten, dass sie bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes kostenlos in der GKV versichert w&#228;ren.
Wenn Sie sich w&#228;hrend der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreit haben, gehe ich davon aus, dass diese Befreiung nur f&#252;r diese Phase der Elternzeit gilt. Im SGB V §  8 (1) ist folgendes zu lesen: 
2. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbst&#228;tigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes w&#228;hrend der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,
meine Aussage das die Befreiung nur f&#252;r diese Elternzeit gilt schlie&#223;e ich aus diesem letzten Halbsatz:  „die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit“ dieser Satz w&#252;rde sonst keinen Sinn machen. Wobei ich sagen muss das ich nat&#252;rlich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung, schon gar nicht auf das Blog, leisten kann und darf.
Alles weitere k&#246;nnen wir einen pers&#246;nlichen Gespr&#228;ch kl&#228;ren.

VG 

Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Stefanie,<br />
da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten.<br />
Vielen Dank f&#252;r das Lob werde mich auch weiterhin bem&#252;hen, solange die Gesundheit mitmacht, weiterzuhelfen.<br />
Wenn Sie Ihre Stelle auf Teilzeit umstellen, ist es unter Umst&#228;nden schon m&#246;glich, dass sie in der PKV bleiben k&#246;nnen.<br />
Dies ist aber etwas kompliziert so schriftlich zu erkl&#228;ren, deshalb w&#252;rde ich diese Frage gerne in einem Beratungsgespr&#228;ch kl&#228;ren.<br />
Wenn Sie vor Beginn der n&#228;chsten Elternzeit in der GKV versicherungspflichtig w&#228;ren, dann h&#228;tten sie den Vorteil, dass der § 192 SGB V greifen w&#252;rde. In diesem Paragraph geht es um das fortbestehen der Mitgliedschaft, das w&#252;rde bedeuten, dass sie bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes kostenlos in der GKV versichert w&#228;ren.<br />
Wenn Sie sich w&#228;hrend der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreit haben, gehe ich davon aus, dass diese Befreiung nur f&#252;r diese Phase der Elternzeit gilt. Im SGB V §  8 (1) ist folgendes zu lesen:<br />
2. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbst&#228;tigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes oder nach § 1 Abs. 6 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes w&#228;hrend der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit,<br />
meine Aussage das die Befreiung nur f&#252;r diese Elternzeit gilt schlie&#223;e ich aus diesem letzten Halbsatz:  „die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit“ dieser Satz w&#252;rde sonst keinen Sinn machen. Wobei ich sagen muss das ich nat&#252;rlich kein Jurist bin und auch keine Rechtsberatung, schon gar nicht auf das Blog, leisten kann und darf.<br />
Alles weitere k&#246;nnen wir einen pers&#246;nlichen Gespr&#228;ch kl&#228;ren.</p>
<p>VG </p>
<p>Manfred</p>
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		<title>Von: Jens</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2005/09/25/gestatten-walter-manfred-walter/comment-page-1/#comment-52824</link>
		<dc:creator>Jens</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Nov 2010 09:36:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=3#comment-52824</guid>
		<description>Hallo Manfred,

eine klasse Arbeit, die Du Dir hier machst.

Meine Frage:

Ich m&#246;chte zum 01.01. in die PKV wechseln.

Ich habe einen zweiten sozialversicherungsplichtigen Job als Nebent&#228;tigkeit. Dieser z&#228;hlt doch f&#252;r auch f&#252;r die Berechnung der JAEG-Grenze, oder?

Wer ermittelt dieses JAEG beider Jobs? Melde ich das meinem Hauptarbeitgeber, damit er beide Jobs zusammenrechnet?

Dank Dir.

Gru&#223;
Jens</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>eine klasse Arbeit, die Du Dir hier machst.</p>
<p>Meine Frage:</p>
<p>Ich m&#246;chte zum 01.01. in die PKV wechseln.</p>
<p>Ich habe einen zweiten sozialversicherungsplichtigen Job als Nebent&#228;tigkeit. Dieser z&#228;hlt doch f&#252;r auch f&#252;r die Berechnung der JAEG-Grenze, oder?</p>
<p>Wer ermittelt dieses JAEG beider Jobs? Melde ich das meinem Hauptarbeitgeber, damit er beide Jobs zusammenrechnet?</p>
<p>Dank Dir.</p>
<p>Gru&#223;<br />
Jens</p>
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