Auf Grund der vielen Nachfragen möchte ich mich heute dem Stand der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zuwenden.
Grundsätzlich haben Anspruch auf Familienversicherung der Ehepartner, der Lebenspartner (steht so in § 10 SGB 5 ohne genau zu definieren was darunter zu verstehen ist) und Kinder von Versicherten wenn diese:
- Ihre Wohnung (regelmäßiger Aufenthalt) im Inland haben
- nicht freiwillig versichert sind
- nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind
- nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
- Das Einkommen unter einem Siebtel der Bezugsgröße liegt
Kinder sind versichert
- bis zum Vollendetem 18 Lebensjahr
- bis zum Vollendetem 23 Lebensjahr wenn nicht erwerbstätig
- bis zum Vollendetem 25 Lebensjahr wenn in Schul- oder Berufsausbildung
- Ohne Altersgrenze bei Behinderten Menschen
Weiterhin ist zu beachten:
- Wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse sind, dann ist das Einkommen der Eltern gleichgültig, die Kinder haben Anspruch auf die Familienversicherung
- Wenn ein Partner in der privaten Krankenversicherung versichert ist und der andere Partner weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse, dann hängt es vom Einkommen ab wie die Kinder versichert werden können. Wenn beide Partner unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen, dann besteht weiterhin Anspruch auf Familienversicherung wenn der gesetzlich versicherte das höhere Einkommen hat. Wenn der Privatversicherte ein höheres Einkommen hat als die Jahresarbeitsentgeldgrenze dann müssen die Kinder entweder mit eigenem Beitrag in der gesetzlichen Krankenkassen versichert sein, oder in der privaten Krankenversicherung versichert werden
- Wenn der Gesetzlich Versicherte über der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdient und somit freiwillig versichert ist und der Ehepartner Privat versichert ist besteht auch solange Anspruch auf Familienversicherung wie das Einkommen des Privat Versicherten unter dem des freiwillig Versicherten liegt.
Die Frage ist nur wie lange diese Regelung noch beibehalten wird, es wird spannend in Berlin
Manfred Walter
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Unter dem Aspekt der Reformen wird auch sicherlich die GKV reformiert werden. Das bedeutet, dass unter anderem auch die Familienversicherung in absehbarer Zeit gekippt werden wird. Der Spiegel hatte vor einiger Zeit ein nettes Dossier unter dem Titel “Kopfpauschale oder Bürgerversicherung?” dazu veröffentlicht. (kostet inzwischen 2,00 €) http://www.spiegel.de/dossiers/politik/0,1518,307952,00.html
Aber kurz und gut: Wir harren der Dinge die da kommen
Hallo Manfred,
erstmal meinen Dank und meine Hochachtung für diese Seite. Seit einem Monat beschäftige ich mich eindringlich mit dem Thema GKV, PKV und Familienversicherung und diese ist bisher wirklich die einzige Seite, auf der alle Fakten stimmen, die Begriffe und Zusammenhänge gut erklärt werden und vor allem alles auch für den Laien verständlich ist. Nun zu meinem Bewegrund mich mit der Materie Sozialversicherung zu beschäftigen:
Ich möchte der Familienversicherung zuliebe wieder zurück in die GKV. Aus meiner selbständigen Zeit bin ich privat versichert, lag jedoch mit dem zu versteuernden Einkommen nie über der Beitragsbemessungsgrenze. Dadurch war der Beitrag für meine Frau und meine beiden Kinder, die freiwillig in der GKV versichert sind, relativ gering. Nun habe ich mich Anfang 2006 von meinem grössten Auftraggeber projektweise anstellen lassen und ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze erhalten. Ich bin bisher also weiterhin privat versichert. Meine Frau (in der Elternzeit) und die beiden Jungs sind durch dieses hohe Einkommen aber für 2006 nicht mehr gemeinsam in der GKV familienversichert und wir mussten ca. € 1.500,- nachzahlen.
Ich habe mir ausgrechnet, dass wir, wenn ich pflichtversichert in die GKV käme und wir dadurch familienversichert wären, ca. € 1.200,- im Jahr sparen würden. Daher möchte ich zurück in die GKV.
Mit meinem Arbeitgeber, bei dem ich weiterhin nur projektweise angestellt bin, habe ich vereinbart, dass ich für 2007 ein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze bekommen könnte (über das restliche Geld soll man sich an dieser Stelle keine Sorgen machen). Da ich sonst keine weiteren Einnahmen habe, würde ich dadurch ja sofort versicherungspflichtig werden.
Nun meine Fragen:
a) Am 31.12.2002 und auch davor war ich selbständig und privat versichert. Das heisst für mich gilt als Versicherungspflichgrenze für 2007 € 47.700,-?
b) Ich habe am 08.01.07 die Tätigkeit begonnen. Ich kann nun also wie beschrieben absehen, dass ich in 2007 unter € 47.700,- liegen werde. Dadurch werde ich doch sofort versicherungspflichtig? und muss mich bei der GKV sofort anmelden? und die PKV müsste zum 08.01.07 beendet werden? und ich wäre auch ab sofort familienversichert? Richtig?
c) wie lange muss ich unter der Versicherungspflichtgrenze bleiben? kann ich ab dem 01.08.2008 wieder drüber liegen ohne dass es Einfluss auf die Familienversicherung hat?
Wenn ja, würde das ein grosses Problem endlich lösen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich nochmal für tolle Homepage.
Beste Grüsse
Heinrich
Hallo Heinrich, danke für Ihren Kommentar zu meiner Seite, habe seit einiger Zeit den Eindruck, dass die Besucher immer mehr Vertrauen in die PKV-Financial bekommen, so wie Sie dies auch zum Ausdruck gebracht haben. Werde mich auch in Zukunft bemühen dieses Vertrauen zu rechtfertigen. Wenn ich mir die Besucherzahlen auf meinem Blog ansehe, bin ich schon ein bisschen Stolz. Da eigentlich nur ich als Ansprechpartner auf der PKV-Financial erscheine, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen mich ganz herzlich bei meinem Partner Herrn Gerald Steffens zu bedanken. Gerald ist als Webmaster für die technische Seite zuständig, ohne ihn würde es die PKV-Financial nicht geben.
Nun zu Ihren Fragen:
1. Weil Sie einen Statuswechsel vom Selbständigen zum Angestellten vollziehen, gilt für Sie bei Ihrer neuen Angestellten-Tätigkeit die „normale“ Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) in Höhe von 47.700,00 €
2. Wenn Ihr Einkommen unter der JAEG liegt und Sie nicht nach SGB V § 6 versicherungsfrei sind (z.B. wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet hätten), muss der Arbeitgeber Sie als pflichtversichertes Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) anmelden. Die GKV muss dann prüfen, welche Tätigkeit auf Grund des zeitlichen Anspruches und des Einkommen die Haupterwerbsquelle ist. Kommt die GKV zu dem Schluss, dass Ihr angestelltes Arbeitsverhältnis Ihr Haupteinkommen ist, dann werden Sie mit Beginn des Arbeitsverhältnisses versicherungspflichtig in der GKV. Damit hat Ihre Familie auch grundsätzlich den Anspruch auf die Familienversicherung nach SGB V § 10, aber nur dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen können Sie im PKV Lexikon nachlesen. Werde bei Gelegenheit auch mal was im Web Blog schreiben. Die Versicherungspflicht müssen Sie innerhalb eines Monats Ihrer privaten Krankenversicherung anzeigen und auch nachweisen.
3. Nach geltendem Recht müssen Sie dann in 2007 unter der JAEG verdienen um dann Anspruch auf eine freiwillige Mitgliedschaft zu haben. Die Vorschrift besagt, dass die letzten 12 Monate eine Pflichtversicherung in der GKV bestanden haben muss, oder in den letzten 5 Jahren insgesamt 24 Monate, damit Sie als freiwilliges Mitglied bei der GKV bleiben können. Also wenn Sie Ihre Beschäftigung am 08.01.2007 begonnen haben, sollten Sie sicherheitshalber zumindest bis 01.02.2008 als Versicherungspflichtiger beschäftigt sein. Was Sie danach tun ist Ihre Entscheidung. Wenn die Gesundheitsreform doch noch in Kraft tritt, sieht das etwas anders aus, dann werden, nach jetzigem Stand die letzten 3 Jahre berücksichtigt, was da aber kommt möchte ich nicht spekulieren.
„Schau´n mer mal“ wie ein „großer“ bayerischer Philosoph zu sagen pflegt
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank für die Antwort. Zu meinem besseren Verständnis habe ich noch zwei genauere Fragen.
a) zur Ihrem Punkt 1.: Ich war 2000 bis 2005 nur selbständig. 2006 habe ich schon projektweise angestellt gearbeitet und über der Pflichtgrenze verdient. Das letzte Projekt endete am 22.12.06. Meine selbständige Tätigkeit lief genauso wie auch in 2007 nur sehr gering nebenher. Am 08.01.07 habe ich ein neues Projekt begonnen und verdiene nun (siehe Frage b) unter 47.700,-. Den Statuswechsel habe ich aber eigentlich schon im Januar 2006 vollzogen. Dennoch verstehe ich die Stichtagsregelung vom 31.12.2002 so wie Sie geschrieben haben. Richtig? Gibt es da etwas Kleingedrucktes wie einen § im SGB oder eine Verordnung?
b) Ich komme in 2007 meiner Meinung nach unter die 47.700,-, weil mein Gehalt aufgeteilt wurde in ein Grundgehalt und Überstundenbezahlung. Das Grundgehalt liegt im Monat bei 3.740,-. Da ich pro Überstunde 20,- bekomme, werde ich in der Gesamtsumme des Monats schon über 4.000,- verdienen. Jedoch gehe ich bisher davon aus, dass Überstundenzahlungen für tatsächliche Überstunden, die per Stundenzettel protokolliert werden für die JAE nicht relevant sind. Ich hoffe, ich liege richtig. Auch hier die Frage: Gibt es da etwas Kleingedrucktes wie einen § im SGB oder eine Verordnung?
Besten Gruss und nochmal vielen vielen Dank
Heinrich
Hallo nochmal,
in meinem vorigen Beitrag hatte ich zwei Fragen.
zu a) habe ich gerade selber im SGB V den §6 Absatz 7 und 8 gefunden.
zu b) ist folgendes sehr interessant:
http://www.lexonline.info/lexonline2/live/kkh_lex_bf/index_0.php?lid=32
Punkt 1 Zuordnung, Punkt 2 Übersicht und Punkt 3.8 Mehrarbeit sowie Punkt 4.3 Schwankendes Arbeitsentgelt sagen eigentlich alles aus.
Jedoch würde ich gern eine Bestätigung \\\”aus der täglichen Praxis\\\” vom Fachmann haben. Hoffe, ich habe Ihnen so zumindest das Paragraphensuchen erspart.
Gruss
Heinrich
…und dann war da noch (hoffentlich vorerst) die letzte Frage:
Die GKV meiner Frau, in der sie und die Kinder familienversichert waren (Beitrag wurde durch halbes Ehegatteneinkommen errechnet) hat, nachdem ich im Dezember 2006 mein Einkommen für 2006 , das über 42.750,- lag, angegeben habe, die Familienversicherung rückwirkend für 2006 storniert. Daher mussten wir sehr viel nachzahlen und daher mach ich mir überhaupt diese Gedanken. Ist eine rückwirkende Stornierung mit Nachzahlung überhaupt rechtens oder hat das Überschreiten der BBG nur zukünftige Auswirkungen? Gerade bei schwankenden Gehältern wie es meins ist, kann man ja erst am Jahresende das Einkommen benennen.
So jetzt reicht´s erstmal.
Beste Grüsse
Heinrich
Hallo Heinrich, zur Anwendung der Stichtagsregelung habe ich eine Unterlage. Daraus geht hervor, dass die Stichtagsregelung nur für Angestellte Gültigkeit hat. Da Sie in dieser Zeit selbständig waren trifft für Sie die Stichtagsregelung für die Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung nicht zu. Im Grunde ist es so, dass Sie zum 08.01.2007 ein neues Arbeitsverhältnis, mit einem Einkommen unter der JAEG begonnen haben, damit muss Ihr Arbeitgeber Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung, welche Sie sich raussuchen können, anmelden.
Auch mit Ihrer 2. Frage liegen Sie richtig, hier können Sie dies nochmals nachlesen:
http://www.pkv-financial.de/einkommensgrenzen.html
Grüße Manfred
Hallo Heinrich, wie die Berechung der gesetzlichen Krankenkasse vorgenommen wird, kann ich nicht sagen, da dies von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse abhängig ist. Wie ich schon mehrfach erwähnt habe, hänge ich wegen gesundheitlicher Probleme in der GKV fest und habe keine Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Ich bin ich der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Da ist es so, dass ich verpflichtet bin mit meinem Einkommensteuerbescheid mein Einkommen nachzuweisen. Wenn ich dies nicht tue, dann wird automatisch der Höchstbeitrag verlangt, denn darf ich auch schön brav zahlen. Wenn nun mein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen würde, dann wäre für die Beitragberechnung der Gewinn nach dem Einkommensteuerbescheid maßgebend. Habe ich nun während des Jahres ein Problem und melde der TK, dass mein Einkommen niedriger ist als im Einkommensteuerbescheid, dann reduziert die TK den Beitrag nach der eingereichten Gewinn und Verlustrechnung. Das habe ich vor einigen Jahren auch mal durchexerzieren müssen. Wenn dann im nächsten Jahr der Einkommensteuerbescheid eingereicht wird, berechnet die Krankenkasse den Beitrag rückwirkend nach den Daten im Einkommensteuerbescheid. Das kann dann schon zu einer nicht unbeträchtlichen Nachzahlung führen. Wie gesagt, dies ist das Verfahren nach der Satzung der TK wie die anderen Kassen das handhaben weiß ich nicht.
Um nochmals auf Ihren letzen Beitrag einzugehen, grundsätzlich wird die Versicherungspflicht im SGB V § 5 und die Versicherungsfreiheit im SGB V § 6 geregelt. Soweit ich informiert bin gibt es zu dem Thema Bestandschutz nur Ausführungsanweisungen.
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank für das reichhaltige “Kleingedruckte” und die gute Beratung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochende.
Besten Gruss
Mark
Hallo Manfred,
zunächst mal ein großes Lob für die gute gemachte und informative Seite! Habe eine aktuelle Frage zur Familienversicherung und würde mich freuen, wenn Sie darauf Antwort hätten. Meine Tochter (Studentin, 20) ist bei mir in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert.
Unter dem Namen meiner Tochter wird ein Wertpapierdepot geführt, welches mein geschiedener Mann für sie eingerichtet hat verwaltet. Im Jahr 2006 wurden durch Veräußerung von Aktien steuerpflichtige Gewinne erzielt, wovon meine Tochter und ich aber jetzt erst erfahren haben. Diese Gewinne liegen weit über der Zuverdienstgrenze bei familienversicherten Kindern.
Meine Frage nun: Muss ich das der Krankenkasse mitteilen, und welche Konsequenzen hat es für mich und meine Tochter? Wonach bemisst sich die Höhe einer eventuellen Nachzahlung?
Vielen Dank für Ihre Auskunft und
freundliche Grüße,
Annegret
Hallo!
Ich habe folgende Frage, auf die ich bislang leider noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden habe:
Als Beamter bin ich privat krankenversichert.
Meine Frau ist in der GKV – derzeit wg. 3. Kind in Elternzeit (3 Jahre). Alle drei Kinder sind z.Zt. bei ihr mit familienversichert, wir brauchen dafür also im Moment nichts zu zahlen, da sie ja wegen der Elternzeit kein Einkommen hat …
Nach der Elternzeit wollen wir es so machen, dass meine Frau sich für einige Jahre unbezahlt beurlauben lässt. In solch einem Fall unterläge sie dann nach meiner Kenntnis aber nicht mehr der GKV und ich müsste Frau und 3 Kinder zusätzlich privat versichern, was sehr kostenintensiv ist.
Gibt es da andere Lösungen? Was sieht die Gesundheitsreform in diesem Bereich vor? Würde ein Basistarif in der PKV sinnvoll sein?
Ist alles sehr verwirrend und ich würde mich freuen, ein wenig Licht in das Dunkel dieses Versicherungsdschungels zu bekommen ;o)
Herzliche Grüße
Christian.
Hallo Annegret, grundsätzlich kommt es darauf an durch welche Einkommen Ihre Tochter über die Hinzuverdienstgrenze gekommen ist. Habe bei einer gesetzlichen Krankenkasse, mit der ich zusammenarbeite gesprochen, dort wurde mir gesagt, dass einmalige Aktiengewinne kein Einkommen im Sinne des SGB 5 § 10 Abs. 5 wären.
Das bedeutet, wenn das Einkommen Ihrer Tochter nur wegen Veräußerungsgewinnen über der Hinzuverdienstgrenze war und nicht wegen z.B. Zinserträgen dann bleiben die Voraussetzungen für die Familienversicherung gegeben.
Bin mir jetzt allerdings nicht sicher, ob die Satzungen der einzelnen GKV dies anders regeln dürfen. Deshalb ist meine Empfehlung, diese Problematik mit Ihrer GKV zu besprechen.
Die schlimmste Konsequenz ist, dass die gesetzliche Krankenkasse die Familienversicherung beendet. Ihre Tochter muss sich dann für das letzte Jahr freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse evtl. als Student aufnehmen lassen. Die GKV kann, soweit ich weiß, die Beiträge bis zu 3 Jahre nachverlangen.
Hoffen wir mal, dass es nicht soweit kommt.
Grüße Manfred
Hallo Christian, grundsätzlich haben Sie alles richtig gesagt. Nur die Kosten vielleicht etwas zu hoch angesetzt. Soweit ich informiert bin, ist der Basistarif eher für die Vollkrankenversicherung ausgelegt, ob es auch Beihilfetarife geben wird, weiß ich noch nicht, macht aber m.A. keinen Sinn. Da Sie Beamter sind haben Sie Anspruch auf die Beihilfe. Ab dem Zeitpunkt an dem die kostenlose GKV Versicherung ausläuft hat Ihre Gattin ebenfalls Anspruch auf die Beihilfe, wenn Sie keiner Berufstätigkeit nachgeht. Das bedeutet Sie und Ihre Frau müssen nur noch 30% in der privaten Krankenversicherung versichern, da 70% die Beihilfe übernimmt. Bei den Kindern ist der Beihilfeanspruch sogar 80 %, deshalb bleibt für die private Krankenversicherung nur 20% Versicherungsschutz. Das bedeutet, ein Kind kostet für Sie in der privaten Krankenversicherung etwa 30€. Mir kommt es so vor, als wenn Sie zu diesem Thema nicht richtig beraten sind. Falls Sie eine Beratung wünschen, senden Sie mir unter Kontakt eine Mail.
Grüße Manfred
Hallo und guten Tag!
Tolle Seite! Mit vielen Anworten! Aber neue Fragen zun sich auf:
Meine Familie und ich leben von Kapitalerträgen und – weil diese nicht reichen – vom Kapitalverzehr. Ich bin freiwilliges Mitglied in der GKV. Die Familie Frau + 2 schulpflichtige Kinder unter 18 sind als familienangehörige mitversichert.
Zur Zeit zahlen wir 126,58 EUR Krankenkassenbeitrag. Wit welchem Beitrag (und Mitgliedsverhältnissen) müssen wir nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform rechnen? – Benätigt die Frau dann einen eigene KV u. zuwelchem Satz?
Gruß und Dank vorab
Rolf
Hallöchen,
wie verhält es sich mit der Familienversicherung wenn beide selbständig Partner sind?
Der eine hauptberuflich der andere nicht.
Das Geschäft läuft noch nicht so gut das es Gewinn abwirft !
Gruss
Reweka
Hallo Reweka, das ist in der gesetzlichen Krankenkasse ganz einfach, es hängt vom Gewinn des Unternehmens ab. Für das hauptberufliche Familienmitglied bedeutet dies, dass der Kassenbeitrag nach dem Gewinn berechnet wird. Solange das nebenberufliche Familienmitglied unter 350 € Gewinn verbucht, kann dieses in der Familienversicherung bleiben. Ist der Gewinn höher dann muss einen eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
ich habe eine Frage zur Gesundheitsreform; ich bin mit meinen drei Kindern derzeit privat versichert; es soll ja jetzt der neue Basistarif kommen; wenn ich dann in diesen wechsle sind dann meine Kinder wieder automatisch bei mir (kostenlos) mitversichert ?
Freundliche Grüße
Christian Dotzauer
Hallo Manfred,
ich habe eine Frage ähnlich der vom Christian. Ich bin selbstständig und privat Krankenversichert. Meine Lebenspartnerin ist in der GKV, schon seit längerem krank, zu Beginn der Krankheit gekündigt und wohl noch längere Zeit krank. Beide Kinder meiner Lebenspartnerin (beide nicht meine leiblichen Kinder) sind Schüler, eines volljährig und eines minderjährig und bei meiner Lebenspartnerin familienversichert.
Wir planen jetzt zu heiraten. Ich habe gehört, die GKV kann die Familienversicherung dann kündigen und ich habe alle drei bei mir familienversichern zu lassen. Da ein Kind chronisch Krank ist, würde dies nicht nur hohe Kosten aufwerfen, sondern auch meine PKV würde Schwierigkeiten mit einer Aufnahme des Kindes machen.
Wie kann man bei einer Heirat den derzeitigen Status quo der Versicherungen beibehalten?
Gruß und Dank im Voraus
Lutz
Hallo Manfred,
vor einiger Zeit haben Sie mir jede Menge Fragen zu den Themen “Rückkehr in die Gesetzliche” und “Familienversicherung” beantwortet. Jetzt wollte ich mal berichterstatten und noch eine Frage stellen. Ich bin nun seit Anfang des Jahres wieder in der GKV, da mein Gehalt in ein Grundgehalt und Vergütung tatsächlich angefallener Überstunden aufgeteilt worden ist. So bin ich unter die JAE von 47.700,- gerutscht. Das viele Kleingedruckte zu lesen und sich die Nächte vorm PC um die Ohren zu schlagen, spart uns derzeit 720,- im Jahr. Das hat sich schon gelohnt, denn vorher waren meine Frau und die beiden Kinder freiwillig in der GKV und ich in der PKV. Das war natürlich zusammen teurer als die Familienversicherung. Nun meine Frage: Wenn ich Anfang 2008 wieder über der JAE liege, kann ich weiterhin freiwillig in der GKV bleiben. Wie ist es mit der Familienversicherung, wenn meine Frau weiterhin Hausfrau bleibt und die Kinder nichts verdienen? Die Familienversicherung ist doch nur von den oben von Ihnen benannten Kriterien abhängig, siehe 1. Wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse sind, dann ist das Einkommen der Eltern gleichgültig, die Kinder haben Anspruch auf die Familienversicherung.
Hab ich das alles richtig verstanden? Ich kann als Alleinverdiener über der JAE liegen und kann trotzdem alle familienversichern?
Vielen Dank mal wieder im voraus. Weiterhin die beste Site zum Thema KV im Netz.
Gruss
Heinrich
Hallo Christian, tut mir leid, für die verspätete Antwort, hatte etwas Stress, bitte um Verständnis.
Die Einführung einer Familienversicherung ist in dem Basistarif nicht vorgesehen. Empfehlen würde ich Ihnen das erst einmal abzuwarten, weil das Gesetz ja noch lange nicht alle Hürden überwunden hat, diese sind:
Außerdem soll ja nach der Reform die Krankenversicherung Kinder in Zukunft aus Steuermittel finanziert werden. Ich denke selbst wenn die Gesundheitsreform alle oben erwähnten Hürden überspringen wird, dass keine Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versicherten Kindern gemacht werden dürfen. Das würde aber dann bedeuten, dass die Beiträge für Ihre Kinder nicht mehr von Ihnen bezahlt werden müssen, wie auch immer das aussehen wird.
Grüße Manfred
Hallo Lutz, auch an dieser Stelle möchte ich für meine verspätete Antwort um Verständnis bitten.
Das ist schon ein Problem, grundsätzlich ist es so, dass die private Krankenversicherung (PKV) mit dem Antrag eine Gesundheitsprüfung vornimmt. Sie können davon ausgehen, dass bei einer chronischen Erkrankung die PKV den Versicherungsschutz ablehnen wird.
Die Frage welche offen ist, was macht Ihre Lebensgefährtin jetzt beruflich. So wie ich das herauslese ist Sie gekündigt und damit arbeitslos. Das bedeutet, dass irgendwann Harz V anstehen könnte, hier wird in Bezug auf die Leistungsprüfung gefragt ob eine Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist oder eben wenn Sie heiraten dann ein Ehepartner.
Nun kommt es darauf an, ob Ihre Lebensgefährtin dann weiter Leistungen (Harz V) bezieht oder nicht. Solange Leistungen gezahlt werden bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Wenn keine Leistungen mehr bezogen werden, dann muss Ihre Lebensgefährtin freiwillig mit eigenem Beitrag versichert werden. Ich gehe davon aus, dass der Beitrag der Mindestbeitrag ist, solange Sie nicht verheiratet sind. Sobald Sie heiraten könnte Ihr Einkommen als Berechnungsgrundlage genommen werden. Das sollten Sie vorher mal mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse klären. Ganz wichtig ist, dass Sie die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung unmittelbar nach dem Ende des Leistungsbezuges beantragen, weil diese Möglichkeit nur 3 Monate nach SGB V § 9 Abs. 2 besteht.
Nun zu den Kindern: Die Kinder haben weiterhin Anspruch auf die Familienversicherung, solange Sie die Kinder nicht adoptiert haben. Dann könnte der Anspruch auf Familienversicherung wegfallen. Solange Sie die Kinder nicht adoptieren gibt es in Bezug auf die Familienversicherung kein Problem.
Wenn ich mir die Antwort so durchlese finde ich die Quintessenz, dass eine Heirat in Bezug auf die Krankenversicherung nachteilig sein kann recht erschreckend. Ich selbst bin sehr für die Ehe, mit meiner Frau darf ich nächstes Jahr silberne Hochzeit feiern
Grüße Manfred
Hallo Rolf, danke für denen netten Kommentar zu unserer Seite. Um Antworten zu geben bin ich doch da, je mehr Fragen je besser.
Soweit wäre ich auch gerne, dass ich von meinem Ersparten leben kann. Das mit dem Kapitalverzehr gefällt mir allerdings nicht, was machen Sie wenn das Kapital aufgebraucht ist? Vielleicht wäre es sinnvoll Ihre Kapitalanlage zu überprüfen, mit einer höheren Rendite ginge es eventuell ohne Kapitalverzehr, rufen Sie mich an.
Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen leider keine richtige Auskunft geben, weil diese endgültig noch nicht festgelegt sein kann. Nach den Planungen soll der Satz bei 14,2 % + Pflege liegen.
Dahinter stehen aber noch viele Fragezeichen z.B.:
An dieser sicher nicht vollständigen Liste sehen Sie schon mit welchen Unwägbarkeiten das ganze behaftet ist. Eines dürfte klar sein die Beiträge werden steigen.
Zu den notwendigen Mitgliedschaften ist zu sagen, dass die Kinder kostenfrei versichert werden sollen und die Familienversicherung beibehalten werden soll.
Grüße Manfred
Hallo Heinrich, schön von Ihnen zu hören, so wie es aussieht haben Ihnen meine Hinweise und Antworten weiter geholfen
Danke für das Kompliment, „ die besten Seite zum Thema KV im Netz“ das ist schon eine Aussage, werde mich auch weiterhin bemühen diesem Anspruch gerecht zu werden.
Also nun zum Thema: Ob der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse sich langfristig als der richtige Weg herausstellt, möchte ich in Frage stellen, auch wenn es aktuell etwas teuerer gewesen wäre. In 30 oder 40 Jahren werden wir es wissen.
Nun zu Ihrer Frage die im SGB V § 9 geregelt ist. Das SGB V kann ich bald auswendig
Die erste Voraussetzung ist, dass der Übertritt von der Pflichtversicherung zur freiwilligen Versicherung unmittelbar erfolgt, dies ist dann gegeben. Die zweite Voraussetzung ist, dass eine mindestens 12 monatige Pflichtversicherung unmittelbar und ununterbrochen vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht gegeben war. Wenn die Versicherungspflicht also am 01.01.2007 begonnen hat und am 31.12.2007 enden würde, dann wäre diese Voraussetzung auch gegeben. Das bedeutet Sie könnten zum 01.01.2008 in die freiwillige Versicherung wechseln.
Ein anderer Aspekt ist die Gesundheitsreform, wenn diese in Kraft tritt wird ab den Stichtag 02.02.2007 ein Wechsel in eine private Krankenversicherung erst möglich sein, wenn 3 Jahre hintereinander die JAEG überschritten worden ist. In diesem Falle würden Sie frühestens im Jahre 2011 vor der Wahl stehen in die freiwillige Krankkasse zu wechseln.
Schauen wir mal was kommt, so oder so die GKV hat Sie wieder.
Grüße Manfred
Hallo nochmal,
nun bin ich endlich in der GKV und habe schon wieder eine Frage. Meine PKV hat mir auf meine Kündigung hin eine kleine und eine grosse Anwartschaftsversicherung angeboten. Die kleine für 5,87 und die grosse für 45,24 im Monat. Ich bin nun eigentlich geneigt keine AWV abzuschliessen, denn die kleine bringt in meinen Augen nichts und die grosse ist zu teuer. Langfristig will ich ja familienversichert in der GKV bleiben, also gibt es keinen Grund weiter an der PKV zu hängen. Natürlich kann sich das KV-System noch so verändern, dass es in 5 Jahren doch wieder besser ist in der PKV zu sein, aber bis dahin jeden Monat 45,- einzahlen ist mir zu viel und zu unsicher. Also bin ich geneigt nur zu kündigen und ganz mit der PKV anzuschliessen. Gibt es aus Ihrer Erfahrung Gründe, die dagegen sprechen?
Gruss
Heinrich
Hallo Heinrich, wenn Sie grundsätzlich in der GKV bleiben wollen macht die Anwartschaft natürlich auf Dauer keinen Sinn. In meiner letzten Antwort bin ich darauf eingegangen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie in die freiwillige Krankenkasse wechseln können. Meine Empfehlung ist, die große Anwartschaft so lange zu halten, bis Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben. Danach können Sie diese natürlich kündigen.
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
da ich in 2007 unter der JAE bleiben werde oder zwischen den Projekten für 1 bis 2 Wochen mal arbeitslos gemeldet sein werde, bin ich mir zu 100% sicher, dass ich die Bedingungen für die freiwillige GKV in 2007 erfülle und so in 2008 entspannt in die freiwillige GKV falle und meine Familie mitversichert bleibt. Eine Überschreitung der JAE wird (und darf) es nicht geben in 2007, daher sehe ich keine Notwendigkeit die grosse AWV zu halten. Das wären immerhin € 540,- für 2007. Daher werde ich ganz mit der PKV abschliessen. Traurig aber wahr. Vater Staat zwingt Familienväter zu solchen Schritten. Eigentlich ganz schön bescheuert das ganze. Und die Gesundheitsreform wird es bestimmt alles noch schöner machen. In diesem Sinne mal wieder vielen Dank für die Infos und ein schönes Wochenende.
Gruss
Heinrich
Hallo Manfred,
großes Lob für die tollen Kommentare.
Ich bin seit Dezember 2006 in der PKV. Nun rutsche ich aber mit meinem Monatseinkommen unter die JAEG (47.700 €/Jahr), hoffe aber im laufe des Jahres wieder über die Grenze zu kommen. Muss ich jetzt trotzdem in die GKV oder kann ich bis Jahres Ende in der PKV bleiben? Wenn ich doch in die GKV muss, kann ich dann wieder in die PKV zurück wenn ich wieder über dem JAEG komme oder greift dann der Stichtag und ich muss drei Jahre warten?
Alles ziemlich kompliziert.
Vielen Dank für die Antwort.
Steffen
Hallo Steffen,
Danke für das Lob, das tut immer wieder gut. Nun zu Ihrem Problem. Das Entscheidende ist, was Ihr Arbeitgeber zum Jahresanfang der gesetzlichen Krankenkasse meldet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Status aller Angestellten zum Jahresbeginn der gesetzlichen Krankenkasse (i.d.R der AOK) zu melden.
Wenn der Arbeitgeber Sie für 2007 als versicherungsfrei gemeldet hat, dann haben Sie im ganzen Jahr 2007 diesen Status wenn, Sie bei dem gleichen Arbeitgeber bleiben. Wenn Sie diesen wechseln, muss der neue Arbeitgeber natürlich mit der Einstellung den entsprechenden Status an die GKV melden, dann kann sich der Status je nach Einkommen ändern. Wenn Sie Ihr Arbeitgeber bisher nicht auf eine Versicherungspflicht angesprochen hat, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie in 2007 als versicherungsfrei gemeldet wurden, dies können Sie einfach im Personalbüro erfragen.
Wenn die Reform Gesetz wird, davon ist z.Zt. auszugehen und Sie nach dem 02.02.2007 pflichtig würden, dann müssen Sie die 3 Jahresfrist einhalten.
Grüße Manfred
ich habe eine Frage zu Punkt 5 der Bedingungen zur Familienversicherung: was ist hier mit Bezugsgröße gemeint? ein siebtel der Bezugsgröße, wie berechnet sich das?
Hallo Manfred,
erstmal auch mein Lob zu dieser Seite!
Mein Fall liegt wie folgt:
Ich erhalte Besoldung als Beamter, meine Frau ist Angestellte auf Teilzeitbasis und verdient etwa 1400 EUR/Brutto. Derzeit ist mein Sohn bei ihr mitversichert. Mein Einkommen liegt nur knapp unter der reduzierten JAEG (42750 EUR/Monat auch 2007?). Einmalzahlungen wie die Besoldungserhöhungen für 05/06 heben mich knapp darüber. Ich erkläre mich jährlich mit Besoldungsmitteilung unter der monatlichen Grenze von 3.562,50 EUR. Die zu berücksichtigenden Zeiträume sind mir unklar.
Wie muss ich mich Verhalten, um die kostenlose Mitversicherung meines Sohnes in der GKV zu erhalten. Es wäre dann ja interessanter auf Teilzeit zu gehen oder eine Woche unbezahlten Urlaub zu nehmen. Die Mitversicherung in der PKV würde mich ansonsten etwa 1000 EUR/Netto/Anno kosten. Was empfehlen Sie mir?
Dank vorab!
Stefan
Hallo Manfred!
Lob auch von meiner Seite für die viele Mühe, die Sie sich hier machen!
Ich hätte auch eine Frage zur Familienversicherung:
Im Nov.2006 habe ich geheiratet. Meine Frau ist angestellt und gesetzlich pflichtversichert. Ich war von 02/2004 bis 10/2006 in eigener Praxis tätig und somit selbständig. Ich bin seit 02/2004 freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Momentan übe ich unregelmäßige Veretretungstätigkeiten aus, habe aber manchmal auch mehrere Monate kein Einkommen. Meine Frage wäre, ob ich mich als freiwillig versicherter Ehepartner nun bei meiner pflichtversicherten Frau beitragsfrei mitversichern kann? Wenn nicht, welche Möglichkeiten gäbe es für mich, wieder Pflichtmitglied zu werden, um eine Mitversicherung zu ermöglichen?
Gilt die erlaubte Einkommensgrenze von 350€ monatlich als nebenberuflich selbständiger nur für regelmäßige Einkommen, oder auch bei unregelmäßigen Einkommen über das Jahr gemittelt?
Vielen Dank!
Clausi
Hallo Miriam, die gesetzliche Grundlage für die Bezugsgröße findet man im SGB IV § 18. Das SGB IV behandelt gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, ist also nicht wie z.B. das SGB V welches die Krankenversicherung behandelt, auf ein Gebiet der Sozialversicherung beschränkt.
Im SGB IV § 18 heißt es:
§ 18 Bezugsgröße
(1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist, das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
(2) Die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet (Bezugsgröße (Ost)) verändert sich zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres auf den Wert, der sich ergibt, wenn der für das vorvergangene Kalenderjahr geltende Wert der Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch durch den für das Kalenderjahr der Veränderung bestimmten vorläufigen Wert der Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch geteilt wird, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
(3) Beitrittsgebiet ist das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
Fragen Sie mich jetzt bitte nicht nach dem Sinn (oder Unsinn) dieser Vorschrift, nehmen Sie dies einfach hin. Aus der Bezugsgröße werden etliche in der Sozialversicherung wichtige Parameter abgeleitet. Die Bezugsgröße liegt in 2007 bei 29400 € in den alten und bei 25200 € in den neuen Bundesländern. Wenn Sie diesen Wert nun durch 7 teilen, dann bekommen Sie das maximale regelmäßige jährliche Einkommen welches ein Kind haben darf, um weiterhin in der Familienversicherung bleiben zu können. Wenn das regelmäßige Einkommen Ihres Kindes in 2007 mehr als 4200 € in den alten und bei 3600 € in den neuen Bundesländern beträgt, dann fällt der Anspruch auf Familienversicherung nach SGB V § 10 weg.
Grüße Manfred
Hallo Stefan, danke für die „Blumen“ das viele Lob spornt meinen Eifer immer mehr, in diesem Forum Antworten als Lebenshilfe zu geben.
Ihre Frage konnte ich selbst auch nicht sicher beantworten, deshalb habe ich bei meinen Partner aus der GKV nachfragen müssen:
Zu Ihrer Frage:
1. Es ist richtig, dass der Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wegfällt, wenn Ihre Besoldung über der BBG in 2007 von 42750 Euro liegt.
2. Allerdings zählen zu dieser Berechnung weder Familienzuschläge, z.B der höhere Ortszuschlag wegen Ihrer Familie noch einmalige Sonderzahlungen. Unter diesem Aspekt sollten Sie Ihre Besoldungsabrechnung noch einmal prüfen. Fragen Sie dazu mal bei Ihrer Besoldungsstelle oder bei der Krankenkasse Ihrer Gattin nach.
3. Wenn es für Sie möglich ist, sagen wir durch eine unbezahlte Dienstbefreiung unter die BBG zukommen, dann bleibt der Anspruch auf Familienversicherung für Ihren Sohn erhalten. Falls dies unter dem Aspekt unter Punkt 2 überhaupt noch notwendig ist.
4. Der zu berücksichtigende Zeitraum ist immer das Kalenderjahr
5. Die Kosten für Ihren Sohn haben Sie mit 1000 € beziffert, dies erscheint mir aber etwas sehr hoch, da Ihr Sohn normalerweise 80% der Kosten über die Beihilfe erstattet bekommt. Da ich natürlich die genaue Situation nicht kenne kann ich auch keine exakte Berechnung erstellen. Kinder kosten in der privaten Beihilfe Krankenversicherung normalerweise zwischen 25 und 35 Euro. Ich würde Ihnen zu diesem Thema empfehlen einen guten Versicherungsmakler anzusprechen. Da kenn ich zufällig einen
Grüße
manfred
@manfred
Danke für den Hinweis mit dem Familienzuschlag. Das hatte ich erst später in oberem Link gelesen. Die Krankenkasse hat mir davon nichts gesagt. Der Familienzuschlag beträgt bei mir mit Frau und Kind 195,33 EUR und würde mein Problem für die nächsten Jahre lösen. Ich werde obere Quelle mal anschreiben, wo die Regelung der Nichtberücksichtigung des Familienzuschlages gesetzlich verankert ist.
Wenn ich meinen Sohn in meiner PKV mitversichern wollte, bräuchte ich die Familienversicherung, die meinen Beitrag unmittelbar um ca. 80 EUR/Monat anhebt (Aussage PBeakK).
Nochmals vielen Dank für die Information!
MfG
Stefan
Habe hier die Antwort zu den Familienzuschlägen gefunden:
http://www.lexisnexis.de/downloads/entgelte.pdf
Hallo Manfred,
jetzt bin etwas verwirrt. In Ihrem letzten Beitrag an Stefan unter diesem Thema sagen Sie in Punkt 1:
Es ist richtig, dass der Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wegfällt, wenn Ihre Besoldung über der BBG in 2007 von 42750 Euro liegt.
Ich hatte vor kurzem dazu die gleiche Frage gestellt und Ihre Antwort etwas anders verstanden. Daher nun nochmal meine Frage ganz genau, damit ich das endlich mal kapiere: Ich bin jetzt pflichtig in der GKV wegen Unterschreitens der JAE. Meine Familie ist jetzt familienversichert. Ich liege jedoch über der BBG. Habe ich also doch keinen Anspruch auf Familienversicherung? Und was wird mit der Familienversicherung sein, wenn ich in 2008 sogar wieder über der JAE liege?
Fragen über Fragen und Grüsse
Heinrich
Hallo Manfred,
ich glaub ich kann mir die Frage schon selber beantworten: Stefan ist ja als Beamter privat versichert und fliegt daher bei Überschreiten der BBG aus der Familienversicherung. Richtig? Das viele Kleingedruckte hat mich etwas verwirrt. Dennoch bitte ich Sie meine zweite Frage “Und was wird mit der Familienversicherung sein, wenn ich in 2008 sogar wieder über der JAE liege?” zu beantworten. Bin etwas verunsichert.
Gruss und schönes Wochenende
Heinrich
Hallo Manfred,
auch ich habe zu diesem Thema eine Frage: ich bin Freiberufler, überschreite bei weitem nicht die JAE und freiwillig gesetzlich Versichert. Sind Kinder bei dabei auch automatisch mitversichert? Mein Lebenspartner ist privat versichert. Wenn wir jetzt heiraten und Kinder haben möchten, wie sieht die Lage dann aus? Müssen/Können die Kinder privat versichert werden oder mit einer extra Versicherung bei mir? Kann keine richtigen Infos dazu finden.
Schönen Gruß und danke im Voraus für die Antwort.
Monika
Hallo Stefan, danke für die Information. Das ist interessant, muss ich mir per Gelegenheit mal durchlesen. Was die Krankenkasse betrifft ist das natürlich klar, die PBeakK ist mehr zur GKV zu zählen als zur PKV.
Soweit ich informiert bin, gibt es bei der PBeakK einige Einschränkungen welche es in der PKV nicht gibt. Muss aber gestehen, dass ich mich in den genauen Bedingungen der PBeakK nicht auskenne.
Grüße Manfred
Hallo Heinrich, der Anspruch auf Familienversicherung hängt von vielen Faktoren, im Fall von Stefan, ist er in der PKV und die Ehefrau mit eigenem Einkommen berufstätig in der GKV pflichtversichert. Deshalb wird u.a. geprüft ob das Einkommen des in der PKV versicherten die BBG (nicht die JAEG) übersteigt.
Der Anspruch auf die Familienversicherung der Kinder (Ehefrau von Stefan ist ja selbst versichert) hängt nun davon ab, dass Stefan unter der BBG bleibt, wie auch immer er dies schafft.
Bei Ihnen liegt der Fall etwas anders, Sie sind nun in der GKV versichert, in diesem Falle entfällt grundsätzlich die Prüfung Ihres Einkommens.
Um auf Ihre 2. Frage einzugehen, das stimmt nicht so ganz, die Familienversicherung erstreckt sich immer auf die beitragsfrei Versicherten. Im Fall von Stefan, ist Stefan in der Beihilfe und auch in der PKV und seine Gattin in der GKV pflichtversichert. Die Familienversicherung erstreckt sich deshalb nur auf das bisher beitragsfrei, bei der Mutter versicherte Kind, in der GKV. Deshalb ist die BBG von Stefan wichtig.
Jetzt wo Sie in der GKV versichert sind hat Ihre Familie Anspruch auf die Familienversicherung unabhängig von Ihrem Einkommen. Wichtig ist allerdings in diesem Zusammenhang meine Antwort an Miriam in Bezug auf das Einkommen der Familienversicherten, wenn diese ein Siebtel der Bezugsgröße überschreiten, fällt auch für die betroffenen Familienmitglieder der Anspruch auf Familienversicherung weg.
Nun muss ich Ihnen auch mal ein Kompliment machen, dass Sie so detailliert nachfragen. Ich finde das wichtig, weil sonst der eine oder andere Leser, der sich nicht nachfragen traut, zu der Meinung gelangen könnte, ich erzählt hier schmarren, weil sich auf den ersten Blick die Antworten zu widersprechen scheinen. Nur kann ich in diesem Forum natürlich nur den aktuellen Fall behandeln. Wenn ich alle möglichen wenn und aber mit berücksichtigen würde, dann käme ich mit dem Schreiben nicht weiter und das würde die Leser langweilen, weil ich nie zum Punkt käme.
Grüße Manfred
Hallo Monika, da kann ich nur sagen, gut, dass es die PKV-Financial gibt, da werden Sie geholfen, upps darf ich das überhaupt schreiben???
Sie müssen unterscheiden, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Wenn Sie nicht verheiratet sind, dann spielt Ihr Einkommen, oder das Ihres in der privaten Krankenversicherung versicherten Lebensgefährten keine Rolle, die Kinder haben Anspruch auf die Familienversicherung, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auf meine Antwort an Miriam verweisen.
Das bringt mich auf die Idee demnächst mal einen Artikel zu diesem Thema zu schreiben, dann brauch ich nur noch auf den Artikel zu verweisen.
Wenn Sie verheiratet sind, dann ist das etwas anderes, in diesem Falle wird geprüft, ob das Einkommen des in der privaten Krankenversicherung Versicherten unter der BBG liegt. Erst wenn das Einkommen des in der PKV Versicherten über der BBG liegt, können die Kinder aus der Familienversicherung fallen. Siehe auch meine Antwort an Heinrich und Stefan. In diesen Antworten wird das Thema behandelt.
Falls die Familienversicherung wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten:
Als Vater Ihrer Kinder kann Ihr zukünftiger Gatte die neugeborenen Kinder in einer bestimmten Frist, bei seiner eigenen privaten Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen (Kindernachversicherung) versichern, allerdings mit eigenem Beitrag.
Die Kinder können auch mit eigenem Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, der Beitrag liegt dann bei ca. 130 € je nach Kasse.
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
ich bin selbständiger GF einer Musikschule und in der PKV versichert, meine beiden Kinder sind bei meiner Frau in der GKV mitversichert. Ich verdiene zwar im Bruttojahresverdienst mehr als meine Frau aber immer noch weit unter der BBG, die ja das “Mass aller Dinge” zu sein scheint”. Nun hat die AOK wieder die alljährliche Frage zu Einkommen gestellt, haben wir zu befürcchten dass ich zukünftig doch meine Kinder mitversichern müsste? Wie hoch genau ist dieser BBG- Betrag? Wie viel darf ich max. verdienen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo Manfred,
auch bei uns ist es eine blöde Konstellation:
mein mann und ich sind beide PKV-versichert, dann kam unser Sohn, er also auch PKV.
Jetzt bin ich in Erziehungszeit und habe kein Einkommen – die PKV muß ich ja trotzdem erst mal weiterführen.
für uns drei berappen wir im monat so etwa 1000 Euro an Prämien…
Jezt sieht es so aus, als würde mein Mann bald seinen Job verlieren, ggf kündigt er, denn er hat die Faxen dicke. Er ist Mitte 40, und wir rechnen nicht damit, daß er schnell was neues findet.
Wenn er als Ernährer dann arbeitslos ist, können, sollen, müssen wir in die GKV? rein rechnerisch wäre das für uns ja schon ein Gewinn, selbst wenn man über Zusatzabsicherungen nachdenkt.
Für eine Antwort und ggf. die Rechtsgrundlage schon jetzt 1000 Dank!
Ruda
Hallo Wette, ich kann natürlich noch nicht sagen wie die Familienversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform ausgestaltet wird. Die Gesetzestexte liegen mir noch nicht vor und müssen erst noch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Nach der jetzt gültigen Rechtslage ist es so, dass geprüft wird, ob Ihr Gewinn, nach der Gewinn und Verlustrechnung oder gegebenenfalls der Bilanz (nicht das Bruttoeinkommen) über der BBG liegt. Die BBG liegt in 2007 bei 42.750,00 Euro jährlich. Solange Sie unter diesem Betrag Netto liegen, haben Ihre Kinder weiterhin Anspruch in der Familienversicherung bei Ihrer Gattin versichert zu sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das eventuelle Einkommen der Kinder, siehe dazu meine Antwort an Miriam.
Grüße Manfred
Hallo Ruda, wir sind doch der Spezialist für „blöde“ Fälle
Ihre Situation ist wirklich nicht so ganz einfach, weil ich einiges vermuten muss um eine richtige Antwort geben zu können. Ich gehe bei meinen Antworten von folgenden Voraussetzungen aus:
1. Sie sind / waren kein Beamter und haben keinen Beihilfeanspruch
2. Ihr Kind ist vor 2006 geboren
3. Sie bekommen kein Mutterschafts-Erziehungsgeld mehr
4. Ihr Mann hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld
5. Sie und Ihr Gatte waren schon in 2002 in der PKV versichert
6. durch die Gesundheitsreform werden die betroffenen Gesetze nicht wesentlich verändert
Wenn Ihr Gatte selbst kündigt, wird er mit einer Sperrzeit belegt, wie das in dieser Zeit mit der Krankenversicherung ist, klären Sie bitte vorher mit dem Arbeitsamt.
Wenn Ihr Gatte nun vor der Vollendung des 55. Lebensjahres arbeitslos ist, wird er versicherungspflichtig in der GKV.
Wenn alle Vorraussetzungen für die Familienversicherung nach SGB V § 10 gegeben sind, dann können Sie diese in Anspruch nehmen. Wichtig ist nur, dass die freiwillige Versicherung an Voraussetzungen geknüpft ist.
Eine Vorraussetzung für Sie ist, dass vor der freiwilligen Versicherung mindestens 12 Monate eine Pflichtversicherung bestanden hat. Folgendes Problem könnte sich daraus für Sie ergeben: wenn Ihr Gatte, sagen wir nach 7 Monaten Arbeitslosigkeit, einen Job findet, der Ihm (hoffentlich) Spaß macht und er mit dieser Stelle über der BBG verdient, dann wäre er mit Antritt der Arbeitsstelle versicherungsfrei. Da zu diesem Zeitpunkt aber die oben erwähnte Vorraussetzung nicht erfüllt ist, besteht dann keine Möglichkeit in der freiwilligen GKV zu bleiben. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Sohn wieder in die PKV zurück müssen und auch Ihr Gatte sich wieder privat versichern muss.
Als Konsequenz empfehle ich Ihnen eine große Anwartschaft bei Ihrer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Mit dieser behalten Sie einmal Ihren Gesundheitszustand und zum anderen bleiben die Rückstellungen erhalten. Das bedeutet, falls Sie zurück müssen, lebt Ihre Krankenversicherung auf, so als ob keine Unterbrechung stattgefunden hätte.
Ob der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse sich letztendlich für Sie als Gewinn darstellt möchte ich bezweifeln, die Kosten werden, ob der Unfähigkeit der Politik und der „naturgegebenen“ demographischen Entwicklung in der GKV sehr stark steigen. Da die Politik sich nun durch den Gesundheitsfonds endgültig von der paritätischen Finanzierung der Krankenkosten in der GKV verabschiedet hat werden die Arbeitgeber in Zukunft keine wesentlichen Beitragserhöhungen mehr erleben. Was glauben Sie wer die Zeche zahlt???
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
danke erstmal für die lange und detaillierte Antwort.
leider sind zwei Annnahmen nicht richtig:
Unser Sohn ist im Sept. 2006 geboren, und ich bin seit November in Erziehungszeit. Eruiehungsgeld habe ich nie bekommen.
Und ich bin seit Nov. 2003 in der PKV.
was ändert das jetzt?
herzliche grüße
Ruda
Hallo Manfred, Danke für Ihre prompte Antwort.
Hallo Ruda, in Punkt 2 habe ich eine so große Spanne gewählt um auszuschließen, dass Sie noch Elterngeld in irgendeiner Form bekommen. Wenn Sie Elterngeld beziehen würden könnte dies eine Aufnahme in die Familienversicherung verhindern. Da Sie dies verneint haben ändert sich an meinen Aussagen nichts.
Wenn Sie oder Ihr Gatte erst nach 2002 in die PKV gewechselt sind, dann ist für die Versicherungsfreiheit die „normale“ JAEG maßgebend und nicht die „besondere“ JAEG (entsprich der BBG)
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
ich habe folgendes Problem: Ich bin in einer GKV und meine Frau und mein Sohn sind bei mir mitversichert (Familienversicherung).
Meine Frau ist seit letztem Jahr freiberuflich tätig und verdiente 2006 weniger als 350 EUR pro Monat (aufs Jahr gesehen). In diesem Jahr wird sie etwas mehr verdienen, hat aber auch viele Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Literatur usw.). Die GKV hat uns mitgeteilt, dass sich meine Frau selbst versichern muss, wenn sie mehr als 350 EUR Einnahmen hat. Ist dies richtig oder zählt nicht der Gewinn, den sie erwirtschaftet (d.h. Einnahmen minus Ausgaben)?
Hallo Manfred,
erst einmal Glückwunsch zu dieser Seite. Endlich mal ein ort wo man alles auf einen Schlag finden kann und nicht nur Stückwerk!
Wir sind verheiratet, mein Mann in der GKV freiwillig versichert (seit mehr als drei Jahren) und ich in der PKV. Unsere Kinder (fast 3 und 1) sind beide in der GKV familienversichert, weil mein Mann das höhere Einkommen hat. Ich bin kein Beamter, habe allerdings die Möglichkeit in knapp 13 Jahren (lang hin) einen Versorgungsvertrag zu bekommen, der meines Erachtens einem Beamtenstatus entspricht. Kinder wollen wir höchstwahrscheinlich keine mehr.
Nun überlegen wir komplett in die PKV zu wechseln, sind aber unsicher ob das der richtige Weg ist. Gerade was die beiträge der Kinder angeht, diese sind ja momentan recht günstig in der PKV, entwickeln diese sich bis zum Erwachsenenalter dann auch so wie unsere aktuellen Beiträge oder sind sie günstiger weil die Kinder so jung einsteigen?
was würden Sie empfehlen und welche Kasse? Ich selber bin bei der Bayerischen versicherungskammer.
Gibt es Anbieter die zwar Zwei-Bett Zimmer im Vertrag haben, aber keine Chefarztbehandlung?
Liebe Grüße und vielen Dank!
Christiane
Hallo Christiane, danke für die Blumen, werde mich trotz aller Unzulänglichkeiten bemühen, die PKV Financial so aktuell zu halten, dass wir damit immer mehr Besucher „anlocken“
Also die Kinder sind „günstiger“, weil in der PKV keine Rückstellungen für für’s Alter gebildet werden. Meine Empfehlung ist so schnell wie möglich in die PKV zu wechseln, das was die Politik zurzeit beschließt wird m.A. noch ein großer Augenöffner.
Fakt ist, dass in der GKV keine Anstalten gemacht werden das Problem der Demographie in den Griff zu bekommen. Die PKV hat inzwischen ca. 100 MRD € auf der hohen Kante um dieses Problem zu lösen. Einfache Frage, wenn für ca. 10% der Bevölkerung welche privat versichert sind, heute schon 100 MRD € Rückstellungen notwendig sind, wie viel Geld benötigt man dann für die restlichen 90% der Bevölkerung??? Kleiner Hinweis, die Politik streitet sich noch immer bis wann die ca 4 MRD € Schulden, welche die GKV noch vor sich herschiebt getilgt sein müssen. Es gibt noch viele andere Argumente.
Falls Sie nähere Fragen haben welche Tarife usw., dann möchte ich Sie bitten mich anzurufen, das würde hier zu weit führen. Wenn Sie sich für die PKV entscheiden, würde ich schon gerne auch den Abschuss machen.
Grüße Manfred
Hallo Frank, die Aussage der GKV ist richtig, nur die Frage ist, was versteht die Krankenkasse unter Gesamteinkommen. Da musste ich selbst bei der GKV nachfragen, dort sagte man mir, dass das Gesamteinkommen der steuerpflichtige Gewinn ist. Als Bezugsquelle wurde mir einmal SGB IV §15.1 genannt:
§ 15 Arbeitseinkommen
(1) 1. Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit.
2. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist
Die ESTG Vorschriften findet man im ESTG § 4. Nr. 1
Das bedeutet im Ergebnis, dass Ihre Gattin den Anspruch auf Familienversicherung verliert, wenn der steuerpflichtige Gewinn die besagten 350 Euro überschreitet.
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie das aber immer so ist, tut sich noch eine weitere Frage auf: In SGB V §10 (Familienversicherung) steht, dass der Ehegatte nicht hauptberuflich selbstständig sein darf. Worin liegt der Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflich. Meine Frau hat nur die kleine freiberufliche Tätigkeit und betreut sonst unseren gemeinsamen Sohn (7 Jahre alt).
Viele Grüße, Frank
Hallo Manfred,
ich bin Arbeitnehmer und war bis zum Jahr 2006 private krankenversichert. In der PKV war ich etwas über 5 Jahre. Da meine Frau und ich Nachwuchs erwarten, habe ich mein Gehalt mit einer 32 Stundenwoche auf 41.200€ gesnkt, um wieder pflichtversichert zu sein und die Famillienversicherung in Anspruch nehmen zu können. Soweit so gut. Was ich nicht bedacht hab ist, dass ich (?leider?) dieses Jahr eine, wenn auch kleine Gehaltserhöhung bekommen werde. Ebenso ist kristisch, dass ich jedes Jahr regelmässig ein variables Gehalt bekomme. Das variable Gehalt kann ich nicht so exakt bestimmen. Es wurde aber vom AG in die “Prognose” für 2007 einberechnte (41.200). Ich darf ja in meinem Fall die 42.750 nicht überschreiten.
Frage:
Ist es kritisch, wenn eine Überschreitung durch ein variable Gehalt geschieht? Muss ich dann wieder in die PKV?
Kann ich die Gehaltserhöhung bzw das varaible Gehalt auch wieder dadurch reduziern, indem ich unbezahlten Urlaub nehme?
Meine Fa bietet auch eine Pensionsfond an. Kann ich auch damit meine Gehalt reduzieren um die Familienversicherung nicht zu verlieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Frank, das ist eine gute Frage, darüber habe ich mir bisher noch keine Gedanken gemacht, ich würde sagen, dass es auf die Zeit ankommt welche für die Tätigkeit aufgewendet wird. Das ist aber nur eine Vermutung. Das würde ich an Ihrer Stelle mal mit der Krankenkasse klären. Wenn Sie da was rausbekommen wäre schön, wenn Sie diese Information hier veröffentlichen. Es gibt sicher Menschen welche hauptberuflich tätig sind und dennoch unter den besagten 350 € liegen, dann würden diese Personen, wenn meine Vermutung richtig, ist nicht familienversichert werden.
Grüße Manfred
Hallo Justit00, zuerst einmal herzlichen Glückwunsch für Ihre Entscheidung Kinder zu haben, wäre gut, wenn es nicht bei einem bliebe. Habe selbst 3 Kinder und meine auch in dieser Hinsicht etwas sagen zu können.
Wenn Sie die besondere JAEG überschreiten, dann müssen Sie in die PKV zurück, weil Sie die Vorraussetzungen für die freiwillige Krankenkasse nicht erfüllen. Erst wenn Sie 12 Monate durchgehend gesetzlich pflichtversichert waren, haben Sie Anspruch in die freiwillige Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen glaube ich nicht, dass sich das auf die Pflichtversicherung auswirkt. Weil ein unbezahlter Urlaub nicht regelmäßig zu erwarten ist, gehe ich davon aus, dass dieser sich in Bezug auf die Versicherungspflicht sich nicht auswirkt, dies habe ich in meinem Artikel über die JAEG ausgeführt.
Das bedeutet, die einzigen Möglichkeiten in der Versicherungspflicht zu bleiben sind, dass Sie ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren, oder in die BAV einzahlen, damit Sie die besondere JAEG nicht überschreiten.
Wobei ich einräumen muss, dass ich nicht weiß wie sich das in Bezug auf die Gesundheitsreform verhält. Siehe auch meine Antwort an Burghardt.
Wenn Sie eine BAV als Gehaltsumwandlung einrichten, dann wird dieser Teil des Arbeitsentgeltes nicht mehr zum JAEG hinzugerechnet, damit könnten Sie bei entsprechender Höhe die Versicherungspflicht erhalten.
Nun mal eine grundsätzliche Frage, weshalb war es Ihnen so wichtig in die GKV zu kommen? Ein Kind kostet in der PKV ca. 120 €, davon zahlt der Arbeitgeber i.d.R. noch die Hälfte. Weil Sie vermutlich mit beiden Beiträgen immer noch unter dem durchschnittlichen Höchstbeitrag liegen, den Sie jetzt zahlen müssen. Ihre Gattin ist ab der Geburt für 3 Jahr in Ihrer GKV beitragsfrei versichert. Wenn Sie noch Kinder planen ist Ihre Gattin nach der Geburt Ihres letzten Kindes immer noch für die gleichen 3 Jahre in der GKV versichert. Wenn Sie nun die ganzen Zuzahlungen mit einrechnen, dann gehe ich davon aus, dass Sie betriebswirtschaftlich ein „schlechtes“ Geschäft gemacht haben. Zumal Sie die gesamten Rückstellungen die Sie in der PKV angesammelt haben verlieren, wenn Sie diesen Vertrag gekündigt haben.
Auch die Zukunft in der GKV sieht nicht besonders rosig aus. Lesen Sie sich dazu mal meine Antwort an Christiane durch. Wenn Sie das Thema weiter besprechen wollen rufen Sie mich an.
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
das Thema “Bestandteile des JAEG” war bei mir ja auch hoch im Kurs. Bei mir ging es darum, ob tatsächliche Überstunden mitgezählt werden oder nicht. Nun habe ich Ihren Artikel über das JAEG gelesen und muss sagen, diese Site ist und bleibt die beste dazu im Netz. Weiter so!
Gruss
Heinrich
Hallo Manfred,
zum Nebenberuf steht in Wikipedia folgendes: Als nebenberuflich gilt eine Tätigkeit, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle beträgt. Für die Nebenberuflichkeit ist das Vorliegen eines “Hauptberufes” ohne Belang (auch Rentner oder Studenten kommen also in Frage), die Nebentätigkeit muss sich aber vom ausgeübten Hauptberuf unterscheiden.
Meine GKV hat mir dazu die Information gegeben, dass es sich unter 16 Stunden pro Woche um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.
Viele Grüsse,
Frank
Hallo Heinrich, ja das Thema JAEG ist zurzeit sehr in, deshalb hatte ich schon vor, einen Artikel zu diesem Thema zu schreiben, nur wie es immer so ist, die aufwendigen Dinge schiebe auch ich gerne vor mit her. Nun hat sich das ja erledigt und ich bin froh, dass ich das geschafft habe. Da kann ich mich bei den nächsten Artikeln um etwas „leichtere“ Kost kümmern.
In diesem Sinne werde ich auch in Zukunft mein bestes tun, die PKV Financial on Top zu halten.
Grüße Manfred
Hallo Manfred, ich habe mich heute nochmals bei drei Krankenkassen (BIG, AOK, IKK) erkundigt, wie sich die Sache genau verhält. Die besondere JAEG wird vom Arbeitgeber für das Jahr “prognostiziert” und dies führt bei einer voraussichtlichen Unterschreitung dazu, dass man in die Pflichtversicherung zurückfällt. Wenn man dann mindestens ein Jahr pflichtversichert war, hat man dann die Möglichkeit sich im folgenden Jahr freiwillig zu versichern. Falls das prognostizierte Gehalt überschritten wurde z.B wie bei mir durch einen erhöhtes variables Gehalt oder durch eine glaubhafte Gehaltserhöhung, so kann man auch bei beispielweise bei einem Brutto > 42.750 € in der GKV bleiben und darf sich auch im Anschluss weiter gesetzlich versichern.
Was mir aufgefallen ist, dass viele der Berater der GKVs wenig Ahnung haben. Aber, wenn man sich an die Experten (nicht Hotline) weiterverbinden lässt, so erhält man immer dieselbe Auskunft.
Da mir das aber immer noch komisch erschien, hab ich richtig nachgehackt und habe im Bundesgesundheitsministerium in Berlin angerufen. Ich wurde dort mit einem Experten zu diesem Thema verbunden (prüfende Abteilung) und dieser hat mir die Aussagen der GKVs ebenso bestätigt.
PS: die waren übrigens sehr freundlich
Ich hoffe diese Info hilft auch anderen weiter.
Gruss justit00
Na ja die verkürzte Arbeitszeit hat noch einen weiteren Vorteil. So hab ich dann jetzt auch Zeit für Kind und Kegel. Mit weniger Geld kommt auch zurecht und man hat mehr vom Leben. Ich werd die nächsten Jahre bei den 32 Stunden bleiben. Gruss justit00
Hallo Frank, danke für die Information, auf die Idee mit Wikipedia hätte ich auch kommen können. Das wird so langsam richtig gut, wenn auch Sie als Besucher Antworten mit beisteuern. Find ich klasse.
Grüße Manfred
Hallo Justit00, inzwischen ist die PKV-financial auch up to date, habe (nicht ganz freiwillig) einen Artikel zu dem Thema anrechenbar Beiträge zur JAEG geschrieben. Hier können Sie alles nochmals nachlesen: Das Arbeitsentgelt und die Zuordnung zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt
Ihr zweites Argument, mehr Zeit für die Familie, find ich Klasse. Die Zeit rast eh so schnell dahin, im nu sind die Kinder groß und ich zumindest überlege mir schon manchmal ob ich nicht mehr Zeit mit meinen Kindern hätte verbringen sollen. In diesem Sinne viel Spass mit der Familie.
Grüße Manfred
Tolle Seite mit guten Infos – da gewinnt der Laie einen kleinen Einblick in die “kranke”Versicherungswelt
Ich bin “freiwillig” in der GKV – und Frau und 3 Kinder sind familienversichert. Die Zinseinkünfte meiner Frau liegen oberhalb von 350 € – sind kalkulierbar – werden aber zuweilen durch Verlust (manchmal auch Gewinne:-) ihrer Unterbeteiligung eines Gewerbebetriebes aufgezehrt – so dass sie dann unter den 350 € bleibt. Die Gewinne/Verluste des Betriebes stehen in der Regel erst 6 Monate nach Ende des KJ fest… Wie ist da regelbar?
Spielt es eine Rolle, wenn die Zins-Einkünfte nicht ausgeschüttet würden? (Dann wäre eine Umschichtung sinnvoll…
Wäre es ggf. sinnvoller, meine Frau privat zu versichern -wenn sie sich selber krankenversichern müßte? Eine private Krankenzusatzversicherung hat sie schon…
Merci!
Hallo Ingo, danke für das Kompliment, das ist der Sinn der PKV-Financial, deshalb versuche ich sowenig wie möglich „Fachchinesisch“ zu schreiben und wenn doch mal wieder das SGB V herhalten muss, dann auch den Text zu erklären.
Das wäre ein schönes Motto für das Blog: Hier gewinnt der Laie einen Einblick in die Welt der Krankenversicherung.
Find ich echt cool.
Nun zu Ihren Fragen: Eigentlich spielt es keine Rolle, wann die Einkünfte feststehen, denn Sie müssen ja eine Einkommensteuererklärung machen und da werden alle Einkünfte zusammengefasst. Dann schlägt die Stunde der Wahrheit, je nachdem wie die Einkünfte Ihrer Gattin liegen ist der Fall klar. Das habe ich jetzt nicht recherchiert, sehe aber keine andere Möglichkeit wie die gesetzliche Krankenkasse an rechtsverbindliche Daten kommen könnte. Wenn Sie noch eine andere Idee haben, dann bin ich dafür natürlich offen und würde meinem GKV Partner diese Frage vorlegen.
Wenn die Zinseinkünfte nicht ausgeschüttet werden, dann bekommen Sie von dem Schuldner oder dem Fonds eine entsprechende Steuerbescheinigung, deshalb ist diese auf den ersten Blick einleuchtende Idee nicht zielführend. Besser wäre es die Anlage mehr in Aktien umzuschichten, weil dann nur die Dividendengewinne, aber nicht die Aktiengewinne in Bezug auf die Familienversicherung berücksichtigt werden.
Außerdem macht das auch Sinn wegen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% welche ab 2009 eingeführt wird. Auch macht einen Anlage in Festgeld bei den zurzeit möglichen Zinserträgen nicht wirklich Sinn.
Meine Empfehlung ist der StrategieInvest, dabei handelt es sich um eine Vermögensverwaltung in Form eines sog. Superfonds. Der Fonds ist absolut flexibel, wenn die Aktienmärkte boomen, dann können 100 % in Aktien angelegt werden, wenn die Finanzmärkte in schwieriges Fahrwasser kommen, was auch mal wieder passieren wird, dann kann der Vermögensverwalter 100% in Cash gehen. Die Anlage ist so ausgelegt, dass möglichst keine Verluste generiert werden, aber jährlich ein positiver Ertrag erwirtschaftet wird. Das bedeutet die Rendite hängt bei dieser Anlage ganz an den Fähigkeiten des Vermögensverwalters. So nun habe ich es ganz schön spannend gemacht, der Vermögensverwalter ist die Dr. Jens Ehrhardt Kapital AG (DJE). DJE ist seit Jahren einer der führenden und meiner Ansicht nach einer der besten Vermögensverwalter in Europa.
Weitere Informationen kann ich Ihnen bei Bedarf gern zur Verfügung stellen. Ich persönlich habe den Grossteil meiner Sparanlagen dort investiert und bin sehr zufrieden.
Ob in Ihrem speziellen Fall eine private Krankenversicherung Sinn macht, kann ich natürlich so einfach nicht beurteilen. Grundsätzlich stellt sich die Frage wo Sie langfristig die Sicherheit haben, dass die Leistungen welche Sie benötigen, auch versichert sind bzw. bleiben.
Wenn der Gesetzgeber in der gesetzlichen Krankenkasse der Meinung ist, dass eine Leistung über die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr bezahlt wird, dann kann das ganz schnell per Gesetz geändert werden, dies ist in der privaten Krankenversicherung nicht der Fall.
Warten Sie mal noch 20 oder 30 Jahre ab, wenn durch die nicht aufzuhaltende demographische Entwicklung die älteren Menschen überhand nehmen, ich bin 1959 geboren und gehöre in diesem Sinne auch dazu. Wenn dann die „Jungen“ die ganzen Krankenkosten bezahlen sollen…
Nur eine Zahl zum Nachdenken, die private Krankenversicherung hat etwa 10 % der Bevölkerung in Deutschland versichert. Wegen des oben skizzierten Problems hat die private Krankenversicherung heute schon etwa 100 MRD Euro an Rückstellungen angesammelt. Nun eine kleine Rechenaufgabe, wenn für 10% der Bevölkerung nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten 100 MRD Euro notwendig sind, wie viel Rückstellen sind dann für die restlichen 90% der Bevölkerung notwendig?
In der momentanen politischen Diskussion wird darüber gestritten bis wann die gesetzliche Krankenkasse allgemein, die vorhanden 4 MRD € Schulden abbauen soll.
Nun Frage ich Sie wo meinen Sie, sind Sie langfristig besser aufgehoben?
Wichtig in diesem Zusammenhang ist natürlich die richtige Auswahl der Gesellschaft, auch hier gilt, billig ist nicht gleich gut. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn für Sie oder Ihre Familie eine private Krankenversicherung in Frage kommt, würde ich diese schon gerne auch abschließen, damit verdiene ich meinen Lebensunterhalt und kann die vielen Fragen auch weiterhin beantworten. Meine Telefonnummer finden Sie unter meinem Porträt oder unter info@pkv-financial.de
Grüße Manfred
Hallo Manfred,
nach zwei widersprüchlichen, “verbindlichen” Aussagen von Vertretern der GKV bin ich leicht verwirrt:
Die Situation: Meine Frau (GKV, im Erziehungsurlaub, ab 1. April wieder GKV als AN), und ich (PKV), haben nach der Geburt unseres Kindes geheiratet. Wir sind bisher von einer Beitragsfreiheit für meine Frau während des Erziehungsurlaubes ausgegangen. Einer der GKV-Vertreter hat uns jetzt erklärt, dass er für die verbleibende Zeit freiwillige Versicherung für die Frau erforderlich ist. a) Stimmt das? und b) wie hoch wäre der Beitrag bei einem Familieneinkommenvon 59000€
Vielen Dakn vorab
Uli
Hallo Uli, Ihre Frage finde ich Klasse, ganz ehrlich, weil ich passend zur Faschingszeit ganz orakelhaft sagen kann beide Aussagen sind Richtig
Das Entscheidende sind die Voraussetzungen. Das Thema ist so interessant, dass ich daraus einen Artikel für die FAQ machen werde.
Die Frage ist, ob Ihre Gattin bislang freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse war.
Das Fortbestehen der Mitgliedschaft bezieht sich nach SGB V § 192 Nr. (1) nur auf pflichtversicherte Mitglieder. Wenn Ihre Gattin freiwillig versichert war, dann müssen Sie prüfen, ob durch die Stichtagsregelung zum 02.02.2007 im Rahmen der Gesundheitsreform nicht doch wieder eine Pflichtmitgliedschaft entstanden ist.
Falls nicht, dann bleibt wirklich nicht anderes als die freiwillige Versicherung gegen eigenen Beitrag. Die Berechnung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich ja nach Satzung geregelt, i.d.R. wird die Hälfte Ihres Einkommens bis max. zur BBG als Berechnungsgrundlage genommen.
Die Berechnung lautet wie folgt: die Hälfte der BBG von 3562,50 € /2 = 1781,25 € mal den individuellen Beitragssatz der Kasse plus die den individuellen Beitragssatz der Pflegeversicherung ergibt Ihren Beitrag.
Wie gesagt werde ich in den nächsten Tagen einen Artikel darüber schreiben dieser wird natürlich noch etwas ausführlicher auf das Thema eingehen.
Als Antwort sollte aber diese Kurzabhandlung ausreichend sein.
Grüße Manfred
Hallo,
zunächst möchte ich auch erst einmal ein Lob für diese Seite loswerden!
Nun zu meiner Frage:
Ich war bis letztes Jahr November in der GKV versichert und damit auch meine Frau (ohne Tätigkeit) über mich familienversichert. Insgesamt war ich nur 4 Monate in der GKV, zuvor in der PKV wegen Selbständigkeit. Nun habe ich mich im November erneut selbständig gemacht und wurde damit aus der GKV ausgeschlossen. Auch die freiwillige Mitgliedschaft war dort nicht möglich. In Erwartung auf die Gesundheitsreform haben meine Frau und ich entschlossen, uns zunächst nicht zu versichern, um die Möglichkeit in die GKV zurück zu gehen nicht zunichte zu machen.
Jetzt würde ich mich gerne aufgrund der neuen Gesundheitsreforn am 1.4. freiwillig in der GKV versichern. Wäre meine Frau in diesem Fall wieder über mich familienversichert oder muss sie sich privat versichern? Ich bin selbständig und damit nicht sozialversicherungspflichtig…
Vielen Dank im Voraus!
Gruß Michael
Hallo Michael, danke für das Lob, da muss ich Sie bitten, die PKV-Financial, immer schön weiterzuempfehlen, damit noch viele Menschen diese Seite finde und ich viele Fragen beantworten kann (und ich damit noch viele solcher Kommentare bekomme), davon krieg ich nicht genug
Ihre Situation könnte man durchaus mit dem Tanz auf dem Vulkan bezeichnen, ich würde mich das nicht trauen so ganz ohne Krankenversicherung.
Nun zu Ihren Fragen:
Ja, wenn die Gesundheitsreform in Kraft tritt, haben Sie nach meinen Informationen ab 01.04.2007 die Möglichkeit in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind kann Ihre Gattin auch in der Familienversicherung versichert sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Stand der Familienversicherung
Grüße Manfred
Hallo,
endlich mal eine Seite die etwas genauer auf die vielen Fragen eingeht, super.
Nun zu meiner Frage.
Ich war bis 2007 bei meiner Frau Familienversichert und habe dann eine klein selbständige Tätigkeit begonnen. Unter 17000,-Euro im Jahr, Rentenversicherungbefreit und einen geringern Steuersatz, keine USt.
Nun hat mich die KK aus der Familienversicherung rausgeschmissen und ich werde nach meinem Gewinn berechnet was ich im Monat bezahlen soll.
Nun stellt sich aber die Frage, diese nebenberufliche Selbständigkeit wird wahrscheinlich gegen Ende dieses Jahres wieder aufhören da es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt.
Kann ich danach wieder in die Familienversicherung meiner Frau zurück?
Und warum musste ich überhaupt eine eigene Versicherung abschließen da es doch heißt nach §10 das nicht hauptberufliche Selbständige in der Familienversicherung beleiben können ? Da ich nach meiner Meinung ja nebenberuflich Selbständig bin.
Ich mache das ganze ja wirklich nur weil es mir Spaß macht und nicht weil ich davon leben müsste, die soziale und finanzielle Absicherung übernimmt meine Frau.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen da das Thema zurzeit bei uns brennt.
Gruß Ralf
Hallo Ralf, Danke für das Kompliment, ich kann Ihre Frage gut verstehen, Sie haben das SGB V §10 Abs. 4 richtig zitiert. Nur gibt es auch den Absatz 5 und dort heißt es:
Das Einkommen unter einem Siebtel der Bezugsgröße liegt….
Das können Sie hier nachlesen.
Dieses eine Siebtel der Bezugsgröße bezieht sich auf §18 SGV 4. In 2006 dürfen Sie nicht mehr als 350 EUR Gesamteinkommen erwirtschaften um in der Familienversicherung bleiben zu können. Da Sie nun in 2007 wesentlich über dieser Grenze liegen fallen Sie aus der Familienversicherung und müssen sich entweder in der gesetzlichen Krankenkasse oder auch privaten Krankenversicherung versichern. Da Ihre Tätigkeit begrenzt ist macht eine PKV natürlich wenig Sinn.
Nach heutigem Stand gehe ich davon aus, dass in 2008 die Familienversicherung noch möglich sein wird, deshalb können Sie davon ausgehen, dass Sie in 2008, wenn die Nebenbeschäftigung zu Ende ist, wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden.
Grüße Manfred