Mal ein anderes Thema im Bereich der Steuern

Neben der privaten Krankenversicherung beschäftige ich mich auch intensiv mit dem Thema Kapitalanlagen. Einerseits weil ich ja selbst für meine Altersvorsorge entsprechende Produkte benötige anderseits natürlich auch zum Verkaufen. Nun möchte die neue Bundesregierung den § 15b doch noch im Einkommensteuergesetz beschließen. Das würde das aus für alle Steuersparmodelle bedeuten?

Dies sehe ich sehr zwiespältig, einerseits ist es richtig, dass eine Verlustzuweisung für Fonds gestoppt wird, welche sich nur rechnen weil der Anleger mit einem entsprechenden Steuersatz eine Hohe Verlustzuweisung bekommt. Andererseits finde ich es aus steuerlichen Gründen nicht gut, wenn renditeorientierte Fonds nur noch eine geringe steuerliche Verlustzuweisung bekommen, da in der Auszahlung die entsprechende Rendite dann ebenfalls zum Großteil durch den dann entstehenden Verlustvortrag steuerfrei sein wird. Insofern kenne ich Beteiligungen welche durch diese Änderung überhaupt nicht betroffen sind oder sich sogar noch besser rechnen als mit der alten Regelung.

Das Ergebnis wird sein, dass die Fonds welche nur wegen der Steuer gezeichnet wurden nicht mehr verkauft werden (was ich grundsätzlich gut finde). Dem Staat allerdings durch den Verlustvortrag von renditeorientierten Fonds nicht unerhebliche Steuereinnahmen abhanden kommen. Ob sich letztendlich durch eine solche Regelung steuerliche Mehreinnahmen generieren lassen möchte ich bezweifeln.

Ein anderes und uns alle betreffendes Thema ist der geplante Wegfall der Spekulationsfirst auf Aktienanlage (auf Fondsanlagen). Das ist nun mal wieder echt heftig, genaueres weiß noch niemand. Bekannt ist nur, dass generell Verkäufe von Kapitalanlagen, die Kursgewinne die bisher nach einem Jahr steuerfrei waren, mit einer 20% Abgeltungssteuer belegt werden sollen. Das ist nun mal wieder typisch.

Großanleger welche sowieso über einen entsprechenden Steuersatz besteuert werden, sollen die medienwirksame Reichensteuer von lächerlichen 3% bezahlen und bekommen die Einkünfte auf Aktienanlagen dafür mit einer Abgeltungssteuer von 20% (fast) geschenkt. Der „kleine“ Sparer der sich mühsam die Altersvorsorge aufbaut, den trifft diese Steuer am meisten.

Nicht geregelt ist, ob Verluste gegen gerechnet werden können, ob Kosten z.B Bankgebühren abgezogen werden können usw. Da sind noch viel Fragen offen. Und wen treffen die Entscheidungen unserer so sozialen Bundesregierung nun am meisten???

Nun ja ich glaube die Schweiz und Liechtenstein werden sich über Kapitalzuflüsse von wirklich reichen Menschen in Deutschland freuen. Nur uns „Kleinsparer“ beißen wie immer die Hunde ;-)

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