Armes Deutschland, oder die Regulierungswut der Politik

Heute möchte ich ein ganz aktuelles Thema ansprechen, dies gilt insbesondere für die Familien unter meinen Lesern. Frage.: Wann haben Sie das letzte mal mit Ihren Kindern (oder für die Junggebliebenen auch alleine) einen Drachen steigen lassen? Ich war das letzte mal im Oktober mit meiner Tochter auf der Wiese, wir hatte mächtig Spass mit unserem Drachen und meine Frau ein paar Stunden Ruhe :)

Hier die schlechte Nachricht, damit ist jetzt Schluss, dank der neuen Luftverkehrszulassungsverordnung. Diese betrifft alle Luftfahrzeuge ausser Papierflieger vielleicht.

In dieser Verordnung wird eine Versicherungspflicht für alle Luftfahrzeuge auch z.B. Drachen vorgeschrieben, die Details schenke ich mir, das bedeutet, ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz ist es im nächsten Herbst aus mit dem Drachen steigen lassen, da Sie damit gegen diese neue Verordnung verstossen, es sein denn Sie verfügen über einen entsprechenden Versicherungsschutz. Nun sagt der interessierte Leser vielleicht, dafür habe ich doch meine private Haftpflichtversicherung (war auch bisher darin versichert). Da muss ich heute leider antworten: mit nichten, die private Haftpflichtversicherung erstreckt sich nur auf Bereiche für die kein anderweitiger Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben ist. Deshalb fällt unser Drachen wie alle anderen Luftfahrzeuge nun aus der privaten Haftpflichtversicherung heraus.

Die erste Gesellschaft die darauf reagiert hat ist die WÜ BA. Diese schliesst in den Bedingungen bestimmte Fluggeräte wieder ein, hier stellt sich dann nur noch die Frage, ob der Versicherungschutz ausreichend ist. Dann macht auch in 2006 das Drachensteigen lassen wieder Spass, allerdings ist zu empfehlen evtl. die Police als Nachweis mitzunehmen. Bin gespannt ob die anderen Versicherer nachziehen.

Ein Tipp für alle Maklerkollegen, hier ist ein nicht unbeträchtliches Haftungsrisiko, da Sie als Makler umfassend informationspflichtig sind, falls Sie Ihre Kunden darauf nicht aufmerksam gemacht haben und es entsteht tatsächlich ein haftungspflichtiger Schaden, dann besteht die Möglichkeit, dass der Kunde Sie in die Haftung nimmt und dabei hat dieser vor Gericht sehr gute Chancen.

Comments

  1. Guten Tag,

    sehr gut, Hausaufgaben gemacht! Bei dem Unsinn, der über dieses Thema immer noch web auf – web ab verbreitet wird, endlich mal eine klare und r i c h t i g e Aussage.

    MfG

    Wolf-Dieter Czap

  2. manfred says:

    Hallo Herr RA Czap,
    danke für das Lob, aus so berufenem Munde. Ich hoffe die Zeit auf das Blog war kurzweilig. Genauso meine ich, dass auch meine anderen Beiträge einer kritischen Prüfung standhalten. Wobei mir wichtig ist, dass ich auf das Blog keine Rechtsberatung in welcher Form auch immer leiste. Meine Antworten auf die vielen Fragen sind als Hilfe in Lebensfrage zu verstehen.

    VG
    manfred

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