Versicherungspflichtgrenze 2006

Die Versicherungspflichtgrenze gibt vor, bis zu welchem Brutto-Einkommen ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und bleiben muss. Liegt das Einkommen höher, so kann der Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung wechseln.

Wie üblich ändern sich zum Jahreswechsel die Zahlen, die Ve;rsicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2006 bei 47.250 Euro bzw. 3.937,50 Euro pro Monat. Zudem gibt es noch eine Sonderregelung:

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2006 beträgt diese 42.750 Euro (3.562,50 Euro monatlich).

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier oder auch hier.

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Comments

  1. Martin says:

    Hallo Herr Walter,

    ich bin seit 2004 in der PKV. Duch die ständige Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze habe ich die Befürchtung, irgendwann wieder zurück in die GKV zu müssen, da ich die Grenze unterschritten habe. Ist eine Ausdehnung der Sonderregelung (31.12.2002) irgendwann angedacht?

    MfG

    Martin

  2. Manfred says:

    Hallo Martin, da muss ich Sie leider enttäuschen. Eine Ausdehnung dieser Regelung ist nicht in Sicht. Ich könnte mir eher vorstellen, dass man sich in Berlin Gedanken macht, wie man diese Regelung abschaffen kann. Zumindest interpretiere ich so die aktuelle Gesundheitspolitik.

    Die einzige Möglichkeit für Sie in der PKV zu bleiben ist, dass Sie sich im Fall der Fälle von der Versicherungspflicht befreien lassen. Allerdings ist dies eine wirklich schwerwiegende Entscheidung, da die Befreiung nicht widerrufen werden kann.

    Grüße Manfred

  3. Irene Selensky says:

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 09.2000 durchgehend in der
    PKV versichert, würde gerne meine Arbeitszeit reduzieren und verdiene
    dann jährlich ca.44400 Euro, kann ich dann weiter in der PKV als Angestellte
    bleiben, oder werde ich pflichtversichert in der GKV?

    Danke.

    Irene S.

  4. manfred says:

    Hallo Irene,
    ich gehe davon aus, dass Sie in dieser Zeit als Angestellte tätig waren.
    Damit gilt für Sie die besondere JAEG, diese liegt in 2008 bei 43200 €.
    Wenn es sich bei Ihrem Einkommen, von dann noch 44400 €, um Ihr regelmässiges Einkommen handelt, bleiben Sie versicherungsfrei und können in der privaten Krankenversicherung bleiben. Sind Sonderzahlungen enthalten, sollten Sie mit Ihrem Personalbüro sprechen und nachfragen wie diese zu bewerten sind.
    Grüße
    Manfred

  5. Christel says:

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Ich bin seit 01.04.2002 privat versichert. In 2007 habe ich meine Arbeitszeit auf 80 % reduziert und bin damit unter die Beitragsbemessungsgrenze gefallen. Mir war nicht bewusst, dass ich mich somit wieder bei der gesetzlichen KV versichern hätte müssen und mein AG hat es versäumt, mich darüber zu informieren, so dass ich in 2007 weiterhin privat versichert war. Erst im Dezember hat mein AG gemerkt, dass ich für 2008 eine Befreiung benötige oder in die GKV muss. Die GKV hat eine Befreiung abgelehnt, da ich keine Reduzierung von 50 % habe. Ich habe darauf mit meinem AG vereinbart, dass ich ab 01.01.08 wieder zu 100 % arbeite und somit wieder über der Bemessungsgrenze liege. Ich habe die GKV darüber informiert, dass sich die Sachlage geändert hat und ich wieder über der Bemessungsgrenze liege. Der zuständige Sachbearbeiter der GKV sagte mir, dass es dann keiner Befreiung mehr bedarf, er wusste allerdings nicht, dass ich eigentlich in 2007 schon versicherungspflichtig gewesen wäre. Auf Rat meines AG habe ich ihn darauf hingewiesen, jedoch keine Reaktion bekommen. Jetzt hat mich die GKV,bei der ich die Befreiung beantragt habe ab 01.01.08 als ihr neues Mitglied begrüßt. Jetzt meine Fragen:
    1)Kann ich mich auf den Stichtag 02.02.2007 berufen?
    2) Kann mich meine alte GKV einfach wieder versichern, ohne dass ich einen Antrag unterschrieben habe – und wie sieht es hier mit der 3-Monats-Frist aus
    3) Könnte ich durch eine Reduzierung auf 50 % der Vesicherungspficht entgehen? Gibt es einen Zeitrahmen, wie lange man 50 % arbeiten müsste.
    Grüße
    Christel

  6. manfred says:

    Hallo Christel,

    willkommen im Club der „3 jährige“ Versicherungspflichtgeschädigten.
    Da sie in 2007 unter der für die gültigen besonderen JAEG lagen hatten Sie keine Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, damit hat die GKV Recht.
    Sie haben in 2007 die JAEG unterschritten und fallen damit unweigerlich unter die 3 jährige Versicherungspflicht. Eine weitere Reduzierung Ihrer Arbeitszeit nutzt nun nichts mehr, da Sie nun GKV – Pflichtig sind.
    Damit nicht genug, ich habe noch 2 Mitteilungen welche nicht gerade aufmunternd sind:

    1. Die Versicherungspflicht tritt rückwirkend ab dem Monat ein, in dem Sie die Arbeitszeit auf 80% reduziert haben.
    2. Was noch viel entscheidender ist, für Sie gilt zukünftig nicht mehr die besondere JAEG (Besitzstandsregelung aus 2002) in 2008 in Höhe von 43200 € sondern die normale JAEG in 2008 in Höhe von 48150€

    Nun sind einige Fragen zu klären:

    1. Kommen Sie mit Ihren 100 % Arbeitszeit über die JAEG und können Sie sich damit ab dem 01.01.2011 wieder privat versichern?
    2. macht eine große oder kleine Anwartschaft Sinn
    3. in welche GKV möchten Sie, Sie haben freien Kassenwahl, hier kann ich Ihnen auch weiterhelfen
    4. Wollen sie weiter als Privatpatient behandelt werden hier gibt es auch Möglichkeiten.

    Wenn Sie meine Mandantin werden kann ich diese Fragen gemeinsam mit Ihnen klären
    Grüße
    manfred

  7. Björn says:

    Hallo Manfred,
    ich bin in einer ähnlichen Situation wie Christel. Ich war zum Stichtag 31.12.2002 in der PKV, mußte aber unglücklicherweise in 2006 wieder in die GKV zurück. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde für mich bei einen Wechsel in die PKV im Angestelltenverhältnis die JAEG in Höhe von 48150€ mit 3 Jahresregelung gelten. Wenn ich wieder selbstständig/freiberuflich tätig wäre, könnte ich ja sofort (ab dem 1. Tag) wieder in die PKV, richtig? Jetzt meine Frage: Bei einer anschließenden erneuten Arbeitsaufnahme im Angestelltenverhältnis würde für mich dann wieder die besondere JAEG von 43200€ gelten, da ich zum Stichtag 31.12.2002 bereits in der PKV war? Und gibt es eine Mindestzeit, die man ausschließlich selbstständig/freiberuflich zwischen zwei Arbeitsverhältnissen tätig sein muss, damit ein solcher “schneller Wechsel” (nicht 3 Jahre) möglich ist?

    Gruß
    Björn

  8. manfred says:

    Hallo Björn,
    war nun einige Zeit verhindert, dies habe ich auch in meiner Antwort an Matthias erläutert, bitte um Verständnis.
    Mit der Besitzstandsregelung ist es so, dass diese verloren geht, sobald Sie versicherungspflichtig geworden sind. Da Sie in 2006 versicherungspflichtig wurden, gilt für Sie in Zukunft normale JAEG.
    Wenn Sie sich selbständig machen, können Sie in die PKV wechseln, dass ist kein Problem. Sobald Sie sich wieder anstellen lassen, fängt die Chose von vorn an, Sie müssen dann für die zukünftigen 3 Jahre über der JAEG verdienen um dann zum 01.01. des 4. Jahres in die PKV wechseln zu können.
    In sofern hilft die Selbständigkeit in bezug auf die 3 Jahresregelung nichts.
    Grüße
    manfred

  9. Brot says:

    Ähm..
    Hallo leute…
    Ich mach grad meine Wirtschaftshausaufgaben und ich wollte fragen, was der Sinn dieser Grenze soll.

    Warum sollte man sich nicht eine PKV holen dürfen, wenn man es will und trotzdem einen niedrigeres Einkommen hat?

    Ich bezweifle zwar sehr, dass heute mir heute noch jemand eine antwort gibt, aber ich danke im Vorraus.

    mfG
    Brot (:

  10. manfred says:

    Hallo Brot,
    ich hoffe du nimmst es mir nicht übel wenn ich dich mir du ansprechen, doch heute ist mein Antworttag.
    Du sprichst ein großen Wort gelassen aus, das wäre einerseits eine sehr vernünftige Lösung, weil in der privaten Krankenversicherung z.B. Alterungsrückstellungen gebildet werden, das bedeutet ,dass Geld zurückgelegt wird, um die höheren Kosten im Alter bezahlen zu können. In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es sowas nicht. Andererseits hätte die gesetzliche Krankenkasse heute erhebliche Probleme, weil es zu einer Entmischung von gesunden Kunden und welche in die PKV wechseln würden und kranken Kunden welche in der GKV bleiben müssten kommen würde. Damit wären die Beiträge in der GKV heute vermutlich nicht mehr finanzierbar. Das ist nicht so einfach zu lösen, mein Vorschlag wäre soviel wie für die GKV verträglich in die PKV zu lassen weil damit das Problem der Überalterung wenigsten einigermaßen gelöst würde. Das Problem ist, dass einfach die Kosten für die medizinische Versorgung für alte Menschen steigen, das ist ja ganz normal, weil alt werden wir sicher alle. Als Beispiel ein 30 jähriger Mann benötigt im Jahr im Durchschnitt ca. 1500 € medizinische Leistungen ein 80 jähriger dagegen ca. 7000 € im Jahr. Wenn du die die Demografische Entwicklung in Deutschland ansiehst dann erkennst du schnell das Problem, hier findest und eine Demographierechner es wird mehr alte Menschen und weniger junge beitragszahlende Menschen geben:
    http://www.lv-financial.de/animation.html
    das ist z.B. auch der Grund weshalb der Staat im die Alterseinkünftegesetz in die sog. nachgelagerte Besteuerung eingestiegen ist, das bedeutet die Beitrage für die Altersvorsorge werden weniger besteuert dafür muss die Rente versteuert werden.
    Ich hoffe ich habe dir mit diesen Ausführungen geholfen,
    Grüße
    Manfred

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  1. Versicherungspflichtgrenze 2006

    Wie jedes Jahr ndern sich zum Jahreswechsel wieder einige Zahlen, u.a. auch die Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt im Jahr 2006 bei 47.250 Euro bzw. 3.937,50 Euro pro Monat. Neben dieser allgemeinen Regelung gibt es noch eine Sonderregelung: Die s…

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