Die Bundesregierung möchte nicht versicherten Bürgern die Rückkehr in die Krankenkasse möglich machen. Das Thema hatten wir schon mal aufgegriffen und zwar in dem Zusammenhang, dass der Verlust der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch nach 2 Monaten Beitragsrückstand eingetreten ist.
Nun möchte die Bundesregierung Menschen die Ihren Versicherungsschutz verloren haben eine Möglichkeit eröffnen wieder in den Krankenkassen aufgenommen zu werden. Dies ist sehr zu begrüßen, zumal wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich ist. Hoffentlich wird diese Änderung bald möglichst eingeführt.



Hallo,
ich finde deine Beratung echt toll. Ich bin seit 3 Jahren privat versichert. Die letzten 7 Jahre liege ich mit dem Einkommen deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Im letzten Jahr habe ich mich am 2.4.08 selbständig gemacht. Bis dorthin betrug mein Einkommen aus dem angestellten Verhältnis für 2008 bereits 33.000 Euro. Am 1.4.08 war ich arbeitslos gemeldet und erhalte seit dem Gründungszuschuss von über 2000 Euro/Monat. Über die Selbständigkeit habe ich im Jahr 2008 über die Beitragsbemessungsgrenze verdient. Am 1.5.09 werde ich wieder Angestellter. Muss ich nun wieder pflichtversichert in der GKV werden oder gilt für mich §6 Abs. 9 SGB5?
Danke
Grüße
Christian
Hallo Christian,
danke für das Lob, auch wenn ich Ihnen keine guten Nachrichten bringen kann.
Sie werden mit beginn Ihrer Tätigkeit als Angestellter versicherungspflichtig, Ihr einkommen muss 3 Jahre über der normalen JAEG liegen. Wenn sie es mit dem Einkommen vom Mai bis Dez. 09 schaffen über die 48600 € zu komme dann gilt 2009 als erste Jahr falls nicht, dann habe Sie in 2010 das erste der 3 Jahre GKV Pflicht erfüllt. Was zu tun ist kann ich Ihnen gerne im Rahmen eins Beratungsgespräches erläutern.
Grüße
Manfred
Schön, endlich mal einen Experten zu dem Thema zu finden.
Ich habe auch eine Frage dazu.
Meine Frau arbeitet und ist in der GKV, die beiden Kinder sind über sie in der Familienversicherung, ich bin selbständig und in der PKV.
2007 habe ich unter 40.000 verdient
2008 werde ich vermutlich knapp 50.000 verdient haben
2009 werden es wieder 40.000 sein
Was ist nun mit der Familienversicherung meiner beiden Kinder? Da ich 2008 die Grenz gesprengt habe, müsste ich Sie privat versichern, oder? Kommen Sie dann automatisch wieder in die GKV meiner Frau zurück im Jahr 2009?
Wie soll ich vorgehen?
Hallo Lukasz,
danke für das Kompliment, in 2008 lag die JAEG bei 48150 € wenn Ihre Einkünfte nach der GuV bei 50.000 € lagen sind Sie über der JAEG und die Kinder müssen entweder mit eigenem Beitrag in der GKV oder eben in der PKV versichert werden. Vom Beitrag her nimmt sich das nicht viel, Sie müssen mit ca. 250-300 € monatlich für beide Kinder rechnen. Was zu tun ist kann ich Ihnen als Mandanten gerne erläutern, wenn Sie mich für Ihre PKV als Versicherungsmakler wählen kann ich Ihnen gern weiterhelfen. Hätten da die eine oder andere Idee
Grüße
manfred