Rückkehr in die Krankenkasse

Die Bundesregierung möchte nicht versicherten Bürgern die Rückkehr in die Krankenkasse möglich machen. Das Thema hatten wir schon mal aufgegriffen und zwar in dem Zusammenhang, dass der Verlust der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch nach 2 Monaten Beitragsrückstand eingetreten ist.

Nun möchte die Bundesregierung Menschen die Ihren Versicherungsschutz verloren haben eine Möglichkeit eröffnen wieder in den Krankenkassen aufgenommen zu werden. Dies ist sehr zu begrüßen, zumal wenn ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich ist. Hoffentlich wird diese Änderung bald möglichst eingeführt.

Comments

  1. Ela Berger says:

    Hallo Herr Walter,

    gibt es denn nun eine garantierte Rückkehr in eine KV? Mein Freund ist zur Zeit nämlich nicht versichert, vorher pKV. Haben Sie einen Tipp, eine Idee, oder wo kann ich mehr über das Thema erfahren?

    Vielen Dank im voraus für die Beanwortung meiner Frage(n).

    Liebe Grüße

  2. Hallo Frau Berger,
    z. Zeit gibt es nur eine Möglichkeit in einer private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wie und unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenkasse für Nichtversicherte geöffnet wird ist alles noch unklar. Sie wissen ja auch wie das in Berlin z.Zt läuft, da springt die Koalition als Tiger los und kommt als Hauskätzchen an, leider ist das so.
    Wenn Ihr Freund an einer privaten Krankenvresicherung interesse hat möchte ich Sie bitten sich mit mir per Telefon 0911 544476 12 oder per Mail info@pkv-financial.de in Verbindung zu setzten. In der privaten Krankenversicherung gibt es meist eine Möglichkeit, auch wenn “normal” der Aufnahme irgendwelche Punkte im Wege stehen solten.
    Grüße
    Manfred Walter

  3. Stephan Stöckel says:

    Sehr geehrter Herr Walter,

    mein Jahreseinkommen liegt knappt unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze bei rund 3600 Euro.
    Ich möchte weiterhin Beiträge in meine gesetzliche Versicherung (AOK) zahlen und zugleich eine Vollversicherung in der PKV abschließen.
    Laut Bundesgesundheitsministerium und dem Verband der Privaten Krankenkassen wäre dies möglich. Dies wurde mir telefonisch bzw. per Mail versichert. Ein Bekannter, der Versicherungsmakler ist, vertritt ebenfalls diese Meinung. Auch die AOK war hoch erfreut. Mein Sachbearbeiter jubilierte: “Dann sparen wir zukünftig viel Geld, wenn sie sich doppelt versichern!” Man dürfe nur keine Kosten doppelt abrechnen, das wäre Betrug, hieß es unisono.
    Ich habe derzeit zwei Angebote von privaten Vollversicherungen vorliegen, wovon mir eines mehr zusagt.
    Ich weiß allerdings nicht, ob ich abschließen soll, da ich Angst habe mich strafbar zu machen.
    Ich bitte Sie mich diesbezüglich aufzuklären.
    MfG

    Stephan Stöckel

  4. Manfred says:

    Sehr geehrter Herr Söckel,
    wenn die private Krankenversicherung im Antrag mitbekommt, dass die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, wird m.A. keine Gesellschaft den Antrag annehmen, da dieser rechtlich unwirksam ist. Sie können zu jeder Zeit diesen Vertrag mit dem Hinweis auf Ihre GKV Pflicht beenden.

    Darauf wird sich (auch wenn es rechtlich möglich wäre) keine Gesellschaft einlassen. Grundsätzlich würde ich Ihnen auch davon abraten.

    Eine weit bessere Möglichkeit ist Ihre gesetzliche Krankenkasse von der Sachleistung auf die Kostenerstattung umzustellen und einen entsprechenden Ergänzungstarif abzuschließen. Damit leistet dann die GKV den Grundbeitrag und die Differenzkosten werden dann von der entsprechenden Zusatzkrankenversicherung übernommen. Hier gibt es noch einige Dinge zu beachten welche den Rahmen diese Antwort sprengen würde. Wenn Sie an dieser Möglichkeit Interesse haben, möchte ich Sie bitte persönlich Kontakt mit mir aufzunehmen. Die Telefonnummer finden Sie im Impressum oder einfach per Mail unter dem Link Kontakt.

    Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

  5. Hartmut Berger says:

    Hallo Herr Walter,

    ich bin seit knapp 2 1/2 Jahren selbständig und nicht krankenversichert.
    Habe ich überhaupt noch die Chance bei einer Krankenversicherung unter zu kommen?

  6. Stefan Engler says:

    Hallo!
    Gibt immer eine “Möglichkeit” in die GKV zu kommen, auch nach PKV und vielen Jahren der Versicherungslosigkeit. Ich mache das schon längere Zeit und das geht so: ein guter Kumpel mit eigener Firma stellt mich auf Basis von 410,-€ (brutto) ein. Er selbst macht seine Aufwendungen steuerlich mit anderen Geschichten geltend und zahlt mit Abgaben an die 590,-€, ich erhalte netto 369,-€ und – eine Versicherungskarte! Die 369,-€ gebe ich ihm bar cash zurück – davon weiß seine geschiedene und unterhaltsberechtigte Frau nüscht. Arbeiten muß ich dafür nicht und trotzdem sind alle zufrieden… Na, solche Tipps wird wohl kaum einer preisgeben. Kreativität ist eben gefragt und wer nicht kreativ sein will – bitte – der ist in Deutschland nunmal der Dumme.

  7. Manfred says:

    Hallo Stefan, dass es „solche Möglichkeiten“ gibt, wenn man entsprechenden Bekannten hat ist auch mir bekannt. Nur würde ich empfehlen diese Information nicht so in die Öffentlichkeit zu tragen, wer weiß schon wer alles die Beiträge in diesem Forum liest. Wenn von einer solchen Praxis entsprechende Leute Wind bekommen, dann könnte man sich unter Umständen Ärger mit der Justiz einhandeln. Wie Sie sehen tue ich schon was ich kann um Aufklärung in diesen Bereich zu bringen.

    Manche Tipps kann ich deshalb auch nur telefonisch weitergeben, natürlich nur im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ;-)

    Grüße
    manfred

  8. andy andresen says:

    hallo herr walter!

    Ich war früher als Beamter privat krankenversichert. Wegen nicht gezahlter Versicherungsbeiträge verlor ich den Krankenversicherungsschutz. Kann ich auf Grund der Gesundheitsreform ab 01. Juli 2007 wieder in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden?

    Danke für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    A.Andresen

  9. Manfred says:

    Hallo Andy, habe bei einer PKV nachgefragt, da Sie beihilfeberechtigt sind konnte man mir noch keine Auskunft geben in welchen Tarif Sie dann aufgenommen werden können.

    Ich denke aber, dass es grundsätzlich für Sie günstiger und von den Leistungen besser ist, wenn Sie sich in einer „normalen“ privaten Krankenversicherung versichern.

    Einmal wird von den Beiträgen der Standarttarif, der in 2009 gezwungen in den Basistarif überführt wird nicht billig sein. Zum anderen wird der Standardtarif nur die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse abbilden, das wird wirklich nicht lustig.

    Deshalb ist meine Empfehlung einen Antrag für einen normalen Restkostentarif zu stellen. Ich habe da ein paar Gesellschaften mit denen ich in Bezug auf das Thema Bonität (Zahlungsfähigkeit) verhandeln kann. Allerdings ist es wichtig, dass bei diesen Gesellschaften noch kein Antrag gestellt wurde, wenn Sie von einer dieser Gesellschaften für einen „Normaltarif“ abgelehnt wurden, dann kann ich auch nichts mehr tun.

    Bitte rufen Sie mich an, dann bekommen Sie eine richtige Restkostenversicherung und ich habe ein paar Euro dabei verdient. Ist das ein Deal?

    Grüße Manfred

  10. Hallo,
    ich bin derzeít unversichert, weil ich den Versicherungsschutz vor ein paar Jahren wegen Nichtzahlung des Beitrags verloren habe. Ich habe jezt bei meiner früheren PKV (Allianz) die Wiederaufnahme beantragt. Nachdem ich zwei Mal hingehalten wurde, hat man mir jetzt endlich Aufnahmeunterlagen geschickt, insgesamt 82 (zweiundachtzig) Seiten, teilweise nur zum Lesen, teilweise zum Ausfüllen, mit ärztlichem Untersuchungsbericht und Einwohneramtsbestätigung und sonst noch vieles unsinnige mehr. Ich habe fast den Eindruck, man will mit diesem Papierwust Rückkehrwillige einfach abblocken. Da ich bei derselben Gesellschaft nach wie vor pflegeversichert bin, liegen meine kompletten Unterlagen dort sogar vor. Was raten Sie mir, um das jetzt möglichst schnell und unbürokratisch abzuwickeln?

    Gruß Herbert

  11. manfred says:

    Hallo Herbert,

    das kann ich so nicht sagen, ich haben keinen Ahnung was da alles angefragt wurde.
    Ich kann Ihnen aber anbieten, dass ich mich darum kümmere.
    Bitte setzten Sie sich mit mir in Verbindung,
    grüße
    manfred

  12. HSchnetter says:

    Hallo,
    z. Zt. bin ich bei der Allianz privat krankenversichert. Meine Krankenversicherung enthält mehrere Risikozuschläge. Ab Jan 08 wird es eine Beitragserhöhung geben. Zwei Alternativen werden angeboten: Verdoppelung desselbst zu zahlenden Betrages auf 1.800 EUR/Jahr; Wechsel in einen Standardtarif. Bei Ausscheiden aus dem Berufsleben in 2 oder max. 4 Jahren muß ich ohnehin in Standardtarif oder dann Basistarif “runter”
    Lese darüber, dass es Termine gibt (bis 31.12.07), die, wenn versäumt, Nachteile einbringen. Allianz ist mir noch die Antwort schuldig, ob u. in welcher Höhe bei Wechsel in Standardtarif Risikozuschäge erhoben werden.
    Welchen Rat geben Sie?
    Danke und beste Grüsse
    Horst

  13. manfred says:

    Hallo Horst,

    mir sind da keine Nachteile in Bezug auf den Stichtag 31.12.2007 bekannt, da ich nicht von mir sagen kann, dass ich alles weiß, würde mich interessieren was Sie da gelesen haben, dann wenn ich konkrete Punkte habe kann ich Nachforschungen anstellen.
    Ein Rat ist in Ihrer Situation schwierig, ich empfehle jedem Kunden beim Einstieg in die PKV eine zusätzliche Rückdeckung abzuschließen um im Alter die private Krankenversicherung weiter zahlen zu können. Es kann doch nicht Sinn eines Wechsels in ich PKV sein, in jungen Jahren (wo man die bessere Leistung i.d.R. eh nicht braucht) bestens abgesichert zu sein und wenn man ins Alter kommt, wo man so langsam die bessere Leistung benötigt, in den Basistarif zu wechseln, das ist doch eine verkehrte Welt.
    Da Sie die Alterungsrückstellungen in den Standardtarif mitnehmen sehe ich auch keine Alternative. Wenn Sie sowieso in den Standardtarif müssen ist es geschmacksache, ob Sie diesen Schritt heute oder später gehen.

    Grüße

    Manfred

  14. Udo Steinmeier says:

    Hallo… ich werde im Januar 60 J. und halte mich mit kleinen Geschäften noch über Wasser. Ich war 30 Jahre selbständig, davon die letzten 15 Jahre in einer PKV. Durch geschäftlichen Niedergang habe ich meine ganzen Ersparnisse und Altersvorsorge angreifen müssen. Ich bekomme einmal ca. 500,– Euro Rente. Meine PKV kostet jetzt schon mit Pflege 460,– €. Gibt es irgendeine Möglichkeit trotz meines alters ev. doch noch einmal in eine gesetzliche KV zu kommen – Arbeitslosigkeit – Angestelltenverhältnis usw. – Die PKV werde ich nicht mehr bezahlen können…… Grüsse Udo

  15. manfred says:

    Hallo Udo,
    nein, Sie haben nur die Möglichkeit in den Standardtarif / Basisitarif zu wechseln. Was dann noch bleibt ist möglicherweise Harz 4.
    Leider kann ich Ihnen auch keine bessere Auskunft geben.
    Grüße
    manfred

  16. Petra Dau says:

    Hallo Manfred,
    Ich Baujahr 4/53 und werde ab 2009 in einen erweiterten Vorruhestand gehen. Meine Bezüge betragen dann noch knapp 50% meines jetzigen EK.
    Gibt es eine Chance wieder in die GKV zu gelangen, bin seit 86 in PKV?
    Beste Grüße
    Petra

  17. Petra Dau says:

    liege bis 2009 noch über der Beitragsbemessungsgrenze

  18. manfred says:

    Hallo Petra,

    Sie vollenden im 04.2008 das 55. Lebensjahr. Danach gibt es kein zurück in die GKV. Wenn sie bis dahin Ihre Arbeitszeit so reduzieren, dass Sie unter die besondere JAEG fallen werden Sie in der GKV pflichtig.
    Grundsätzlich möchte ich aber fragen ob sie sich das wirklich antun wollen in die GKV zurückzukehren. Ich kann davon nur abraten, gerade wenn Sie schon solange in der PKV waren.
    Grüße
    manfred

  19. Stefan says:

    hallo,

    ich bin erwerbsunfähig und konnte mich aufgrund von Beitragsfehlzeiten nur freiwillig gesetzlich krankenversichern.
    Selbst das war nur möglich durch Hartz4. Da ich aber nur eine Rente von 600 Euro brutto habe, ist selbst der Mindestbeitrag von 140 Euro eigentlich zu viel. Gibt es eine Möglichkeit für mich, wieder in die GKV (und zwar plichtversichert! )aufgenommen zu werden.

    Grüße
    Stefan

  20. manfred says:

    Hallo Stefan,
    Ihre Frage kann ich so nicht beantworten, ich denke dass ich damit auch an meine Grenzen stosse, da diese Frage, wenn überhaupt, nur in einem Rechtstreit mit der zuständigen GKV beantwortet werden kann.
    Ich würde aber meinen, wenn Sie Anspruch auf eine Pflichtmitgliedschaft gehabt hätten, dass Ihnen diese von Ihrer GKV auch angeboten worden wäre.
    Grüße
    manfred

  21. Ramona G. says:

    Hallo Manfred,
    ich habe ein Problem mit der DAK.
    Zuerst aber zu Vorgeschichte. Ich bin quasi seit meiner Geburt (’82) Mitglied in deren Verein und da ich im vergangenen Frühjahr (2007), nach 8 Monaten, immer noch kein BaföG bewilligt bekam wurde es finanziell dementsprechend eng. Mitte März 07 bekam ich die Kündigung der Mitgliedschaft.
    Mitte April wurde mein BaföG dann doch endlich Bewilligt und habe auch sofort Rückstände bei der DAK beglichen. Daraufhin teilte mir eine nette Dame am Telefon mit, dass ich mich gerne wieder versichern könne, aber nicht mehr zum Studententarif (knapp 50,-€) sonder zum Mindesttarif von etwa 150,-€.
    Ich kann mir aber 100,-€ Mehrkosten im Monat nicht Leisten, da so schon kaum genug zum Leben über bleibt.
    Das ganze schaukelte sich hoch bis zum Bereichsleiter. Letztlich wurde gesagt, dass ich auf Grund der Gesundheitsreform nicht mehr in den alten Tarif könne, da ich zwei Wochen vor Inkrafttreten selbiger nicht versichert war.
    Als ich im Sommer einen Nebenjob fand der mir auch den erhöhten Beitrag möglich machte, erklärte eine andere nette Dame mir am Telefon, dass ich nach wie vor gerne zurück könne, aber nur wenn ich für min. 12 Monate bei der DAK bliebe und die Beiträge rückwirkend ab April 2007 zahlen würde.
    Bin nun knapp ein Jahr ohne Versicherung und würde gerne wissen ob es einen Weg gibt ohne Nachzahlung wieder in die GKV zu gelangen…
    Beste Grüße
    Ramona

  22. manfred says:

    Hallo Ramona,

    das was die DAK zu sagen hat ist alles wirklich sehr wirr, denn seit dem 04.2007 besteht die Versicherungspflicht in der GKV.
    Ausserdem bestand grundsätzlich die Versicherungspflicht als Studentin nach SGB V § 5 Abs. 9. Es sei denn Sie hätten sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
    Ich denke es macht Sinn das ganze telefonisch zu kären, weil ich auch nicht im Nebel herumstochern will.
    Vielleicht ist es für Sie auch möglich in die PKV zu wechseln, auch das könnten wir telefonisch besprechen.

    Grüße
    manfred

  23. Jörg says:

    Hallo,

    zur Zeit sind meine Familie und ich nicht versichert. Mein Einkommen liegt deutlich über der Bemessungsgrenze. Für die Rückkehr in die vorige PKV (AXA) sollen nun unzählige Formulare ausgefüllt werden und insbesondere ausführliche ärztliche Untersuchungen (incl z.B. großes Blutbild, auch der Kinder etc) geliefert werden.
    Nun hat meine Frau Anteile an einer Firma (Kapitalgesellschaft). Könnte sie sich dort anstellen und pflichtvrsichern lassen (und die Familie gleich mit)?
    Später könnten wir immer noch in eine PKV wechseln, was dann wegen bestehender Vorversicherung einfacher sein sollte, oder??

    Vielen Dank für Ihren Rat!

    Jörg

  24. Daniela B says:

    hallo, ich habe in problem,
    ich bin seit 5 monaten nicht versichert,was ich in der zeit noch nciht wusste. Ich bin aber in der zeit zum arzt gegangen,muss auch zweimal den notarzt in anspruch nehmen, jetzt sagte mir meine alte krankenkasse (aok) das ich mich entweder 5 rückversichern soll oder die ganzen arztkosten alleine tragen soll. ich weiß nicht wie, da ich keine bezüge von der ARGE noch vom sozialamt beziehe….gibt es da eine chance mir zu helfen?

    danke für den rat

    daniela

  25. manfred says:

    Hallo Jörg,
    das ist richtig, wenn es sich bei der Anstellung um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt. Da Ihrer Gattin Teile der Gesellschaft gehören sollte der Status des Arbeitsverhältnisses durch ein von der GKV durchzuführendes sozialversicherungsrechtliches Gutachten geklärt werden.
    Dann sind noch ein paar Punkte zu beachten, welche ich Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung zum Thema PKV mitteile.
    Grüße
    Manfred

  26. manfred says:

    Hallo Daniela,
    dank unserer Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt sind sie ab dem 04.2007 in der GKV versicherungspflichtig. Deshalb ist dieses Gerede der AOK schmarrn Sie müssen sich ab diesem Zeitpunkt in der AOK versichern und auch die Beiträge zahlen. Für Notfallleistungen muss die AOK, soweit ich informiert bin aufkommen.
    Grüße
    manfred

  27. Klaus says:

    Hallo,

    ich hoffe sie können mir auch in folgendem Fall helfen. Im Jahr 2003 bin ich als Selbstständiger aufgrund der Konstellation (Selbstständig/angestellt als Aushilfe 20h/Woche)in die PKV eingetreten. Habe ich eine Möglichkeit einen Rückfall in die GKV zu verhindern wenn ich jetzt normal angestellt werde und mein Gewerbe aufgebe? Mein Gehalt wird unter der Bemessungsgrenze liegen. Stehen die Chancen besser wenn ich über 5 Jahre in der PKV bin? Dann würde ich die Festanstellung noch hinauszögern. Vielen Dank im vorraus.

    Grüße

    Klaus

  28. manfred says:

    Hallo Klaus,
    leider gibt es keine Möglichkeit der GKV Pflicht zu entkommen, es sei denn Sie das 55. Lebensjahr vollendet.
    Die Versicherungspflicht in der GKV gilt für Arbeitnehmer nicht für Selbständige, deshalb spielt es keine Rolle, wie lange Sie als Selbständiger in der PKV waren.
    Grüße
    Manfred

  29. Klaus says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für diese schnelle Antwort. Leider zähle ich gerade mal knapp über 30 Lenze entsprechend werde ich mich dann der GKV nicht entziehen können.

    Grüße

    Klaus

  30. manfred says:

    Hallo Klaus,
    da haben sie leider recht, die Frage ist was machen Sie mit der PKV

    Grüße
    manfred

  31. Barbara says:

    Hallo,

    ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir weiterhelfen – ich bin Studentin, privat studentisch krankenversichert und werde demnächst 34 Jahre alt, somit endet die studentische KV. Gibt es eine Möglichkeit, von der Privaten in die Gesetzliche zu wechseln? Oder muß ich mich weiter in der privaten KV versichern?
    Schon einmal vielen Dank für eine Antwort, beste Grüße, Barbara

  32. manfred says:

    Hallo Barbara,
    da Sie sich von der Versicherungspflicht befreien liesen, gibt es keine Möglichkeit in der GKV versichert zu werden. Dies ist erst wieder möglich, wenn ein andere Tatbestand der Versicherungspflicht erfgüllt wird.
    Deshalb müssen Sie weietr in der PKV versicjhert bleiben, ich kann Ihnen gerne bei der Auswahl der möglichen Tarife helfen.
    Grüße
    manfred

  33. Michael says:

    Hallo,

    ich bin seit 1 Jahr in der PKV und wir bekommen nun Nachwuchs. Da ich durch Jobwechsel nun bei gerade mal 49.000,- liege und 1x im Jahr noch 2148,- für eine Direktversicherung vom Brutto abgezogen werden, liege ich nur knapp oberhalb von 47.700,-/a. Was passiert, wenn ich wegen z.B. 2 Monaten Elternzeit unterhalb dieser 47.700,- falle? Werde ich dann automatisch Pflichtversichert? Oder müsste ich das irgendwo angeben? 2.Frage die sich mir stellt: Wird die Direktversicherung bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze abgezogen oder mit eingerechnet?

    Danke
    Gruß
    Michael

  34. manfred says:

    Hallo Michael,

    also die Beiträge zur Direktversicherung werden von den Einkünften in Bezug auf die JAEG abgezogen (bleiben also unberücksichtigt).
    Die Elternzeit wird, unter bestimmten Voraussetzungen, so gerechnet als wenn Sie in dieser Zeit über der JAEG gewesen wären, dies finden sie im SGB V § 6

    ….Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit, … ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2 oder 3.

    Damit können sie in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn Sie in 2008 die JAEG von 48150 € überschreiten.
    falls Sie drunter liegen, sind Sie ab die Zeitpunkt der Einkommensänderung rückwirkend versicherungspflichtig.
    Das wäre ein Thema für ein persönliches Beratungsgespräch.

    Grüße
    Manfred

  35. Axel says:

    Hallo,
    habe mal eine frage zur Gesetzlichen KV. Ich bin dort als momentan selbstständiger freiwillig versichert. Möchte nun meinen selbstständigen Status gegen einen geringr Bezahlten Angestellten Status bei der gleiche Firma eintauschen und zusätzlich noch eine Selbstständigkeit beibehalten (Einzelfirma). Mein Arbeitnehmerlohn wird bei 900,– E im Monat liegen, die einkünfte aus der Selbstständigen Tätigkeit kann ich noch nicht abschätzen, werden aber am Anfang gering sein, später hoffentlich höher. Zur Zeit bezahle ich einen regelsatz von ca 290,– Euro im Monat. Wird der Beitrag dan nach den 912,– Euro Brutto berechnet und dadurch sehr viel günstiger? Wie verhalten sich die selbstständigen Einkünfte zu den Krankankassenbeitrag?
    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Gruß Axel

  36. manfred says:

    Hallo Axel,

    Solange Sie sozialversicherungsrechtlich als Angestellter zu sehen sind, ist alles o.k., solange werden die GKV Beiträge nur vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.
    Sobald aber Ihre selbständige Tätigkeit gegenüber der angestellten Tätigkeit überwiegt (sozialversicherungsrechtliches Gutachten der GKV ist dann notwendig) müssen Sie für beide Einkünfte Beiträge zur GKV abführen, ob der Arbeitgeber dann noch die Hälfte übernimmt ist Verhandlungssache.
    Die selbständige Tätigkeit überwiegt dann, wenn diese einmal vom Einkommen und vor der Arbeitszeit über der Angestellten Tätigkeit liegt, wie gesagt entscheidet das die GKV m Rahmen eines sozialversicherungsrechtliches Gutachtens
    Grüße
    manfred

  37. Marko says:

    Hallo,

    ich war die letzten 5 Jahre selbständig und in der PKV und habe jetzt eine Angestelltentätigkeit angenommen. Mein neues Gehalt ist über der Bemessungsgrenze.
    Nach Auskunft des Arbeitgebers muß ich jetzt zwingend in die GKV wechseln, da in den letzten 3 Jahren keine Einnahmen aus angestellter Tätigkeit vorlagen.

    Stimmt das so, oder gibt es eine Möglichkeit für mich in der PKV zu verbleiben?

    Vielen Dank und Gruß

    Marko

  38. manfred says:

    Hallo Marko,
    Ihr Arbeitgeber hat Recht, Sie unterliegen der 3 jährigen Versicherungspflicht in der GKV. Die Frage ist in welche GKV Sie gehen wollen und was Sie mit Ihrer PKV machen, hier gibt es ein paar Optionen welche ich Ihnen gerne im Rahmen eines Beratungsgespräches erläutere
    Grüße
    manfred

  39. ric says:

    Hallo Marko,

    erst einmal danke für die Zeit, die Sie hier aufbringen! Meine Frage betrifft die (zwangsweise Rückkehr) in die GKV. Ich bin 41, seit meinem 23. Lebensjahr in der PKV und bis auf die vergangenen drei einhalb Jahre Selbstständigkeit immer fest angestellt mit einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze gewesen. Nun scheint es, als müsste ich zurück in die GKV obwohl ich in der neuen Festanstellung über die Grenze komme. (In der Selbstständigkeit war das nur zwei Jahre der Fall, was aber soweit ich die Kommentare hier verfolgt habe, sowieso keine Rolle spielt). Gibt es eine Möglichkeit, den GKV-Zwang zu umgehen? Gibt es eine Frist (ich hörte, ich müsse 3 Jahre in Folge über der Grenze liegen), nach der ich zurück in PKV kann und verliere ich dadurch nicht alle Rückstellungen? Oder macht es am Ende Sinn, sich für eine Frist doppelt zu versichern? Vielen Dank und beste Grüße, Ric

  40. manfred says:

    Hallo Ric,
    erst einmal danke für das Lob, ich bin aber nicht Marko, sondern manfred :-) .
    Sie haben die Situation treffen beschrieben, so langsam wird das Blog selbsterklärend, finde ich cool.
    Sie fallen in die 3 jährige Versicherungspflicht in der GKV weil Sie in den letzten 3 Jahren vor dem neuen Angestelltenverhältnis nicht als Angestellter berufstätig waren.
    Auch die frage, was Sie mit Ihrer PKV machen ist von entscheidender Bedeutung, hier gibt es einige Möglichkeiten. Da ich Sie als Mandanten gewinnen möchte kann ich Ihnen anbieten diese Fragen in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.
    Auch die Frage der GKV kann in diesem Gespräch geklärt werden.
    Grüße
    manfred

  41. Stephan Stöckel says:

    Sehr geehrter Herr Walter,

    ich bin privat krankenversichert, da ich nicht abhängig beschäftigt bin. Ich bestreite meinen Lebensunterhalt aus Miteinnahmen. Ich besitze ein großes Haus, in dem sich zwei Arztpraxen, eine Kanzlei und drei Privatwohnungen befinden.

    Ich möchte meine Lebensgefährtin heiraten, die gesetzlich bei der Barmer versichert ist, da sie unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient.

    Die Versicherung meiner zukünftigen Frau, die Barmer meinte, dass ich nach einer Heirat familienversichert wäre. Es gebe einen Vorrang der Familienversicherung. Ich hätte meine PKV, die Hanse Merkur, zu verlassen, da eine Doppelversicherung nicht erlaubt sei.

    Meine Versicherung hingegen, die Hanse Merkur, beruhigte mich und meinte: Als langjähriger Versicherte könne ich auch weiterhin bis an mein Lebensende bei ihnen bleiben, sofern ich keine abhängige Beschäftigung annehme.

    Wer hat nun recht?

    Bitte helfen sie mir!

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Stöckel

  42. manfred says:

    Hallo Stephan,

    wir haben eine nun fast 3 jährige Tradition, dass wir uns hier mit dem Vornamen ansprechen, ich hoffe dies ist auch Ihnen recht, gerade in der schnelllebigen Internetzeit sollte man etwas auf Traditionen achten, zumindest wenn man solange Zeit hat eine Tradition aufzubauen, ich hoffe das ist o.k., denn ich bin schon etwas stolz darauf das Blog in dieser Zeit so attraktiv gehalten zu haben.
    Nun zu Ihrer Frage:
    So ein Bullshit von einer GKV habe ich noch nicht gehört, obwohl ich sagen muss, dass ich schon so machen Mist gehört habe.
    Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen (Gewinn, soweit ich weis zählt hier auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung darunter) einer bestimmten Grenze liegt, in 2007 war diese 350 € in 2008 ist diese 5 oder 10 € höher da Sie ja die Antwort dringend benötigen hatte in nun nicht die zeit das genau zu recherchieren, alles habe ich ach nicht im Kopf.
    Da ich davon ausgehe, dass Ihr Gewinn aus Vermietung des Hauses ausreicht Ihren Lebensunterhalt zu decken, denke ich dass dieser über den genannten Grenzen liegt.
    Das Ergebnis davon ist, dass Sie keinen Anspruch auf die Familienversicherung haben.
    Selbst wenn Sie diesen Anspruch hätten könnten Sie die PKV weiter laufen lassen, weil es sehr wohl möglich ist, in der GKV pflichtversichert zu sein und gleichzeitig freiwillig in einer privaten Vollversicherung. Ich haben inzwischen einige Kunden welche aus den unterschiedlichsten Gründen von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht haben.
    Bei diesem Verfahren sind dann einige Punkte zu beachten, auf die ich den gerne eingehe, wenn ich damit einen Kunden gewinnen kann, das ist das höhere Ziel dieses Blogs.
    In diesem Sinne würde ich mich freuen auch Sie als Mandanten begrüßen zu können.
    Ich denke da gibt es einige Punkte bei denen ich Ihnen weiterhelfen kann.
    Grüße
    manfred

  43. Drambuie says:

    Hallo Manfred, Superfachmann!
    Vielen Dank für diese supertolle Seite!
    Meine Frage: Ich, Baujahr 1962, gesund, werde nach 10 Jahren Beamter auf Zeit (6+4 Universität) im Herbst erwerbslos werden, leider hat sich nix ergeben (Professor oder Hartz IV). Habe bisher über der Grenze gelegen. Wie kann ich dann als erwerbsloser ohne Einkommen wieder in die GKV kommen. Bin verheiratet (Frau GKV) mit zwei Kindern (bisher über mich in PKV mit Beihilfe).
    Wie kann ich unverfänglich herausbekommen, ob ich jemals irgendwelche Verzichtserklärungen geleistet habe? Mir selbst ist davon nichts bekannt. Werde wohl noch Übergangsgeld bekommen, das ja wohl statt Arbeitslosengeld gezahlt wird, aber nur vier Monate. Was dann??? HILFE!!!

  44. manfred says:

    Hallo Drambuie,

    Danke für das Kompliment.
    Als ehemaliger Beamter haben Sie ja auch keinen Anspruch auf ALG. Da Sie nach dem Bezug des Übergangsgeldes kein Einkommen mehr haben, ist das Thema Krankenversicherung eigentlich ganz einfach zu lösen. Sie und Ihre Kinder gehen in die Familienversicherung Ihrer Gattin, darauf haben Sie Anspruch, wenn das Einkommen unter 355 € bzw 400 € bei sog. Minijobs liegt. Damit können Sie mit Beginn der Familienversicherung die PKV abmelden.
    Als Beamter haben Sie keine Möglichkeit von der Versicherungspflicht befreit zu werden, deshalb gehe ich davon aus, dass Sie nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, fragen Sie bei der GKV nach bei der Sie zuletzt versichert waren, bevor Sie zur PKV gewechselt sind. Wenn die auch nix wissen dann ist das kein Problem mehr.
    Grüße
    manfred

  45. Drambuie says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für die wie immer sehr informative Antwort. Ich habe nur noch eine kleine Nachfrage: Wenn ich also zum 30. September aus meinem Beamtenverhältnis auf Zeit ausscheide, erhalte ich für 4 Monate noch das sog. Übergangsgeld. Wie muss ich mich in dieser Zeit versichern? Ich könnte mich (und die im Moment über mich laufenden Kinder) freilich, da ja jetzt die Beihilfe wegfällt, zu 100% bei meiner aktuellen PKV verichern. Aber komme ich danach, wenn ich nichts mehr bekomme, noch in die GKV, wenn doch mehr als 3 Monate nach der Beendigung meiner Tätigkeit vergangen sind??? Oder muß ich mich unmittelbar nach Beendigung meiner Beamtentätigkeit, wenn also die Erwerbslosigkeit eintritt, bei einer GKV (zum Beispiel der meiner Frau) anmelden? Das Übergangsgeld ist aber so hoch, daß es vermutlich über der Entgeltgrenze liegen wird. Bin ich dann für diese Zeit ein freiwilliger in der GKV? Danach verdiene ich vermutlich erst einmal gar nichts, bis ich einen Job gefunden habe. Daher ist es eigentlich mein Ziel, Ihren Vorschlag aufgreifend, in die “Familienversicherung” über die GKV meiner Frau “unterzuschlüpfen”. Bitte helfen Sie mir doch auch hier noch weiter. Ich binn auch durchaus bereit, Sie und Ihre tolle Site mit einer kleinen Spende zu unterstützen.
    Vielen Dank im vorraus.
    Drambuie

  46. manfred says:

    Hallo Drambuie,
    danke für das Lob.
    Bezug auf die Zeit in der Sie Übergangsgeld bin mir da nicht sicher ,ob Sie in dieser Zeit nicht weiterhin Anspruch auf die Beihilfe haben.
    Ich kenne das von der Bundeswehr, wenn Zeitsoldaten ausscheiden, erhalten Sie noch eine Zeitlang sog. Übergangsgebührnisse. Während der Bundeswehrzeit besteht Anspruch auf freie Heilfürsorge danach bis zum Ende der Übergangsgebührnisse besteht Anspruch auf Beihilfe das sollten Sie mit der Beihilfestelle klären.
    Grundsätzlich ist es gleich, wie Sie in der Zeit, in der Sie Übergangsgeld erhalten, versichert sind. Sobald sie keine Einkünfte mehr haben, besteht der Anspruch auf die Familienversicherung.
    Grüße
    manfred

  47. Rudolf says:

    Hallo Manfred,
    zuerst mal viele Grüße nach Franken. Ich schließe mich dem allgemeinen Lob an. Tolle Idee, dass es eine solche Seite gibt.
    Abber edzadla, hobb iich amol a Frooch:
    Ich bin seit 1982 bei der DBV Winterthur privatversichert, meine Frau ist bei der AOK Baden-Württemberg pflichtversichert. Nun möchte meine Frau aus dem Berufsleben ganz ausscheiden (bisher teilzeitbeschäftigt) und benötigt daher Krankenversicherungsschutz. Nach Mitteilung der GKV beträgt der Beitrag für eine nun freiwillige Versicherung die Hälfte des Höchstbeitrags für die freiwillige Versicherung. Grund: Das Familieneneinkommen wird herangezogen. Da ich privatversichert bin (=Gesamteinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) wird der Höchstbeitrag zu Grunde gelegt. Gibt es dazu Gestaltungsmöglichkeiten bei der GKV, diesen Beitragsanstieg zu vermindern (bisher zahlt meine Frau gehaltsabhängige Beiträge und damit deutlich weniger?
    Wäre ggf. eine Mitversicherung bei der PKV nicht interessanter? Kann sie in meinen Vertrag eintreten (meine Frau ist ein Jahr jünger). Ist dafür dann auch die Hälfte meines derzeitigen PKV-Beitrags als zusätzlicher Beitrag zu zahlen? Muss die PKV meine Frau aufnehmen? Wie stehts mit Gesundheitsfragen? Hat sie Nachteile beim späteren Rentenbezug (Krankenversicherung der Rentner). Eine Rückkehr zu GKV ist dann wohl ausgeschlossen.
    Wie ist der letzte Stand in Sachen Übernahme der DBV durch die AXA? Ist diese Versicherung noch uneingeschränkt zu empfehlen?
    Viele Grüße
    Rudolf

  48. schaumi says:

    Hallo Rudolf,

    Ihre Frau muss per Gesetz Krankenversichert sein, eine Mitversicherung in der PKV gibt es wie in der GKV nicht. In der PKV würde Ihre Frau mit dem jetzigen “Alter” neu versichert und die Beiträge dementsprechend angepasst. In der GKV gibt es die so genannte “Hausfrauenversicherung”, die nicht teuer ist und im Prinzip alles das abdeckt, was vorher durch die sozialpflichtige Beschäftigung berücksichtigt worden war. Falls Sie sich doch für eine PKV entscheiden, denken Sie daran, die PKV hat keine s.g. Krankenversicherung der Rentner, d.h. bei EU vor dem 65 Lebensjahr wird Ihre Frau als voll zahlendes Mitglied bis zum 65 Lebensjahr dabei sein, hier zählt nicht der Eintritt in die Rente. Erst durch die ersparten Altersrückstände ergibt sich ab dem 65 Lebensjahr eine minimale Minderung. Auch eine BU Versicherung oder EU Versicherung ist im Einklang der PKV aus heutiger Sicht sinnvoll. Aber der Manfred wird Ihnen bestimmt so einige Versicherungen zur Abdeckung empfehlen können. Dabei sollten Sie nicht das Wohl Ihrer Frau aus den Augen lassen.

    Gruß Schaumi

  49. manfred says:

    Hallo Rudolf,

    Danke für das Lob, nach dem Schaumi schon geantwortet hat, möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben und ein paar Kleinigkeiten ergänzen.
    Ich möchte dabei auch die Anmerkungen von Schaumi berücksichtigen und werde die Fragen deshalb strukturiert beantworten. Schaumi möchte ich für das Engagement danken wenn Sie mithelfen, brauche ich bald nicht mehr soviel zu scheiben, das finde ich gut, dann habe ich mehr Zeit, darüber wird sich besonders meine Familie freuen:-). Ihren letzten Beitrag habe ich nicht vergessen, das wurde aber soviel und ist m. E so wichtig, dass ich diese Antwort ebenfalls als redaktionellen Beitrag einstellen werde.
    Nun zu den Antworten:
    1. Es ist richtig, dass in Bezug auf die Berechnung des Beitrages in der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse das Familieneinkommen, abzüglich eines Abschlages für Kinder, zu Grunde gelegt wird. Das ist die von Schaumi angesprochen Hausfrauenversicherung. Die Aussage von Schaumi „die nicht teuer ist“ ist relativ zu sehen, es gibt für diesen Personenkreis keine Sonderbeiträge. Die weitere Aussage von Schaumi in bezug auf die Leistung ist richtig es handelt sich um eine ganz normale GKV Versicherung.
    2. Gestaltungsspielraum in Bezug auf die Beiträge gibt es normalerweise nicht, das einzige ist, wenn Ihre Gattin noch auf 401 € weiterarbeiten würde
    3. Ob Ihrer Gattin besser in der GKV oder PKV versichert ist kann ich in diesem Rahmen nicht klären, dass müsste in einem Beratungsgespräch besprochen werde, welches ich ihnen hiermit gerne anbiete. Die Aussage von Schaumi „Ihre Frau muss per Gesetz Krankenversichert sein“ ist voll zutreffend. Seit 04.2007 gibt es die Versicherungspflicht für alle welche der GKV zuzuordnen sind. Sie können die GKV nur kündigen, wenn die Police einer PKV vorliegt. Zu den Aussagen von Schaumi über den Beitrag ist nur zu ergänzen, dass Sie, für Ihre Gattin nur den Arbeitgeberzuschuss (falls hier noch Beträge offen sind) erhalten, wenn Sie in die PKV wechselt, sonst nicht. Die restlichen Aussagen von Schaumi kann ich nur bestätigen und möchte diese durch folgenden Beitrag in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzen.
    4. http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-35930
    5. Die PKV muss Ihrer Gattin in einen „normalen“ Tarif nicht aufnehmen, es werden in diesem Falle Gesundheitsfragen gestellt. Der mod. Standardtarif wäre offen, meiner Ansicht nach aber nicht empfehlenswert.
    6. Bis zum 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in die GKV immer noch möglich, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit begonnen und diese mindestens 12 Monate aufrecht erhalten wird.
    7. Den Zusammenschluss der AXA mit der DBV Winterthur finde ich grundsätzlich positiv. Die Frage ist in welchem Tarif Sie versichert sind, ob dieser für Neukunden weiterhin geöffnet bleibt. Ob die DBV Winterthur für Sie die richtige Lösung ist kann ich nur sagen wenn ich weiß welche Leistungen Sie von Ihrer Versicherung erwarten. Auch das wäre ein Thema für ein Beratungsgespräch, Sie sehen, ich möchte Sie gerne als Mandanten gewinnen.
    Grüße
    Manfred

  50. Clausi says:

    Hallo!
    Eine interessante Seite – auch ich habe eine Frage, und ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

    Ich war zunächst als Angestellter tätig und versichert bei einer gesetzlichen Kasse.
    Dann habe ich mich vor einigen Jahren selbständig gemacht und die GKV verlassen, um mich privat zu versichern.
    Allerdings habe ich die Sache die letzten Jahre vor mir hergeschoben und bislang noch keine PKV abgeschlossen.
    Ich weiss, dass ab 2009 eine Versicherungspflicht auch für Selbständige besteht.
    Nun aber hat mir jmd. mitgeteilt, dass ich bereits schon ab 2007 mich hätte versichern müssen, mithin zu meiner alten GKV zurückgemusst hätte – ist das zutreffend?
    Kann ich mich jetzt noch bei einer PKV versichern und dadurch die “Zwangswiedereingliederung” in die GKV vermeiden?
    Gruesse!
    Clausi

  51. manfred says:

    Hallo Clausi,
    der jemand hatte vollkommen Recht, da Sie zuletzt GKV versichert waren, gilt für Sie die GKV Pflicht ab dem 04.2007. Von gesetztes wegen müssten sie sich rückwirkend ab diesem Tag in der GKV versichern und auch die Beiträge nachzahlen. Die GKV Pflicht besteht solange, bis Sie in einer PKV versichert sind. Theoretisch könnte die GKV dann die Beiträge vom 04.2007 bis zum Beginn der PKV noch verlangen, praktisch habe ich das bisher aber noch nicht erlebt. Das bedeutet aber nicht, dass diese Nachforderung für die Zukunft ausgeschlossen sind.
    Ich würde Ihnen sehr empfehle bald, möglichst bei mir, eine PKV abzuschließen. Wenn Sie sich von mir beraten lassen können Sie davon ausgehen, dass die PKV auch die Leistungen beinhaltet welche Sie im Ernstfall wünschen, dies ist nicht bei jeder Beratung zum Thema private Krankenversicherung der Fall. Dies könne Sie auch an den vielen Fragen auf dieser Seite sehen.
    Ich würde mich freuen, wenn ich Sie als neuen Mandanten begrüßen darf,
    Grüße
    manfred

  52. jela says:

    Hallo Manfred,
    nun muss ich doch auch mal eine Frage stellen, nachdem ich leider keinen genau zutreffenden Beitrag gefunden habe:
    Wir sind beide in der PKV. Ich war bis Juni 2008 in Elternzeit. Nun ist mein Mann in Elternzeit. Ich bleibe auch in diesem Jahr noch über der Bemessungsgrenze – wobei ich gar nicht genau weiss ob da das Elterngeld auch mit gerechnet wird – aber ich meine nicht.
    bei meinem Mann ist dies jedoch anders, er fällt nun unter die Bemessungsgrenze mit seinem voraussichtlichen Jahreseinkommen.
    Wie wird das denn nun ablaufen? Muss er sich jetzt dann in der GKV versichern? Was passiert, wenn er dann nächstes Jahr wieder über der Bemessungsgrenze liegt? Unsere Zwillinge sind bei meinem Mann mitversichert (naja, sie haben schon eigene Verträge, laufen aber auf meinem Mann, der er mehr Spielraum hatte um den AG-Zuschuss). Wie wird bei einem eventuellen Wechsel meines Mannes in die GKV mit ihren Veträgen verfahren? Sind sie dann in der Familienversicherung? Oder muss ich dann die Verträge übernehmen (mit weniger Zuschuss durch AG)?

  53. manfred says:

    Hallo Jela,
    ganz langsam, Sie, Ihr Gatte und auch Ihre Kinder (herzlichen Glückwunsch übrigens Zwillinge, finde ich richtig cool)bleiben in der privaten Krankenversicherung. Dies ist im SGB V § 6 geregelt. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen nach der Elternzeit oberhalb der für Sie gültigen JAEG liegt. Falls sie während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, werden Sie in der GKV versicherungspflichtig. In diesem Falle gibt es für Sie die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
    Grüße
    manfred

  54. Andreas says:

    Hallo Manfred !!! Bin seit 2008 Kleinunternehmer,habe eine PKV abgeschlossen,konnte sie aber nicht mehr bezahlen (keine aufträge und zu teuer),fange jetzt einen aushilfsjob an (400eur) zusätzl.möchte ich noch 2Tage die woche als kleinunternehmer tätig sein(Promotion),kann ich die Pkv kündigen,wie komme ich aus meiner Misere raus ?????Grüße andreas

  55. Katrin says:

    Hallo Manfred,

    ich freue mich grad sehr, auf so eine informative Seite gestoßen zu sein!!! Kompliment!
    Zu meiner Frage:
    Sowohl mein Mann, als auch ich haben während unserer Studienzeit auf eine GKV verzichtet. Die Eltern sind Beamte, also waren wir mitversichert. Wegen einer Altersüberschreitung gab es dann für uns jeweils innerhalb derselben PKV einen Wechsel in einen Privaten Studentischen Tarif (für mich) und in einen „Ausbildungstarif“ (für ihn). Inzwischen haben wir beide das Studium beendet, ich (29) war während meiner Diplomarbeit schwanger, habe also gleich nach Beendigung meines Studiums für das Kind gesorgt und verdiene somit logischerweise nichts, außerdem endete damit mein studentischer Tarif. Mein Mann ist derzeit Doktorand und ich konnte über ihn, da wir zuvor schon zufällig in derselben Versicherung waren, noch im Anschluss an meinen studentischen Tarif für ein Jahr seinen „Ausbildungstarif“ in Anspruch nehmen, besser gesagt, ich habe einen eigenen bekommen.
    Nun endet dieser Tarif zum 31. September und ich –derzeit immer noch zuhause beim Kind- sehe keine Möglichkeit einen noch höheren Versicherungsbetrag zu bezahlen, zumal wir momentan vom (sehr geringen Stipendium) meines Mannes leben und grade so auskommen. Die Kosten für meinen Mann und unser Kind, das bei ihm mitversichert ist, sind relativ gering im Vergleich zu meinen. Also wollte ich fragen, ob und wie es für mich möglich wäre in eine GKV zu kommen. Oder soll ich irgendwie die Zeit überbrücken, bis die PKV diese der GKV angepassten Tarife anbietet? Wenn ja wie? Ohne irgendeine Versicherung?
    Vielen Dank für Deine Mühe!!!
    Liebe Grüße Katrin

  56. manfred says:

    Hallo Katrin,
    danke für das nette Lob.
    Das ist ein wirkliches Problem, ich sehe aus Ihrer Frage keinen Ansatz wie Ise in die gesetzliche Krankenkasse kommen könnten. Auch das Warten auf den Basistarif wird keine Hilfe bringen, weil der Beitrag vermutlich jenseits von Gut und Böse sein wird. Was ich Ihnen anbieten kann ist, dass wir Ihre Situation telefonisch besprechen, vielleicht ergibt sich daraus noch eine Ansatzpunkt, der z.Zt. unberücksichtigt geblieben ist.
    Grüße
    manfred

  57. manfred says:

    Hallo Andres,
    ein 400 € Aushilfsjob bedingt keine Versicherungspflicht, Sie könne die PKV nur regelgerecht kündigen. Es gibt 2 Kündigungstermine je nach PKV, einmal zum Ende des Kalenderjahres oder zum Ende des Versicherungsjahres. Ein Ausweg wäre, wenn sie in der GKV pflichtig wären, dann haben Sie ein grundsätzliches Kündigungsrecht. Das wären Sie aber nur, wenn der Aushilfsjob über 400 € und damit GKV versicherungspflichtig wäre.
    Grüße
    manfred

  58. Andreas says:

    Dankeschön Manfred,war sehr informativ !!!!! :-) Bei meinem Aushilfsjob würde ich mehr verdienen als 400euro,also könnte ich ja wieder in die GKV !!!! Kannst du mir da eine empfehlen ??? Will aus der PKV raus,ist einfach zu teuer für mich. Grüße andreas

  59. riki says:

    Mein Lebensgefährte ist nicht versichert, würde durch eine Heirat er in meine
    Krankenkasse übernommen, sein Einkommen liegt unter der 300,– € Grenze.
    MFG
    Riki

  60. manfred says:

    Hallo Andreas,

    hat jetzt doch noch etwas länger gedauert, weil ich noch klären musste in weit, die Immatrikulation als Doktorand, meinen Vorschlag beeinflusst. Habe eben die Lösung erfragen können. Diese Immatrikulation ändert an der Versicherungspflicht nichts, wenn Ihr Nebenjob über 401 € liegt.
    Eine GKV kann ich Ihnen gerne empfehlen.
    Grüße
    manfred

  61. manfred says:

    Hallo Riki,
    ja, mit der Heirat besteht Anspruch auf die Familienversicherung.

    Grüße
    manfred

  62. jela says:

    Hallo Manfred,
    nun muss ich doch noch mal nachfragen (meine Anfrage vom 11.07.):
    Mein Mann nimmt dieses Jahr von Mitte November bis Ende 2008 noch eine TZ-Tätigkeit innerhalb der Elternzeit auf. Zählt das dann als das Einkommen nach der Elternzeit? Dann würde er definitiv unter der Bemessungsgrenze liegen.
    Wenn er dann in die GKV muss, stimmt es tatsächlich das es dann keine Möglichkeit gibt die Kinder in die Familienversicherung aufzunehmen? Wenn sie in der GKV ebenfalls eigene Verträge bekommen mit den entsprechenden Kosten…..
    Danke nochmals für Deine Hilfe!
    Jela

  63. manfred says:

    Hallo Jela,
    wenn Ihr Gatte, während der Elternzeit eine Beschäftigung von max. 30 Wochenstunden, beginnt wird er damit sofort Versicherungspflichtig. In diesem Falle gibt es die Möglichkeit von der Versicherungspflicht befreit zu werden.
    Da Ihr Einkommen über dem Ihres Gatten und über der JAEG liegt besteht kein Anspruch auf die Familienversicherung der Kinder in der GKV.
    Bitte schön gerne geschehen, ich würde Sie gerne als Mandanten gewinnen, damit könnten sie auch mich und diese Arbeit unterstützen, in dem Sie Ihre Krankenversicherungen auf mich übertragen als Betreuer. Damit würde ich die Bestandsprovision bekommen die heute ein Vermittler erhält der sich offensichtlich nicht um Sie kümmert. Möglicherweise werden sie durch meine Beratung auch neue Informationen über Ihre private Krankenversicherung erhalten.
    Grüße
    manfred

  64. Magdalena says:

    Sehr geehrter Herr Walter,
    bin seit 5 Jahren in der PKV (angestellt, freiwillig versichert) und möchte im kommenden Jahr ein Sabbatical machen, d.h null Einkommen. U.a. möchte ich dies nutzen, um aus der PKV rauzukommen, da zu teuer. Wie kann ich mich im nächsten Jahr versichern? Reicht ein Jahr aus, um aus der PKV raus zu kommen?
    Vielen Dank
    magdalena

  65. Minka says:

    Hallo Manfred,

    Vielleicht kannst Du mir weiterhelfen.
    Bin freiberuflich und seit 3 Jahren nicht mehr krankenversichert ,
    zuvor war ich bei der GKV.
    Nun möchte ich mich möglichst schnell wieder versichern und
    weiss nicht so recht, ob PKV oder GKV.
    Bei der GKV müßte ich wohl Beiträge ab 04 / 2007 zurückzahlen,
    was ich momentan nicht zahlen könnte, es sei denn in Raten ( z.B 100 Euro).
    Hinzu kommt auch noch, dass ich ab Oktober ins europäische
    Ausland ( Belgien ) gehe und dort mindestens ein halbes Jahr,
    evtl. auf unbestimmte Zeit bleiben möchte.
    Wäre es für mich sinnvoller, mich privat zu versichern?

    Wenn ich mich privat versichern wuerde und nach einem halben
    Jahr wie nach Deutschland kommen würde und Hartz 4 beantragen müsste,
    würde mich dann eine GKV aufnehmen?

    Schöne Grüße,
    Minka

  66. manfred says:

    Hallo Minka,
    da liegt bei Ihnen ein Missverständnis vor. Sie sind zuletzt GKV versichert gewesen,
    damit besteht unabhängig von Ihrer jetzigen Entscheidung die allg. Versicherungspflicht ab dem 04.2007.
    Sie sind gesetzlich verpflichtet sich rückwirkend bei eiern GKV anzumelden. Dies wird z.Zt. von der GKV noch nicht forciert, aber de facto ist es so.
    Wenn Sie ins Ausland gehen, kommt es auch darauf an wie die Krankenversicherung in diesem Land geregelt ist, das kann ich nicht sagen.
    Wenn Sie nach Deutschland zurückkommen können Sie sich ja auch noch in der GKV anmelden mit dem Hinweis darauf, dass Sie aus dem Ausland kommen. Ich kann nicht sagen ob die GKV dann nachgeforscht wie lange Sie im Ausland waren und wie Sie zuvor versichert waren.
    Grüße
    manfred

  67. Christine says:

    Hallo Herr Walter!

    Ich habe ein riesiges Problem und weiß nicht mehr weiter, bin deswegen schon fast am Ende meiner Kräfte! Ich bin seid 2002 nicht krankenversichert, da mein Partner in Augen des Arbeitsamtes zu viel verdient. naja das liegt im Auge des Betrachters. Ich selber arbeite leider nicht zur Zeit. Und das Arbeitsamt ist für mich leider nicht mehr zuständig, nicht einmal für die Zuzahlung einer KV. Wir selber können sie uns schwer leisten. Wir haben schon so viel versucht um mich krankenzuversichern.Es ist sehr wichtig da ich normalerweise zu regelmässigen Krebsvorsorgeuntersuchungen muß, da ich familiär vorbelastet bin! Auch leide ich derzeit gesundheitlich und kann nichts dagegen tun. Vielleicht können sie mir helfen, meinen großen Wunsch des krankenversichtertseins zu erfüllen!

    Liebe Grüße

    Christine

  68. manfred says:

    Hallo Christine,
    auf das Blog haben wir eine nun mehr als 3 jährige Tradition, dass wir uns beim Vornamen ansprechen. Diese Tradition macht es mir leichter, weil ich oft den Nachnamen der Besucher nicht kenne.
    Ihre Frage ist sehr komplex, weil ich einige Details wissen muss um eine richtige Aussage zu treffen.
    Da ist diese aber nicht kenne kann ich nur Vermutungen anstellen bzw. alle Möglichkeiten aufzeigen.
    In die Krankenversicherung hineinzukommen ist eigentlich kein Problem, es kommt darauf an wo sie zuletzt versichert waren.
    Wenn Sie zuletzt GKV versichert waren, besteht seit 04.2007 für Sie die Krankenversicherungspflicht.
    Wenn Sie PKV versichert waren haben Sie die Möglichkeit in den Standardtarif aufgenommen zu werden, ab 01.01.2009 besteht sogar die Verpflichtung in den dann neugeründeten Basistarif einzutreten.
    Eine andere Frage ist wie Ihr Partner versichert ist, ist er in der GKV, dann hätten Sie die Möglichkeit zu heiraten und in der Familienversicherung unterzukommen.
    Grüße
    Manfred

  69. Stefan Klemme says:

    Hallo,
    ich bin bei der Signal-Iduna provat versichert via Studenten-Tarif. Der läuft altersbedingt zum Jahresende aus, dann müsste ich einen Satz von über 400 € zahlen, was mir absolut unmöglich wäre. Ich war vorher bei der GKV (DAK), wie komme ich da zurück? Evtl. über meine Partnerin (berufstätig, wir leben zusammen)? Beste Grüße, Stefan

  70. Liane says:

    Hallo Manfred,

    ich habe mich 2004 nach längerer Arbeitslosigkeit selbständig gemacht. Bis dato war ich 20 Jahre als Angestellter und Arbeitsloser bei der Barmer versichert und war eigentlich dort auch sehr zufrieden.

    Die Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in einer GKV waren für mich als Selbständige bei der BKK jedoch günstiger, deswegen habe ich mich mit Beginn der Selbständigkeit bei der BKK freiwillig versichert.

    Bis Ende 2005 bekam ich das mit den KV-Beiträgen ziemlich gut hin, aber dann lief das Geschäft für eine Zeitlang sehr schlecht und ich kam mit den Beiträgen immer wieder in Rückstand, weswegen die BKK mir dann Mitte 2006 letztendlich die Mitgliedschaft kündigte. Seit dieser Zeit bin ich nun ohne Krankenversicherung. Ich bin sehr selten krank, der letzte Arztbesuch liegt 8 Jahre zurück, wobei mir aber durchaus bewußt ist, dass ein Leben ohne KV – trotz nie krank sein – ein Risiko darstellt und mir auch wohler wäre, ich hätte wieder eine KV.

    Zum 01.11. könnte ich nun zusätzlich zur Selbständigkeit einen 400 Euro-Job bekommen, wofür ich nun eine Krankenkasse benötige. ZUm Glück ein Grund, weawegwn ich mich nun wieder mit einer KV beschäftige. Die Bezahlung der Beiträge wäre mittlerweile auch kein Problem mehr.

    Viell. bin ich ein wenig doof, viell. lebe ich hinter dem Mond, jedenfalls hab ich nun zum 1. Mal von dieser Versicherungspflicht seit April 2007 gehört. Sicherlich hab ich da nie zugehört oder drüber hinweggelesen, weil ich ja eh nicht verischerungspflichtig bin.

    Ich hatte nun zunächst einmal bei der Barmer nachgefragt, dort aber zur Antwort erhalten, dass für mich nun die letzte GKV, in diesem Fall die BKK zuständig wäre. Schön, aber da bin ich rausgflogen.

    Ich habe bei einer PKV angerufen und dort erzählte man mir in etwa dasselbe. Auf Nachfrage, dass ich so informiert sei, dass die PKVs bisher nicht versicherte Selbständige aufnehmen müssten, erhielt ich zur Antwort, dass sie keine Leute aufnehmen, die solange nicht krankenversichert waren, denn die meisten kämen eh nur, weil sie jetzt krank wären und einen Arzt benötigen, damit habe man bereits schlechte Erfahrungen gemacht.

    Nun, irgenwie muss ich das mal so hinnehmen, meine aber, dass es so nicht ganz richtig ist. Zumal ich auch nicht krank bin, sondern nebenbei arbeiten gehen will.

    Nun hatte ich mich mit dieser neuen Geundheitsreform etwas näher beschäftigt und dort gelesen – sofern ich das richtig verstanden habe, dass rückwirkend zur Nachzahlung der Beiträge nur der verpflichtet werden kann, der vor dieser Reform gesetzlich pflichtversichert war und diese Pflichtversicherung nun wieder aufnehmen will.

    Mein letztes Krankenverischerungsverhältnis bei der BKK war aber ein freiwilliges.

    Müsste ich denn nun Beitragsnachzahlungen leisten oder nicht?

    Wo kann ich mich denn jetzt krankenversichern, um eine 400 Euro Job ausüben zu können?

    Viele Grüße,
    Liane.

  71. manfred says:

    Hallo Stefan,
    nein Sie kommen nicht in die Familienversicherung einmal steht diesen nur Ehepartner und Kindern zur Verfügung und zum 2. Sind sie als Student von der Versicherungspflicht befreit und damit haben Sie nach SGB V § 10 Abs. 1 Nr. 3 grundsätzlich keine Anspruch auf die Familienversicherung, hier ist folgendes zu lesen:
    § 10 Familienversicherung
    (1) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen …
    3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind…

    Ob es Sinn macht eine andere PKV zu suchen können wir gerne telefonisch besprechen,

    Grüße
    manfred

  72. Andreas says:

    Hallo Manfred,konnte meine PKV-Beiträge nicht bezahlen,PKV hat mir rückwirkend gekündigt !!! Das heißt,versicherungsschutz kam nicht zustande,muß jetzt über 1300 Euro zahlen (Alle Beiträge) laut den Anwälten der Barmenia.Bin jetzt wieder Gesetzlich versichert,allerdings muß ich auch dort rückwirkend zahlen,weil PKV-Schutz nicht zustande kam.Was soll ich denn jetzt machen ??? Bitte helf mir !!!! Gruß andreas

  73. manfred says:

    Hallo Andreas,
    das ist schwierig, was ich nicht verstehe ist welcher Vermittler sie aus der GKV zur Barmenia gebracht hat in dem Wissen dass die Beiträge nicht gezahlt werden können.
    Das andere was ist nicht so verstehe wie sie die Beiträge in die GKV aufbringen die Beiträge in die PKV aber nicht
    Diese Angelegenheit ist ehr etwas für einen Anwalt, da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Rechtsberatung kann du darf ich an dieser stellen nicht geben. Ich kann Ihnen gerne einen entsprechenden Altalt nennen.
    Grüße
    Manfred

  74. Dirk says:

    Hallo Manfred,
    ich bin seit 1990 selbständig und in der PKV. Seit 2001 wurde die PKV dann aufgrund wirtschaftlicher Not gekündigt und seitdem bin ich nicht mehr versichert. In 2006 bin ich an Krebs erkrankt und durch Heirat bin ich dann glücklicherweise bei meiner Frau familienversichert.
    Ich möchte jetzt wieder arbeiten und muss ich dann wieder in die PKV zurück oder kann ich in die GKV. Und was wäre z.B. im Falle einer Scheidung. Dank im voraus, Gruß Dirk

  75. manfred says:

    Hallo Dirk,
    ich wünsche Ihnen auf alle Fälle gute Besserung, das ist ja schon ein schweres Los.
    In bezug auf die Versicherugn ion der GKV kann ich Sie beruhigen.
    Zum einen gibt es in der GKV die Versicherungspflicht, liegt Ihr Einkommen unter der JAEG von 48600 € dieses besteht grundsätzlich in der GKV Versicherungspflicht. Selbst wenn Ihr Einkommen über der JAEG liegt sind Sie nach der aktuell geltenden Regelung für 3 Jahre in der GKV versicherungspflichtig. Selbst wenn diese im Rahmen der aktuelle Klage gekippt würde ist das für sie auch kein Thema weil Sie dann als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleiben können, wenn Sie mindestens ein Jahr durchgehend in der GKV versichert waren.
    Das ist im SGB V folgendes zu lesen:
    § 9 Freiwillige Versicherung
    (1) Der Versicherung können beitreten
    1.
    Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;…..

    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein geruhsames stressfreies Weihnachtsfest
    Grüße
    manfred

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