Das Krankentagegeld

Folge 1: Heute möchte ich einige wichtige Informationen über das Krankentagegeld darlegen.

Grundsätzliche Unterschiede in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung:

Ab dem Zeitpunkt des Krankentagegeldbezugs werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei weiter versichert. Dafür haben Sie den Nachteil, dass Sie erhebliche Einkommenseinbussen hinnehmen müssen, gerade wenn Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach einer Krankengeldbezugszeit von 18 Monaten wegen der gleichen Erkrankung ausgesteuert werden und einfach kein Krankengeld mehr bekommen.

In der privaten Krankenversicherung haben Sie den Nachteil, dass Sie auch im Krankenstand die Beiträge für die Krankenversicherung in voller Höhe weiter zahlen müssen. Dafür haben Sie die Möglichkeit das Krankentagegeld an Ihr tatsächliches Einkommen individuell anzupassen und damit nicht nur den Nachteil auszugleichen, dass Sie die Beiträge weiter zahlen müssen, sondern auch den beschriebenen Einkommensverlust auszugleichen. Ein Vorteil ist, dass das Krankentageggeld in der privaten Krankenversicherung so lange weiter gezahlt wird, wie Sie krank sind und nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Aussteuerung erfolgt. Sie beziehen solange Krankentagegeld bis Sie entweder wieder gesund sind oder als berufsunfähig gelten. Dann stellt die Krankenversicherung nach MB KT die Leistung nach drei Monaten ein.

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Comments

  1. Marion Evang says:

    Hallo Herr Makeleien,
    freue mich über Ihre Seite! Bin als Freiberuflerin in einer gestzlichen KV nach 78 Wochen ausgesteuert. Zusätzlich in einer privaten Versicherung beziehe ich Krankentagegeld.
    Stimmt es wirklich, dass die, im Falle einer 100% tigen AU weiter zahlen muss???!!!
    Habe einen Rentenantrag auf Erwerbsminderung gestellt, über den noch nicht abschließend entschieden wurde.

    Würde mich sehr über eine Antwort Episode 1 freuen!
    Marion

  2. Marion Evang says:

    Episode 1 PRIMA!

  3. manfred says:

    Hallo Marion,

    auch ihre Frage geriet in den Spamfilter, sorry habe dieFrage gerade noch rechtzeitig herausgefischt können.
    In sofern kann man sehen, dass wir auch im Internetzeitalter alles nur Menschen sind.
    Danke für das Lob, auch wen die Antwort etwas verspätet kommt.
    Die Leistung wird bei den meisten Krankentagegeldtarifen solange erstattet wie 100% Arbeitsunfähigkeit besteht.
    Allerdings wird das Krankentagegeld nur solange bezahlt bis der Kunde wieder gesund ist, oder der Versicherer Berufsunfähigkeit feststellt. Leider sind die Bedingungen wann den Berufsunfähigkeit vorliegt in der Krankentagegeldversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht identisch
    Über dieses Thema habe ich schon folgenden Artikel geschrieben:
    Krankentagegeld vs. Berufsunfaehigkeit

    Grüße
    Manfred

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