Hinweis zur Krankenkassen Kündigungsregelung

Aus aktuellem Anlass möchte ich auf folgende Falschinformation verschiedener gesetzlicher Krankenkassen zur Kündigungsregelung hinweisen:

In letzter Zeit häufen sich Meldungen, dass verschiedene gesetzliche Krankenkassen ihre freiwilligen Mitglieder nicht in die PKV lassen, wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten noch nicht erfüllt ist. Diese Information ist natürlich falsch. Wenn sie bei ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse kündigen, um nach Beendigung der freiwilligen Versicherung eine private Krankenversicherung abzuschließen gilt (laut SGB V) diese Bindungswirkung nicht. Die Kündigung wird nach wie vor mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Bsp.: Wird die Kündigung am 23.03. eingereicht, so endet die Mitgliedschaft zum 31. Mai und die private Krankenversicherung kann zum 01.06. beginnen.

Zu beachten ist aber das korrekte Vorgehen beim Wechsel in die private Krankenversicherung. Sie dürfen erst Ihre bisherige Krankenversicherung kündigen, wenn Sie die Annahme bei der neuen privaten Krankenversicherung vorliegen haben. Wenn Sie Ihre bisherige gesetzliche Krankenkasse (bei einer privaten gilt das um so mehr) vor der Annahme der neuen Krankenversicherung kündigen und bei der Annahme etwas schief geht, könnte dies in oben erwähntem Fall zur Folge haben, dass Sie keine Krankenversicherung mehr haben, da eine andere gesetzliche Krankenkasse Sie wegen der 18 Monatsfrist nicht aufnehmen darf.

Comments

  1. Dirk Plankensteiner says:

    Hallo,

    kann ich nur bestätigen. Habe das Problem mit meiner Tochter, die ich nach ihrer Geburt bei der Barmer freiwillig gesetzlich versichert habe (ich bin erst kurz vor ihrer Geburt in die PKV). Jetzt habe ich sie bei der PKV zum 1.9. versichert und bei der Barmer Anfang Juni zum 31.8. gekündigt. Die Barmer ist nun der Ansicht, dass die Kündigung erst zum Dez. 2007 (nach Ablauf der Bindungsfrist) wirksam wird.
    Ärgerlich, dass ich mich jetzt mit denen rumschlagen darf.

    Grüße,
    Dirk Plankensteiner

  2. Michael Numberger says:

    Hallo,

    ich habe nun auch dieses Problem.
    Ist dies noch aktuell, daß beim Wechsel freiwillig versichert zu private Versicherung die 18Monate-Bindung nicht gilt?
    Meine Kasse begründet dies mit einem fehlenden Statuswechsel.
    Können Sie den genauen Absatz aus dem SGB V nennen, ich habe bisher nichts Richtiges dazu gefunden um argumentieren zu können.

    Gruß

    Michael Numberger

  3. manfred says:

    Hallo Michael,
    beim Wechsel von der GKV zur PKV sind, wie üblich der laufende Monat und 2 Monate dazu kündigungsfrist.
    Die 18 Monateregelung zählt hier nicht.
    In Rahmen einer Beratung zur privaten Krankenversicherung könnte ich vermutlich Ihr Problem klären.
    VG
    manfred

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