Der PKV Verband nimmt zu den aktuellen Vorschlägen der Gesundheitsreform Stellung

Der Direktor des PKV Verbandes Volker Leienbach nimmt zu den Aussagen von Unions-Fraktionschef Volker Kauder im „Stern“ wie folgt Stellung:
 

„Der Kauder-Vorschlag lässt viele Fragen offen und vermittelt den Eindruck, dass die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems wieder nicht angegangen werden sollen:
- Während im Wege neuer Abgaben nochmals mehr Geld ins gesetzliche System fließen soll, wird der umfassende Leistungskatalog der GKV dagegen offensichtlich nicht Gegenstand der Reform sein.

- Offen ist, wie der immense bürokratische Aufwand eines Gesundheitsfonds, der einkommensabhängige Beiträge in einheitliche Kopfprämien „umwandeln“ und an die gesetzlichen Kassen verteilen soll, bewältigt werden kann.

Unklar sind außerdem die Aussagen zu einer Versicherungspflicht für die private Krankenversicherung (PKV) sowie zur Versicherungspflichtgrenze.
Die Beiträge für die Kinderversicherung aus Steuern zu finanzieren, ist ordnungspolitisch richtig. Diese Regelung muss dann aber gleichermaßen für gesetzlich und privat versicherte Kinder gelten.

Der in der GKV versicherungspflichtige Personenkreis darf unter keinen Umständen erweitert werden. Die PKV verzeichnet schon heute keinen Nettozuwachs mehr bei den Angestellten. Eine abermalige Anhebung der Versicherungspflichtgrenze würde sie austrocknen – ohne damit die Finanzierungsprobleme der GKV auch nur annähernd zu lösen.

Zur Forderung einer Versicherungsverpflichtung für die PKV weisen wir auf das Konzept hin, das der PKV-Verband bereits vor zwei Jahren vorgestellt hat: Wir sind grundsätzlich bereit, alle freiwillig GKV-Versicherten in einen Basistarif mit Annahmegarantie und ohne Risikozuschlag aufzunehmen und somit mehr Menschen demografiefest im Kapitaldeckungsverfahren abzusichern. Dazu sind jedoch flankierende Maßnahmen durch den Gesetzgeber unerlässlich.
Wir sind außerdem prinzipiell bereit, Nichtversicherte in ökonomischer Notlage, die zuletzt privat krankenversichert waren, in einen brancheneinheitlichen Tarif wieder aufzunehmen. Voraussetzung für dieses Angebot ist, dass auch die GKV die Bedingungen dafür schafft, ihre ehemaligen Mitglieder erneut zu versichern.

Das Anliegen von Herrn Kauder, in der Krankenversicherung Alterungsrückstellungen aufzubauen, ist aufgrund der dramatischen Bevölkerungsalterung in Deutschland richtig und alternativlos. Der Aufbau eines Kapitalstocks kann allerdings nur bei der privaten Krankenversicherung erfolgen – weder in der GKV noch in einer anderen gesetzlichen Institution wäre ein Kapitalstock vor dem Zugriff des Staates sicher.“

Dass der Gesundheitsfonds ein bürokratisches Monster wird und Unsummen an finanziellen Mitteln in der Bürokratie versickern, das habe ich vom ersten Augenblick an befürchtet. Die Vesicherten in der gesetzlichen Kankenkasse werden die Zeche zahlen müssen. Wohl dem, der rechtzeitig in die private Krankenversicherung gewechselt ist.

Comments

  1. Mario says:

    Die private Krankenkasse ist doch z.B. für Familien auch keine bezahlbare Alternative. Es wäre einfach mal der Zeit, dass sich jemand an eine echte Reform traut und nicht immer nur am bestehenden System ein bisschen rumgeschnippelt wird.

  2. Manfred says:

    Hallo Mario,
    da möchte ich widersprechen, die private Krankenversicherung ist auch für eine Familie sagen wir mit 2 Kindern von den Kosten im Bereich der gesetzlichen Krankenkasse anzusiedeln. Dies ist natürlich nur eine pauschale Aussage, da es auf das Alter der Personen und den Gesundheitszustand ankommt. Wenn ich mir aber die Beitragssteigerungen der gesetzlichen Krankenkasse und im Vergleich den der privaten Krankenversicherung ansehe, dann hat die PKV wirklich die Nase vorn. Kann Ihnen gern einen Vergleich berechnen.

    In Bezug auf die Gesundheitsreform muss ich Ihnen uneingeschränkt Recht geben. Das ist nicht der große Wurf.

  3. klaro says:

    Manfred says:
    Kann Ihnen gern einen Vergleich berechnen.
    —————

    Bitte ja, das würde mich auch interessieren

  4. Zergaber says:

    Hallo Manfred,

    ich habe mir einige Ihrer Antworten gelesen und ich finde es super, wie locker flockig sie antworten.

    Ich hätte auch eine Frage: ich habe gerade eine Scheidung hinter mir und mein leben neu ordnen. Ich habe mir vorgenommen mich selbständig zu machen im Bereich Pferdepflege. Bis ich jedoch ganz davon leben kann will ich zusätzliche eine Teilzeittätig annehmen.

    Meine Frage ist jetzt, wie ich mich versichern muss bzw. kann. Ich falle nach der Scheidung aus der Familienversicherung raus. Da ich von den Gesetzlichen auch nicht wirklich viel halte möchte ich mich privat versichern.
    Kann ich das oder muss ich in der gesetzlichen bleiben, weil ich eine Teilzeitstelle annehmen würde?

    Über eine Antwort würde ich mich richtig freuen

    Mit freundlichen Gruß

    Zergaber

  5. Manfred says:

    Hallo Herr Zergaber,

    wenn sie aus der Familienversicherung raus fallen, dann müssen Sie sich auf alle Fälle weiter in der GKV versichern, hier besteht eine Versicherungspflicht.

    Die Frage ist, wie Sie Ihr weiteres leben gestalten.

    1. Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, sind Sie über diese pflichtversichert
    2. Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung beginnen, sind Sie über diese ebenfalls pflichtversichert
    3. Wenn Sie sich selbstständig machen, dann können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.

    Wichtig ist aber, dass Sie, solange Sie in der GKV versichert sind keinen Wahltarif abschließen, dieser beinhaltet eine 3 jährige Versicherungspflicht auch dann, wenn sie sich selbständig machen würden.

    Würde mich freuen, wenn Sie zu gegebener Zeit für den Wechsel in die private Krankenversicherung auch meine Dienste in Anspruch nehmen, damit verdiene ich meine Brötchen und kann weiter so locker flockig (sehr gut, der Spruch gefällt mit) die gestellten Fragen beantworten.

    Grüße Manfred

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