Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.04.2006 dem Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) zugestimmt. Das Arzneimittelsparpaket kann damit zum 1. Mai in Kraft treten.
Die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sollen damit stabilisiert werden. Damit wird auch der Koalitionsvertrag zu mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung umgesetzt.
Arzneimittelausgaben in der GKV sind zu hoch
Wegen der rund 16-prozentigen Steigerung der Arzneimittelausgaben der GKV seit dem letzten Jahr wurden damit die größten Kosten in der ambulanten Versorgung verursacht. Diese waren sogar höher als die Ausgaben für ärztliche Behandlungen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Die gesetzliche Krankenversicherung stünde finanziell noch erheblich besser da, wenn die Ausgabenzuwächse im Arzneimittelbereich im Rahmen der von der Selbstverwaltung vereinbarten Steigerungsrate geblieben wären. Das Versagen der Selbstverwaltung bei der Steuerung der Arzneimittelausgaben erfordert deshalb weiteres Handeln des Gesetzgebers.”
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Der Gesetzentwurf AVWG sieht ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben vor:
Keine Naturalrabatte mehr: Apotheken dürfen keine, kostenlose Arzneimittel-Packungen zu Lasten der GKV mehr erhalten. Ein 10-prozentiger Abschlag auf die Herstellerabgabepreise zugunsten der Krankenkassen für Nachahmerpräparaten.
Zwei Jahre lang Preisstopp für alle Arzneimittel.
Die Festbetragsregelung für Arzneimittel wird neu geordnet, echte Innovationen mit therapeutischem Zusatznutzen werden nicht in die Festbetragsregelungen einbezogen. Dies gilt für Analog-Arzneimittel ohne Zusatznutzen nicht.
Die Patientenzuzahlung kann bei besonders preisgünstigen Arzneien erlassen werden.
Zur Zeit müssen Kassenpatienten in der Apotheke zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro.
Nun durch die neuen Festbeträge werden sich die Zuzahlungen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse erheblich erhöhen. Oder die Verschreibbarkeit von Medikamenten verhindern. Wohl dem der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, hier gilt nicht die Wirtschaftlichkeit sondern, wie es sich gehört die medizinische Notwendigkeit. Ein Grund mehr sich, wenn möglich, über einen Wechsel in die Private Krankenversicherung Gedanken zu machen.



Hallo Herr Kollege,
da hat sich bei Ihnen anscheinend der Fehlerteufel eingeschlichen. Es sollte sicherlich 2006 im Titel lauten
Grüße nach Bayern
Hellmuth Hofer