Künftig übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für Akupunktur, aber nur für die Behandlungen von chronischen Rücken- und Knieschmerzen, immer noch nicht bei z.B. chronischen Kopfschmerzen oder Migräne.
Nun wurde vom so genannten Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (GBA) vor kurzem entschieden.
„Die Akupunktur kann nun als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von der Gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden”
erklärte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des GBA.
Studien-Ergebnisse umgesetzt
In zwei Modellstudien welche auch 5 Jahre angelegt waren, wurden die Therapie-Erfolge durch Akupunktur bei Kopf-, Knie- und Rückenschmerzen untersucht. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass diese alternative Behandlungsmethode den Patienten besser hilft als eine herkömmliche Behandlung in Form von Krankengymnastik oder Arzneimitteln. Nachweisbare Ergebnisse der Studien seien jedoch nur bei Rücken- und Knieschmerzen feststellbar gewesen. GBA- Angaben zufolge wurden bei „Spannungskopfschmerzen und Migräne zur Vorbeugung keine Unterschiede festgestellt”.
Auf Unverständnis stößt der Ausschluss von Kopfschmerzen:
Nicht nachvollziehen konnten die Patientenvertreter, welche nur ein Mitberatungs-, aber kein Stimmrecht im GBA besitzen, die Ablehnung bei Kopfschmerzen.Auf eine eigene Studie der Techniker Krankenkasse (TK) wies beispielsweise Professor Dr. Norbert Klusen, Vorstandsvorsitzende der TK hin. Nach dieser hätten sich die Beschwerden durch Akupunktur „bei rund drei Viertel der Kopfschmerzpatienten vermindert und ihre Lebensqualität deutlich verbessert”.
In der privaten Krankenversicherung ist Akupunktur i.d.R. normal.
Auch dies ist ein Grund über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken. Mit wenigen Ausnahmen ist die Akupunktur in den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherungen mitversichert, nicht nur bei Rücken- und Knieschmerzen.



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