Das Bundessozialgericht entschied über Musterklagen gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten, dazu erklärten der SoVD-Präsident Adolf Bauer und VdK-Präsident Walter Hirrlinger folgendes:
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat heute die Belastung von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag erneut für rechtens erklärt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland werden gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten einlegen. Bei vier der heute verhandelten neun Revisionen handelt es sich um Musterklagen von SoVD-Mitgliedern, drei weitere sind Musterklagen von VdK-Mitgliedern. Die Vertretung der Kläger vor dem Verfassungsgericht wird Prof. Dr. Friedhelm Hase übernehmen. Ziel der beiden Verbände ist, die Sonderbelastung der Betriebsrentner durch die Verfassungsbeschwerde zu kippen.
Nach Ansicht der beiden Sozialverbände verstößt diese Regelung gegen Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Erst seit 1983 wird ein Krankenkassenbeitrag auf Versorgungsbezüge erhoben, damit Betriebsrentner beitragsrechtlich genauso zu behandelt werden wie Bezieher einer gesetzlichen Rente. Damit werden Betriebsrentner nun doppelt zur Kasse gebeten. Außerdem wird der Vertrauensschutz verletzt, da rückwirkend in Vereinbarungen eingegriffen wird.
Der Gleichheitsgrundsatz wird durch diese Regelung ebenfalls verletzt. Wer eine Betriebsrente erhält, wird jetzt höher belastet als derjenige, der dasselbe Gesamteinkommen allein aus einer gesetzlichen Rente bezieht, die Deutsche Rentenversicherung den Beitragszuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen leistet. Durch die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten werden die monatlichen Betriebsrenten um durchschnittlich sieben Prozent gekürzt. Die Krankenkassen freuen sich über diesen Geldregen, ihnen fließen durch dieses Sonderopfer der Betriebsrentner jährlich rund zwei Milliarden Euro zusätzlich zu.



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