Ich hab’s schon immer gewusst, die Schwangerschaft ist eine Krankheit und gehört zumindest bei der Geburt ins Krankenhaus. Dies wurde nun durch das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil vom 21. Februar 2006 (Az.: B 1 KR 34/04 R) bestätigt.
Nicht in einem Krankenhaus wollte die Klägerin ihr Kind zur Welt bringen, sondern in einer von zwei Hebammen betriebenen Einrichtung für ambulante und stationäre Entbindung. Für diese Geburtseinrichtung lag von den Behörden die gewerberechtliche Genehmigung vor, diese war aber nicht in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen. Die Ersatzkasse der Frau wollte nur die reinen Hebammenleistungen bezahlen, aber nicht die Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung, Begründung: das Entbindungsheim sei nicht als Leistungserbringer zugelassen.
Ist eine Schwangerschaft eine Krankheit welche im Krankenhaus behandelt werden muss?
Nun ja, ich bin für die Krankenhausbehandlung bei der Geburt meiner Kinder froh, da es bei allen 3 Geburten Probleme gab, welche in einer solchen Einrichtung nicht gelöst worden wären. Bei der Geburt meines ersten Kindes war die Hebamme zum Schaden von Mutter und Kind, total überfordert. Nach Auffassung des Gerichts müsste die gesetzliche Krankenkasse die von der Klägerin geltend gemachten Kosten nur dann bezahlen, wenn die Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus im Sinne von § 107 beziehungsweise § 108 Sozialgesetzbuch V stattgefunden hätte. Da dies nicht der Fall war ist die gesetzliche Krankenkasse (GKV) von der Leistung frei. Das Gericht beruft sich auf den notwendig hohen med. Standard, dieser sei, auch für eine Entbindung, nur durch eine stationäre Behandlung zu gewährleisten. Diesem Anspruch genüge eine, allein von Hebammen geleitete Einrichtung nicht.
Und wie sehen es die privaten Krankenversicherer?
Dies ist mal wieder ein Sonderfall, der nicht von allen privaten Krankenversicherungen übernommen wird. Ich empfehle meinen Kunden in allen besonderen Fällen die Kostenübernahme vor der Behandlung mit der privaten Krankenversicherung abzuklären und eine schriftliche Kostenübernahme anzufordern. Es ist besser die Kostenübernahme vorher zu klären als sich danach zu streiten, wer denn die angefallenen Kosten übernimmt. Dieser Hinweis gehört nach meiner Ansicht in jedes qualifizierte Gespräch über die private Krankenversicherung.
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Schwangerschaft und Erziehungszeit



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