Was ist mit der Vollkasko Versicherung, bleibt diese erhalten?
Es gibt nun viele Tatbestände welche den Vollkaskoschutz gefährden, nun wurde vom OLG Nürnberg, unter dem Az U 4022/04 ein weiteres Urteil gesprochen. Was war geschehen: Ein PKW Fahrer fuhr mit seinen Wagen versehentlich auf eine Verkehrsinsel und die Versicherung wollte für den Schaden nicht zahlen. Das Gericht entschied zu Gunsten des PKW Fahrers, Begründung: Gefahr zum Verreißen des Lenkrads besteht beim Radioeinstellen nicht zwingend.
Und: Die Versicherung wies nicht nach, wie lange der Blick des Fahrers nicht auf die Fahrbahn gerichtet war. Das Einstellen des Radiosenders und die damit verbundene, wenige Sekunden dauernde Unaufmerksamkeit beim Lenken des Autos können nicht als Fahrfehler gewertet werden, der eine “Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß” darstellt. Deswegen bleibt der Vollkasko-Versicherungsschutz bestehen.
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