Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Abzug des vollen Krankenkassenbeitrages von Betriebsrenten nochmals für rechtens erklärt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen damit den vollen Kassenbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf Versorgungsbezüge zahlen. Betroffen sind nicht nur Betriebsrenten, sondern auch Einmalabfindungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (BAV).

Der Ausweg für freiwillig Versicherte ist der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). In diesem Falle bleiben die Betriebsrenten und auch Einmalabfindungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) von dieser Beitragsbelastung verschont.

Bei einer monatlichen Betriebsrente von 500 Euro beträgt das Einsparpotenzial 81 Euro pro Monat. Bei einer Kapitalabfindung von 50.000 Euro kommen immerhin rund 8.150 Euro zusammen. In der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlt jeder Versicherte einen individuellen Krankenversicherungsbeitrag, der sich nach den gewünschten Leistungen richtet. Das Einkommen spielt bei der Berechnung des Beitrages keine Rolle. Unberücksichtigt bleiben in der privaten Krankenversicherung ausserdem Einkünfte aus Privat- und Betriebsrenten, Miete, Pacht sowie Zinsen.

Comments

  1. “Der Ausweg für freiwillig Versicherte ist der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). In diesem Falle bleiben die Betriebsrenten und auch Einmalabfindungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) von dieser Beitragsbelastung verschont.”

    Hört sich toll an, dürfte in der Praxis scheitern. BU/EU-Rentner nimmt keine PKKV, Altersrentner ab 60 und dann PKV? Das dürfte ebenfalls die Ausnahme bleiben – auch die Beiträge für 60-jährige ohne Gebrechen/Vorerkrankungen sind happig – wo bleibt da eine Ersparnis? Der VersVermittler hat seine Prov – das ist ja das Wichtigste.

    Es meint und grüsst aus Schwaben B. Steiner

  2. Manfred says:

    Hallo Herr Steiner,

    nun zu Ihren Ausführungen möchte ich folgendes hinzufügen:

    1. Sie haben Recht, dass in der PKV keine Beiträge aus einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV) erhoben werden. Da ab 2009 die Beiträge in die BAV Sozialversicherungspflichtig werden bin ich mir dann über die Rechtmäßigkeit dieser Regelung nicht mehr so sicher, da die Beiträge dann doppelt mit Sozialbeiträgen belegt wären. Das werden dann wahrscheinlich die Gerichte entscheiden müssen.
    2. Der wesentliche Vorteil der PKV ist, dass in jungen Jahren Rückstellungen fürs Alter angespart werden. Wenn man mit 60 oder älter in die PKV wechseln würde, sind keine Rückstellungen vorhanden und es können auch auf Grund der kurzen Laufzeit keine hohen Rückstellungen gebildet werden. Deshalb ist ein Wechsel in die PKV, wie Sie es richtig sagen nicht mehr sinnvoll.
    3. Allerdings möchte ich Ihre Ansicht, dass es den Vermittler nur um die Provision geht widersprechen. Natürlich gibt es, wie in jeder Branche schwarze Schafe, aber ich denke, dass die meisten Vermittler, die Versicherungsmakler im Besonderen, Ihre Arbeit sehr ernst nehmen und das Kundeninteresse in den Vordergrund stellen. Dass jeder Berufstätige auch eine entsprechende Entlohnung verdient ist wohl selbstredend. Ich für meinen Teil habe öfters Anfragen von 60 Jährigen oder älteren Menschen welche entweder Ihre PKV verlassen wollen oder von der GKV in die PKV wechseln möchten. Ich erkläre diesen Herrschaften dann die oben erwähnten Zusammenhänge und lasse dieses „Geschäft“ sein. Nur wenn ein Mandant ohne Krankenversicherung kommt versuche ich alles um diesem Mandanten eine PKV zu besorgen. Wenn dann ein solches Geschäft klappt bin ich richtig froh, nicht nur wegen der Provision.

    Grüße
    Manfred

  3. Franziska says:

    Hallo Herr Walter,

    wie ist die Sachlage bei “freiwillig versicherten” Rentnern (nicht gesetztlich versichert, da keine gesetzliche KV von mindestens 9/10 in der 2. Hälfte des Arbeitslebens)?

    Grüße
    Franziska

  4. manfred says:

    Hallo Franziska,
    wir haben nun eine fast 3 jährige Tradition auf das Blog, dass wir uns mit dem Vornamen ansprechen. Gerade in der so schnelllebigen Internetwelt sollte man auf Traditionen wert legen, das vermittelt eine gewisse Geborgenheit und es macht die Arbeit, welche ich ja bekanntlich kostenlos erbringe, für mich leichter.
    Nun zu Ihrer Frage, soweit mir bekannt ist, besteht der einzige Unterscheid zwischen der pflichtversicherten Rentner und der freiwillig versicherten Rentner darin dass die Beitragsbemessung eine andere ist, in Bezug auf die Leistungen besteht kein Unterschied.
    Der Beitrag für einen pflichtversicherten Rentner wird aus den Bezügen der Dt. Rentenversicherung je zur Hälfte und zusätzlich der volle Beitrag aus zusätzlichen Versorgungsbezügen (z.B. betriebliche Altersvorsorge) berechnet.
    Der Beitrag für einen freiwillig versicherten Rentner wird aus den Bezügen der Dt. Rentenversicherung je zur Hälfte und zusätzlich der volle Beitrag aus alle weiteren Einkünften berechnet.
    Dieser Unterschied wird vermutlich nicht für immer bestehen. Der Gesetzgeber wird diese „Einnahmereserve“ nutzen, wenn dies notwendig wird, davon bin ich überzeugt.
    Grüße
    manfred

  5. Franziska says:

    Hallo Manfred,

    ich bin ein absoluter Blog-Neuling – vielen Dank für den Hinweis!
    Außerdem herzlichen Dank für die Info!

    Grüße
    Franziska

  6. manfred says:

    Hallo Franziska,
    Bitte schön, ich hoffe es war eine angenehme Erfahrung, so als Blog-Neuling :-) .
    Allerdings ist es wichtig, dass Sie die Erfahrung auf der PKV Financial nicht verallgemeinern, es gibt im Internet auch Menschen die es nicht so gut meinen, also eine gewisse Vorsicht bleibt (bis auf die PKV Financial natürlich;-)) angebracht
    Grüße
    manfred

  7. Werner says:

    Hallo,
    da ich chronisch Krank eingestuft wurde (Prostata Karzinom Op.
    Herzinkfarkt, Bypass Op.) habe ich gehört, dass unter diesen
    Umständen die Zahlung des Krankenkassnbeitrags entfällt.
    Kann das stimmen?
    Grüsse
    Werner

  8. manfred says:

    Hallo Werner,
    die Frage ist wie sind sie zurzeit versichert, sind die in der PKV oder in der GKV in diesem falle ist die Frage sind sie freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied.
    In der PKV wäre es egal wie krank sie sind der Beitrag muss bezahlt werden. Möglicherweise gibt es da Optimierungsmöglichkeiten.
    Auch unser neuer Artikel könnte hier von Interesse sein.
    Auch die GKV interessiert leider nicht ob oder wie krank sie sind.
    Hier ist wie gesagt die Frage sind Sie Freiwilliges- oder Pflichtmitglied.
    Möglicherweise muss auch hier die Arge den Beitrag übernehmen, je nach dem in welcher finanziellen Situation sie sich befinden.
    VG
    Manfred

  9. Bernhard says:

    Hallo Manfred, tolle Page. Mein Kompliment. Kann hier auch mal ein paar sehr interessante Fragen stellen:

    Ich bin seit 1.1.2011 unter die Jahresentgeltgrenze gefallen (Fix-Gehalt ist zwar gestiegen, aber durch wegfall von Provisionen liegt ich drunter)

    Jetzt hab ich die Möglichkeit mich UNWIDERRUFLICH von der Versicherungspflicht befreien zu lassen oder in die GKV zu wechseln

    Wegen diverser Erkrankungen (u.a. psychischer Natur) seit Beginn der PKV in 2006 würde wohl eine Anwartschaft Sinn machen, da mich wohl keine PKV mehr nehmen würde.
    Was kostet sowas denn ungefähr? da gibts mehrere Varianten, oder?

    Ich tendiere aber zur Unwiderruflichen Befreiung.
    Stellt sich nur ein paar Fragen
    1. Was passiert wenn ich ich arbeitslos werde? Zwangswechsel in die GKV (ausser ich lass mich da auch befreeien?)

    2. Was passiert dann nach 1 Jahre Arbeitslosogkeit und damit Hartz V?

    3. Wenn ich dann mal wieder einen Job habe. Was passiert dann?
    a) wenn das Gehalt über der Entgeltgrenze liegt
    b) unter der Entgeltgrenze liegt?

    Würde mich da eine GKV gleich wieder in die PKV schicken, was bei einem geringen Lohn ja desaströs wäre?

    Vielen Dank und LG Bernhard

  10. manfred says:

    Hallo Bernhard,
    zunächst danke für das Lob, auch wenn ich keine guten Nachrichten habe.
    Zunächst ist es so, dass eine Befreiung von der Versicherungspflicht nur dann möglich ist, wenn die JAEG das Einkommen überholt und nicht wenn das Einkommen unter die JAEG sinkt, dazu habe ich schon mal einen Artikel geschrieben.
    Eine Anwartschaft (AW) macht auf Alle Fälle Sinn.
    Es gibt die kleine AW diese kostet ca. 10 € hier wird nur der Gesundheitszustand erhalten. Bei der großen AW werden die Alterungsrückstellungen weiter eingezahlt und sie könne später den Tarif aufleben lassen als wenn Sie weiter in dem Tarif versichert gewesen wären. Die große AW kostet ca. 25-30 % des Tarifvertrages.
    Wenn mehr mehr zu dem Thema wissen wollen können wir das gerne telefonisch besprechen.
    VG
    Manfred

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