Kurz vor der Sommerpause wurde das neue Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Danach müssen Arbeitslose ihre Lebensversicherung auflösen und zum Lebensunterhalt verwenden.
Der Bundesregierung ist bei dem Eiltempo, mit der diese Hartz-IV-Novelle verabschiedet wurde ein Fehler unterlaufen. Dieser kann den betroffenen Arbeitslosengeld (ALG) II-Empfänger den Leistungsanspruch kosten.
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), hat als erstes Alarm geschlagen.
“Viele Lebensversicherungen, die bisher unters Schonvermögen fielen, sind ab dem 1. August nicht mehr geschützt”, so die KOS. “Die arbeitslosen Versicherten gelten dann über Nacht als vermögend und erhalten so lange kein ALG II, bis sie ihre Lebensversicherung aufgelöst und bis zu den neuen Freigrenzen aufgebraucht haben.”
Wo liegt der Fehler?
Durch die Neuregelung wird der allgemeine Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr auf nunmehr 150 Euro gekürzt. Der zusätzliche Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge von 200 Euro pro Lebensjahr auf 250 Euro erhöht. Der Knackpunkt liegt in der Tatsache, dass bei diesem zusätzlichen Altervorsorge-Freibetrag vertraglich ausgeschlossen sein muss, dass die Ersparnisse vor Rentenbeginn verwertet werden können.
Nur wer hat eine solche Regelung?
Auf der einen Seite ist es verständlich, wenn ein Arbeitsloser von Harz IV lebt, dass er keine Reichtümer anhäufen soll, bzw. diese vor Leistungsbezug verbraucht. Andererseits ist es ein Witz wenn pro Lebensjahr insgesamt max. 400 € Freibetrag bestehen. Ein 40 Jähriger hat dann die stolze Summe von sage und schreibe 16000 € Freibetrag. Dies ergibt eine maximale Rente von ca.100 € im Monat ab dem 65. Lebensjahr wie lächerlich das ist, brauche ich wohl nicht zu erläutern.
Urlaub geht vor.
Laut KOS räumt man den Fehler beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwar ein, könne aber wegen der Sommerpause kurzfristig keine Korrekturen am Gesetz vornehmen. Die fehlerhafte Regelung solle aber zunächst nicht angewendet werden.




Hallo Manfred,
habe eben den Beitrag über Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz gelesen (Bin selber von Hartz IV betroffen)
Ich habe eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von ca. 8300 Euro.
Ich bin 43 Jahre alt, demzufolge 150 * 43 = 6450 Euro Freibetrag.
Ich muss meinen Hartz-IV Folgeantrag bis zum 20.07.07 abgeben.
Wobei der Auszahlungsbetrag bei Rückkauf, bisher eingezahlter Betrag, und Versicherungssumme angegeben werden muss.
Hat das nun zur Folge, das ich meine Lebensversicherung wegen 1850 Euro die ich quasi zuviel habe Kündigen muss??
Kann man falls es so ist etwas dagegen unternehmen??
mfg
DK Fan
Hallo DK Fan,
ich würde mich halt pkv financial Fan nennen, das wär` s doch. Was bedeutet schon DK Fan?
Ja, so sieht es grundsätzlich aus, Sie müssen das Vermögen über dem Freibetrag in der Lebensversicherung verwerten. Allerdings gibt es da noch zwei Regelungen:
Wenn der Erlös mehr als 10% niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge, dann kann von einer Verwertung abgesehen werden, bis diese 10 % erreicht werden.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung in einen Riester Vertrag umwandeln, bleibt das darin enthalten Vermögen, bis zur Höhe der förderfähigen Beträge, unangetastet.
Dazu müssen Sie mit der Versicherungsgesellschaft einen sog. “Verwertungsverzicht” vereinbaren.
Grüße manfred
hallo, ich habe da mal eine frage, ich bin beim bund und habe verkürzt. ich bekomme 2800€ ablöse von der bundeswehr und beim amt wurde mir erzählt das dieses geld angerechnet wird und ich keinen cent von denen bekomme bis ich die 2800€ verbraucht habe. ist das so richtig oder gilt da auch der freibetrag von 150€ pro lebensjahr?
lg marco
Hallo Marco,
leider verstehe ich Ihre Frage nicht, welches Amt, auf was soll das Geld angerechnet werden?
Der von ihnen angesprochen Freibetrag hat was mit Hartz 4 zu tun, da kenn ich mach aber nicht so gut aus, ich bin froh, dass ich das Thema Krankenversicherung einiger maßen drauf habe. Da geht schon, weil sich so viel ändert, genug Zeit drauf um auf dem Laufenden zu bleiben .
Grüße
manfred