… oder der Fiskus zieht die Schlinge zu!
Ebay macht gute Geschäfte, denn der Internet-Handel boomt. Allein im Jahr 2004 wurden über Ebay Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 7,6 Mrd. US-Dollar umgesetzt. Experten schätzen, dass in 2005 ca. 15 Mrd. Dollar umgesetzt wurden. Grund – auch Privatpersonen haben Ebay als zusätzliche Einnahmequelle entdeckt. Dem kann ich nur zustimmen, meine Frau verkauft auch das eine oder andere Drum was nur noch rumsteht. Und das mit Erfolg.
Das interessiert nun auch den Fiskus, mit einer neuartigen Suchmaschine Namens XPIDER forschen die Steuerbehörden im Web nach Steuersündern. Gesucht werden alle diejenigen Personen, welche wiederholt bei Verkaufsbörsen (z.B. Ebay) als Verkäufer auftreten. Wer hier öfter als Verkäufer registriert wird, bekommt mit Sicherheit in Zukunft Post vom zuständigen Finanzamt. Warum denn, denkt sich der unbescholtene Privatverkäufer, nun Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
Wer die Schwelle von 500 Euro Gewinn pro Jahr als Verkäufer überschreitet, ist als gewerblicher Händler einzustufen und somit einkommensteuerpflichtig. Ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro wird Umsatzsteuer fällig und ab 24500 Euro fällt sogar Gewerbesteuer an. Außerdem muss natürlich eine Gewerbeerlaubnis vorliegen, diese liegt i.d.R. natürlich nicht vor, was die Schwierigkeiten mit den Behörden noch vergrößert.
Big Brother ist watching you, nach dem Kontenscreening nun das Internetscreening beides wird mit Sicherheit ausgeweitet, gut ist es für aktive Internetakteure sich rechtzeitig darauf einstellen, indem Belege gesammelt, bzw. alle Käufe und Verkäufe aufgezeichnet werden, sinnvoll ist im Zweifel eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.



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