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	<title>Kommentare zu: Fragen &amp; Antworten: Befreiung von der Versicherungspflicht</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: Private Krankenversicherung und die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit - Manfreds Makeleien</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-44864</link>
		<dc:creator>Private Krankenversicherung und die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit - Manfreds Makeleien</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Mar 2008 17:48:12 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Zum Thema Befreiung von der Versicherungspflicht habe ich ja schon einige Beitr&#228;ge auf das Blog geschrieben. Heute m&#246;chte ich mich mit dem Thema der Befreiung w&#228;hrend der Arbeitslosigkeit besch&#228;ftigen. Dies ist, wie ich immer wiederhole, nicht so unbedenklich wie oft gemeint wird. Die Voraussetzungen f&#252;r die Befreiung sind im SGB V §8 (1) 1a geregelt: durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) oder Arbeitslosengeld II (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a) und in den letzten f&#252;nf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erh&#228;lt, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Zum Thema Befreiung von der Versicherungspflicht habe ich ja schon einige Beitr&#228;ge auf das Blog geschrieben. Heute m&#246;chte ich mich mit dem Thema der Befreiung w&#228;hrend der Arbeitslosigkeit besch&#228;ftigen. Dies ist, wie ich immer wiederhole, nicht so unbedenklich wie oft gemeint wird. Die Voraussetzungen f&#252;r die Befreiung sind im SGB V §8 (1) 1a geregelt: durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) oder Arbeitslosengeld II (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a) und in den letzten f&#252;nf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erh&#228;lt, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Befreiung Versicherungspflicht - Manfreds Makeleien</title>
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		<dc:creator>Befreiung Versicherungspflicht - Manfreds Makeleien</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Sep 2007 12:03:19 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Der Ausgangspunkt war die FAQ zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Es wird empfohlen, sich diesen Beitrag einmal in Ruhe durchzulesen. Formal geregelt ist die Versicherungspflicht f&#252;r die Gesetzliche Krankenversicherung im 5. Buch des Sozialgesetzbuches §5 SGB V. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Der Ausgangspunkt war die FAQ zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Es wird empfohlen, sich diesen Beitrag einmal in Ruhe durchzulesen. Formal geregelt ist die Versicherungspflicht f&#252;r die Gesetzliche Krankenversicherung im 5. Buch des Sozialgesetzbuches §5 SGB V. [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Mit Zusatzpolice zur Chefarztbehandlung</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-20083</link>
		<dc:creator>Mit Zusatzpolice zur Chefarztbehandlung</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 May 2007 15:32:38 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Um als Patient w</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Um als Patient w</p>
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	<item>
		<title>Von: Befreiung von der Versicherungspflicht (IV) - Manfreds Makeleien</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-10379</link>
		<dc:creator>Befreiung von der Versicherungspflicht (IV) - Manfreds Makeleien</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Feb 2007 10:36:46 +0000</pubDate>
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		<description>[...] An dieser Stelle kann die Diskussion weiter gehen. Ausgangspunkt war unsere FAQ zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Geregelt ist die Versicherungspflicht f&#252;r die Gesetzliche Krankenversicherung im f&#252;nften Buch des Sozialgesetzbuches §5 SGB V. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] An dieser Stelle kann die Diskussion weiter gehen. Ausgangspunkt war unsere FAQ zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Geregelt ist die Versicherungspflicht f&#252;r die Gesetzliche Krankenversicherung im f&#252;nften Buch des Sozialgesetzbuches §5 SGB V. [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Befreiung von der Versicherungspflicht - dritte Runde - Manfreds Makeleien</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-5375</link>
		<dc:creator>Befreiung von der Versicherungspflicht - dritte Runde - Manfreds Makeleien</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Jan 2007 13:39:13 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Das Thema &#8220;Befreiung von der Versicherungspflicht&#8221; entwickelt sich zum echten Dauerbrenner. Aus Gr&#252;nden der &#220;bersicht setzen wir die Fragerunde an dieser Stelle fort. AUsgangspunkt war unsere FAQ zum Thema. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Das Thema &#8220;Befreiung von der Versicherungspflicht&#8221; entwickelt sich zum echten Dauerbrenner. Aus Gr&#252;nden der &#220;bersicht setzen wir die Fragerunde an dieser Stelle fort. AUsgangspunkt war unsere FAQ zum Thema. [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Gerald</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-3599</link>
		<dc:creator>Gerald</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2006 16:16:44 +0000</pubDate>
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		<description>Nach 36 Kommentaren wird es Zeit, das Frage &amp; Antworten Forum an anderer Stelle fortzusetzen. Die Kommentare werden hier deaktiviert, die Diskussion kann in den Kommentaren von  der &lt;a href=http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/12/11/befreiung-von-der-versicherungspflicht-fortsetzung/&gt;Befreiung von der Versicherungspflicht fortgesetzt werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nach 36 Kommentaren wird es Zeit, das Frage &#038; Antworten Forum an anderer Stelle fortzusetzen. Die Kommentare werden hier deaktiviert, die Diskussion kann in den Kommentaren von  der <a href=http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/12/11/befreiung-von-der-versicherungspflicht-fortsetzung/>Befreiung von der Versicherungspflicht fortgesetzt werden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-3597</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2006 15:51:25 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Sky, leider muss ich Ihnen sagen, dass Sie in einem doppelten Dilemma stecken.

1.	Wenn Ihr Einkommen schwankend ist und Sie deshalb unter die &lt;a href=\&quot;http://www.pkv-financial.de/vorausetzungen.html\&quot;&gt;Versicherungspflichtgrenze&lt;/a&gt; fallen haben Sie keine M&#246;glichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
2.	Wenn die Gesundheitsreform so wie geplant verabschiedet wird, dann m&#252;ssen Sie f&#252;r die Zukunft f&#252;r 3 Jahre die Versicherungspflichtgrenze &#252;berschreiten um sich privat versichern zu k&#246;nnen. Das bedeutet, wenn Sie ab 2007 die Versicherungspflichtgrenze wieder &#252;berschreiten, k&#246;nnen Sie sich fr&#252;hesten 2010 wieder privat versichern.

Ich sehe keine M&#246;glichkeit diesem Dilemma zu entkommen.

F&#252;r Sie gibt es nur die M&#246;glichkeit bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft abzuschlie&#223;en, damit Sie dann wieder ohne Gesundheitsfragen aufgenommen werden. Eventuell ist auch eine gro&#223;e Anwartschaft zu empfehlen.

Die andere M&#246;glichkeit ist, wenn Sie wieder in der gesetzlichen Krankenkasse sind, von der Sachleistung auf die Kostenerstattung umzustellen. Da kann ich Ihnen entsprechende Tarife empfehlen.

Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sky, leider muss ich Ihnen sagen, dass Sie in einem doppelten Dilemma stecken.</p>
<p>1.	Wenn Ihr Einkommen schwankend ist und Sie deshalb unter die <a href=\"http://www.pkv-financial.de/vorausetzungen.html\">Versicherungspflichtgrenze</a> fallen haben Sie keine M&#246;glichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.<br />
2.	Wenn die Gesundheitsreform so wie geplant verabschiedet wird, dann m&#252;ssen Sie f&#252;r die Zukunft f&#252;r 3 Jahre die Versicherungspflichtgrenze &#252;berschreiten um sich privat versichern zu k&#246;nnen. Das bedeutet, wenn Sie ab 2007 die Versicherungspflichtgrenze wieder &#252;berschreiten, k&#246;nnen Sie sich fr&#252;hesten 2010 wieder privat versichern.</p>
<p>Ich sehe keine M&#246;glichkeit diesem Dilemma zu entkommen.</p>
<p>F&#252;r Sie gibt es nur die M&#246;glichkeit bei Ihrer privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft abzuschlie&#223;en, damit Sie dann wieder ohne Gesundheitsfragen aufgenommen werden. Eventuell ist auch eine gro&#223;e Anwartschaft zu empfehlen.</p>
<p>Die andere M&#246;glichkeit ist, wenn Sie wieder in der gesetzlichen Krankenkasse sind, von der Sachleistung auf die Kostenerstattung umzustellen. Da kann ich Ihnen entsprechende Tarife empfehlen.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-3596</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Dec 2006 15:47:42 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Braun, wollen Sie wirklich in die gesetzliche Krankenkasse zur&#252;ck??  Nun grunds&#228;tzlich ist das m&#246;glich, wenn Sie mit dem Arbeiten aufh&#246;ren und die Voraussetzungen erf&#252;llen.

Die Familienversicherung ist im SGV § 10 geregelt. Danach k&#246;nnen Sie als Ehegatte in der Familieversicherung aufgenommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erf&#252;llt sind:

1.Wohnsitz und gew&#246;hnlicher Aufenthalt in Deutschland
2. Sie d&#252;rfen nicht pflicht- oder freiwillig versichert sein
3. Sie d&#252;rfen nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein
4. Sie d&#252;rfen nicht hauptberuflich selbst&#228;ndig erwerbst&#228;tig sein
5. Ihr Gesamteinkommen (inkl. Zinsen oder Mieteinnahmen usw.) darf regelm&#228;&#223;ig im Monat ein Siebtel der Bezugsgr&#246;&#223;e nach SGB 4 §18 nicht &#252;berschreiten. Dies entspricht in 2007 ca. 350 € im Monat da ich nur vorl&#228;ufige Zahlen habe, sollten Sie sich wegen der Bezugsgr&#246;&#223;e nochmals mit der Krankenkasse in Verbindung setzten.

Wichtig w&#228;re es m.E. dies vorher mit der GKV Ihrer Gattin zu kl&#228;ren. Ein Problem kann es allerdings noch geben. Wenn sie in Rente gehen, f&#228;llt der Anspruch auf Familienversicherung weg. Nach einer Mitteilung der BKK24 w&#228;re es so, dass Sie nur dann einen Anspruch haben in der freiwilligen GKV aufgenommen zu werden, wenn Sie mindesten 5 Jahre in der Familienversicherung versichert waren. Die Frage ist, welche &#196;nderungen in der Zukunft in diesem Bereich vorgenommen werden, falls Ihnen der Zugang durch Gesetzes&#228;nderung verwehrt werden w&#252;rde, h&#228;tten Sie ein wirkliches Problem</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Braun, wollen Sie wirklich in die gesetzliche Krankenkasse zur&#252;ck??  Nun grunds&#228;tzlich ist das m&#246;glich, wenn Sie mit dem Arbeiten aufh&#246;ren und die Voraussetzungen erf&#252;llen.</p>
<p>Die Familienversicherung ist im SGV § 10 geregelt. Danach k&#246;nnen Sie als Ehegatte in der Familieversicherung aufgenommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erf&#252;llt sind:</p>
<p>1.Wohnsitz und gew&#246;hnlicher Aufenthalt in Deutschland<br />
2. Sie d&#252;rfen nicht pflicht- oder freiwillig versichert sein<br />
3. Sie d&#252;rfen nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein<br />
4. Sie d&#252;rfen nicht hauptberuflich selbst&#228;ndig erwerbst&#228;tig sein<br />
5. Ihr Gesamteinkommen (inkl. Zinsen oder Mieteinnahmen usw.) darf regelm&#228;&#223;ig im Monat ein Siebtel der Bezugsgr&#246;&#223;e nach SGB 4 §18 nicht &#252;berschreiten. Dies entspricht in 2007 ca. 350 € im Monat da ich nur vorl&#228;ufige Zahlen habe, sollten Sie sich wegen der Bezugsgr&#246;&#223;e nochmals mit der Krankenkasse in Verbindung setzten.</p>
<p>Wichtig w&#228;re es m.E. dies vorher mit der GKV Ihrer Gattin zu kl&#228;ren. Ein Problem kann es allerdings noch geben. Wenn sie in Rente gehen, f&#228;llt der Anspruch auf Familienversicherung weg. Nach einer Mitteilung der BKK24 w&#228;re es so, dass Sie nur dann einen Anspruch haben in der freiwilligen GKV aufgenommen zu werden, wenn Sie mindesten 5 Jahre in der Familienversicherung versichert waren. Die Frage ist, welche &#196;nderungen in der Zukunft in diesem Bereich vorgenommen werden, falls Ihnen der Zugang durch Gesetzes&#228;nderung verwehrt werden w&#252;rde, h&#228;tten Sie ein wirkliches Problem</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sky</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-3435</link>
		<dc:creator>Sky</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Dec 2006 17:21:05 +0000</pubDate>
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		<description>Folgendes Problem besch&#228;ftigt mich seit heute:

Mein Verdienst liegt seit drei Jahren (2003, 2004,2005) &#252;ber der Versicherungspflichtgrenze.
Seit 1.1. 2004 war ich freiwillig in der gesetzlichen KV versichert.
Im April 2006 bin ich in die Private Krankenversicherung gewechselt.

Heute bekam ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, das ich wegen unterschreitens der Versicherungspflichtgrenze in 2006, ab 01.01.2007 wieder versicherungspflichtig in eine gesetzliche Krankenkasse beitreten soll. Die Versicherungspflichtgrenze von 2003 (wo ich das erste mal versicherungsfrei wurde) erreiche ich heuer auch nicht mehr!
Die JAEG hat mich nicht eingeholt durch die j&#228;hrlichen Erh&#246;hungen, sondern ich hatte in 2006 einfach mal ein schlechtes Jahr !

In 2007 werde ich aber vorraussichtlich wieder die Versicherungspflichtgrenze &#252;berschreiten. Da ich als Angestellter im Au&#223;endienst &#252;berwiegend mein Einkommen mit Provisionen erziele ist mein Einkommen jedes Jahr schwankend.

Jetzt frage ich mich ob dies von gesetzlichen Seite her rechtens ist? Ich habe geh&#246;rt das wenn man einmal Privat versichert ist dann immer privat versichert ist. Ich m&#246;chte auf keinem Fall ab 2007 wieder in der maroden GKV mit den miserablen Leistungen versichert sein!!!

Mein Einkommen ist nunmal schwankend. Es kann doch nicht angehen das ich 2007 wieder in der GKV bin und dann ab 2008 mich wieder privat versichern kann. Dann aber mit neuem Eintrittsalter und neuen Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag.
Wer weis ob ich bis dahin noch Gesund bin und ich in eine private KV &#252;berhaubt noch komme. Ich habe keine Lust jedes Jahr von der privaten zur&#252;ck in die gesetzliche zu Wechseln und umgekehrt.
Eine Anwartschaft mit Zusatztarifen macht die GKV noch teurer als sie schon ist, deshalb kommt dies f&#252;r mich nicht in Frage.

Es sollte doch eigentlich der Wechsel zur&#252;ck erschwert werden f&#252;r die Menschen denen die PKV zu teuer geworden ist. Ich habe gelesen das es erst ab dem 55. Lebensjahr definitiv kein zur&#252;ck mehr gibt.
Aber da ich gut verdiene noch jung und realitv gesund und fit bin leckt sich die GKV nat&#252;rlich die Finger nach mir. Wenn man alt ist und kosten aufkommen sperr sie einem knallhart die t&#252;r vor Nase zu.

Was habe ich f&#252;r M&#246;glichkeiten um dem Wechsel in die GKV zu entkommen? Ich habe schon jetzt Bauchschmerzen wenn ich n&#228;chstes Jahr zum Arzt gehe und ihm sagen muss dass ich wieder &quot;normaler&quot; Kassenpatient bin.
Gibt es hinsichtlich der Gesundheitsreform 2007 irgendwelche &#196;nderungen die mich positiv stimmen lassen?

Bin f&#252;r jeden qualifizierten Tip sehr dankbar.

Gruss Sky</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Folgendes Problem besch&#228;ftigt mich seit heute:</p>
<p>Mein Verdienst liegt seit drei Jahren (2003, 2004,2005) &#252;ber der Versicherungspflichtgrenze.<br />
Seit 1.1. 2004 war ich freiwillig in der gesetzlichen KV versichert.<br />
Im April 2006 bin ich in die Private Krankenversicherung gewechselt.</p>
<p>Heute bekam ich ein Schreiben von meinem Arbeitgeber, das ich wegen unterschreitens der Versicherungspflichtgrenze in 2006, ab 01.01.2007 wieder versicherungspflichtig in eine gesetzliche Krankenkasse beitreten soll. Die Versicherungspflichtgrenze von 2003 (wo ich das erste mal versicherungsfrei wurde) erreiche ich heuer auch nicht mehr!<br />
Die JAEG hat mich nicht eingeholt durch die j&#228;hrlichen Erh&#246;hungen, sondern ich hatte in 2006 einfach mal ein schlechtes Jahr !</p>
<p>In 2007 werde ich aber vorraussichtlich wieder die Versicherungspflichtgrenze &#252;berschreiten. Da ich als Angestellter im Au&#223;endienst &#252;berwiegend mein Einkommen mit Provisionen erziele ist mein Einkommen jedes Jahr schwankend.</p>
<p>Jetzt frage ich mich ob dies von gesetzlichen Seite her rechtens ist? Ich habe geh&#246;rt das wenn man einmal Privat versichert ist dann immer privat versichert ist. Ich m&#246;chte auf keinem Fall ab 2007 wieder in der maroden GKV mit den miserablen Leistungen versichert sein!!!</p>
<p>Mein Einkommen ist nunmal schwankend. Es kann doch nicht angehen das ich 2007 wieder in der GKV bin und dann ab 2008 mich wieder privat versichern kann. Dann aber mit neuem Eintrittsalter und neuen Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag.<br />
Wer weis ob ich bis dahin noch Gesund bin und ich in eine private KV &#252;berhaubt noch komme. Ich habe keine Lust jedes Jahr von der privaten zur&#252;ck in die gesetzliche zu Wechseln und umgekehrt.<br />
Eine Anwartschaft mit Zusatztarifen macht die GKV noch teurer als sie schon ist, deshalb kommt dies f&#252;r mich nicht in Frage.</p>
<p>Es sollte doch eigentlich der Wechsel zur&#252;ck erschwert werden f&#252;r die Menschen denen die PKV zu teuer geworden ist. Ich habe gelesen das es erst ab dem 55. Lebensjahr definitiv kein zur&#252;ck mehr gibt.<br />
Aber da ich gut verdiene noch jung und realitv gesund und fit bin leckt sich die GKV nat&#252;rlich die Finger nach mir. Wenn man alt ist und kosten aufkommen sperr sie einem knallhart die t&#252;r vor Nase zu.</p>
<p>Was habe ich f&#252;r M&#246;glichkeiten um dem Wechsel in die GKV zu entkommen? Ich habe schon jetzt Bauchschmerzen wenn ich n&#228;chstes Jahr zum Arzt gehe und ihm sagen muss dass ich wieder &#8220;normaler&#8221; Kassenpatient bin.<br />
Gibt es hinsichtlich der Gesundheitsreform 2007 irgendwelche &#196;nderungen die mich positiv stimmen lassen?</p>
<p>Bin f&#252;r jeden qualifizierten Tip sehr dankbar.</p>
<p>Gruss Sky</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sandro Braun</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-1/#comment-3334</link>
		<dc:creator>Sandro Braun</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Dec 2006 08:31:01 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Herr Walter,
ich bin 50 Jahre alt und seit 20 Jahren privat Krankenversichert.
Meine Frau ist freiwillig in der GKV versichert.
Ich m&#246;chte mit arbeiten aufh&#246;ren.
Stimmt es, das ich dann im Rahmen der Familienversicherung bei
meiner Frau mitversichert bin?
Gibt es hierf&#252;r Einkommensgrenzen (z.B. Einkommen aus 
Kapitalanlagen)?

Vielen Dank f&#252;r Ihre Hilfe

mfg  Braun</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Walter,<br />
ich bin 50 Jahre alt und seit 20 Jahren privat Krankenversichert.<br />
Meine Frau ist freiwillig in der GKV versichert.<br />
Ich m&#246;chte mit arbeiten aufh&#246;ren.<br />
Stimmt es, das ich dann im Rahmen der Familienversicherung bei<br />
meiner Frau mitversichert bin?<br />
Gibt es hierf&#252;r Einkommensgrenzen (z.B. Einkommen aus<br />
Kapitalanlagen)?</p>
<p>Vielen Dank f&#252;r Ihre Hilfe</p>
<p>mfg  Braun</p>
]]></content:encoded>
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