Ein gerichtliches Tohuwabohu um die erste Niederlassung des niederländischen Arzneimittel-Versandhändlers Doc Morris in Deutschland geht in die nächste Runde. Mit einer Eilentscheidung hat nun das Verwaltungsgericht des Bundeslandes Saarland die vorläufige Schließung dieser ersten Filiale in Saarbrücken angeordnet.
Drei niedergelassene Apotheker hatten laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gegen den Betrieb der Niederlassung von Doc Morris geklagt. In dem Eilverfahren hat das Gericht der Klage nun stattgegeben. Zur Begründung hieß es: Nach deutschem Recht sei es nicht zulässig, dass eine Apotheke in Fremdbesitz steht, in diesem Fall im Besitz einer Aktiengesellschaft.
Anderer Meinung war das saarländische Gesundheitsministerium, dort war man der Ansicht, dass das deutsche Apothekerrecht nicht mit der Niederlassungsfreiheit des europäischen Binnenmarktes vereinbar ist und hatte deshalb Doc Morris die Erlaubnis zur Eröffnung der Filiale erteilt.
Erfolg im zweiten Anlauf
Der erste Eilantrag gegen den Betrieb der Filiale war gescheitert, nun war der zweite Antrag erfolgreich. Das finde ich auch eine Methode, wenn mir eine gerichtliche Entscheidung nicht passt, stelle ich solange Anträge bis das Gericht irgendwann entnervt dem Antrag zustimmt, cool, oder?
Doc Morris will diese Entscheidung nicht hinzunehmen und die gültige Betriebserlaubnis vor Gericht verteidigen. Das saarländische Gesundheitsministerium wird ebenfalls eine Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Mal gespannt wie das weitergeht. Die Diskussionen im Weblog von Doc Morris sind auf jeden Fall voll im Gange.




Sehr geehrter Herr Manfred Walter,
mitnichten wurde der zweite Eilantrag nach dem gescheiterten ersten gestellt. Sie liefen parallel. Der eine privat, der andere über eine Kammer. Der eine vor einem Zivilgericht, der andere vor einem Verwaltungsgericht. Die Urteilsbegründungen sahen auch sehr unterschiedlich aus.
Nanu? Solche Unterschiede? Bei einer auszustellenden Versicherung sind Oma Trude und Heinz Porsche, Rennfahrer, natürlich auch GLEICH zu beurteilen.
Mit freundlichen Gruß
Hallo Herr Schultze,
vielen Dank für die Information, das hatte ich nicht gewusst, in den Medien wurden diese Details nicht in dieser Ausführlichkeit behandelt. So wie ich das sehe, steht das Deutsche Recht, dass Apotheken nur Inhaber geführt werden dürfen, gegen das EU Recht der Niederlassungsfreiheit. Ich gehe davon aus, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis das untergeordnete Deutsche Recht von der EU kassiert wird.
Irgendwie kommt mir die Diskussion im Blog von Doc Morris so vor, als ob da Geschäftsgebiete gesichert werden sollen.
Zugegebenermaßen kennt ich mich in der Pharmabranche nicht so aus, aber dennoch bin ich der Meinung, dass der alte Spruch “Konkurrenz belebt das Geschäft“ auch hier Gültigkeit hat.
Natürlich muss ich als Versicherungsmakler auf die speziellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden eingehen, das setze ich als selbstverständlich (wie es jeder tun sollte der seinen Beruf ernst nimmt) voraus. Insbesondere auch dem risikoreicheren Gebiet wie dem der Medikamentenversorgung.
Grüße
Manfred
Hallo,
natürlich wehren sich die Aphotheker wen sie Ihre Existenz in Gefahr sehen. Das gilt sicherlich für jeden Markt.
In Ihrem Artikel zur Alianz schreiben Sie über die ca. 100.000 gefährdeten Stellen im Versicherungsvertrieb und: ” … Wenn ich zu den Folgen dieser Arbeitsplatzverluste dann noch die fehlenden Kaufkraft dazurechne wird das schon hinkommen. Nur das juckt die Regierung wenig, dort will man nur an der Macht bleiben, koste es was es wolle.”
Ich binn auch nicht mit allen Entscheidungen der großen Koalition einverstanden. Aber die Idee, die bei den privaten Krtankenversicherrern angesparte Kapitaldecke für einen Versicherungswechsel verfügbar zu machen ist im Sinne eines höheren Wettbewerbs richtig.
Viele Grüße
Dass die Apotheker um die Existenz kämpfen habe ich volles Verständnis, ich arbeite seit Jahren in einem sehr heiß umkämpften Markt, in der auch die Politik alles tut um den Vermittlern das Leben schwer zu machen.
Nur die Zukunft lässt sich nicht aufhalten und (hab’s zwar schon mal gesagt) Konkurrenz belebt das Geschäft.
Meiner Ansicht nach muss sich jeder Bereich der Wirtschaft und auch jeder einzelne Selbständige diesen Gegebenheiten anpassen, oder untergehen. So war es schon immer seit der industriellen Revolution. Was vor Jahren noch von 10 Sachbearbeitern bewältigt werden musste, macht heute ein Mitarbeiter mit einem guten PC.
Zur Krankenversicherung möchte ich folgendes sagen:
Dies wäre eine Enteignung der Versicherten, das wäre genauso wenn man die privaten Rentenversicherer zwingen würde die Lasten der der gesetzlichen Rentenversicherung zu übernehmen.
In der Rentenversicherung hat die Politik erkannt, dass die zukünftigen Probleme nur mit einer Privatisierung der Lasten möglich ist, warum soll es in der Krankenversicherung anders sein?
Meiner Ansicht wäre der richtige Weg auch hier die gesetzliche Krankenkasse zu einer Basisversorgung umzubauen und den Rest der privaten Krankenversicherung zu übergeben. Die Diskussion sollte dann darum gehen wie der dann fehlende Schutz von den privaten Krankenversicherungen abgedeckt werden muss. Eine Enteignung würde die private Krankenversicherung auf Kosten der Mitglieder kaputt machen, so ganz nebenbei wäre diese auch ersatzpflichtig.
Was wäre damit gewonnen, wenn man ein funktionierendes System, was auch seine Fehler hat, kaputt macht, um ein heute schon nicht mehr tragfähiges System für ein paar Jahre zu stabilisieren? Leider wird die Diskussion in der Gesundheitsreform nur noch durch ideologische bzw. parteipolitische Beiträge geprägt.
Das Problem ist und bleibt für die nächsten 40-70 Jahre die demographische Entwicklung. Dieser Begriff ist schon so abgedroschen, nur was dieser bedeutet weiß kaum jemand. Hier ein paar Zahlen heute haben wir ein Verhältnis von ca. drei Arbeitnehmer auf einen Rentner, dies wird sich in den nächsten 25 -30 Jahren auf eins zu eins etwa ausgleichen.
Das Problem in der Krankenversicherung ist, dass die Menschen welche das 65 Lebensjahr überschritten haben im Schnitt ca. 3 mal soviel Krankenkosten verursachen wie die jüngeren Menschen, egal in welcher Krankenversicherung diese versichert sind. Wir haben heute schon ein Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner von ca. 30 Mill. Euro.
Wenn der Anteil der Rentner in den kommenden Jahren entsprechend ansteigt, wer soll dann die explodierenden Kosten übernehmen?
Im Umlageverfahren wird das nicht möglich sein. Es gibt Studien, wonach der Effekt, dass die private Krankenversicherung die zukünftigen Mehrkosten der Versicherten übernehmen muss heute schon zwischen 0,5-1 Prozent die gesetzlichen Kassen entlastet. Dann wird immer, wenn es um den Wechsel in die Private Krankenversicherung geht, von dem Gutverdienenden Angestellten geredet.
Die Mehrzahl der Neuanträge in der privaten Krankenversicherung sind aber Selbständige, welche sich zum Teil die Mindestbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht leisten können.
Hallo Manfred,
ich meinte mit meinem Beitrag nicht, dass es richtig währe, den angesparten Kapitalstoch der privat Krankenversicherten in die GKV zu überführen. Eine gute Idee finde ich, dass zukünftig privat krankenversicherte Ihren angesparten Kapitalstock von einer privaten Krankenversicherung zur anderen privaten Krankenversicherung “mitnehmen” können.
Bisher hat es ca. ab 40 J. keinen Sinn gemacht eine private Krankenversicherung zu wechseln, da altersbedingt im neuen Vertrag zu hohe prämien fällig wurden. Dies wird sich in Zukunft ändern, sodass wir mehr Versicherungswechsler innerhalb der PKV sehen werden.
Wie es jetzt aussieht, bleiben uns (den privat Krankenversicherten) die Einschnitte aus Ullas reform ja jetzt erspart (an dieser Stelle Dank an die CDU).
Hallo Sophist,
nun scheint ja der große Kompromiss gelungen zu sein.
Zum Glück ist Ullas Reform nur als Tiger gesprungen und jetzt als Bettvorleger gelandete.
Die Einschnitte in der Privaten Krankenversicherung bleiben im Gegensatz zu den Ankündigungen erträglich. Am meisten wird sich die dreijährige Versicherungspflicht von Angestellten auswirken, davon habe ich allerdings in den letzten Meldungen nichts mehr gelesen, mal gespannt was da kommt.
Die Übertragung von Rückstellungen soll nur innerhalb der privaten Krankenversicherung, da auch nur eingeschränkt, möglich sein. Ich denke diese Regelung wird das Verfassungsgericht beschäftigen.
Meiner Ansicht ist es wichtig bei der Entscheidung für die private Krankenversicherung gleich die „richtige“ Entscheidung zu fällen. Dann braucht man sich später über einen Wechsel keine Gedanken zu machen. Da sehe ich in der Zukunft für mich als Fachmakler für Private Krankenversicherung viel Arbeit auf mich zukommen und das ist auch gut so.
Grüße
Manfred