Leserfragen sind immer wieder eine schöne Basis für einen guten Artikel. Beim Krankenkassen-Ratgeber wurde jetzt eine umfangreiche Antwort zur Frage nach einem Krankenkassenwechsel gegeben:
Große Unterschiede in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht. Nahezu 95 Prozent aller Leistungen sind durch den Gesetzgeber einheitlich geregelt, nur für 5 Prozent ergibt sich ein Ermessensspielraum.
Der Spielraum ist also nicht groß, die Zusatzleistungen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Man sollte sich also genau informieren, was einem wichtig ist und dann die Wechselunterlagen anfordern. Bitte weiterlesen beim Krankenkassen-Ratgeber.




Hallo Manfred,
darf ich dir auch eine Frage stellen? Dazu gebe ich dir am besten erst mal eine Übersicht über meine Daten:
Ich bin Lehrerin, 45 Jahre alt, verheiratet mit einem GVK-versichertem Ehemann, seit 2000 verbeamtet (auf Lebenszeit), war aber trotzdem bis jetzt immer, also seit 1990, in der GVK versichert (als Kind und Studentin sowie während meines Referendariats war ich privat versichert, zunächst durch meinen Vater (Beamter), dann, weil ich selbst als Referendarin Beamtin auf Widerruf war.
Dass ich mich trotz meiner Lebenszeitverbeamtung nicht privat versichern ließ, hatte genau vier Gründe: Erstens waren damals noch meine Töchter mit mir familienversichert (sie sind aber seit einigen Jahren bei ihrem Vater, meinem geschiedenen Mann, versichert), zweitens habe ich immer nur mit halber Stelle gearbeitet (hatte also immer nur ein halbes Gehalt) und drittens hätte ich wegen eines Unfalls vor 12 Jahren, von dem ich eine teilweise Lähmung des Okulomotorius zurückbehalten habe, bei der PVK einen Risikozuschlag zahlen müssen, obwohl ich seit vielen Jahren überhaupt nicht mehr krank gewesen bin. Aber selbst mit meinen Töchtern, dem Risikozuschlag und dem halben Gehalt wäre die PVK schon seit einigen Jahren (also seit die GVK-Beiträge so stark gestiegen sind) günstiger für mich gewesen als die GVK. Trotzdem habe ich bis heute gezögert, einen KV-Wechsel in die Private vorzunehmen, und zwar wegen Grund 4: Ich weiß nicht, ob ich mein Leben lang als Lehrerin arbeiten will und liebäugele seit Jahren damit, mich selbständig zu machen, sobald meine Töchter mit dem Studium fertig sein werden (was, wenn alles gut geht, in 3 Jahren der Fall sein wird).
Dann fiele ich natürlich sofort aus der Beihilfe hinaus und und mir ist selbstverständlich klar, dass eine Selbständigkeit in den Aufbaujahren eine finanziell sehr unsichere Angelegenheit ist, d.h., ich rechne damit, in den ersten drei Jahren unter 1200 Euro brutto zu verdienen. Dann wäre natürlich – zumal ohne die Beihilfe – ein PVK-Beitrag für mich unmöglich zu bezahlen.
Ich würde ja auch ganz auf die KV verzichten, ich bin eh nie krank und klar, man weiß nie, was wird, aber was auch immer, seit Anfang dieses Jahres ist es ja gar nicht mehr erlaubt, als Selbständiger unversichert zu sein, ich glaube, man dann dann sogar gepfändet werden, nicht wahr.
Meine Frage ist jetzt also: Muss ich, wenn ich mich jetzt privat versichern lasse, mein Leben lang im (beihilfeberechtigten) Beamtenverhältnis bleiben – weil ich im Falle einer Selbständigkeit nicht mehr in der Lage wäre, die PVK zu bezahlen, aber auch nicht mehr in die GVK zurückkehren dürfte?
Oder siehst du eventuell irgendwelche Möglichkeiten?
Übrigens: Ich würde, wenn ich mich selbständig machte, auch in die Familienmitversicherung mit meinem Ehemann gehen – er ist gesetzlich – und dann in den erste 12 Monaten eben damit vorlieb nehmen, unter 350 Euro zu verdienen, das ginge auch mal ein Jahr, ich bin nie besonders anspruchsvoll gewesen. Die Frage ist nur: Wäre es überhaupt erlaubt?!?
Vielen Dank im Voraus für deine Antwort, von Freia
Hallo Freia,
komme leider erst heute dazu mich um die Fragen im Blog zu kümmern.
In Ihrer Situation würde ich von einem Wechsel in die PKV abraten, weil sie nicht mehr in die GKV kommen, wenn Sie sich selbständig machen würden. Der Beitrag in der GKV ist aber vom Einkommen abhängig während der Beitrag in der PKV vom Risiko abhängig ist. Wenn sei nu selbständig werden müssten Sie aus der Beihilfe und damit die kompletten Kosten für die PKV selbst übernehmen. In einer solchen Situation hat die GKV erhebliche Vorteile, weil der Beitrag von dem dann niedrigeren Einkommen berechnet wird.
Grüße
Manfred