Eine Rutschpartie und die Folgen

Das hab ich als Kind auch sehr gerne gemacht, die Treppengeländer, wo auch immer runterzurutschen. Manchmal, insbesondere in Schulen waren so Knöppel in den Handlauf eingelassen. Die hab ich gehasst, weil ich mir, wenn ich nicht schnell genug den Hintern hoch bekommen hab, ganz schön an meinen „edelsten Teilen“ wehgetan hab. Heute weiß ich, dass das damals ganz schön gefährlich war. Über einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Saarbrücken zu entscheiden. Das Urteil vom 11. Juli 2006 (Az.: 4 U 126/06 – 36) ist rechtskräftig.

Ein zwölfjähriges Mädchen wohnte mit seiner Mutter in einem achtgeschossigen Mietshaus. Bei einer Rutschpartie auf dem Treppengeländer stürzte es in die Tiefe und erlitt dabei eine schwere Kopfverletzung. Nun wurde vom Hauseigentümer Schmerzensgeld gefordert, weil dieser das Treppenhaus angeblich nicht ausreichend gesichert hatte. Die Klage wurde von den Richtern des Saarbrücker Oberlandesgerichts als unbegründet zurückgewiesen.

Die Begründung des Gerichtes: Wenn eine Treppe mit einem Geländer und einem Handlauf versehen ist, so trifft den Hausbesitzer lediglich die Verpflichtung, die Dinge instand zu halten. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst hingegen keine Schäden, die daraus entstehen, dass ein Geländer durch das Herunterrutschen von Kindern missbraucht wird.

Die Verkehrssicherungspflicht hat auch Kindern gegenüber Grenzen. Das Leben so die Richter weiter sei nun mal gefährlich. Eine absolute Gefahrlosigkeit könne daher auch und gerade bei Kindern nicht erreicht werden. Bei Gefahren, die deutlich erkennbar sind und sich aufdrängten, dürften Hausbesitzer darauf vertrauen, dass Kinder sich ihnen aus ihrem natürlichen Angstgefühl heraus nicht aussetzen.

Sonst müssten ja auch sämtliche Fenster eines Mietshauses oder die Balkone vergittert werden weil theoretisch ein Kind hinausfallen könne. Die Gefahr des Abstürzens beim Rutschen auf dem Geländer liegt nach Auffassung des Gerichts förmlich auf der Hand. So eine Gefahrenquelle ist auch für ein zwölfjähriges Kind offensichtlich. Nun mir war das damals auch nicht so klar, ich hatte mich nur über die Knöppel geärgert, zum Glück ist mir nix passiert.

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