Nebenan im Versicherungs-Blog hat Hellmuth Hofer schon vor einem Monat auf die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte 2007 hingewiesen. Die für die Krankenversicherung interessanteste Kenngröße, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, soll für das Jahr 2007 auf 47.700 Euro erhöht werden. Im Jahr 2006 lag der Wert noch bei 47.250 Euro. Diese Zahlen wurden am 19. Oktober 2006 vom Bundestag verabschiedet und mittlerweile auch vom Bundesrat bestätigt. Sie gelten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
| Vorbehaltliche Versicherungspflichtgrenze 2007: 3.975,00 Euro im Monat bzw. 47.700 Euro im Jahr |
Anstelle der Bezeichnung Versicherungspflichtgrenze wird häufig auch der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze verwendet. Diese Grenze bestimmt das Brutto-Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat überhaupt die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Alle anderen müssen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vorlieb nehmen.
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Hallo Manfred,
auch ich kann mich nur mit einem dicken Lob anschliessen für diese informative Seite!
Meine Situation/Frage, die ich so hier noch nicht wiedergefunden habe – hoffe, Sie können mir einen Rat geben:
Ich lag seit 2002 als Angestellter immer über der JAEG. Im August 2006 bin ich in die PKV gewchselt.
In 2008 war ich noch im Jan. und Feb. angestellt, im März und April arbeitslos gemeldet und musste aufgrund der erst kurzen PKVMitgliedschaft in die GKV wechseln (hatte aber in diesen beiden Monaten eine Anwartschaft).
Mit Aufnahme meiner selbständigen Tätigkeit zum Mai 2008 bin ich wieder aus der Anwartschaft in die PKV zurück.
Nun werde ich zum Februar 2009 erneut in eine Festanstellung wechseln. Ist meine Befürchtung richtig, dass ich nun wieder in die GKV zurück muss, da ich durch die Selbständigkeit der letzten Monate (in denen ich obendrein Einkünfte deutlich über der JAEG hatte) eben nicht innerhalb der letzten drei Jahre über der JAEG liege?
Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
Peter
… bitte um Entschuldigung, hatte ein Detail vergessen: In der Festanstellung ab Feb. 2009 werde ich auch wieder über der JAEG liegen, selbst nur für die verbleibenden elf Monate des Jahres.
Herzliche Grüße
Peter
Hallo Peter,
danke für das Lob, das tut immer wieder gut.
Ja, Ihre Befürchtung ist richtig, da Sie in 2008 überwiegend als Selbständiger gearbeitet haben können Sie die JAEG natürlich nicht erfüllen und fallen somit der 3 Jahresregelung anheim.
Da Sie in 2009 die JAEG überschreiten können Sie zum 01.01.2012 wieder in die PKV wechseln können.
Ich kann Ihnen gerne bei der Umstellung der PKV weiterhelfen, würde mich freuen, wenn ich Sie als Mandanten gewinnen kann.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
das ist ja ein super Service, den Du hier anbietest. Würdest Du bitte auch mir eine Frage beantworten?
Ich bin nun seit 11 Jahren selbständig und auch privat versichert. Nun werde ich Arbeitnehmer und werde die ersten 6 Monate knapp unter 4 T€ verdienen. Kann ich in meiner privaten Versicherung bleiben oder muß ich wegen der 6 Monate unter der JAEG in die GKV wechseln?
viele Grüße
Julius
Hallo Julius,
danke für das Lob, leider besteht seit 2007 die 3 Jährige Versicherungspflicht der sie nur entgehen können wenn Sie das 55. Lebensjahr schon erfüllt hätten. Das bedeutet sie können wenn sie weiter angestellt bleiben zum 01.01.2012 wieder in die PKV wechseln wenn sie jeweils in den Kalenderjahren 2009, 2010 und 2011 die JAEG überschreiten. In 2009 liegt diese bei 48600 €. Ich würde Ihnen eine große Anwartschaft empfehlen. Wenn ich Sie als Mandanten gewinne kann, würde ich Ihnen auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank für die Antwort und sorry für die Anrede mit Vornamen und Du. Es ist ja in jedem Forum anders:-)
Ich möchte noch etwas genauer nachfragen, wenn Sie gestatten. Ich bin ab 1.2. angestellt und war auch vor 2002 schon privat versichert. Ich werde in den ersten 6 Monaten weniger als 4T€ verdienen, aber im gesamten Jahr 2009 trotzdem über der JAEG von 2002 liegen.
Ich war auch in 2004 schon einmal zwischenzeitlich angestellt und konnte damals auch in der PKV bleiben. Warum ist dies jetzt nicht mehr möglich?
Grüße
Julius
Hallo Julius,
wenn ich mich du angesprochen werde fällt mir auch kein Zacken aus der Krone.
Für sie gilt die normale JAEG, weil sie vor 2002 zwar über der JAEG waren, aber nicht als Arbeitnehmer. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zählen in Bezug auf die Besitzstandsregelung leider nicht. Das bedeute sie müssen in 2009 mit dem tatsächlichen Einkommen über der JAEG von 48600 € liegen damit 2009 als erstes Jahr über JAEG zählt. 2004 gab es noch nicht die 3 Jahresregelung, diese wurde erst zum 02.2007 eingeführt. Ich würde Ihnen gerne besser nachrichte mitteilen leider ist es aber dann so, dass Sie erst wieder in 2013 in die PKV wechseln können.
In einem persönlichen Gespräch kann ich Ihnen, wenn Sie sich für mich als versicherungsmakler entschieden, gerne in der Frage weiterhelfe was sie mit Ihrer PKV machen sollen.
Grüße
Manfred