Versicherungspflichtgrenze 2007

Nebenan im Versicherungs-Blog hat Hellmuth Hofer schon vor einem Monat auf die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte 2007 hingewiesen. Die für die Krankenversicherung interessanteste Kenngröße, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, soll für das Jahr 2007 auf 47.700 Euro erhöht werden. Im Jahr 2006 lag der Wert noch bei 47.250 Euro. Diese Zahlen wurden am 19. Oktober 2006 vom Bundestag verabschiedet und mittlerweile auch vom Bundesrat bestätigt. Sie gelten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.


Vorbehaltliche Versicherungspflichtgrenze 2007:
3.975,00 Euro im Monat bzw. 47.700 Euro im Jahr

Anstelle der Bezeichnung Versicherungspflichtgrenze wird häufig auch der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze verwendet. Diese Grenze bestimmt das Brutto-Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat überhaupt die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Alle anderen müssen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vorlieb nehmen.

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Comments

  1. Stephan says:

    Hallo Manfred – ich bin begeistert ein Forum gefunden zu haben, wo mir hoffentlich eine neutrale Antwort gegeben wird. Ich habe folgendes Problem: Ich war Arbeitslos und bin in dieser Zeit in die gesetzliche gewechselt und habe meine Private Versicherung auf Anwartschaft ruhen lassen. Nun habe ich neue Arbeit gefunden und möchte diese Private wieder aktivieren, wozu ich aber die Freistellung durch die gesetzliche benötige. Diese will mich nicht versicherunfgsfrei stellen, da ich nicht die letzten 3 Jahre über der Bemessungsgrenze lag. Logisch ich war ja Arbeitslos!! – vorher lag ich allerdings bereits 10 Jahre über der Bemessungsgrenze und war auch in dieser Zeit immer bei der gleichen Versicherung privat Versichert. Womit kann ich nun die Gesetzliche davon überzeugen mich doch freizustellen und mir diese Bescheinigung auszustellen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Arbeitslosigkeit (wo ich ja auch Anspruch auf Freistellung hatte) mit in die 3 Jahresreglung einbezogen wird. Würde mich freuen von Dir was positives zu hören. Gruß Stephan

  2. Manfred says:

    Hallo Stephan, da habe ich gute Nachrichten für Sie, das SGB V §6 wird in Bezug auf die Versicherungspflicht wie folgt geändert: In Absatz 1 Nr. 1 werden nach dem Wort „übersteigt“ die Wörter „und in drei aufeinander folgenden Jahren überstiegen hat“ eingefügt.

    Es steht nicht drin wann Sie diese drei Jahre erfüllt haben müssen.
    Sagen Sie dem „Sofa“ Sozialversicherungsfachangestellter, dass er / sie das Gesetz mal genau lesen soll und Ihnen dann die Bescheinigung zur Versicherungsfreiheit (natürlich nach der Vorlage der Beweise, dass Sie diese drei Jahre in der Vergangenheit erfüllt haben) ausstellen.

    Falls es da Probleme geben sollte rufen Sie mich an, weiteres können wir gerne telefonisch besprechen. Meinen „nachdenklichen“ Artikel möchte ich Ihnen gerne als Lektüre empfehlen.

    Grüße
    manfred

  3. Gabriele says:

    Hallo, ich arbeite in der Filmbranche und habe branchenbedingt immer nur projektgebundene Verträge, die zeitlich befristet sind. Wenn ich in keinem Projekt bin, melde ich mich arbeitslos. Ich bin seit 2002 in der PKV und immer wenn ich zwischen zwei Projekten arbeitslos bin, melde ich mich arbeitslos und bin dann in der GKV. Bisher ging der Wechsel von PKV zu GKV und zurück zu PKV immer reibungslos. Während der Arbeitslosigkeit hatte ich immer eine Anwartschaft bei der PKV. (Zur Info: Ich habe pro Jahr ca. 8 – 10 Monate zeitlich befristete Arbeitsverträge, und 2 – 4 Monate Alg. Aufs Jahr gesehen komme ich immer (seit mehreren Jahren) über jede Bemessungs-, Entgeldgrenze.) Dieses Jahr war ich vom 01.01.2007 bis 09.04.2007 arbeitslos und arbeite seit dem 10.04.07 wieder Projektbezogen. Mein Einkommen (monatlich oder auch aufs Jahr gesehen wird wieder über diesen Grenzen liegen, Anwartschaft war vorhanden). Jetzt wollte ich zum 10.04. wieder zurück in die PKV, die mir aber sagte, dass es wegen der neuen Gesetzgebung nicht geht, da ich ja nicht durchgehend drei Jahre in der PKV war vor der Arbeitslosigkeit. Durchgehend geht aber bei mir nicht (siehe oben). Wie sieht die rechtliche Lage denn aus? Kann ich zurück in die PKV? Sicher ein ungewöhnlicher Fall? Herzlichen Dank im voraus, Gabriele.

  4. Manfred says:

    Hallo Gabriele, ich bin Spezialist für ungewöhnliche Fälle.

    Ihre Krankenversicherung liegt mit der Aussage, dass Sie nicht in die private Krankenversicherung wechseln können, falsch. Nach dem 02.02.2007 gibt es die 3 Jahres Regelung. Diese besagt, dass Sie in 3 aufeinander folgenden Jahren die JAEG überschreiten müssen, um dann zu Beginn des folgenden Jahres (wenn auch in diesem 4. Jahr voraussichtlich die JAEG überschritten wird) in die private Krankenversicherung wechseln zu können.

    Die Frage welche sich nun stellt ist, haben Sie in 2004-2006 jeweils mit dem erzielten Einkommen (ohne die Leistungen des Arbeitslosengeldes) die jeweils gültige JAEG überschritten.

    Wenn dies zutrifft und Sie dies nachweisen können (z.B. an Hand des Steuerbescheides), dann können Sie auch mit Beginn Ihrer Tätigkeit in die private Krankenversicherung wechseln.

    Um zukünftig dieser Problematik zu entgehen sollten sie sich überlegen, ob Sie bei der nächsten Arbeitslosigkeit von Ihrem Recht auf die Befreiung von der Versicherungspflicht gebrauch machen.

    Gerne möchte ich Sie als Mandantin gewinnen, lesen sie dazu meine diesbezüglichen Artikel.

    Grüße Manfred

  5. Bernd says:

    Hallo Herr Walter,

    das ist ja mal eine ganz tolle Seite – sehr informativ und kompetent! Ich könnte mir meine Frage beinahe schon selbst beantworten, aber eine kleine Unsicherheit bleibt dennoch. Darum bitte ich um Ihren Rat:

    Seit Februar 2000 bin ich bereits in der PKV. Letztes Jahr wurde ich zum Oktober arbeitslos und wechselte in die GKV, weil ich mich nicht lebenslang binden wollte. Zum Juni habe ich nun wieder einen neuen Job gefunden. Mein Jahresgehalt wird wieder über der JAEG liegen, meine PKV war die ganze Zeit auf Anwartschaft gestellt.

    Auf meine Routinefrage bei GKV, was ich nun tun müsse, um wieder in die PKV wechseln zu können, erklärte man mir, dass dies nach der diesjährigen Gesetzänderung gar nicht so einfach sei. Vielmehr müsste ich in diesem Kalenderjahr 2007 (also in meinem Fall Juni-Dez) mit meinem Gehalt über die JAEG kommen. (Also sinngemäß: es zählt nicht das monatliche Gehalt, sondern das Gehalt im Kalenderjahr. Bei 4000 Euro monatlich würde ich so natürlich dieses Jahr nur auf 28000 Euro kommen) Laut meiner GKV könnte ich also erst in ca. einem Jahr wieder in die PKV wechseln – und müsste bis dahin auch die Kosten für Anwartschaft weiter bezahlen… (Das wären immerhin ca. 1000 Euro zusätzlich!)

    Das erscheint mir völlig unlogisch. Liege ich falsch? Reicht es nicht, dass ich mit 4000 Euro monatlich aufs Jahr gerechnet über der JAEG liege? (Und im Zweifelsfall lag ich in der Vergangenheit – z. B. 2003, 2004, 2005 – ja auch drei Jahre in Folge über der JAEG)

    Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken… Die Frage an Sie wäre ganz einfach: kann ich zum Juni in PKV zurück, ja oder nein? (Falls nein: wann dann?)

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße,

    Bernd

  6. manfred says:

    Hallo Bernd, das ist sogar noch schlimmer, leider.

    Ihre GKV hat Recht, Sie müssten mit dem tatsächlichen Gehalt von Juni bis Dezember über die besondere JAEG kommen. Da Sie dies nicht schaffen, werden Sie versicherungspflichtig und das für 3 Jahre. Das bedeutet, dass Sie in 2008 voraussichtlich das 1. Mal über JAEG liegen. Dann 2009 zum 2. mal und 2010 zum 3. mal. Wenn Sie dann in 2011 voraussichtlich auch über der JAEG liegen dann können Sie sich zum 01.01.2011 wieder privat versichern.

    Vorher ist ein Wechsel nicht mehr möglich. Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch die neuen Angebote der Wahltarife in der GKV, wenn Sie einen dieser Tarife wählen sind Sie ab diesem Zeitpunkt ebenfalls für 3 Jahre in der GKV pflichtversichert.

    Eine Möglichkeit wäre die Umstellung von der Sachleistung in die Kostenerstattung. Damit könnten Sie auch in der GKV Privatpatient bleiben.
    Wenn Sie dazu mehr wissen wollen rufen Sie mich an.

    Grüße Manfred

  7. Bernd says:

    Hallo Manfred,
    Tolle Seite mit jeder Menge Infos. Leider habe ich – möglicherweise einfach wegen der fehlenden Zeit oder Geduld – meine Frage noch nicht beantwortet gefunden… Ich bin seit 1996 in der PKV. Damals war ich selbständig und als Unternehmer in die PKV gewechselt. Mein Einkommen allerdings hat sich in den letzten Jahren extrem negativ entwickelt… Ergo: ich habe aktuell die Selbständigkeit an den Nagel gehängt und werde einen neuen Job antreten, wo mein Verdienst zunächst knapp oberhalb der Bemessungsgrenze liegen wird. Frage: Kann ich weiter in der PKV bleiben, auch wenn ich nun nicht mehr selbständig bin UND mein Einkommen der letzten 3 Jahre NICHT oberhalb der jeweiligen Bemessungsgrenze lag? Gibt es denn alternativ noch einen Weg zurück in die GKV?

    Vorab schon vielen Dank für Ihre Antwort,

    Grüße Bernd

  8. Manfred says:

    Hallo Bernd,

    Sie werden in der GKV mit Beginn Ihrer angestellten Tätigkeit versicherungspflichtig. Sie müssen 3 Jahre über der JAEG sein, dann können Sie sich wieder privat versichern.

    Eventuell macht eine Anwartschaft Sinn, das sollten wir persönlich besprechen, rufen Sie mich dazu an.

    Grüße Manfred

  9. Tom says:

    Lieber Manfred,

    endlich eine Seite mit harten Informationen! Ich habe eine ähnliche Frage in dieser Rubrik zwar schon gesehen, mein Fall liegt aber einen Tick anders: Ich bin Freiberufler und seit Anfang 2006 in der PKV. Ich liege für 2006 und 2007 auch über der Pflichtversicherungsgrenze, wobei das ja als Freiberufler zunächst mal egal ist.
    Jetzt kommt aber das Problem: Zum 1. Januar 2008 werde ich voraussichtlich in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Das Einkommen wird über der Pflichversicherungsgrenze liegen. Muss ich trotzdem zunächst in die GKV zurück? Das will eigentlich auf keinen Fall. Ich BIN ja schon in der Privaten und habe mir das auch gut überlegt….
    Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort!

  10. manfred says:

    Hallo Tom,

    ich hoffe die Informationen sind nicht wirklich so hart, da ich ehr ein Softie bin, zumindest meint das meine Frau :-) .
    Ihre Frage ist ganz einfach wenn Sie ab dem 01.01.2008 in ein Angestelltenverhältnis wechseln, dann greift unbarmherzig die 3 jährige Versicherungspflicht, ohne wenn und aber.
    Wie Sie dennoch Privatpatient bleiben können und was Sie am besten mit Ihrer PKV machen sage ich Ihnen gern am Telefon, wenn dies wieder funktioniert. Teilen Sie mir Ihre Telefonnummer unter http://www.pkv-financial.de/kontakt.htm mit.

    Grüße manfred

  11. Steffi says:

    Hallo Manfred,
    auch von mir erstmal Glückwunsch zu und Danke für diese informativen Seiten!
    Folgene Frage von mir:
    Ich bin seit ca. 10 Jahren Freiberufler und auch in der PKV. Zum September 07 habe ich ein Angebot für einen Job im Angestelltenverhältnis für 25 h mit der Erlaubnis zur Nebentätigkeit. Über die geforderten Einkommensgrenzen komme ich nur mit beiden Tätigkeiten. Was heißt das für die Pflichtversicherung in der GKV?
    Vilen Dank im Voraus und viele Grüße

    Steffi

  12. manfred says:

    Hallo Steffi,

    wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur noch nebenberuflich ausüben, werden Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig.
    Die einzige Möglichkeit wäre für Sie, wenn Sie hauptberuflich selbständig bleiben und der angestellte Job nur nebenberuflich ausüben.
    Dann muss die gesetzlichen Krankenkasse Ihren Staus feststellen, wenn Sie als überwiegend selbständig tätig eingestuft würden, hätten Sie die Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

    Um Privatpatient zu bleiben, gibt es für Sie nur die Möglichkeit von der Sachleistung auf die Kostenerstattung umzustellen.

    Grüße manfred

  13. Annett Edom says:

    Guten Morgen Manfred,
    es ist 03:30 Uhr und ich kann nicht schlafen, da mich ein Problem beschäftigt. Also wollte ich dazu im Internet recherchieren und habe Deine sehr informative und sachliche Seite gefunden. Ich hoffe, Du kannst uns helfen.
    Letze Woche hat Matthias (mein Mann) von seinem Arbeitgeber die Information bekommen, dass er nicht mehr privat versichert werden kann, da er im Jahre 2006 unter der Bemessungsgrenze liegt.

    Matthias war vom 01.07.06 bis 30.03.07 arbeitslos und hat am 01.04.07 bei der Firma einen neuen Job angetreten. Seit 01.02.01 ist er privat versichert und lag in diesem Zeitraum unter der Bemessungsgrenze.
    Leider hat die Firma nicht schnell reagiert, sondern uns erst letzte Woche darüber informiert. Sie haben doppelt Beitrag gezahlt, da sie ihn auch gesetzlich versichern mussten – und ziehen diesen Beitrag nun vom Lohn ab, mit der Aussage wir sollen uns doch das Geld von der PVK zurückholen!
    Außerdem wurde am 25.04.07 unsere Tochter gebohren, die natürlich zu diesem Zeitpunkt privat versichert wurde, da wir über o.g. Fall nicht unterrichtet waren. Dementsprechend sind bereits Arztrechnungen vorhanden.

    Meine Fragen:
    Bildet ARbeitslosigkeit keine Ausnahme für diese 3-Jahresregelung?
    Hilft uns die Tatsache, dass Matthias seit 2001 bei PVK versichert ist, damit er weiterhin in der PKV bleiben darf?
    Muss meine Krankenkasse (gesetzl.) meine Tochter im Nachhinein versichern und für die Arztrechnungen aufkommen?

    Lieber Manfred – vielen Dank für eine entsprechende Antwort, Du glaubst nicht, wie Du uns damit helfen würdest.
    Annett

  14. manfred says:

    Hallo Annett,

    das war besser deinen Fall am Telefon zu besprechen, sonst hätte ich mir hier die Finger wund geschrieben:-)

    Grüße manfred

  15. Walter says:

    Hallo Manfred,

    ich habe zwar schon einige Zeit deine wunderbare Internet-Seite durchstöbert, doch bin ich mir in meinem Fall immer noch nicht ganz sicher.
    Bis Ende April 2007 war ich arbeitslos gemeldet und bis dahin auch durchgehend bei der GKV versichert. Ab Mai war ich dann freiberuflich tätig und bin in eine PKV gewechselt. Nun hat es sich kurzfristig ergeben, dass ich ab heute angestellt bin. Ich habe dem Personalbüro mitgeteilt, dass ich gerne weiterhin privat versichert bleiben möchte. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist, da ich keine 3 Jahre mit einem Einkommen über der JAEG nachweisen kann.
    Daraufhin hat man mir empfohlen, der Pflichtversicherung zu widersprechen, d.h. die GKV zu “kündigen”.
    Meine Fragen:
    Ist dies so ohne weiteres möglich?
    Wenn ja, wie geht man dabei vor?
    Ist eine Rückkehr in die GKV dann völlig ausgeschlossen?
    Würde das Arbeitsamt auch die PKV zahlen?

    Vielen Dank für die Mühe.
    Beste Grüße, Walter.

  16. manfred says:

    Hallo Walter,

    jetzt hätte ich Ihren Kommentar fast überlesen, weil ich dachte der ist von mir, gestatten Walter, Manfred Walter :-)

    Die GKV zu kündigen ist nicht so einfach möglich. Die Frage ist, wie hoch lag in den letzten 3 Jahren Ihr Einkommen und wie hoch wird es in 2007 sein. Da möchte ich nicht spekulieren, bitte rufen Sie mich dazu an.

    Wenn Sie privat versichert sind, gibt es viele Möglichkeiten, dass Sie wieder versicherungspflichtig werden. Oft ist die Frage andersherum, wie kann man in der privaten Krankenversicherung bleiben. Wenn Sie bei Arbeitslosigkeit die Vorraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dann zahlt das Arbeitsamt auch einen Teil der Beiträge.

    Grüße manfred

  17. Thomas says:

    Hallo Manfred,
    ich war 4,5 Jahre PKV, dann 3 Monate Arbeitslos, jetzt bin ich mit 39tEuro knapp unter der Grenze, habe aber im Anschluß der PKV eine Anwartschaft abgeschlossen. Jetzt möchte ich einen 400,01 Euro (Gleitzonen) Nebenjob annehmen um wieder PKV sein zu können. Kommt die 3 Jahresfrist zum Tragen oder kommt diese durch die Anwartschaft nicht zum Tragen?? Gibt es da was zum vorlegen bei meiner Firma?

    Vielen Dank und netten Gruß?

  18. manfred says:

    Hallo Thomas,
    die 3 Jahresfrist hat nichts mit einer abgeschlossenen Anwartschaft zutun.
    Die Frage ist, ob Sie in den letzten 3 Jahren immer über JAEG waren und in diesem Jahr über die JAEG kommen.
    Wenn dies nicht der Fall ist, dann müssen Sie die 3 Jahre von neuem, erfüllen,
    Grüße manfred

  19. Günter says:

    Hallo Manfred,

    ich habe folgendes Problem – ich bin seit ca 12 Jahren bei der Debeka privat krankenversichert. In den Jahre 2003,04, bis 06/05 war ich im europäischen Ausland selbständig und hatte in diesem Zeitraum eine Anwartschaft behalten.
    Ab 07/05 war ich wieder angestellt in Deutschland- allerdings nur für 4 Monate ( mit 4000.-Brutto wieder über der Beitragbemessungsgrenze), und war jetzt wieder voll bei der Debeka privat krankenversichert. Als ich dann anschließend für 15 Monate Arbeitslosengeld ( bis 03/07) bezog ist mir diese Versicherung großteils aufgrund der langen Vorversicherungszeit dies bezahlt worden. Seit 04/07 ( ich beziehe kein Hartz 4 bzw ALG 2) zahle ich meine Beiträge aus meinem Erspartem weiter.
    Jetz meine Frage: wenn ich wieder eine angestellte Tätigkeit annehme und die Bezahlung unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt – kann ich aufgrund der langen bereits bestehenden privaten Vorversicherungszeit trotzdem in der Privaten bleiben – ich habe da bis jetzt die unterschiedlichsten Auskünfte erteilt bekommen.
    Als ich wegen des Arbeitslosengeldes zur SBK musste um die Erlaubnis der vor der privaten Versicherung bestehenden gesetzlichen Versicherung einzuholen, wurde mir erklärt, daß das ginge??
    Über eine Info ( und eventuell den Quellennachweis wo ich das nachschlagen kann) wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank und Grüße, Günter

  20. manfred says:

    Hallo Günter,
    die Frage ist, ob sie das 55. Lebensjahr schon vollendent haben, dann können Sie, gleich wie hoch Ihr Einkommen ist, in der PKV bleiben.
    Habe Sie diese Altersgrenze nicht erreicht, dann gilt:
    Wenn Ihr Einkommen bei Ihrer nächsten Tätigkeit als Angestellter unter der besonderen JAEG liegt, dann werden Sie versicherungspflichtig.
    Quelle SGB V § 5, 6 und 8
    Grüße
    manfred

  21. Ulrike Schaefer says:

    Hallo Manfred,

    ich bin total begeistert von dieser Seite. Seit 5 Monaten versuche ich jemanden zu finden, der sich in diesem KV Gesetzdschungel auskennt.

    Hier mein Problem: ich bin angestellt und seit Nov 2000 in der PKV. Bin im Feb.04 in den Mutterschutz und anschließend in die 3 jährige Elternzeit (weiterhin PKV). Habe 2005 wieder bei meinem Arbeitgeber, innerhalb der Elternzeit, bis zum ende der Elternzeit, teilzeit gearbeitet. Seit 25.02.2007 bin ich wieder “normale” Angestellte. Ich habe meine Stunden reduziert (auf mehr als 50%, kann also keine Beitragsbefreiung bekommen). Allerdings werde ich über der Jahresentgeltgrenze liegen, wenn man das Sozialversicherungsbrutto von Jan-Dez rechnet. Mein Arbeitgeber sagt mir aber, das meine Gehälter nur von März bis Dezember gerechnet werden, weil ich vorher in der Elternzeit war und das nicht angerechnet werden kann, obwohl die vollen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind.

    Ich wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort, da mein AG mich rückversichern möchte zum 01.03.07 und die mir gezahlten PKV Anteile wieder einfordern will, d.h. ich soll die PKV Anteile zurückzahlen und die Arbeitnehmer GKV Anteile zahlen.

    Vielen Dank und Grüße Ulrike

  22. manfred says:

    Hallo Ulrike,
    danke für das Lob, in der privaten Krankenversicherung kenn ich mich schon etwas aus:-), dafür überhaupt nicht mit dem blöden PC, da bin ich immer noch am kämpfen:-(

    Das ist schmarr´n, was Ihre Arbeitgeber sagt, der soll mal das SGB V lesen, da steht in SGB V § 6 Abs (4)
    …Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit, für Zeiten, in denen als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet worden ist, sowie im Falle des Wehr- oder Zivildienstes ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird…

    Das bedeutet, Sie waren in Elternzeit und haben jetzt eine Einkommen oberhalb der besonderen JAEG, Sie sind versicherungsfrei, also wo ist das Problem?
    Übrigens, wenn Sie tatsächlich versicherungspflichtig wären, hätte Ihr Arbeitgeber das Problem, denn dieser hätte Sie falsch angemeldet und müsste die Beiträge aus eigener Tasche in voller Höhe selbst nachzahlen.
    Allerdings gäbe das mit Sicherheit Ärger, gut dass dem nicht so ist.
    Grüße
    manfred

  23. Doreen says:

    Hallo Manfred,

    welch eine tolle Seite, die uns bislang schon sehr geholfen hat und uns auch wieder etwas Mut macht …

    Es geht um Folgendes:
    Mein Lebensgefährte hat seit seinem 25. Lebensjahr in die private KV eingezahlt. Seit 2001 bis zum 15. Juli 2007 war er Vorstand einer deutschen Aktiengesellschaft und ab dem 15. Juli nunmehr Geschäftsführer einer GmbH.
    Die GKV teilte ihm nun mit, dass er bei ihr versichert sein müsse, weil er als Vorstand keinen Arbeitnehmerstatus genießt und damit die letzten 3 Jahre nicht angerechnet werden könnten. Damit würde er die mühevoll erarbeitete Beitragsstruktur bei der PKV verlieren und müsste sich teuer zusätzlich versichern, um weiterhin alle Leistungen in Anspruch zu nehmen.

    Ist dies denn korrekt so? Oder kann man auch Gehälter der Zeit vor 2001 anrechnen lassen? Weiter oben habe ich gelesen, dass der genaue Zeitraum, der diese 3 Jahre definiert nicht im Gesetz festgelegt ist …
    Oder gibt es eventuell eine besondere Regelung für Arbeitnehmer-ähnliche Arbeitsverhältnisse? Immerhin bekam er Gehaltsnachweise etc. und mit einer Selbststsändigkeit kann man seine Vorstandstätigkeit ja nicht vergleichen …

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    Mit den besten Grüßen
    Doreen

  24. manfred says:

    Hallo Doreen,

    danke für das Kompliment.
    Leider hat die GKV Recht, dass Ihr Lebensgefährte die letzten 3 Jahre als Angestellter über der JAEG liegen muss um in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

    2 Fragen sind zu klären:

    1. War Ihr Lebensgefährte in seiner Zeit als Vorstand der AG als Angestellter oder als Selbständiger zu betrachten, hier ist z.B. von Bedeutung ob Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Nach Ihren Schilderungen gehe ich davon aus, dass diese Tätigkeit als selbständige Tätigkeit gewertet wurde. So genau kenn ich mich zu dem Thema Sozialversicherungspflicht von Vorständen nicht aus.

    2. Wie ist der Staus als GmbH Geschäftsführer ist Ihr Lebensgefährte Gesellschafter Geschäftführer oder „nur“ Geschäftsführer. Auch hier ist das Thema sozialversicherungsrechtlicher Status.

    Wenn Ihr Lebensgefährte als Angestellter eingestuft wird, dann bleibt nur der Weg zumindest für die nächsten 3 Jahre in die GKV zurück. Ich würde aber eine Anwartschaft empfehlen. Wie das alles genau läuft erläutere ich Ihnen gerne persönlich.
    Grüße
    manfred

  25. Doreen says:

    Hallo Manfred,

    ohje, das habe ich alles fast auch schon befürchtet …

    Über eine Anwartschaft haben wir auch schon gesprochen, aber die Beitragsstruktur ist natürlich dennoch zunichte.
    Leider hat er keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt als er Vorstand war, von daher kann man da wahrscheinlich gar nichts machen.

    Leider ist er “nur” Geschäftsführer, aber wir hoffen, über diesen Weg eventuell noch etwas zu drehen bezüglich der Weisungsbefugnis etc.

    Haben Sie vielen Dank für Ihre Hilfe – ich komme gern auf Sie zurück, sobald weitere rechtliche Fragen geklärt sind.

    Viele Grüße
    Doreen

  26. manfred says:

    Hallo Doreen,
    Sie könen doch wenn alle Stränge reissen, ein grosse Anwartschaft abschliessen, wie das alles funktioniert kann ich Ihnen gerne telefonisch mitteilen,
    Grüße
    manfred

  27. Manuela says:

    Hallo Manfred,

    ich habe 2006 mein Studium beendet und bin seit April 2007 freiberuflich tätig. Momentan bin ich noch in der Familienversicherung bei meinem Mann und den beiden Kindern mitversichert, sowie es sich aber entwickelt, könnte es vielleicht sein, dass ich 2007 eine GuV – Rechnung erstellen werde, nach welcher der Gewinn pro Monat über diesen, ich glaube 380,- € pro Monat? die man verdienen dürfte, liegen wird. D.h. doch, dass ich mich freiwillig versichern müsste, bzw. komplett auf KV verzichten könnte (was ich natürlich nicht wirklich möchte)?
    Jetzt erscheint mir aber der Beitrag, der sich aus dem Mindestbeitrag ergibt ziemlich hoch, es kann ja durchaus sein, dass ich in manchen Monaten gerade mal 400,-/500,- (oder bei fehlendem Auftrag Nichts) verdiene.
    Außerdem denke ich oft, was ich an Praxisgebühr, Rezeptgebühr etc. so zahle (glücklicherweise bin ich sehr selten krank) – das hätte ich zur Not die letzten Jahre aus eigener Tasche zahlen können.
    Sprich mir geht es darum – gibt es auch Tarife die quasi den “Worst case” versichern? Ich würde also meine “normalen” Arztrechnungen selbst bezahlen, möchte aber für Unfall, Behandlung bei schwerer Krankheit… abgesichert sein.
    Oder gibt es für meinen Fall (weiblich, 36 Jahre) Tarife, die weit unter diesen ca. 230,- € plus Pflegeversicherung liegen und über absehbare Zeit auch bleiben?

  28. manfred says:

    Hallo Manuela,

    die Einkommensgrenze, um in der Familienversicherung zu bleiben zu können, liegt für nebenberuflich Selbständige in 2007 bei 350 €.
    Da es seit dem 01.04.2007 eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gibt, können sie nicht einfach aus der GKV aussteigen.
    In der privaten Krankenversicherung gibt es schon die Möglichkeit durch eine höhere Selbstbeteiligung den zu zahlenden Beitrag niedrig zu halten, das macht für selbständig tätig Personen durchaus Sinn.
    Ich kann Ihnen gerne einen entsprechenden vergleich berechnen,
    grüße
    manfred

  29. katharina says:

    halli hallo:)
    hier wird so toll geholfen…ich hoffe es klappt auch bei mir!
    Folgendes:Mein freund ist jetzt schon fast 3 jahre ohne krankenversicherung unterwegs(ich finds schlimm!!) er ist arbeitslos und hat die auflagen des arbeitsamtes nie erfüllt.somit ist er jetzt seit fast 2 jahren aus dem ganzen raus.seine eltern verdienen gut und er sitz auf einem haufen erspartes.eine krankenversicherung zu bezahlen wäre also kein problem.aber wie gehe ich das ganze nur an.es muss sich umbedingt was ändern!Ich hoffe sie können mir einen tip geben!vielen danke,lg katharina

  30. manfred says:

    Hallo Katharina,
    das ist kein Problem, ich besorg Ihrem Freund eine passenden private krankenversicherung (damit verdien ich meine Brötchen:-)), ab 2009 muss er wegen der allg. versicherungspflicht sowieso in eine Krankenversicherung.
    Rufen Sie mich an
    Grüße
    manfred

  31. Jan says:

    Hallo Manfred,

    auch von meiner Seite ein großes Lob! Ich erhalte zu meinem Problem jeden Tag andere Infos, die sich widersprechen…
    Meinem Problem kommt nur das von Annett nah, bei mir liegt es aber noch ein bisschen anders:

    Ich bin/war seit 2005 privatversichert und habe zum 1.1.2006 meinen Arbeitgeber gewechselt – sogar mit einer leichten vermeintlichen Steigerung des Jahresgehalts. Das Jahrensgehalt wird aber zu einem recht hohen Anteil (ca. 10%) als leistungsorientierter Bonus ausgezahlt. Leider hat damals in dieser jungen dynamischen Firma keiner daran gedacht, dass dann nicht in die JAEG mit hineinzählt…
    Tja, jetzt hatte die Firma einen Prüfer im Hause, und ich muss rückwirkend in die GV zurück. :-(

    Frage 1: Ist das wirklich so? Den Bonus muss ich schließlich auch voll versteuern und Sozialabgaben gehen davon ab. Der Bonus wird wurde nach Aussage meines Chefs in der Abteilung, in der ich angefangen habe (Software-Entwicklung, alles Workaholics!), immer zu 100% ausgezahlt, und damit wurde ich bei Abschluss des Vertrags auch “gelockt”.

    Frage 2: Wenn wirklich kein Weg dran vorbeiführt, was ist mit den erbrachten Leistungen? Die PKV hat mir mitgeteilt, das werde alles zurückabgewickelt, auch die erbrachten Leistungen. Aber die GV wird wohl kaum die erbrachten Leistungen zum erhöhten Satz erstatten – wenn überhaupt, oder..?

    Frage 3: Wenn ich eine Anwartschaft abschließe und meinen Cheft davon überzeuge, mein anrechenbares(!) Einkommen so auf 48000 im Jahr anzupassen, wann kann ich dann wieder zurück in die private? Ich hab die letzten drei Jahre ja nachweislich darüber verdient, nur dass die zwei letzten nicht “zählen”…

    Grüße

    Jan

  32. manfred says:

    Hallo Jan,
    1. der leistungsorientierte Bonus zählt normalerweise zur JAEG, die Höhe muss vom Arbeitgeber geschätzt werden.
    Da mir dieser Punkt schon unklar ist, möchte ich zu den anderen Fragen keine Stellung beziehen, da die Antworten auf Grund der vermutlich falschen Annahmen ungenau sind.
    Deshalb möchte ich Ihre Fragen telefonisch klären, ich denke mit den Antworten können Sie weiterkommen,
    grüße
    manfred

  33. Stefan says:

    Hallo Manfred,

    schöne und informatve Seite. Gut zu wissen, dass man mit seinem Problem nicht ganz alleine da steht.

    Ich bin seit 2.2003 Selbstständig und hatte vom Umsatz immer weit mehr als die JAEG. Jetzt werde ich ein Angestellten-Verhältnis annehmen(auch über JAEG) und soll in die GKV zurück (3 Jahresregelung). Da die BfA von mir rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge (Rente) möchte und ich damit nicht als normal Selbstständiger eingestuft wurde, bin ich doch als freiwillig bei der GKV einzustufen-oder ?

    Wäre klasse wenn Du mir weiterhelfen könntest.

    Viele Grüße
    Stefan

  34. manfred says:

    Hallo Stefan,

    danke für das Kompliment, werde auch weiterhin tun was ich kann.
    Ich denke bei ihnen ist die Frage wie Ihr sozialversicherungsrechtlicher Staus seit der Zeit war für die die BFA Beiträge haben möchte.
    Um ehrlich zu sein sind mir dazu die vorhandenen Daten zu wenige um eine vernünftige Aussagen machen zu können, ich denke dies sollten wir telefonisch klären.
    Grüße
    manfred

  35. Jan says:

    Hallo Manfred,
    ich arbeite seit 5 Jahren in Frankreich und werde nun zum Jahresbeginn 2008 nach Deutschland zurückkommen. Ich war vor meinem Auslandsaufenthalt privat versichert. Kann ich nun in die gesetzliche Kasse zurück oder muss ich dies sogar? Meine Frau arbeitet (noch) nicht. Deshalb würde ich die gestzliche vorziehen. Vor und während meines Auslandsaufenthaltes lag ich über der Bemessungsgrenze und auch nächstes Jahr werde ich darüber liegen.
    Hoffentlich können Sie mir bei meinem Spezialfall helfen.
    Grüße
    Jan

  36. manfred says:

    Hallo Jan,

    ich habe nur “Spezialfälle” und bin ganz gut darin diese auch zu lösen.
    Ihr Fall ist eigentlich ganz einfach. Ich gehe davon aus, dass Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    Nun gibt es 2 Möglichkeiten:
    1. Sie arbeiten in Deutschland als Selbständiger, dann müssen Sie in die PKV da Sie auf Grund der vorigen Mitgliedschaft der PKV zuzuordnen sind.

    2. Sie werden als Angestellter arbeiten, dann sind sie grundsätzlich in der GKV versicherungspflichtig.

    Gleich was für Sie in Frage kommt würde ich sie gerne als Mandanten gewinnen, gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung und verbleibe,

    Grüße
    manfred

  37. Michael says:

    Hallo Manfred,

    ich habe auch mal eine Frage. Ich habe im Jahre 2003 in die PKV gewechselt. Leider bin ich aufgrund der massiven Erhöhung der JAEG im Jahr 2004 wieder versicherungspflichtig geworden, woraufhin ich mich von der Versicherungspflicht habe befreien lassen. Soweit, so gut.

    Jetzt im November habe ich ein neues Arbeitsverhältnis begonnen, bei dem ich sogar wieder über der JAEG verdienen würde, was aber aufgrund meiner Befreiung sowieso keine Rolle spielen würde. Die Lohnbuchhaltung sagt mir jetzt aber, dass ich mich gesetzlich versichern müsste, da ich in den letzten 3 Jahren nicht über der JAEG verdient hätte. Das verwundert mich, da ich der Meinung bin, dass hier die Bestandsschutzregelung greift, da ich ja zum Stichtag am 2.2.2007 privat versichert war.

    Danke im voraus für die Antwort
    Michael

  38. manfred says:

    Hallo Michael,
    Sie müssen der Personalabteilung einfach das Schreiben der GKV vorlegen mit dem Sie von der Versicherugnspflicht befreit wurden.
    Damit sollte der “Spuk” ein Ende haben.
    Grundsätzlich finde ich es gut, dass die Personalabteilung das genau nimmt. Hinterher (nach einer falschen Meldung zur PKV), wenn die Nachzahlung der GKV verlangt werden, gibt es immer erheblichen Ärger.
    grüße
    manfred

  39. Thorsten says:

    Hallo Manfred,

    ich würde mich freuen, wenn sie mir helfen könnten. Ich war bis Ende 2006 in der GKV. Dann für 2 Jahre beruflich in den USA (nicht entsendet, nicht Student, sondern Postdoc), davon 1 Jahr über meinen Arbeitgeber versichert und 1 Jahr Auslandskrankenversicherung (Stipendium). Einkunft in den USA lag nicht über JAEG. Jan 2008 werde ich eine Stelle in D antreten über JAEG. Desweiteren habe ich eine Anwartschaft in einer GKV laufen. Gelte ich als Berufsanfänger und muss in die GKV zurück oder habe ich wahlrecht da ich zum Stichtag nur Aulandskrankenkasse/Privatversicherung hatte.
    Herzlichen Dank für die Hilfe,
    Grüße

    Thorsten

  40. manfred says:

    Hallo Thorsten,

    wenn ich das richtig verstanden habe, waren Sie von 2006 bis einschließlich 2007 in USA unter JAEG.
    Es spielt in Ihrem Falle keine Rolle wie Sie versichert waren, es ist ausschließlich das Einkommen entscheidend.
    Da Sie in USA unter der JAEG lagen, haben Sie leider keine Möglichkeit die 3- Jahresregelung zu umgehen.
    Es sei denn die entsprechenden Klagen der PKV und der PKV Verbandes habe noch Erfolg.

    Grüße
    manfred

  41. simone says:

    Hallo ich bin seit 01.06.07 nicht KV

    mein freund und ich würden gerne heiraten ist es möglich das ich bei ihm in der PKV mitversichert werden könnte
    ich habe auch noch ein kind das nicht von ihm ist wie sieht das damit aus ?
    vlg simone

  42. manfred says:

    Hallo Simone,

    von der Versicherungsseite sehe ich da keine Probleme, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen gegeben sind. Allerdings gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse, das bedeutet für jeden Versicherten wird ein eigener Beitrag berechnet.
    Wenn Sie wünschen kann ich Ihnen gerne einen Vergleich unterschiedlicher Versicherungen berechnen.
    Grüße
    manfred

  43. Carsten says:

    Hallo Manfred,

    seit 8 Jahren bin ich nun (jetzt 35 Jahre) in der PKV und jedes Jahr gepflegt über dem Jahreminimum (=JAEG?).

    Seit 11.2007 bin ich nun arbeitslos, die Freistellung ist erfolgt und weiterhin in der PKV.

    Nun bietet sich leider keine Festanstellung, aber auf freier Basis ein Projekt, das mich 6 Monate gut versorgt.

    Was ist aber nun, wenn ich in der 2. Hälfte 2008 wieder eine Festanstellung, dann auch über JAEG annehmen würde? Wird denn die freie Tätgkeit auch angerechnet, oder ist das dann alles für die Katz?

    Sprich: Kann ich es mir leisten Geld zu verdienen, oder muss ich arbeitslos bleiben, nur damit ich nicht mit meiner KV in das Disaster stürze?

    Viele Grüße
    Carsten

  44. manfred says:

    Hallo Carsten,
    wenn sie in der 2. Hälfte 2008 wieder mit einer angestellten tätigkeit beginnen, müssen Sie in dieser verbliebenen Zeit die besonderer JAEG überschreiten um in der PKV bleiben zu können.
    Das ist halt leider so, weil wir diese Regierung ja schlieslich gewählt haben, oder etwa nicht?
    Grüße
    manfred

  45. Chris says:

    Hallo Manfred,

    Gratulation zu deiner Seite.
    Habe folgende Frage:
    Ich bin seit Mitte 2003 in einer PKV.
    Liege schon seit 8 Jahren über der JAEG.
    Ich habe vor den Job zu wechseln und würde zwischen den Jobs in 2008 eine Lücke von 3 Monaten haben (gewollt).
    Ich würde mich für diese 3 Monate nicht Arbeitslos melden (lohnt sich nicht) und somit für diese Zeit in der PKV bleiben.
    Wenn ich dann Mitte 2008 die neue Stelle antrete, würde ich in 2008 die JAEG knapp nicht erreichen.
    Muß ich dann in die GKV oder kann ich privat bleiben?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüsse
    Chris

  46. manfred says:

    Hallo Chris,
    danke für das Kompliment.
    Wenn Sie das, so wie oben beschrieben gestalten, dann darf ich Sie als neues GKV Mitglied begrüssen. In dem Moment wo sie in 2008 die JAEG nicht erreichen fallen Sie automatisch ohne wenn und aber in die dreijährige Versicherungspflicht. Siew müssen das so gestalten, dass Sie in 2008 die JAEG überschreiten.
    grüße
    Manfred

  47. Götz says:

    Hallo Manfred,

    erstmal an Lob vorweg für die informativste Seite zu diesem Thema die ich bisher gesehen habe.

    Nun zu meiner Situation:

    Seit Mai 2002 bin ich privat versichert. Damit zählt ja für mich die Granze von derzeit 42750€ für den Verbleib in der PKV. Nun ist es die letzten Jahre so gewesen, dass ich über diese Grenze nur mittels Überstundenauszahlung noch gekommen bin. Diese Überstunden fallen aber dies Jahr weg, so dass ich unter den 42750€ bleiben werde und somit in die GKV zurückkehren muss. Dazu muss man noch sagen, dass meine Tocher(1Jahr) auch privat versichert ist und meine Frau gesetzlich.
    Endgültig festgestellt wird das ja vom Arbeitgeber zum Jahresende hin oder zu Beginn des neuen Jahres. Nun stellen sich mir da einige Fragen den Ablauf betreffend:

    1. Muss/Sollte ich mich schon jetzt um die GKV kümmern oder bis Januar warten?
    2. Es wird ja sicherlich ein Zeitraum geben in dem ich eigentlich schon GKV versichert wäre, aber der Wechsel noch nicht vollzogen ist. Wie verhält es sich mit den zu zahlenden Beiträgen an die bisherige PKV und GKV meiner Frau(wir werden gemeinsam zu einer anderen GKV wechseln). Müssen in der Übergangsphase die alten und die neue Versicherung bezahlt werden, sprich doppelt?
    3. Was passiert, wenn in der Übergangsphase Leistung in der bestehenden GKV und/oder PKV entstehen ?
    4. Wann muss ich der derzeitigen GKV meiner Frau kündigen ? Kann ja eigentlich nicht vor Januar seien.

    Über diese ganzen Wechselfragen habe ich leider bisher nirgend eine vernünftige Auskunft bekommen. Vielleicht mache ich mir da auch einfach zu viele Gedanken drüber, aber ich möchte nicht das da was schief läuft.

    Schon mal im vorraus vielen Dank.
    Viele Grüße

    Götz

  48. manfred says:

    Hallo Götz,
    Danke für das Kompliment, werde auch weiternin mit Rat und Tat zum Thema privaten Krankenevrsichuerng weiterhelfen.
    Ihre Ausführungen machen mich krummen im Bauch, denn Überstunden zählen nicht zur JAEG, es sei den diese würden pauschal mit den Gehalt abgegolten, so wie ich Ihre Aussage interpretiere haben Sie aber die Überstunden konkret ausgezahlt bekommen, damit sind Sie vermutlich seit Jahren in der GKV pflichtig.
    1. Wenn Sie den Weg zurück in die GKV gehen wollen, dann sollten Sie dies sobald als Möglich vorbereiten. Wenn meine vermutung stimmt, dann sollten Sie diesen unvermeitlichen Schritt nicht aufschieben.
    2. In diesem Falle nein, denn Sie würden durch den Arbeitgeber zum 01.01.2008 in der GKV als Pflichtig gemeldet. damit beginnt die GKV und endet die PKV zum 01.01.2008 Ob Ihre Gattin zu einer anderen GKV wechseln kann muss üebrprüft werden, das kann ich so nicht sagen.
    3 da es keine Übrgansphase gibt muss die GKV zum 01.01.2008 leisten, Sie dürfen die PKV dann nicht mehr in Anspruch nehmen.
    4. Siehe Antwort Nr. 2 das müsste ich alle Details wissen.

    Helfe Ihnen gerne weiter
    grüße
    manfred

  49. Götz says:

    Vielen Dank. Endlich mal jemand der klare Auskünfte gibt :)
    Die Überstunden stehen, wenn ich mir welche auzahlen lassen, als einzelner Posten(Sonderbezug, Einmalzahlung) auf der Gehaltsabrechnung. Ich habe da die letzten Jahre schon des öfteren nachgehakt (bei der PKV und meinem Arbeitgeber) und es gab am Ende keine klaren Aussagen wie es sich damit verhält. Angeblich hängt es auch davon ab, ob es regelmäßig ausgezahlte Überstunden gibt oder nicht(aber was ist regelmäßig?).
    Komisch verhält es sich auch mit der GKV meiner Frau, die ich derzeit komplett bezahlen muss, da meine Frau kurz vor ihrer Schwangerschaft gekündigt wurde. Die GKV hat zur Berechung des Beitrags diese Überstunden auch mit einbezogen, was ich überhaupt nicht verstehen kann, zu mal sie auch noch vom Jahr davor(2006) sind. Da bezahle ich wahrscheinlich zuviel.

    Nochmals vielen Dank

    Götz

  50. Sandy says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für eine solche Seite, eine große Hilfe im GKV/PKV-Dschungel!

    Als Selbständige plane ich gerade, in die PKV zu wechseln. In dem in Frage kommenden Tarif aber ich zwar unwesentlich bessere Leistungen, aber einen geringeren Beitrag gegenüber der GKV.
    Nun zu meiner Frage: Ggf werde ich innerhalb der nächsten 6 Monate wieder ein Angestelltenverhältnis aufnehmen und damit wieder GKV-pflichtig werden. Ist es sinnvoll, dennoch jetzt zu wechseln und dann mit einer Anwartschaft die PKV zu “sichern”, oder sollte ich unter diesen Umständen liber gleich in der GKV bleiben?
    Vielen Dank
    Sandy

  51. manfred says:

    Hallo Götz,
    danke für die Blumen,
    dann ist es mit den Überstunden so, wie ich vermutet haben, dieser Teil des Einkommens wurde von Ihrem Arbeitgeber falsch zur Berechnung JAEG hinzugenommen.
    Überstunden zählen nur zum Einkommen wenn diese pauschal abgegolten werden.
    Alles weitere in einem persönlichen Gespräch,
    Grüße
    manfred

  52. manfred says:

    Hallo Sandy,
    das kann ich so nicht sagen.
    Welche Leistungen Sie dann in der PKV haben kann ich natürlich nicht sagen. Allerdings ist es auch so, das ich diese Arbeit und meinen Lebensunterhalt mit den Abschlüssen der PKV finanziere. Deshalb würde ich Ihnen gerne auch bei dem Abschluss der PKV weiterhelfen, wenn dies für Sie Sinn macht.
    Grüße
    manfred

  53. Jürgen says:

    Hallo Manfred,
    Hier gab es schon viele Komplimente. Also echt. Eine Seite wo man u.U. wirklich Hilfe oder wenigstens einen Rat zur PKV bekommt ist schon selten. Ich habe folgendes Problem. In 1999 habe ich mich mit einer GmbH selbständig gemacht (Geschäftsführender Gesellschafter) was aber anch wie vor eine 1 Personen Firma ist. Ende 2000 bin ich dann von der TK zur Privaten gewechselt. Seit geraumer Zeit lassen die geschäftlichen Erfolge drastisch nach, sodaß ich schon zeitweise die Beträge zur PKV nur sehr schlecht zahlen kann. Von einer Beitragsbemessungsgrenze bin ich mittlerweile meilenweit entfernt. Um die Beiträge zu reduzieren habe ich den Selbstbehalt erhöht (2000 EUR) was dazu führt, dass ich im Grunde weniger zum Arzt gehe wie früher. Aktuell suche ich einen Weg zurück in die GKV weil ich glaube, dass das nun besser ist. Ich bin 51, ledig und eigentlich kurz davor die GmbH zu verlieren.
    Wie komme ich aus der PKV bzw. was macht überhaupt Sinn ??

  54. manfred says:

    Hallo Jürgen,
    das Ihr Geschäft so bergab geht ist sehr bedauerlich, ein Rat ist schwierig. Solange Sie selbständig sind, gibt es keinen Weg zurück (wenn dieser Weg überhaupt Sinn macht). Die Frage ist, ob sie als GGF auch von der Sozialversicherungspflicht befreit waren, in diesem Falle hätten Sie nichtmal Anspruch auf ALG1, das würde bedeutet, dass Sie in ALG 2 fallen würden. Damit könnten Sie wieder in die GKV zurück, weil Sie pflichtig würden. Allerdings ist dieser Weg nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres offen danach gibt es kein zurück in die GKV mehr.
    In diesem Falle müssen sie auch dafür Sorge tragen, dass Sie mindesten 12 Monate versicherungspflichtig bleiben, damit Sie danach Anspruch haben, als freiwilliges Mitglid in der GKV bleiben zu können.
    Grüße
    manfred

  55. Tom says:

    Hallo Blog-Gemeinde,
    auf der verzweifelten Suche nach Rat, bin ich auf den Blog gestoßen und hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Situation wie folgt:
    Bin seit ca. 3,5 Jahren durchgehend privat versichert; Im Herbst diesen Jahres trennten mein Arbeitgeber und ich uns. Seit dem bin ich beim Arbeitsamt “beschäftigt” und auch leider wieder pflichtversichert. Eine Anwartschaft bei meiner privaten Versicherung besteht natürlich.
    Nun werde ich ab Januar in Lohn und Brot stehen und auch über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, so dass ich mich wieder privat versichern kann. Mein neuer Arbeitgeber weiß von meiner aktuellen Situation nichts und geht davon aus, dass ich noch bei meiner alten Firma beschäftigt bin. Ich sehe die Gefahr, dass meine Notlüge zu einer Kündigung führen könnte und möchte/muß nun mit dieser Notlüge leben.
    Meine Frage ist nun, wie muss ich den Versicherungswechsel gestalten, dass mein neuer Arbeitgeber mich zum 1.1. privat versichert und nichts über meine Arbeitslosigkeit erfährt?
    Besten Dank und Gruß
    Tom

  56. Herbert says:

    Hallo Manfred,

    das ist die beste Seite, die ich bisher finden konnte. Weiter so.

    Ich bin seit 01.04.2003 PKV-Versichert. Als Angestellter werde ich ab Jan. bis Dez. 2008 Teilzeit arbeiten und voraussichtlich unter die JAEG rutschen und somit in der GKV landen. Ist es richtig, daß die Grenze für das JAE für mich bei 47.700€ liegt? Zählen VWL, regelmäßige separat ausgewiesene Mitarbeitererfolgsbeteiligungen, Reisezeiten hier mit hinzu? Sinkt meine JAE durch eine Bruttoentgeltumwandlung? (ich wandle derzeit 3900 €/Jahr). Wenn ich in diesen 12 Monaten unter der JAEG bleibe kann ich dann auch dauerhaft in der GKV verbleiben falls ich das möchte, oder muss ich nach drei Jahren, wenn mein Einkommen dann wieder über der JAEG liegt, zurück in die PKV? Muß ich hierbei etwas spezielles Beachten z.B. Meldefristen etc? Grüße Herbert

  57. manfred says:

    Hallo Tom,

    in unserer Blog-Gemeinde sind die Aufgaben eigentlich klar verteilt, die Blog-Gemeinde stellt Fragen und ich antworte, meist sogar richtig :-)
    Leider kann ich Ihnen keine gute Mitteilung machen, denn mit der Arbeitslosigkeit sind Sie für die nächsten 3 Jahre in der GKV pflichtig, es sei denn Ihr Einkommen, ohne Arbeitslosengeld, lag in 2007 über JAEG, dann müsste man das genau prüfen, was ich natürlich aus den vorhandenen Angaben nicht leisten kann.
    Wenn Sie in 2007 nicht über JAEG lagen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber reinen Wein einschenken, denn der Arbeitgeber muss Sie bei der GKV als freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied melden. Wenn Sie hier schwindeln kommt das spätestens bei einer sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung heraus, dann ist Ihre Reputation beim Arbeitgeber hin.
    Also Mut gefasst und mit dem Arbeitgeber ehrlich umgehen, auch wenn es schwierig ist.

    Grüße
    manfred

  58. manfred says:

    Hallo Herbert,

    danke für die „Blumen“.
    Ob die VWL zur JAEG zählt muss ich ehrlich passen, wüsste auch nicht wo man eine verlässliche Antwort erhalten kann.
    Mit der Erfolgsbeteiligung ist das so eine Sache, das kommt auf den Arbeitgeber an ob dieser diese Leistung als regelmäßig mit hinreichender Sicherheit wiederkehrende Leistung zur JAEG dazuzählt, dies können Sie im Personalbüro erfragen.
    Für die Spesenabrechnung der Reisezeiten gilt das genauso, vermute ich zumindest.
    Die Beiträge zur BAV werden definitiv abgezogen, diese zählen nicht zur JAEG.
    Eventuell können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, dazu müsste allerdings die Teilzeitbeschäftigung entsprechend gestaltet werden, dies kann ich Ihnen telefonisch gerne erläutern. Wenn sie nun pflichtig werden sind sie für die nächsten 3 Jahre in der GKV pflichtig und haben dann die Wahl als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben oder wieder in die PKV zu wechseln, die Voraussetzung ist dass Sie 3 Jahre die JAEG überschritten haben.
    Grüße
    manfred

  59. Tom_ says:

    Hallo Manfred!

    Vielen Dank für die -auch wenn nicht positiv ausfallende- Antwort.
    Ich hab mir am Wochenende viele Gedanken zu dem Thema gemacht und hatte folgende Überlegung. Falls ich mich -rein hypothetisch- für 1-2 Wo. selbständig machen würde und dann im Anschluss bei meinem zukünftigen Arbeitgeber mit einer neuen GKV beginne, würde mir das viele Unannehmlichkeiten ersparen. Leider tue ich mich schwer, den §175 Abs.1-3 SGB V zu interpretieren, aber wäre so etwas theoretisch möglich oder würde ich in meine alte GKV zurückfallen?Von diesem “Doppelsprung” mit zwischenzeitlicher Selbständigkeit steht da nämlich nichts drin.

    Gruß und Dank
    Tom

  60. manfred says:

    Hallo Tom,

    leider funktioniert auch das nicht, das hat nichts mit dem erwähnten SGB V § 175 zu tun.
    Hier geht es um die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV, denn wenn Sie selbständig sind haben sie nur die Möglichkeit als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert zu sein, wenn Sie 12 Monate durchgehend versicherungspflichtig in der GKV versichert waren. Da Sie diese Zeit nicht vorweisen können wird die GKV Sie nach SGB V § 9 (1) nicht als freiwilliges Mitglied aufnehmen dürfen. Außerdem ändert das nichts an der Tatsache, dass Ihr neuer Arbeitgeber Sie als Pflichtmitglied bei einer GKV anmelden muss. Falls dieser Sie als freiwilliges Mitglied meldet, sollte dies spätesten bei einer sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung Ihrer Firma herauskommen, ich denke dann sind Sie noch mehr in Erklärungsnot als heute.

    Grüße
    manfred

  61. Steffen says:

    Hallo Manfred,
    auch ich habe eine Frage zur PKV und bin froh, deine Seite gefunden zu haben.
    Ich bin erst im Oktober 2006 zur PKV gewechselt, da ich aufgrund eines Arbeitgeberwechsels die JAEG überschritten habe.
    Nun wird mich diese Grenze (47.750 vs. 48.150) 2008 überholen, wobei mein Einkommen unverändert bleibt. Wie ich nun auf deiner Website gelesen habe, kann ich mich nach SGB V § 8 (1) von der Versicherungspflicht unwiderruflich befreien lassen.
    Ich denke mit meiner Freundin (Beamtin mit weniger Einkommen als ich) über Kinder (z.B. 2) nach.

    Frage 1:
    Wo müssen die Kinder versichert werden, wenn beide Eltern privat versichert sind?

    Frage 2:
    Würde ein Wechsel in die GKV aufgrund der Familienversicherung aus deiner Sicht finanziell sinnvoll sein? Anders gefragt: Fressen die PKV-Beiträge der Kinder den eigenen Vorteil mehr als auf?

    Vielen Dank und einen schönen Advent!
    Steffen

  62. manfred says:

    Hallo Steffen,

    der Dank, dass Sie die PKV-Financial gefunden haben gebührt meinem Freund und Collegen Gerald Steffens. Er ist für die gesamte Administration, vom einstellen der Beiträge in das Webblog bis zur Suchmaschinenoptimierung der PKV-Financial zuständig. Ohne ihn gäbe es dieses gesamte Projekt nicht. Ich persönlich bin eigentlich nur die fachliche Seite der PKV-Financial zuständig.

    Nun zu Ihren Fragen

    1. die Kinder werden über die Beihilfe versichert, da Ihre Gattin als Beamtin Beihilfeanspruch hat. Der Beihilfeanspruch für Kinder beträgt 80% dementsprechend fallen 20% für den Beihilfeergänzungstarif an. Ob sich daran in Zukunft etwas ändert kann ich nicht sagen, zurzeit ist diese Regelung so.

    2. Ob es Sinn macht in die GKV zurückzukehren ist mehr eine philosophische Frage. Das kommt darauf an wie sie versichert sein wollen. Wenn sie schwer krank wären und die notwenige med. Versorgung würde in der GKV nur zum teil (oder gar nicht) übernommen, weil z.B die Behandlungsmethode in der GKV nicht anerkannt wird, wo möchte Sie dann versichert sein. Andererseits bin ich der Meinung, dass die Beiträge in der PKV in Zukunft stärker steigen werden als die Beiträge in der GKV. In der GKV werden meiner Ansicht nach die Leistungen noch weiter gekürzt werden müssen.

    Die Entscheidung ist nicht einfach, wenn Sie wollen können wir die auch telefonisch besprechen.

    Grüße

    Manfred

  63. Simone says:

    Hallo Manfred,
    nach 9 Jahren PKV und als Angestellte über der JAEG liegend, werde ich ab August 2008 freiberuflich und hauptberuflich als Trainerin arbeiten und zwischen 15-20h angestellt bleiben. Über der JAEG bleibe ich in der Addition von dem Gewinn vor Steuern (schon feste Auftragslage) und dem Bruttogehalt der Angestelltentätigkeit.
    Muß ich dann trotzdem in die GKV zurück mit Beiträgen, die sich an meiner Angestelltentätigkeit orientieren (kann ich mir nicht vorstellen ;-) ) oder kann ich meinem Arbeitgeber o.der KK plausibel machen, daß ich jährlich über der JAEG liegen werden und event.die 1/3-2/3-Regel anwenden möchte ? Bezieht sich diese auf Zeit und Gehalt ?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr, sehr freuen, denn keiner weiß Genaues…..
    VG, Simone

  64. Thorsten says:

    Hallo Manfred,
    ich bin seit ca. 2 Jahren selbständig tätig und auch privat versichert, ab 2008 möchte ich eine Halbtagsanstellung beginnen, aber nebenbei trotzdem noch freiberuflich tätig sein, und v.a. weiterhin privat krankenversichert bleiben. Unter welchen Umständen kann ich nun weiterhin in der PKV bleiben, wenn ich wahrscheinlich mit beiden Einkommen einzeln nicht über die Versicherungspflichtgrenze komme, zusammen schon, aber das zählt ja nicht,oder? Mein Haupteinkommen erziele ich aber weiterhin aus der freiberuflichen Tätigkeit, kann ich mich dann von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen?
    Vielen Dank und Gruss Thorsten

  65. manfred says:

    Hallo Simone,

    das ist auch nicht so leicht zu beantworten, ich würde die angestellte Tätigkeit als nebenberufliche Tätigkeit und die selbständige Tätigkeit als Haupterwerb deklarieren. Damit können sie bei der GKV ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten anfordern in dem Ihr Status festgestellt wird. Je nach Ausgang des Gutachtens sind sie entweder pflichtig oder weiter in der PKV.

    Viele Grüße

    manfred

  66. manfred says:

    Hallo Thorsten,

    für Sie gilt die gleiche Antwort wie für Simone, Sie benötigen von der GKV ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten über Ihren Status.
    Wenn in diesem keine Versicherungspflicht festgestellt wird, müssen Sie diese Dokument in Kopie Ihrem Arbeitgeber für die Personalakte zur Verfügung stellen, damit bei einer sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung Ihrer Firma alles ordnungsgemäß belegt werden kann. Sie müssen dieses Dokument hüten wir Ihren Augapfel :-) .

    Grüße

    Manfred

  67. Martina says:

    Hallo Manfred,

    auch ich bin froh eine Seite mit klaren Aussagen gefunden zu haben. Sogar von der GKV gab es widersprüchliche Aussagen.
    Ich falle in diesem Jahr unter die JAEG. Ich bin seit 05/2000 in der PKV. Seit 09/2007 arbeite ich 60% war aber in der Gesamtsumme noch über der JAEG.

    Ist es richtig, dass ich nur 50 % oder weniger arbeiten darf um mich von der Versicherungspflicht befreien lassen zu können?

    Ich habe die Arbeitszeit deshalb ab 01.01.2008 auf 50 % gesenkt und nun die Befreiung von der GKV bekommen.

    Ist diese Befreiung tatsächlich unwiderruflich?

    Kann ich die Arbeitszeit nun wieder auf 60 % erhöhen oder würde ich dann wieder “pflichtig” werden?

    Gibt es Wartezeiten die ich einhalten muss um wieder auf 60% zu gehen?

    Ich wurde “Aufgrund” § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGV V befreit. Im Schreiben steht: Damit beleibt die Versicherungspflicht als Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für Sie ausgeschlossen. Bis der “Grund” für Ihre Befreiung entfällt, können Sie auch aufgrund anderer Sachverhalten nicht krankenversichungspflichtig werden. Ist damit die 50% oder weniger gemeint?

    Ich dachte, wenn man sich befreien hat lassen ist das endgültig und nun steht dor. Bis der “Grund” für die Befreiung entfällt. Gibt es jetzt doch ein Hintertürchen dass ich wieder pflichtig werden kann, z. B. wenn die Arbeitszeit wieder auf 60 % erhöht wird?

    Für eine Auskunft wäre ich super dankbar. Das Beamtendeutsch soll einer verstehen.
    Danke und Schöne Grüße
    Martina

  68. manfred says:

    Hallo Martina,
    ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen kann.
    Die Befreiung ist unwiderruflich in SGB V §8 Abs. 2 ist folgendes zu lesen:

    2) 1Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. 2Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. 3Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

    Soweit so gut oder schlecht, wie man will. Es gibt nun 2 widersprechende Aussagen wie es weitergeht, wenn Sie nach SGV V §8 Abs. 1 Satz 3 von der Versicherungspflicht befreit worden wären:
    3.
    weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluss an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, dass der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist,

    1. Da die Befreiung unwiderruflich ist bleiben sie immer in der PKV

    2. Da die Befreiung für den Status 50% gegeben wurde, gilt diese immer nur solange wie Sie 50% arbeiten und damit den Status nicht verlassen. Wenn Sie nun 51% der durchschnittlichen Arbeitszeit in Ihrer Firma arbeiten würden und damit unter der besonderen JAEG liegen, kann auf Grund dieser These die Versicherungspflicht einsetzten. Dies ist auch schon so geschehen.

    Nun haben Sie sich nach SGV V § 8 Abs. 1 Satz 1von der Versicherungspflicht befreien lassen, was von der Zielsetzung wesentlich besser ist:
    1.
    wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,
    In diesem Falle spielt die Arbeitszeit keine Rolle mehr, da Sie in dem Status als Angestellte von der Versicherungspflicht befreit sind, dass bedeutet, solange sie als Angestellte arbeiten sind Sie von der Versicherungspflicht befreit.
    Die 50% Arbeitszeit hat damit nichts mehr zu tun, dies wäre nur von Bedeutung, wenn sie wie oben geschildert nach SGB V § 8 Abs. 1 Satz 3 von der Versicherungspflicht befreit wären.
    Sie können als Ihre Arbeitszeit so regeln wie Sie wollen.
    Grüße
    Manfred

  69. Michi says:

    Hallo Manfred,

    sehr gute Idee eine solche Seite mit Frage-Antwort einzurichten. Auch die Antworten sind endlich mal konkret.

    Ich habe ebenfalls ein paar Fragen:

    Ich bin seit 01.07.2006 in der PKV und hatte leider in 2007 einen Burnout. Nun spiele ich mit dem Gedanken, weniger zu arbeiten und falle somit unter die Beitragsbemessungsgrenze. Kann ich privat versichert bleiben (Mein Alter ist 32)? Gibt es hier ein Datum, das ich für meine Änderung meines Arbeitsvertrages ins Auge fassen kann/muß, falls ich weiterhin privat versichert sein möchte.
    Wenn ich nicht in der PKV bleiben kann, nimmt mich die GKV wegen meines Burnouts überhaupt noch an?

    Zweite Frage:

    Mein super Außendienstler hat mich damals mehr oder weniger überredet, einen Tarif ohne Ein-bzw. Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung zu unterschreiben.

    Nun hatte ich aufgrund meines Burnouts einen Krankenhausaufenthalt und einen Klinikaufenthalt in einer psychosomatischen Klinik bei dem ich diese Leistungen unbedingt häte haben müssen, um als Privatpatient im stationären Bereicht zu gelten.
    Eine Anfrage meinerseits beim besagten Außendienstler über einen jetzigen Einschluß dieser fehlenden Leistungen ergab natürlich die erwartet negative Antwort: die Krankenkasse hat dies abgelehnt.

    Gibt es hier denn keine Möglichkeit mich (wenn es weiterhin möglich ist) mit einem Leistungspaket (inkl. Chefarztbehandlung sowie Ein-/Zweibettzimmer) unterzubringen?
    Wenn nein, wie lange werde ich in diesem Bereich beschwerdefrei sein müssen um meine Leistungen zu erweitern?

    Grüße
    Michi

  70. Michael says:

    Hallo Manfred,

    Super Sache diese Seite – dass es jemanden gibt, der in einem Blog so kompetent zu genau dem gerade für mich akuten Thema Antworten gibt hat mich sehr gefreut.

    Ich bin seit 2000 in der PKV zunächst in einem Arzt-im-Praktikum-Tarif später dann im Ärztetarif (Krankenhausangestellt) und lag dann auch regelmäßig über der Grenze. Jetzt muss ich im Rahmen meiner Weiterbildung 18 Monate in einer Praxis angestellt sein. Hier wird mein Einkommen geringer sein. Ich habe aber auch einen “regelmässigen” 400 Euro Job mit dem ich dann knapp über die besondere Pflichtversicherungsgrenze komme welche für mich ja doch gilt (war am 31.12.2002 in der PKV) dazu kommen auch noch andere Einkünfte wenn auch nicht auf regelmässiger Basis.

    Inwieweit werden diese Einkünfte für die Pflichtversicherungsgrenze herangezogen? Bräuchte ich auch so ein Gutachten von der GKV über meinen Status? Sollte ich einfach stille halten und meine Beiträge weiterzahlen? Da ich ja nach den 18 Monaten selbstständig tätig sein werde wäre es sehr ärgerlich jetzt aus der PKV zu fallen. Sicherlich wissen sie da Bescheid. Vielen Dank für Ihren Rat.

  71. Ingo says:

    Hallo Manfred,
    ich bin seit 7,5 Jahren privat versichert. Zuerst als Student über meine Frau, dann als Freiberufler. Seit dem 01. Januar 2008 bin ich nun angestellt mit einem Gehalt weit über der JAEG. Jetzt habe ich von meiner PKV die Auskunft bekommen, ich könne nicht länger privat versichert bleiben. Stimmt das????

  72. manfred says:

    Hallo Michael,

    danke für das Kompliment, davon kann ich nicht genug bekommen.

    Ihr Fall ist relativ einfach:

    1. Leider zählt ein 400 € Job nicht zur JAEG, da dieser nicht versicherungspflichtig ist.
    2. Die anderen unregelmäßigen Einkünfte zählen auch nicht.

    Das ist aber alles kein Problem, es gibt 2 Möglichkeiten:

    1. Sie können für die zeit der Versicherungspflicht eine große Anwartschaft vereinbaren
    2. Sie können auch die PKV weiterlaufen lassen und im Prinzip doppelt versichert sein. Dazu sind einige Obliegenheiten zu erfüllen welche ich Ihnen gerne in einem persönlichen Telefongespräch erläutere.

    Grüße
    manfred

  73. manfred says:

    Hallo Ingo,
    das stimmt so nicht. Zuerst sind sie für die nächsten 3 Jahre versicherungspflichtig das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit in der GKV versichert sein müssen. Was Sie mit der PKV machen steht auf einem anderen Blatt, hier gibt es 2 Möglichkeiten.
    1. Sie können eine große Anwartschaft vereinbaren um dann in 3 Jahren zu den gleichen Bedingungen in der PKV versichert zu sein
    2. Sie können, wenn vorgeschrieben Obliegenheiten erfüllt sind, die PKV als 2. Versicherung weiterlaufen lassen. In diesem Falle müssen Sie die PKV weiter aus eigener Tasche bezahlen.

    Wie das alles läuft kann ich Ihnen gerne in eine Telefongespräch erläutern.
    Grüße
    manfred

  74. Micha says:

    Hallo Manfred,

    ich (43, Angestellter) bin seit dem 1.1.2003 in der PKV. Gestern teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ‘ich im laufenden Kalenderjahr die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2008 in Höhe von 43200,-Euro nicht mehr überschreiten werde’.
    Nun bin ich also wieder versicherungspflichtig und soll mir eine GKV wählen. Allerdings denke ich auch (wenn alles gut geht und weil derzeit ein Eigentümerwechsel meiner Firma stattfindet), dass ich möglicherweise die JAEG im Laufe des Jahres oder im nächsten Jahr wieder überschreiten werde, aber das scheint keine Rolle zu spielen. Und ein bisschen Unsicherheit bleibt ja immer.
    Nun könnte ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen, da ich auch gerne in der PKV bleiben würde. Das wäre aber dann sicher genauso endgültig wie eine Rückkehr in die GKV. Dashalb hätte ich da mal ein paar Fragen:
    1. Gibt es da noch andere Möglichkeiten, mir für alle Fälle eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV offen zu lassen?
    2. Wie lange kann ich mir mit der Entscheidung zur Befreiung von der Versicherungspflicht Zeit lassen ?
    3. Was passiert eigentlich bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Hartz 4, wenn man in der PKV ist?
    4. Muß man als Rentner eigentlich den dann sicher gestiegenen vollen Beitrag zahlen oder gibt es da auch einen Zuschuss vom Rentenversicherer.
    5. Was ändert sich, wenn ich irgendwann mal heirate?

    Die Entscheidung fällt mir sehr schwer, besonders weil man in diesem Staat nicht weiß, wohin sich das Gesundheitssystem entwickeln wird und man sich als Rentner eine PKV überhaupt noch leisten kann.
    Deshalb bin ich für jeden Tipp dankbar.

    Gruß
    Micha

  75. manfred says:

    Hallo Micha,

    Bevor ich zu Ihren Fragen komme möchte ich noch auf ein Problem aufmerksam machen. Für sie gilt nicht die besondere JAEG, sondern di normale JAEG und die lag in 2007 bei 47700 € sowie in 2008 bei 48150 €.
    Die Frage ist, haben sie in der Vergangenheit die normale JAEG erreicht?
    falls nicht, haben sie bzw. Ihr Arbeitgeber ein Problem.
    Mal angenommen Sie hätten die JAEG bis 2007 erreicht und würden in 2008 unter die besondere JAEG fallen, haben Sie keine Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wenn diese Fragen geklärt sind kann ich Ihnen die Möglichkeiten bzw. die Konsequenzen aufzeigen.

    Grüße
    manfred

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  1. [...] Die Versicherungspflichtgrenze für 2007 liegt bei 47.700 Euro im Jahr oder 3.975,00 Euro im Monat. [...]

  2. [...] Die Antwort welche ich Michael geschrieben habe, hat mich zu diesem Artikel inspiriert. Ich denke dieser Teil der Antwort ist allgemein wichtig. [...]

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