Nebenan im Versicherungs-Blog hat Hellmuth Hofer schon vor einem Monat auf die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte 2007 hingewiesen. Die für die Krankenversicherung interessanteste Kenngröße, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, soll für das Jahr 2007 auf 47.700 Euro erhöht werden. Im Jahr 2006 lag der Wert noch bei 47.250 Euro. Diese Zahlen wurden am 19. Oktober 2006 vom Bundestag verabschiedet und mittlerweile auch vom Bundesrat bestätigt. Sie gelten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
| Vorbehaltliche Versicherungspflichtgrenze 2007: 3.975,00 Euro im Monat bzw. 47.700 Euro im Jahr |
Anstelle der Bezeichnung Versicherungspflichtgrenze wird häufig auch der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze verwendet. Diese Grenze bestimmt das Brutto-Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat überhaupt die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Alle anderen müssen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vorlieb nehmen.
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Hallo Manfred,
danke für die Beantwortung ihrer Frage.
In dem Schreiben vom AG steht was von der der besonderen JAEG und dass ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann, ich kenne mich da nicht so aus, denke aber dass die Frauen von unserer Personalabteilung da wissen, wovon sie reden.
Ich weiß noch, dass ich damals schon am 30.12.2002 in die PKV eingetreten bin, die GKV aber erst zum 31.12.2003 gekündigt habe, vielleicht hängt das damit zusammen…
Warum soll ich mich denn da nicht befreien lassen können?
Auch bei meiner ehemaligen GKV konnte man mir dazu nicht verbindlich Auskunft geben, sondern erst wenn der Antrag vorliegt.
Gruß
Micha
Hallo Micha,
.
da kommen wir der Sache schon näher, es ist ein erheblicher Unterschied, ob der versicheurngsbeginn am 31.12.2002 oder zum 01.01.2003 gelegen war. Somit gilt für Sie die besondere JAEG. Ein kleines detail, welches eine so großen Unteshcied ind er Bewertung ausmacht.
Wenn Ihr Einkommen unter die besondere JAEG sinkt, dann haben sie keine Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Die Befreiung nach SGB V § 8 (1) 1 steht folgendes:
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1.wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,
Da sich aber Ihr Einkommen und nicht die JAEG entsprechend geändert hat gibt es keinen Grund für die Befreiung. Was allerdings nicht heißt, dass Sie es nicht versuchen können einen Antrag zu stellen, vielleicht haben sie Glück
Wenn Sie mich als Ihren Versicherungsmakler beauftragen, kann ich mit Ihnen gerne die Vor- und Nachteile einer Befreiung besprechen.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
ich habe gerade die vielen informativen Beiträge gelesen, und momentan schwirrt mir etwas der Kopf. D.h. so ganz bin ich mir mit meinem Problem noch nicht im klaren.
Ich war seit dem 1.12.2004 privat versichert und wurde zum 30.10.2007 arbeitslos. D.h. ich bin zurzeit in der GKV. Ich habe eine Anwartschaftsversicherung (aber wohl keine ‘große’). Zum 1.2. fange ich wieder an zu arbeiten und werde auch über der JAEG für 2008 liegen.
Bis vor einer Woche dachte ich, dass ich meinen Vertrag bei der PKV problemlos wieder aufleben lassen könnte. Musste dann aber erfahren, dass das wohl nicht geht, weil ich mit meinem Gehalt von 2007 unter der JAEG liegt und deshalb in den letzten 3 Jahren nicht über der Grenze lag (von 2004 bis 2006 lag ich darüber).
Nun habe ich noch folgende Unklarheiten bzgl. des JAEG und der Anwartschaftversicherung:
1. Kann ich auf meinem Steuerbescheid / Lohnabrechnung das Jahresarbeitsentgelt direkt ablesen? Wenn ja, ist das das Gesamt-Brutto, Steuer-Brutto oder SV-Brutto?
2. Zählt die Zahlung einer Abfindung (steuerfrei) zum Jahresarbeitsentgelt?
3. Zählen Zahlungen des Arbeitgebers zu einer Pensionskasse dazu?
4. Kann ich durch eine nachträgliche Sonderzahlung für 2007 mein Jahresarbeitsentgelt noch erhöhen?
Wenn es keine Möglichkeit gibt, die JAEG noch zu überschreiten, was würden Sie mir raten? Kann ich versuchen, die Anwartschaft in eine ‘große Anwartschaft’ umzuwandeln, damit ich in 3 Jahren zurück kann?
Oder kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Sabine
Hallo Sabine,
zuerst wäre es sehr wichtig zu klären, ob sie eine grosse oder kleine Anwartschaft vereinbart haben.
Zu Ihren Fragen:
1. das kann man so nicht genau sagen, denn es gibt Steuer,- SV pflichtige Arbeitsentgelte welche nicht zur JAEG zählen. Es zäheln im Grunde das gesamte Einkommen, welches mit hinreichender Sicherheit auch zukünftig bezogen wird. Einmalzulagen oder stundenweoise abgerechnete Überstunden z.B dementsprechned nicht. Auch Familienzuschläge bleiben unberücksichtigt. Dazu habe ich folgenden Artikel geschrieben:
http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/09/das-arbeitsentgelt-und-die-zuordnung-zum-regelmaessigen-jahresarbeitsentgelt/
2. Nein da eine Einmalzahlung s.o.
3. Nein, BAV mindert das Einkommen in Bezug auf die JAEG grundsätzlich.
4 das kommt darauf an wie das gestaltet wird.
Meinen Kunden helfen ich in dieser Richtung weiter.
Würde mich freuen, wenn ich sie als Mandantin begrüssen könnte.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
>Da sich aber Ihr Einkommen und nicht die JAEG entsprechend geändert >hat gibt es keinen Grund für die Befreiung.
Das verstehe ich nicht, unabhängig davon, ob mein Einkommen gesunken ist oder nicht, betrug meines Wissens die besondere JAEG im Jahr 2007 42750,-€ und sie beträgt im Jahr 2008 43200,-€. Oder sehe ich das falsch?
Gruß
Micha
Hallo Micha,
das ist richtig, da habe ich wohl zu viele Vermutungen angestellt. Meine Aussage beruhte auf der Annahme, dass Sie in 2008 auch unter die JAEG von 2007 rutschen. Wenn Ihre Einkommen in 2008 aber über der JAEG von 2007 geschätzt wird, dann besteht sehr wohl die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.
Da dies nicht so einfach verständlich ist (da komm auch ich noch manchmal ins schwanken wie das denn richtig ist) hier nochmals die Aussagen:
1. Versicherungspflicht besteht ab dem 01.01.2008 und eine Befreiung ist möglich, wenn:
Einkommen in 2007 über JAEG.
In 2008: über JAEG von 2007 aber unter der JAEG von 2008
2. Versicherungspflicht besteht ab dem 01.01.2008, Befreiung ist nicht möglich:
Einkommen in 2007 über JAEG.
In 2008: unter JAEG von 2007
Entscheidend ist, was der Arbeitgeber als Schätzung an die GKV meldet. Wenn das Einkommen für 2008 über 42750 € geschätzt wird, dann können sie sich natürlich befreien lassen. Dann spielt es Ende 2008 keine Rolle wie hoch das Einkommen dann tatsächlich war, die Befreiung gilt.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
ich stelle mein E-Mail von 21.01.2008 noch einmal ein, in der Hoffnung, dass Du mir als PKV-Spezialist bei meinen Fragen weiterhelfen kannst.
Sehr gute Idee eine solche Seite mit Frage-Antwort einzurichten. Auch die Antworten sind endlich mal konkret.
Ich habe ebenfalls ein paar Fragen:
Ich bin seit 01.07.2006 in der PKV und hatte leider in 2007 einen Burnout. Nun spiele ich mit dem Gedanken, weniger zu arbeiten und falle somit unter die Beitragsbemessungsgrenze. Kann ich privat versichert bleiben (Mein Alter ist 32)? Gibt es hier ein Datum, das ich für meine Änderung meines Arbeitsvertrages ins Auge fassen kann/muß, falls ich weiterhin privat versichert sein möchte.
Wenn ich nicht in der PKV bleiben kann, nimmt mich die GKV wegen meines Burnouts überhaupt noch an?
Zweite Frage:
Mein super Außendienstler hat mich damals mehr oder weniger überredet, einen Tarif ohne Ein-bzw. Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung zu unterschreiben.
Nun hatte ich aufgrund meines Burnouts einen Krankenhausaufenthalt und einen Klinikaufenthalt in einer psychosomatischen Klinik bei dem ich diese Leistungen unbedingt häte haben müssen, um als Privatpatient im stationären Bereicht zu gelten.
Eine Anfrage meinerseits beim besagten Außendienstler über einen jetzigen Einschluß dieser fehlenden Leistungen ergab natürlich die erwartet negative Antwort: die Krankenkasse hat dies abgelehnt.
Gibt es hier denn keine Möglichkeit mich (wenn es weiterhin möglich ist) mit einem Leistungspaket (inkl. Chefarztbehandlung sowie Ein-/Zweibettzimmer) unterzubringen?
Wenn nein, wie lange werde ich in diesem Bereich beschwerdefrei sein müssen um meine Leistungen zu erweitern?
Grüße
Michi
Hallo Michael,
Danke für das Lob, dieses gebührt aber nicht nur mir, die Idee für das Blog hatte mein Kollege und Webmaster Gerald Steffens, wobei ich vermute, dass auch er nicht gedacht hatte, dass dieses Projekt sich so entwickelt.
Dazu ist noch soviel zu sagen, dass ich zu diesem Thema einen Artikel veröffentlichen werde. Ist mir eben so spontan eingefallen.
Nun zu Ihren Fragen:
Die eigentliche Frage ist, ob Sie der Versicherungspflicht entgehen können, denn wenn Sie ein paar Obliegenheiten erfüllen können Sie die PKV neben der GKV weiterlaufen lassen. Wie das geht, verrate ich ihnen, wenn Sie mein Mandant sind
Folgende Fragen sind zu klären:
1. Seid wann liegen Sie über der JAEG
2. Um welchen zeitlichen rahmen wollen sie Ihre Arbeitszeit verringern
Wenn Sie pflichtig werden muss die GKV Sie aufnehmen, allerdings gibt es auch hier zu beachten, dass Sie mindesten 12 Monate pflichtig sein müssen um die die freiwillige GKV wechseln zu können.
Wenn der „super Außendienstler“ ein Versicherungsmakler war und Sie Chefarzt und 2 Bettzimmer wollten, hat der Versicherungsmakler vielleicht ein Problem. Das kommt auf die Dokumentation an und ob Sie nachweisen können, dass Sie diese Leistung wollten. Wenn Sie beim Ausschließlichkeitsvertreter abgeschlossen haben, na dann habe sie ein Problem. Ich sehe das wertneutral, ich lasse in einer Beratung den Kunden entscheiden was er will. Ich sehe meine Aufgabe in einer Beratung so, dass ich die Risiken bespreche und frage welche Absicherung gewünscht ist. Das ist zwar etwas mühevoller aber m.E. der richtige Weg um eine Falschberatung zu vermeiden.
Es ist sehr gut, dass Sie es ansprechen, es kommt im Grunde auf die Gesellschaft ab ob und wann eine Nachversicherung möglich ist. Das ist ein grundsätzliches Problem, das höre ich so oft, na ja das kann ich doch später noch nachversichern. Dem ist aber i.d.R. nicht so, dann die fehlenden Leistungen in dem gewählten Tarif fallen erst dann auf, wenn man diese benötigt. Dann ist es aber für eine Nachversicherung zu spät, es sei denn man hat diese Möglichkeit über ein Optionsrecht offen gehalten.
Ich würde Sie gerne als Mandaten begrüßen, dann könnten wir die offenen Fragen klären.
Grüße Manfred
Lieber Manfred,
mein Problem betrifft nur begrenzt die Versicherungspflichtgrenze, aber ich hoffe Sie können mir trotzdem weiterhelfen.
Da meine Eltern beide privat versichert sind, habe auch ich mich zum Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen um weiter über meine Eltern versichert zu sein.
Inzwischen habe ich einen Vollzeitjobangeboten bekommen, bei dem ich auch versicherungspflichtig wäre. Mein neuer Arbeitgeber weißt darauf hin, dass ich automatisch über eine Betriebskasse versichert werden würde, wenn ich keine andere Krankenkassenbescheinigung beileigen würde. Grundsätzlich habe ich nichts gegen den Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse. Ich wurde jedoch von anderen Seiten darauf hingewiesen, dass ich durch die Versicherungsbefreiung nicht in eine gesetzlich Krankenkasse aufgenommen werden kann, solange ich nicht exmatrikuliert bin. Da ich aber noch meine Diplomarbeit schreiben möchte, kann ich mich nicht exmatrikulieren und muss so in der privaten Krankenkasse bleiben.
Welche Folgen hätte dies für meinen Arbeitgeber? Kann ich überhaupt in der privaten Krankenversicherung bleiben und einen versicherungpflichtigen Job annehmen, wenn ich die Versicherungspflichtgrenze unterschreite?
Ich hoffe inständig, dass Sie mir weiterhelfen können!
Hallo Lara,
das ist eine recht heftige Frage, die ich Ihnen auch nicht 100% beantworten kann.
Folgendes habe ich herausbekommen:
Entscheidend ist Ihr Status an der Hochschule, soweit ich informiert bin, gelten Examenskandidaten /in nicht mehr zu den sog. „ordentlich Studierenden“, da diese sich normalerweise nicht mehr an dem Vorlesungsbetrieb der Hochschule beteiligen, Ihr Vollzeitjob spricht für diese These. Deshalb würde ich sagen, dass Sie mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses vom Status her nicht mehr Studentin sondern als Arbeitnehmer einzustufen sind und damit als Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden. Es ist aber nicht Ihre Aufgabe hier eine Lösung zu finden. Ihre Firma muss das Arbeitsverhältnis bei der GKV melden entweder als versicherungspflichtig oder eben versicherungsfrei. Ich würde sicherheitshalber empfehlen ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu melden.
Grüße
manfred
Lieber Manfred,
vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
Ich frage mich nur, ob die GVK mich überhaupt versichern kann, solange ich offiziell noch von der Versicherungspflicht befreit bin. Mir wurde gesagt, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht erst erlöscht, wenn ich exmatrikuliert bin.
Wissen Sie, an wen ich mich zu diesem Thema sonst wenden könnte?
Liebe Grüße,
Lara
Hallo Lara,
das ist kein Problem, wenn der Arbeitgeber ein pflichtversichertes Arbeitsverhältnis meldet, dann sind Sie pflichtversichert. Sie müssen sich im Grunde um nichts kümmern, allerdings gibt es bei einer Falschmeldung hinterher erheblichen Ärger, da kann ich ein Lied davon singen. Sprechen Sie mit der Personalabteilung, die sollen Sie als Pflichtversichert melden, dann sollte alles paletti sein
. Das geht doch eh nur noch um ein paar Monate, wann werden Sie die Diplomarbeit abgeschlossen haben?
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
auch ich habe Probleme mit dem GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz.
Ich studiere bereits seit einiger Zeit die Fagen und Antworten auf diesen Seiten. Habe aber noch keine Antwort auf meinen Fall gefunden.
Ich bin seit 1992 ununterbrochen privat versichert und war bis Ende 2005 angestellt. War dann 2006 und 2007 selbststänig und habe zum 01.02.08 wieder einen Anstellungsvertrag unterschrieben. Ich lag immer und liege auch jetzt über den entsprechenden Grenzen. Ich will natürlich weiterhin privat versichert bleiben bekomme aber keine Befreiung von der Versicherungspflicht. Habe es bereits bei der AOK und der SBK probiert.
Hallo Wolfram,
da sind Sie leider in guter Gesellschaft, nach dieser Gesundheitsreform wird eben die GKV auf Kosten der Zukunft gestärkt. Nun in gut 1,5 Jahren können wir ja über die Leistungen dieser Regierung bei der nächsten Wahl abstimmen….
Sie müssen nach der gegenwärtigen Lage die 3 Jahre in der GKV ausharren, was Sie nun mit der Privaten Krankenversicherung machen wäre eine Frage für ein Beratungsgespräch, welches ich Ihnen gerne anbiete.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
ich bin 41 Jahre alt, ledig, Angestellter im öffentlichen Dienst und seit 01.01.2001 privat versichert (keine Befreiung von der GKV). Mein Einkommen in 2007 lag mit 47.200 knapp unter JAEG. Kann ich in der GKV wechseln, wenn ich wollte?
vielen Dank für die informative Seite
Kamal
Hallo Kamal,
für die gilt die besondere JAEG, diese liegt in der Höhe derBBG in 2008 bei 43200 €. Wenn Sie diese unterschreiten werden Sie versicherungspflichitg.
Sie können nur in die GKV zurück, wenn ein Tatbestand der Versicherungspflicht ausgelösst ist.
Was mich interessieren würde ist die Frage, weshalb Sie in die GKV zurück wollen???
Danke für das Kompliment,
Grüße
manfred
Hallo.
Diese Seite ist toll. Vielen Dank.
Ich wohne seit 3.5 Jahren in den USA. Davor war ich in Deutschland privat versichert. Jetzt gehe ich als Angestellter nach Deutschland zurueck. Vor, waehrend und nach dem Auslandsaufenthalt habe ich ueber der Bemessungsgrenze verdient.
Frage 1: Ist es richtig, dass ich in die GKV MUSS weil nur Einkuenfte in Deutschland fuer die Beitragsbemessungsgrenze zaehlen?
Frage 2: Ich habe 3.5 Jahre eine Anwardschaft bei der PKV bezahlt. Muesste ich nicht die Beitraege seit in Kraft treten des neuen Gesetzes erstattet bekommen weil es technisch gar nicht moeglich ist, in die private Kasse zurueck zu gehen?
Danke!
Florian
Hallo Manfred,
ich habe (leider) schon die schlechte Nachricht durch Ihre informativen Antworten erahnt: ich habe bisher immer in Frankreich gearbeitet (knapp unter der deutschen JAEG, aber über der französischen) und werde jetzt in Deutschland angestellt sein (um einiges über der JAEG).
Ich finde die 3 Jahresregelung in meinem Fall absolut unfair – gibt es schon präzise Klagen der PKV oder von Privatmenschen gegen diese Regelung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Florian,
danke für das Lob, werde mich bemühen auch weiterhin mit Rat und Tat zu helfen.
Nun zu Ihrer Frage, wenn Sie nachweisen können, dass Sie im Ausland über der JAEG gelegen waren, dann können Sie natürlich wieder in der PKV versichert werden. Soweit ich informiert bin müssen Sie sogar nur ein Jahr Über JAEG im Ausland nachweisen, müssten aber nochmals nachlesen wo das genau steht.
Die Beiträge für die Anwartschaft sind immer “verloren”, Sie können keine Rückerstattung verlangen. Die Frage ist, ob die Gesellschaft den Versicherungsschutz bietet den Sie wünschen. Nach meiner Erfahrung ist es oft so, dass nach einem Beratungsgespräch zum Thema PKV die Interessenten öfters feststellen müssen, dass die Gesellschaft bei der Sie versichert sind, nicht den gewünschten Versicherungsschutz bietet.
Ich kann Ihnen in Bezug auf die Krankenversicherung gerne weiterhelfen, deshalb würde ich mich freuen, wenn ich Sie als Mandanten begrüßen könnte.
Grüße
manfred
Hallo Isabelle,
leider kann ich die Politik nicht ändern, dass können wir gemeinsam erst im Herbst 2009 bin einmal gespannt was dabei rauskommt. Nun zu Ihrer Situation, ich würde Ihnen dennoch eine Beratung zum Thema PKV empfehlen, Sie können sich dann heute entscheiden welche Leistungen Sie dann zur gegebenen Zeit wünschen und dazu eine entsprechende Anwartschaft abschließen, diese hat den Vorteil, dass Sie dann ohne Gesundheitsfragen in die PKV aufgenommen werden, da niemand wissen kann ob man so lange gesund bleibt macht eine solche Anwartschaft sinn. Zum anderen kann ich Ihnen eine GKV empfehlen bei dieser haben Sie einige Vorteile zumindest für die 3 Pflichtjahre.
Würde mich freuen, wenn ich Sie als Mandanten begrüßen kann.
Gruß
manfred
Hallo Herr Walter,
hoffe bei Ihnen Rat zu finden.
Bin seit 01.01.2007 als Angestellter privat versichert. Die gesetzliche Versicherung hat mich freigegeben, obwohl ich die Beitragsgrenze 2006 auch nicht ganz geschafft hatte.Ich war aber zuvor selbstständig gewesen, vielleicht deswegen? Meine Frage ist nun, wenn ich 2007 die Bemessungsgrenze wieder nicht schaffe, muß ich oder mein Chef dann im Falle einer Prüfung in der Firma Beiträge zurückzahlen.Gibt es eine Möglichkeit sich für ein Jahr befreien zu lassen, oder kann ich weiterhin privat versichert bleiben?Ich möchte nicht in die gesetzliche Versicherung zurück.
Ich wäre Ihnen für eine rasche Beantwortung dankbar, da Chef und Steuerberater auf eine Entscheidung drängen.
Hallo Stefan,
grundsätzlich muss der Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenkasse melden, ob ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht oder nicht.
Wenn der Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenkasse eine falsche Meldung abgegeben hat, was in Ihrem Fall vermutlich so ist, dann müssen Sie rückwirkend zum 01.01.2007 als pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse angemeldet werden.
Das bedeutet auch, dass die gesamten Beiträge an die GKV nachgezahlt werden müssen.
Eine Möglichkeit der Befreiung sehe ich nicht.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
tolles Forum. Ich habe viel gelernt über das Thema, aber trotz der Infos noch nicht die endgültige Antwort auf mein Problem bekommen. Vielleicht können Sie mir helfen?
Meine Frau ist seit 1.1.2003 in der PKV und hat bisher auch immer weit über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Zum 1.7.2008 wird sie eine neue Beschäftigung aufnehmen und auch weniger verdienen. Mir ist klar, dass sie somit wieder in die GKV zurück muss. Die Frage ist nur wann das der Fall ist, denn sie wird 2008 mit ihrem Gehalt noch über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wenn ich das Jahresbrutto betrachte.
Was sind nun die Folgen?
1.- Versicherungspflicht ab 01.01.2009
oder
2.- Versicherungspflicht sofort ab 01.07.2008
Vielen Dank für die Antwort!
Grüße
Stephan
Hallo Manfred,
ich kann mich dem Lob meiner “Vorredner” nur anschließen und bin daher auch guten Mutes, dass meine Frage kompetent beantwortet werden kann!
Meine komplette Familie ist privat krankenversichert. Ich als Angestellter, meine Frau als Freiberufler, die Kinder werden demnächst ein Studium aufnehmen.
Im Zusammenhang mit einem Teilzeitangebot meines Arbeitgebers müssen wir nun verschiedene Überlegungen (für das Jahr 2009) anstellen.
Meine Einkünfte werden im Jahr 2009 unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Allerdings bin ich über 55 Jahre alt. Ich weiß, dass ich wegen des Alters dennoch privat versichert bleiben könnte.
Frage: Muss ich das auch?
Hintergrund der Frage ist die Tatsache, dass die freiberuflichen Einkünfte meiner Frau mittlerweile unter den Beiträgen zu ihrer PKV liegen und ggf. unter Aufgabe/weiterer Einschränkung der Tätigkeit eine Famlilienversicherung wieder möglich würde.
Danke
Willi
Hallo Stephan,
danke für das Kompliment, ich hoffe die Zeit war kurzweilig auch wenn es sich um ein so trockenes Thema wie Versicherungen handelt.
Des ist ganz einfach, der Stauswechsel ist entscheidend, der neue Arbeitgeber muss die Versicherungspflicht prüfen und wird feststellen, dass das Einkommen unter der JAEG liegt. Damit besteht mit Beginn der neuen Beschäftigung die Versicherungspflicht. Ich kann Ihnen auch im bereich der GKV weiterhelfen, als Versicherungsmakler würde ich Sie gerne als Mandanten gewinnen.
Grüße
manfred
Hallo Willi
Danke schön, werde mein Bestes tun. Nun die Frage ist einfach zu beantworten.
Da Sie das 55. Lebensjahr überschritten haben gibt es für Sie keine Möglichkeit zurück in die GKV, da Sie nicht mehr versicherungspflichtig werden. Welche Möglichkeiten sie habe wäre ein Thema für ein Beratungsgespräch.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
Da Sie bisher alle Fragen so kompetent beantwortet haben gehe ich davon aus dass es bei mir auch klappt;)
Ich war von 11.2005 bis 4.2008 als Selbständiger gemeldet und war dazwischen sowohl privat versichert als auch gesetzlich.
Das Ganze beruht im Prinzip auf einer Falschaussage eines KK Mitarbeiters, denn ich lief dann auch schonmal eine Zeit komplett ohne Versicherungsschutz durch die Gegend was sich aber erst bei einem Besuch beim Artzt herausstellte.
Also wie Sie sehen alles sehr durcheinander.
Worum es mir jetzt geht:
Ich habe jetzt so langsam alles geklärt und dabei kam etwas verblüffendes heraus ich war sowohl privat (vom 01.01.06-30-11.06) als auch gesetzlich (vom 17.06.06-30.11.06) versichert.
Da sich das Ganze ab dem 17.06.2006 überschnitten hat, habe ich ja Beiträge an die PKV gezahlt, die eigentlich garnicht nötig gewesen wären.
Kann ich diese “reklamieren” und habe ich überhaupt noch Anspruch auf das Geld.
Danke im Vorraus schon für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Hallo Andreas,
das ist ja wirklich ein wahres Tohuwabohu, leider hilft Ihnen das auch nicht weiter, denn eine Rückforderung der Beiträge in der PKV ist nicht möglich.
Dazu muss man in den Musterbedingungen der Krankenkassen nachlesen im MB /KK § 13 ist das Ende der Versicherung beschrieben. In Absatz (3) MB KK 94 ist folgendes zu lesen (in den MB KK 2008 wurde dieser Absatz etwas verändert, habe aber auf die Schnelle den aktuelle Absatz nicht kopieren können, die alte Formulierung tut es aber auch.)
Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes krankenversicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht insoweit eine Krankheitskostenversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer der Beitrag nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insoweit nur zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist…..
Da Sie die Pflichtversicherung nicht rechtzeitig nachgewiesen haben ist heute keine Rückforderung mehr möglich.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
endlich mal eine Seite, die kompetent detaillierte Inhalte vermittelt und Fragen klärt – anstatt nur an der Oberfläche zu kratzen! Ein großes Kompliment.
Ich habe zwar schon fleißig geschmökert, aber für mich noch nicht alle Antworten gefunden. Daher hoffe ich auf Ihre Hilfe:
Ende 2007 wurde ich von meinem AG angeschrieben, dass ich ab 01.01.2008 nicht mehr der GKV unterliege. Ich habe auch “mit dem Gedanken gespielt”, mich privat zu versichern, habe aber weitere Faktoren zu berücksichtigen:
- Ende August wird unser 1. Kind geboren.
- Mitte Juli gehe ich in Mutterschutz.
- Mein Mann ist seit Jahren in der PKV.
- Ich habe seit Jahren eine private Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen.
Bei einer Beratung einer KK zur PKV wurde ich informiert, dass ich mich erst nach Abschluss der Schwangerschaft + Geburt für eine Mitgliedschaft “bewerben” kann, die jetzt “laufende Behandlung ” sei quasi zu Ende zu führen.
Meine Fragen:
1) Ist es richtig, dass für das Kind nach derzeitiger Konstellation die Wahlmöglichkeit besteht, ob es “mit mir” in der GKV oder separat bei der PKV versichert wird?
2) Kann ich mich nach der Schwangerschaft/Geburt um eine PKV kümmern, wie lange “gilt” die am Anfang des Jahres ermittelte JAEG? Wenn ich hier richtig gelesen habe, bis zum Ende der Elternzeit?
3) Wie wirkt sich eine Beschäftigung von z. B. 10h pro Woche während der Elternzeit auf die JAEG aus?
4) Was ist in punco der bestehenden Zusatzversicherung im Zusammenhang mit einem PKV-Antrag zu beachten?
Vielen Dank schon vorab für eine Antwort!
Grüße
Steffi
Hallo Manfred auch ich kann ich mich dem Lob meiner vielen Vorredner nur anschließen und bin daher zuversichtlich, dass Sie meine Frage kompetent beantwortet werden kann. Ich lag im Rahmen meines Beschäftigungsverhältnisses leicht (EUR 50) unter der Pflichtversicherungsgrenze. Im Rahmen einer Nachhilfetätigkeit im Privatbereich habe ich aber weitere 200-300 EUR in 2007 verdient die nun erstmals im Rahmen meiner LST-Erklärung auftauchen. Eine Meldung des Auftraggebers oder gar eine Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist bis dato nicht erfolgt. Was ist zu tun das auch in 2007 mein Einkommen bei der Krankenversicherung oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt?
Vielen Dank im voraus
Leonard
Hallo Leonhard,
danke für das Lob, davon kann ich nicht genug bekommen, auch wenn meine Antwort nicht so positiv ausfallen wird.
Es spricht viel dafür, dass es sich bei der Nachhilfetätigkeit und eine freiberufliche /selbständige Tätigkeit gehandelt hat. Falls nicht dann war es eine Nebentätigkeit als sog. Minijob unter 400 € monatlich. Beides ist natürlich steuerpflichtig, zählt aber nicht zur JAEG.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
das ist ja ein tolles Forum.
Ich hoffe, dass Sie mir auch helfen können:
Ich war von 1991 – 2007 privat versichert.
Bin seit anfang 2008 in einer Transfergesellschaft, wo es mir nicht möglich war, weiterhin privat versichert zu bleiben.
Habe jetzt zum 1.10. eine neue Stelle. Das Jahresgehalt ist wieder über der Bemessungsgrundlage.
Kann ich jetzt sofort wieder in die private Versicherung oder muß ich 3 jahre warten.
Kann ich mich event. bei der GKV befreien lassen?
LG- Susanne
Hallo Susanne,
danke für das Kompliment, das höre ich immer gerne auch wenn meine Antwort für Sie nicht ganz so positiv ausfällt.
Wen Sie seit Anfang 2008 9in der GKV pflichtig waren fallen Sie unter die 3 Jahresregelung.
Das bedeutet Sie müssen defacto 3 Kalenderjahr über der JAEG liegen um dann ab dem 4. Jahr wieder in die PKV wechseln zu können. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist in diesem Falle leider nicht möglich. Was noch zu Hoffnung Anlass gibt, sind die Klagen der privaten Krankenversicherer vor dem Bundesverfassungsgericht, da muss man mal abwarten was dabei herauskommt. Über diese Entwicklungen werde ich auf das Blog natürlich berichten.
Die Frage ist, was sie mit Ihrer PKV gemacht haben, wenn Sie hier Beratungsbedarf haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
seit Anfang 2008 zahle ich eine Anwartschaft für die PKV. Lt. Auskunft meiner GKV bin ich ab Oktober wieder privat versichert. Muß aber Anfang
Januar wieder in die GKV, obwohl ich in 2009 wieder über der Bemessungsgrundlage bin. Ist das nicht Blödsinn?
Ich hoffe, dass die privaten Krankenkassen mit der Klage durchkommen.
Wie lange wird das voraussichtlich dauern?
Gruß
Susanne
Hallo Manfred,
seit Mitte 2007 war ich im Ausland (Tschechische Repulik) fuer 3 Monate beschaeftigt, hatte aber schon die JAEG im ersten Halbjahr ueberschritten. Danach, bis Ende Juni dieses Jahres habe ich einfach mal frei gemacht.
Ich war nicht arbeitslos gemeldet und hatte in der Zeit auch kein Einkommen.
In der ganzen Zeit war ich bei der PKV versichert.
Meine Frage ist nun, da ich seit 01.07. wieder in DE angestellt bin, ob ich in der PKV bleiben kann, da mein Einkommen in 2008 die JAEG nicht uebersteigen wird, aber das Monatseinkommen, wleches ich jetzt bekomme, auf’s Jahr hochgerechnet die JAEG ueberschreitet.
Besten Dank schonmal,
Andreas
Hallo Susanne,
über die Sinnhaftigkeit der Gesetze im Gesundheitswesen lässt sich trefflich streiten, ich sehe das so, je mehr die Konfusion zunimmt je irrer die Gesetze werden, dass ist doch eigentlich normal. Habe auch keine Ahnung wann und vor allem wie der BGH entscheidet.
Was mich aber interessieren würde ist die Frage, weshalb sie heute pflichtig sind ab Oktober nicht mehr und dann in 2009 wieder pflichtig werden, dass muss ein recht verzwickter Fall sein, wie sie sicher schon festgestellt haben stehe ich auf verzwickte Fälle.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
das war die telef. Auskunft der TKK. Ich habe jetzt mal zum 31.10 gekündigt. Hab aber noch keine Bestätigung bekommen.
Meld micht wieder
Grüße
susanne
Hallo Manfred,
kannst Du mir in folgender Angelegenheit helfen.
Ich bin fuer 3 Jahre in den USA, wo ich als Wissenschaftler arbeite. Ich ueberlege gerade, ob ich das DBA zwischen den USA und Deutschland nutze und mein Einkommen nach deutschem Recht besteuern lasse.
Unterliege ich denn unter diesen Umstaenden der deutshen Sozialversicherungspflicht (mein Arbeitgeber ist eine amerikanischen Universitaet)? Wenn nein, koennte ich denn waehlen?
Gruesse,
Sebastian
Hallo Sebastian,
die Frage ist schwierig zu beantworten, da ich einige wichtige Details noch nicht weiß
kann ich davon ausgehen, dass Ihr Hauptwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort zurzeit in USA ist?
Waren sie in Deutschland zuletzt in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder Privat versichert?
Wenn sie in USA Ihren Hauptwohnsitz haben und zuletzt in der GKV versichert waren, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, während Ihres Aufenthaltes in USA in der deutschen Sozialversicherung pflichtig zu werden. Da Sie in diesem Falle nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland der GKV zuzuordnen sind, werden Sie erst zu diesem Zeitpunkt in der GKV versicherungspflichtig. Es wäre dann zu klären was Sie in Deutschland beruflich tun werden, wenn Sie an einer Universität in Deutschland einen Lehrstuhl übernehmen, würden Sie vermutlich in ein Beamtenverhältnis übernommen und damit Beihilfe berechtigt werden. Wenn Sie als Arbeitnehmer tätig würden, bestünde die GKV Versicherungspflicht. In diesem Falle gäbe es vermutlich auch eine Möglichkeit die 3 -Jahresregelung zu umgehen und in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Die Sozialversicherungspflicht allgemein ist erst wieder gegeben, wenn Sie als Arbeitnehmer in Deutschland beschäftig sind.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank fuer die Beantwortung meiner Frage. Alles geklaert!
Gruesse,
Sebastian
Hallo Manfred,
hab gestern die schriftliche Bestätigung meiner Kündigung der TK bekommen. Das war jetzt kein Problem. Schauen wir mal wie’s dann weitergeht.
lg, Susanne
Hallo Andreas,
wenn Ihr Einkommen in 2008 defakto unter der JAEG liegt, haben sie Pech gehabt sozusagen, damit fallen Sie unter die 3 Jahresregelung. Das bedeutet, Sie können erst zum 01.01.2012 wieder in die PKV wechseln. Was nun zu tun ist, kann ich gerne mit Ihnen telefonisch besprechen, wenn Sie sich für mich als Versicherungsmakler entscheiden.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
gestern hat mich die TK angerufen und die Kündigung wieder rückgängig gemacht (obwohl ich schon die schriftliche Bestätigung hab). Es ist doch nicht so einfach, dass ich wieder in die Private zurück kann!
Argument: Der Gesetzgeber sagt, dass ich 3 jahr über der JAEG sein muß u. da ich ja jetzt ein paar Monate in der GKV war, komm ich nicht raus!
Sehen Sie das auch so?
lg, Susanne
Hallo Susanne,
die 3 Jahresregelung ist nach geltendem Recht einzuhalten, deshalb hatte mich Ihre Beschreibung aus so verwundert.
Grüße
manfred
zu meinem Fall:
War privatversichert ca. 3 Jahre (Selbständigkeit) bin aber nun durch Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert. Ab September werde ich eine Weiterbildung (Vollzeit) als Holztechniker beginnen.
Nun sagte mir die GKV, dass ich mich nicht freiwillig als Fachschüler (geringer Beitrag als normale freiwillige Versicherung) versichern könnte da ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle (sind 24 Monate gesetzliche Versicherung in den letzten 5 Jahren, komme aber nur auf 23 Monate und 27 Tage “haarscharf dran vorbei”).
Laut meinen Informationen kann ich mich “Bürgerversichern” dann müssten die mich freiwillig als Fachschüler versichern? Da eine normale Freiwillige Versicherung ca. 130,- € bei der GKV und ca. 150,- € PKV meine finanziellen Möglichkeiten bei weitem überschreiten würde kommt nun die Frage.
Sind meine Informationen so zutreffen oder greift die Vorversicherungszeit aufjedenfall? Auf welche Gesetze kann ich mich berufen?
Lieben Gruß Alex
Hallo Alex,
due Bürgerversicherung gibt es nicht, allerdings gibt es eine Versicherungspflicht für alle die der GKV zuzuordnen sind. Im SGB V §5 ist folgendes zu lesen:
(1) Versicherungspflichtig sind
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren …
Demnach sind Sie in der GKV versicherungspflichtig, wie das in diesem Falle mit den Beiträge geregelt ist kann ich nicht sagen, vermute aber, dass das schon seine Richtigkeit hat.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
ich bräuchte mal dein Info!!
Ich liege schon jahrelang über der JAEG, ist es denn für möglich in die PKV zu wechseln wenn ich dieses Jahr für 2 Monate im Ausland war und jetzt nicht mehr weiß ob ich es schaffe über der JAEG zu liegen. Was gibt es für Möglichkeiten für mich????
Gruß Richard
Hallo Manfred,
ich bin über meine Mutter bei der PKV (und Beihilfe) versichert. Und kann soweit ich weiß bis zu meinem 25. Lebensjahr so versichert bleiben.
Habe mich 2006 zum Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen um in der PKV zu bleiben. Jetzt wechsel ich aber zum Wintersemester 08/09 den Studiengang, Rechtswissenschaften. Ich bin jetzt 21. somit ist es quasi ausgeschlossen, dass ich bis 25 fertig studiert haben werde. Mich also ab 25 selbst privat zu versichern könnte für mich als Studentin ja ziemlich teuer werden.
Dumm gelaufen, jetzt hab ich mich halt ausgeklinkt.
Gibt es eine Möglichkeit, doch noch vor dem neuen Studium in eine GKV zu wechseln?
Ich arbeite momentan als Praktikantin. Könnte ich mich einen Monat, also September, dort fest anstellen lassen und dadurch wieder versicherungspflichtig werden oder ist das Quatsch?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo Richard,
Ihre Frage kann ich so nicht beantworten, da kommt es darauf an, wie hoch Ihr Einkommen vor -, während -und nach Ihrem Auslandsaufenthalt war. Es kommt auch darauf an welchen Status Sie hatten. Ich kann Ihnen gerne weiterhelfen, bin natürlich auch daran interessiert, Ihnen die private Krankenversicherung zu vermitteln, weil ich damit meinen Lebensunterhalt bestreite.
Sie können mich gerne anrufen, dann können wir alles besprechen, bis dahin verbleibe ich mit,
Vielen Grüßen
Manfred
Hallo Lea,
da ich auch keine Antwort parat hatte, habe ich bei einer PKV nachgefragt.
Die Beihilfe für Kinder ist an den Anspruch auf Kindergeld gekoppelt, dieser fällt mit dem 25. Lebensjahr weg und damit ist der Beihilfeanspruch auch beendet. Es gibt bei den Gesellschaften aber Ausbildungsstätte, diese werden i.d.R bis zum 34. Lebensjahr angeboten. Diese Ausbildungstarife kosten auch nicht die Welt.
Das ist die einzige Möglichkeit, Sie haben sich als Student von der Versicherungspflicht befreien lassen, diese Befreiung kann nicht widerrufen werden und wirkt solange Sie Student sind.
Grüße
manfred
Ich bin Angestellt und freiwillig versichert bei der KKH, seit mind. 4 Jahren bin ich über JAEG über, mein Gehalt liegt über 4100,-€. Wieviel es während meines Auslandaufenthaltes war weiß ich jetzt nicht so genau. Können Sie mir nicht ein paar möglichkeiten dazu sagen.
Hallo Richard,
ich kann Ihnen gerne ein Beratungsgespräch anbieten, in diesem kann ich Ihnen die Vor- und Nachteile der PKV bzw. der GKV erläutern. Wenn sie dann zu dem Schluss kommen, dass die PKV die bessere Wahl ist, kann ich Ihnen gern auch einen Vergleich berechnen und Ihnen die entsprechende PKV besorgen, alles kein Problem
Grüße
Manfred
Danke für Ihre kurzen Bemühungen….
ich habe mich jetzt Privat Krankenversichert und eine sehr gute Beratung von meinem Makler bekommen!!
Hallo Richard,
was soll ich dazu sagen ich Mühe mich täglich Stunden lang kostenlos um die viele Fragen von PKV versicherten zu beantworten. Nun hätten sie die Möglichkeit auch mir mal helfen zu können weil ich ja auch meinen Lebensunterhalt verdienen muss. Das finde ich nicht so toll, ganz ehrlich.
Ob sie so gut beraten wurde kann ich nicht sagen, ich weiß ja nicht für welche Gesellschaft sie sich entschieden haben und ob dieser Tarif über die Leistungen verfügt welche Sie sich wünschen. Erfahrungsgemäß ist dies eher nicht der Fall.
Nun ja, wie dem auch Sie ich wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
Ich bin selbst im Versicherungsgewerbe, jedoch in der Ausschließlichkeit tätig und bin bei Recherchen auf deine Seite gelangt.
Meinerseits ein ganz dickes Lob an einen derart engagierten Menschen, der hier fundiertes Wissen zeigt, Hut ab.
Ach hätten wir nur Mehrere von deiner Art, unser Image wäre ein anderes…
LG Timo
Hallo Timo,
danke für das Lob, als Collegen ist dieses Lob natürlich besonders hoch einzuschätzen.
Ich hoffe du bis bei deiner Recherche auf der PKV Financial fündig geworden, wenn nicht können wir auch gerne telefonieren.
Ich würde sagen Ärmel hochkrempeln und weiter an unserem Image arbeiten.
Ich denke auch du wirst einiges dafür tun, dass hat mit dem Status nichts zu tun, auch in der Ausschließlichkeit (war ja selbst lange Jahre in der Ausschließlichkeit tätig, bis ich angefangen habe mich mit dem Thema private Krankenversicherung zu beschäftigen) kann man die Kunden fair beraten. Wenn das richtig kommuniziert ist und auch die eigenen Grenzen offengelegt werden, werden das auch die Kunden merken und oft (nicht immer natürlich) entsprechend danken.
Auch als Versicherungsmakler muss ich auch meine Grenzen kennen, in meinem Status hat das halt etwas mit meiner Haftung zu tun
In diesem Sinne mit kollegialen Grüßen
manfred
Hallo Manfred,
wow, ich finds klasse, dass Du so vielen Menschen mit deinem Wissen hilfst – das ist auch alles ein Dschungel
Ich habe auch einige Fragen:
1. Wird immer das Kalenderjahr für die Entscheidung zur Versicherungspflichtgrenze herangezogen, oder kann dieses auch von Juli bis Juni gehen?
2. Welche Summe wird letztenendes verwendet, der Wert, der als zu versteuerndes Einkommen gewertet wird, oder das tatsächliche Bruttogehalt? (Bei mir liegt das Bruttogehalt nun knapp unterhalb der Grenze, da ich einen Firmenwagen fahre wird aber mehr versteuert)
3. Meinen aktuellen Job werde ich zum Ende des Monats beenden, der nachfolgende Job beginnt erst im November, ich habe also einen Monat Leerlauf (ALG-1). Wie wird dieses angerechnet? Gibt es Möglichkeiten, dieses Jahr dennoch angerechnet zu bekommen?
Vielen Dank & liebe Grüße
Christian
Hallo Manfred,
auch meine Frage betrifft die PKV und GKV.
Ich war in der Zeit von 2000 bis 2006 angestellt und lag in den 6 Jahre über der Bemessensgrenze. Von 2000-2003 war ich in der GVK und dann ab 2004 in der PKV. Seit dem 1.4.2006 bin ich wegen einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit über die KSK ( Künstlersozialversicherung ) Versichert und dort über eine GKV.
Nun beginne ich ab dem 1. Oktober 2008 wieder eine festangestellte Tätigkeit die über der Bemessensgrenze liegt.
Meine GVK sagt mir nun, das ich ab dem 1.Oktober 08 für 3 Jahre in der GKV versichert sein muss.
Meine Frage :
Ich lag doch 3 aufeinanderfolgende Jahre über der Bemessensgrenze und war auch privat versichert. Im Sozialgesetzbuch steht nur das man 3 Jahre über der Grenze liegen muss, aber nicht die letzten 3 Jahre.
Demnach müsste ich jetzt auch wieder privat versichert werden können…….
Hallo Christian,
wenn auch spät möchte ich doch antworten, hatte in der letzten Woche zu viel zu tun, deshalb war es mir nicht möglich die Fragen zu beantworten, dafür bitte ich um Verständnis.
Nun zu Ihren Fragen:
1. Nein , es gilt immer das Kalenderjahr
2. Das Einkommen richtet sind nach den Einkommensbestandteilen welche zur JAEG zählen, hier finden sie eine Auflistung:
http://www.pkv-financial.de/einkommensgrenzen.html
3. Nein, es zählt nur das Arbeitseinkommen
Viele Grüße
Manfred
Hallo Frank,
leider nein, das selbständige Einkommen zählt in bezug auf die 3 Jahresregelung nicht. Sie müssen die 3 Jahre in der GKV „absitzen“
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
als Beamter bin ich seit 20 Jahren in der PKV und liege (noch) unter der Versicherungspflichtgrenze. Das wird sich 2009 ändern. Meine Ehefrau ist berufstätig und meine 4 Kinder sind über diese bei der GKV familienversichert.
Meine Fragen:
1.
Wenn mein Gehalt künftig über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können meine Kinder trotzdem weiter bei meiner Ehefrau familienversichert in der GKV bleiben oder müssen diese in die PKV wechseln?
2.
Spielt die Anzahl der Kinder eine Rolle bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze?
Vielen Dank & viele Grüße
Marius
Hallo Marius,
Ihre Kinder fallen aus der Familienversicherung, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Sie haben dann die Möglichkeit Ihr Kinder in dem Beihilfetarif mit je 20% (80% Beihilfe) zu versichern oder mit eigenem Beitrag in der GKV, dieser kostet dann pro Kind ca. 130 €.
Die Anzahl der Kinder spielet keine Rolle, nur ist es so, dass zur Berechnung der Versicherungspflichtgrenze ausdrücklich Kinderzuschläge nicht zählen dazu ist im SGB V §6 (1) 1. Folgendes zu lesen: …Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat; dies gilt nicht für Seeleute; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,…
Ich bin mir nun nicht sicher, ob diese Regelung auch für die Familienversicherung Gültigkeit hat, das könnte ich bei Bedarf aber noch klären.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank für die schnelle Auskunft!
Die Klärung der Frage in Ihrem letzten Absatz ist mir sehr wichtig. Wenn von meinen Gehalt der Familienzuschlag abgezogen wird, liegt es unter der Versicherungspflichtgrenze und meine Kinder könnten weiter in der Familienversicherung bei meiner Ehefrau bleiben.
Viele Grüße
Marius
Hallo Manfred,
ich habe schon viele interessante Beiträge gelesen, wir haben eigentlich das Problem, dass mein Mann zurück in die GKV möchte. Folgendes: Er ist seit ca. 1998 in der PKV, ist angestellt und verdient über der Versicherungspflichtgrenze. wir haben mittlerweile 3 Kinder und ich bin pflichtversichert in der GKV und verdiene entsprechnd weniger als mein Mann, also sind wir per Gesetz gezwungen, die Kinder bei meinem Mann privat zu versichern. So dass wir mittlerweile fast 1000 EUR nur KV Beiträge bezahlen zzgl SB etc. Gibt es eine Möglichkeit, wie mein Mann in die GKV zurück kommt? bislang kenne ich nur 2, entweder arbeitslos oder unter der Beitragsbemessungsgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze verdienen, beides schiedet aus! HIIIILFEE!!
Vielen DAnk für Deine Antwort PAM
Hallo Marius,
diese Frage habe ich heute mit der GKV klären können.
Für sie als Beamter gilt die normale JAEG in 2008 beträgt diese 48150 €.
Von Ihrem Einkommen werden dann die Zuschläge abgezogen, wenn Sie ohne Familienzuschläge unter die AJEG fallen ist alles palletti. Damit Missverständnisse mit er GKV Ihrer Gattin vermieden werden, würde ich das in der Einkommensmeldung entsprechend aufgliedern. Einkommen Betrag x und Einkommen aus Familienzuschlägen, welche in Bezug auf die JAEG nicht berücksichtigungsfähig sind, Betrag Y. Falls es wieder erwarten Probleme geben sollte einfach die GKV wechseln, da kann ich Ihnen auch weiterhelfen, wenn sie mich als Versicherungsmakler für Ihre Versicherungen beauftragen.
Grüße
manfred
Hallo Pam,
eine Möglichkeit gibt es vielleicht noch, da kommt es darauf an wie hoch das Einkommen Ihres Gatten liegt.
Nun ist grundsätzlich die Frage, ob der Weg zurück in die GKV sinnvoll ist!.
Der Beitragssatz in der GKV wird ab 2009 einheitlich bei 15,5% +1,9% für die Pflege liegen. Soweit man hört soll die Beitragsbemessungsgrenze in 2009 um 2% auf 3672 € steigen, da haben wir auch schon einen Beitrag von 638,93 € + 2% Selbstbehalt + der möglich Sonderbeitrag von max 8 €.
Da ist die Differenz mit 360 € Ihrem Beitrag zum GKV Beitrag nicht mehr allzu groß, warten sie ein paar Jahre und der GKV holt Sie ein.
Habe gerade eine Studie gelesen nach der der Beitrag bis 2050 in der GKV auf 25% steigen wird. Auch die Pflegebersicherung ist nicht redlich finanziert.
Ich mache Ihnen den Vorschlag Ihre Situation persönlich zu besprechen, möglicherweise kann man den Beitrag mit einer Vertragsumstellung optimieren.
Grüße
manfred
na ja zzgl Selbstbehalt bei Kindern und meinem Mann ist hier schon ein größerer Unterschied, zu mal ich mich auch noch extra versichern muß un dsonst ebenfalls familienversichert wäre, und die Beiträge steigen ja auch in der PKV, wir werden sicherlich eine Beitragsanpassung und Erhöhung der Selbstbehalte zu 2009 bekommen, so wie jedes Jahr. Dann ist die KAsse auch mit 15,5 % und und noch günstiger. Das Gehalt meines Mannes setzt sich aus Grundgehalt und Provision zusammen,
ist es theoretisch möglich am Jahresanfang für 2 – 3 Monate auf die Provisionen zu verzichten, denn das Grundgehalt würde genau mit 1 EUR unter die Versicherungfreigrenze fallen, und sagen, dass das voraussichtlich in dem Jahr so bleibt? Dann würde er doch sofort GKV pflichtig werden oder?
Hallo Pam,
das sehe ich problematisch, denn es geht ja darum, was Ihr Gatte tatsächlich an Einkommen erwirtschaftet hat. Wenn nun für 3 Monate der Provisionsanteil wegfällt und nach 3 Monate wieder einsetzt (und möglicherweise auch noch nachgezahlt wird) dann könnte ein Sozialversicherungsprüfer, der irgendwann in die Firma Ihres Gatten kommt einen Gestaltungsmissbrauch feststellen. Außerdem ist die Frage, ob in dem gesamten Jahr in diesem Falle nehme ich an 2009 nicht doch die JAEG überschritten wird. Das könnte vermutlich auch zu Problemen führen.
Grüße
manfred
Gibt es denn keine Möglichkeit zurück in die Kasse zu kommen?
Hallo Pam,
wie ich schon geschrieben habe könnte ich möglicherweise einen Weg haben. Alledings so als Ferndiagnose kann ich das beim besten willen nich beurteilen teilen Sie mir einfach Ihre Telefonnummer per Mail mit, dann können wird das besprechen,
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
vorne weg ein großes Lob an Sie für diese informative Seite.
Ich habe Kontakt zu einer PKV aufgenommen,weil ich der Meinung war 2005,2006,2007 und auch in 2008 die jeweilige JAEG überschritten zu haben.Das bestätigte mir auch vorab der Berater der PKV.
Nun ist es zu einem Detailstreit ziwschen der PKV und meiner GKV gekommen, in dem es um die Anrechenbarkeit eines 1 monatigen Arbeitslosenentgeltes in 2007 geht.
Würde man diese nicht anrechnen würden mir 60 !! Euro fehlen.
Was können Sie mir dazu raten ?
Grüße
Morten
P.S.
Woran definiert sich das JAEG ? Ist damit das Gesamteinkommen gemeint (Grund-Gehalt, Kapitaleinkünfte, regelmäßige Überstunden für die ja auch ein GKV-Beitrag fällig wird) ?
Hallo Manfred,
ich möchte die letze Frage von Morten noch um eine Einkunftsart ergänzen:
gehört eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch zum JAEG?
Grund ich bin schon seit dem 01.12.88 privat Krankenversichert… bin eben dabei ein Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beantragen und auch meine Arbeitzeit zu reduzieren… nun weis ich nicht wie weit mein Einkommen sinken darf famit ich nicht in die GKV zurück muss… und vorallem ob eben bei der Berechnung des JAEG die Rente mit herangezogen wird.
Vielleicht kannst Du mir das beantworten.
Viele liebe Grüße und schon mal Danke für Deine Mühe.
Renate
Hallo Morten,
Danke für das Lob, soweit dazu in der Lage bin, werde ich auch weiter helfen.
Da habe sie leider die A… karte gezogen, das Arbeitslosengeld zählt nicht zur JAEG, ich kann nicht verstehen, dass die PKV darum streitet, die sollte das eigentlich wissen. Da stellt sich mir die Frage welche PKV Sie sich denn ausgesucht haben. Vielleicht hat das ganze doch sein gutes, weil sei so zu mir gekommen sind. Ich muss i.d.R. die Erfahrung machen, dass die Mandanten welche ich berate keine Ahnung haben welche Leistungen Sie mit der PKV gekauft. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich in beug auf die Leistungen beraten zu lassen, am besten von mir natürlich
Welche Einkunftsarten zur JAEG zählen finden Sie hier:
http://www.pkv-financial.de/einkommensgrenzen.html
Grüße
Manfred
Hallo Renate,
die Erwerbsminderungsrente zählt nicht zur JAEG, ich habe in der Antwort für Morten eien Link eingefügt wo Sie die Einkunftsarten finden.
Die Frage ist, ob sie das 55. Lebensjahr schon vollendet haben in diesem Falle habe sie sowieso kein Problem mehr mit der Versicherungspflicht.
Falls nicht, haben Sie nur die Möglichkeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der Regelarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter zu reduzieren. Der Arbeitgeber muss Sie dann bei einer GKV als Pflichtig melden und sie müssen dann eine Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach SGB V § 8 Nr. 3 stellen. Dann ist alles Palletti, wenn sie mich als Versicherungsmakler mit der Betreuung Ihrer PKV beauftragen kann ich Ihnen dabei natürlich helfen dass nichts schief geht. Das Verfahren muss punktgenau eingehalten werden nur dann funktioniert es.
Grüße
manfred