Beitragsbemessungsgrenze 2007

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung soll sich im Jahr 2007 nicht verändern. Während die Versicherungspflichtgrenze um 450 Euro angehoben wird, bleibt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2007 unverändert. So vom Deutschen Bundestag am 19. Oktober 2006 verabschiedet und vom Bundesrat akzeptiert.


Vorbehaltliche Beitragsbemessungsgrenze 2007:
3.562,50 Euro im Monat bzw. 42.750 Euro im Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden müssen. Es handelt sich also um eine Art Kappungsgrenze, wer mehr als 42.750 Euro verdient, für den werden dennoch nicht mehr als 42.750 Euro angerechnet.

Auf der Übersicht zu den Beitragsbemessungsgrenzen gibt es noch zusätzliche Informationen zu diversen Grenzwerten.

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Comments

  1. Heike says:

    Hallo Herr Walter,
    kann mein Arbeitgeber mich bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3800€ (zuzügl. 13. Monatsgehalt) direkt als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen KV anmelden? Ich dachte, man muss erst ein Kalenderjahr über der Versicherungspflichtgrenze liegen, bevor man aus der Versicherungspflicht fällt. Zudem habe ich vergangenes Jahr erst ab Juni gearbeitet (war vorher im Ausland), so dass ich auf das Jahr hochgerechnet auf jeden Fall nicht über der Grenze lag. Wichtig ist das deshalb, da ich ja als freiwillig versichertes Mitglied während der Elternzeit weiterhin Beiträge zahlen muss, wohingegen als Pflichtmitglied dieser Beitrag entfällt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Heike

  2. Manfred says:

    Hallo Heike, das ist schon richtig, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber haben und Ihr Einkommen liegt von Anfang an über der JAEG dann muss der Arbeitgeber sie gleich als freiwilliges Mitglied bei der gesetzlichen Krankenkasse melden. Fehlen dann die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft dann müssen Sie sich privat versichern. Die Voraussetzungen sind, entweder in den letzten 12 Monaten eine Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder 24 Monate Pflichtmitgliedschaft in den letzten 5 Jahren. Weiterhin muss der Wechsel in die freiwillige Mitgliedschaft direkt aus einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

    Da dies wegen Ihres Auslandsaufenthaltes nicht gegeben war und Sie in der Zeit im Ausland vermutlich meine Anwartschaft abgeschlossen haben bleibt nur der Weg in die private Krankenversicherung.

    Grüße Manfred

  3. Henry Götze says:

    Hallo Herr Walter,

    als langjährig prvat Versicherter (seit 1999) gilt für mich eine veränderte Jahresarbeitsentgeldgrenze (42750) Diese wird in 2007 nach meiner Auskunft nicht angehoben. Ich möchte mich aber gerne befreien lassen, da mein Einkommen nur knapp darüber liegt, um in der PKV zu verbleiben. Gibts es noch eine andere Möglichkeit der Befreiung oder wird sich für 2008 diese Grenze voraussichtlich erhöhen, um die Grundlage einer Befreiung zu erreichen.

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüssen

  4. Manfred says:

    Hallo Henry, ob in 2008 die besondere JAEG angehoben wird kann ich natürlich noch nicht sagen. Bin mir auch noch nicht so sicher wie sich im Rahmen der Gesundheitsreform das SGB V § 8 verändert, zumindest kann ich mir dann getrost ein neues SGB kaufen, meins ist inzwischen total zerflettert ;-)

    Ob und welche Möglichkeiten es dann noch zur Befreiung von der Versicherungspflicht gibt, weiß ich auch noch nicht. Nach heutigem Recht haben Sie immer die Möglichkeit sich nach SGB V § 8 Abs 1 von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn die JAEG Ihr Einkommen einholt. Ob das nun 2008 oder 2009 geschieht spielt dann nicht die entscheidende Rolle. So lange sich wie gesagt die gesetzliche Grundlage nicht ändert.

    Im Prinzip können Sie nur abwarten, was kommt. Am besten immer mal wieder auf der PKV – Financial nachsehen, ich werde auf alle Fälle am Ball bleiben und zu diesem Thema berichten.

    Grüße Manfred

  5. karsten says:

    Hallo Manfred,
    ich habe gerade über Google Dein Blog entdeckt. Ich bin gerade auf der Suche nach Informationen, was im Moment versicherungstechnisch der beste Weg für mich ist.

    Ich bin seit ca. dem 20. Lebensjahr privatversichert (Selbstständigkeit). Zwischendurch war ich von 2003 – 2005 wegen einer Festanstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung (derweil privat auf Anwartschaft) und seitdem wieder privat.

    Jetzt steht wieder eine Festanstellung ins Haus (vorraussichtlich bereits ab Juli) und ich frage mich, wie das jetzt genau für mich aussieht. Wahrscheinlich werdens 12 x 4.000 Euro brutto – das ist ja eigentlich über der Beitagsbemessungsgrenze – aber könnte ich da einfach privat bleiben? Muss ich? Bin grad ein wenig ratlos – man hört ja an allen Ecken und Ende etwas anderes :) Vielleicht hast Du ja einen Tipp für mich?

  6. Manfred says:

    Hallo Karsten,

    die Frage ist nicht „muss ich“ sondern „kann ich“ in der PKV bleiben. Seit der Gesundheitsreform gilt die 3 jährige Versicherungspflicht als Angestellter. Das bedeutet, dass Sie tatsächlich 3 Jahre über der JAEG verdient haben müssen, um als Angestellter in die PKV wechseln zu können. Es sei denn Sie sind aus anderen Gründen versicherungsfrei, z.B. weil Sie das 55. Lebensjahr schon überschritten haben.

    Ich würde Ihnen 2 Dinge empfehlen:
    Für die Zeit der GKV Pflicht die GKV auf Anwartschaft stellen.
    Mich als Ihren Makler wählen, dann hätte ich auch was davon.

    Grüße
    manfred

  7. Antje says:

    Hallo Manfred,
    ich bin seit 3/1993 Privat versichert. Zuerst wegen Studium/Ausland ect, dann ab 1.1.1997 bis 30.09.2001 wegen Überschreiten der Versicherungsgrenze. Danach von 10/2001 bis jetzt habe ich wegen Familienpause nicht gearbeitet und werde jetzt wieder einsteigen in einen Job, der voraussichlich entweder mit 3300/Monat odermit 3600/ Monat vergütet werden wird (Hängt noch davon ab, welche Vorerfahrung anerkannt wird).
    Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in der PKV zu bleiben?
    Dank für die Hilfe!
    Antje

  8. manfred says:

    Hallo Antje,

    für Sie gilt die besondere JAEG, diese entspricht der BBG, diese liegt in 2007 unverändert bei 42750 €. Ich gehe davon aus, dass Sie vielleicht mit einem 13. Monatsgehalt über dieser Grenze liegen werden. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht gibt es für Sie nicht.

    Ob Sie versicherungsfrei sind, hängt im Wesentlichen davon ab, wann während der Elternzeit Ihr (e) Kind (er) geboren wurden. Da ich in dieser Beziehung nur spekulieren kann, ist eine Antwort in diesem Forum leider nicht möglich. Rufen Sie mich an, dann kann ich Ihnen Ihre Frage beantworten.

    Grüße Manfred

  9. Antje says:

    Vielen Dank, werde mich telefonisch melden, sobald ich genaues über Gehalt ect weiss!
    Antje

  10. Michi says:

    Hallo manfred,
    auf Deiner Seite sind echt gute Infos! Weiter so
    Ich habe natürlich auch eine Frage:
    Ich : selbstständig PKV Einkommen vor Steuern die letzten Jahre um 40.000€/Jahr.
    Meine Frau :Arbeitnehmer ca. 12000 Brutto im Jahr
    Unsere zwei Kinder konnten laut GKV nicht in die Familienvers. von meiner Frau .(Die GKV übte massive Gegenwehr aus)
    Eine Kind ist seit Geburt behindert und wurde von der PKV in den günstigsten Tarif aufgenommen. Die Leistungen sind unter aller S.. immer nur mit Streit und Druck können wir was erreichen (spezial Hochstuhl z.B. wird uns verweigert (5000€),obwohl die Ärzte die Ateste geben usw.)
    in der GKV sind die Leistungen in dem Fall unserer Tochter besser .
    Da ich schon einige Artikel hier gelesen habe, müssten unsere Kinder auch in die Familienvers. meiner Frau fallen oder wenigstens mit eigenem Beitrag in der GKV?

    Danke Michi

  11. manfred says:

    Hallo Michi,

    da Sie unter der JAEG liegen haben die Kinder Anspruch auf die Familienversicherung.

    Was mich echt besorgt macht, ist Ihre Information, dass die Leistungen in der GKV besser wären als in dem Tarif der Kinder.
    Da die Kinder mit der Nachversicherungsgarantie i.d.R. den gleichen Tarif bekommen wie der PKV versicherte Elternteil, müssen sie unbedingt mal über Ihren Krankenversicherungsschutz nachdenken.
    Grundsätzlich muss man schon ein wenig in den Bedingungen nachlesen, was denn alles versichert ist.
    Wenn die Beratung im Bereich der privaten Krankenversicherung so einfach wäre, dann könnte das ja jeder.
    Ich kann Ihnen anbieten mit der GKV und der PKV zu helfen, rufen sie mich an, oder schreiben Sie mir eine Mail unter http://www.pkv-financial.de/kontakt.htm

    Grüße manfred

  12. Malte says:

    Hallo Manfred,

    vielen dank schonmal, das sie diese Seite so aufrechterhalten und
    mit so viel Kompetenz fuellen.
    Meine Frage ist nun,
    Ich bin 30 und schon immer privatversichert. Seit 3 jahren bin ich als Promotionsstudent eingeschrieben und dadurch befreit von der GKV.
    Waehrend dieser Zeit hatte ich nun ein Stipendium.
    Ab September wird sich das aber aendern, und ich werde eine halbe Stelle
    annehmen um mich dann noch die letzten Monate waehrend meiner Promotion zu finanzieren.Muss ich dann im September schon in die GKV oder kann ich das rauszoegern bis zu meiner Vollstaendigen beeindigung des Promotionsstudiums. Und wie sieht es danach aus, muss ich dann in die GKV.
    Vielen Dank schoneinmal.
    Mit freundlichem Gruss
    Malte

  13. manfred says:

    Hallo Malte,

    oder bald Herr Dr., ich wünsche Ihnen viel Erfolg zum Abschluss Ihrer Promotion.

    Danke für die Blumen, werden auch weiterhin mit Rat und Tat weiterhelfen.

    Wenn die Arbeitszeit dieser halbe Stelle regelmäßig nicht mehr als 20 Wochenstunden beträgt, bleiben Sie als Student in der GKV versicherungsfrei (in der Rentenversicherung werden sie pflichtig).
    Lesen sie auch folgenden Artikel:

    http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/07/05/schueler-und-der-ferienjob/

    Diese Regelung sollte auch auf Sie zutreffen.

    Zu Ihrer 2. Frage kommt es darauf an, was Sie nach Ihrem Studium tun, wenn sie als Arbeitnehmer in den Beruf einsteigen, dann fallen Sie in die 3 jährige Versicherungspflicht in der GKV.
    Da gibt es in der GKV nur die Möglichkeit von der Sachleistung auf die Kostenerstattung umzustellen und eine entsprechende Ergänzungsversicherung abzuschließen, hierzu kann ich sie zu gegebner Zeit gerne beraten, senden sie mir eine Mail unter:
    http://www.pkv-financial.de/kontakt.htm
    Ob es sich lohnt Ihre jetzige private Krankenversicherung auf Anwartschaft weiter zu führen kann ich Ihnen erst beantworten, wenn ich nähere Informationen habe.

    Grüße manfred

  14. Malte says:

    Hallo Manfred,

    danke fuer die schnelle Antwort.
    Bzgl. meiner ersten Frage, behauptete ein PKV Berater aber ich muss sobald ich arbeite in die GKV egal ob Student ode nicht, da ich mehr als 400 Euro verdiene.
    Wie kann ich mich denn da 100%ig absichern was nun richtig ist.
    Gibts da einen verstaendlichen Gesetzestext.

    Vielen Dank.
    Mit freundlichem Gruss

    Malte

  15. manfred says:

    Hallo Malte,

    als ich vor ca. 6 Jahren angefangen habe mich mit dem Thema private Krankenversicherung auseinander zu setzen, habe ich auch allen Mist geglaubt, welchen ich von den angeblich so erfahrenen PKV-Lehrern vorgesetzt bekommen habe. Erst später habe ich angefangen das Gelernte zu hinterfragen. Dazu ist natürlich auch ein gewisses Maß an Erfahrung nötig.

    Sagen Sie meinem Kollegen, dass er sich besser informieren soll, bevor er solche Aussagen trifft. Also meine Aussage ist richtig, Sie können bis 20 Std. als Werkstudent arbeiten. Ich kann Ihnen gerne ein pdf zusenden, allerdings stehen hier keine gesetzlichen Grundlagen dazu, mailen sie mir Ihre Adresse unter: http://www.pkv-financial.de/kontakt.htm

    Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, rufen sie einfach bei einer gesetzlichen Krankenkasse an und lassen Sie sich meine Aussage bestätigen.

    Grüße manfred

  16. lennart says:

    Hallo Manfred,

    auch ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du mir weiter helfen könntest. Bin derzeit in der GKV, und zwar studentisch pflichtversichert. Meines Erachtens falle ich aus dieser Versicherung zum 1. Oktober raus, da ich dann einer selbständigen beratenden und fachschriftstellerischen Tätigkeit nachgehen werde, aus der ich meinen Lebensunterhalt bestreiten kann, und die schon während der Vorlesungszeit einen Umfang von 18h/Woche erreicht, insgesamt also noch mehr Zeit beansprucht.
    Was geschieht mit der nun abzuschließenden PKV im Falle der Aufnahme eines Referendariats (nach Studienende) und was passiert bei Aufnahme des Berufes im Angestelltenverhältnis, wenn die Einkünfte eines Jahres oder zweier Jahre bereits höher sind als die innerhalb dreier Jahre erforderlichen Entgelte? Ist die Versicherungsschutz gewährende PKV hinsichtlich einer etwaigen Anwartschaftsversicherung unter Kontraktionszwang?

    Vielen Dank und beste Grüße

    Lennart

  17. manfred says:

    Hallo Lennart,

    endlich komme ich dazu Ihnen zu antworten, habe schon öfters angesetzt, es kam aber immer was dazwischen.

    Grundsätzlich sind sie als freiberuflich Tätiger nicht versicherungspflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn Ihre Tätigkeit dem künstlerischen Bereich zuzuordnen ist. Außerdem ist die Frage, in wieweit eine Versicherungspflicht im Rahmen Ihres Studiums vorliegt. So wie ich das verstanden habe sind Sie noch weiter Student, dies schließe ich aus Ihrer Aussage „Aufnahme eines Referendariats (nach Studienende)“

    Wenn Sie mich als den Vermittler Ihres Vertrauens wählen, kann ich das gerne für Sie recherchieren. Wenn Sie ein Referendariat beginnen, haben sie Anspruch auf Beihilfe, dann muss die PKV einfach umgestellt werden, hier ist die Auswahl der PKV wichtig, weil nicht alle Gesellschaften gute Beihilfetarife haben. Wenn Sie eine angestellte Tätigkeit beginnen werden Sie für mindestens 3 Jahre in der GKV versicherungspflichtig. Sie können nur in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie in dieser Zeit über die JAEG verdienen.

    Grüße manfred

  18. Mat says:

    Hallo Manfred,

    eine tolle und informative Seite haben Sie da aufgezogen. Meinen Glückwunsch und auch Dank dafür!

    Eine, für Sie sicherlich einfache Frage habe ich:

    Ich unterschreibe wahrscheinlich heute einen neuen Angestelltenvertrag mit Dienstantritt zum 01.01.2008 mit einem Jahresgehalt von 48.000 €. Da die Versicherungspflichtgrenze ja auch sicherlich für 2008 um 1% angehoben wird, läge ich also unter der Grenze. Nun wird mir allerdings noch ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, welches durch den geldwerten Vorteil mein Bruttojahresgehalt um einige tausend Euro erhöhen wird.Würde bei der Berechnung dann dieses Gehalt angesetzt, was bedeutet das ich auch 2008 sowie die zukünftigen Jahre über der Grenze läge?

    Viele Grüße und Dank
    Mat

  19. manfred says:

    Hallo Mat,
    danke für die Blumen, ist mein Hobby sozusagen:-)
    Herzlichen Glückwunsch und einen guten Neuanfang in Ihrer neuen Arbeitsstelle.
    Ja der Dienstwagen zählt als Einkommen in Bezug auf die JAEG.
    Wie hoch die JAEG angehoben wird, kann heute noch nicht gesagt werden.
    Fakt ist allerdings, dass Sie 3 Jahre die JAEG überschreiten müssen um in die private krankenversicherung wechseln zu können.
    Grüße
    manfred

  20. Ralf says:

    Hallo Manfred,

    ich hoffe, dass Du mir weiterhin helfen kannst.

    Ich würde mich gerne privat versichern, aber es gibt da ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Er meldet mich nicht als freiwillig gesetzlich Versicherten, da er im Rahmen seiner Jahresgehaltsrechnung immer nur meinen Minimalbonus als Grundlage nimmt (d.h. 3251*13,5 M +0,8 Bonus) und dieser jeweils unter der Beitragsbemessungsgrenze lag und ich habe bereits in 2005 und 2006 und werde auch in 2007 über 48.000 T € verdienen (aufgrund einer Gewinnbeteiligung und eines höheren Bonus).
    Was kann ich tun, um den Status des freiwillig gesetzlich Versicherten zu erhalten bzw. meinen Arbeitgeber dazu zu bewegen, mich als selbigen bei der Krankenkasse zu melden?
    Vielen Dank im voraus!!
    Ralf

  21. manfred says:

    Hallo Ralf,

    das ist eine sehr heikle Frage, der Arbeitgeber muss die variabeln Einkünfte schäzten, die Frage ist, weshalb Ihr Arbeitgeber die Einkünfte unter den tatsächlichen Einkünften einschätzt. Eine Stratetgie wie sie Ihren Arbeitgeber überzeugen können die richtiegn Zahlen zu melden können wir gerne telefonisch besprechen

    grüße
    manfred

  22. Julia v. Muhr says:

    Hallo Manfred!

    Ich bin freiberuflich tätig und seit 15 Jahren privat krankenversichert. Seit geraumer Zeit übernehme ich auch Jobs, für die ich einen befristeten Angestelltenvertrag erhalte. Bisher reichte die Vorlage über die bestehende private Krankenversicherung zum Erhalt des Arbeitgeberanteils aus. Die Situation hat sich aber seit der Gesundheitsreform 2007 extrem verändert. Da ich aufgrund der wenigen Jobs über Lohnsteuerkarte nicht über die Mindestverdienstgrenze (nichtselbständige Tätigkeit) komme, bin ich nun in der GKV pflichtversichert. Meine PKV stelle ich in dieser Zeit auf Anwartschaft. Meine Fragen: Kann ich mir eigentlich aussuchen, bei welcher GKV ich versichert werden will? Gibt es eine Möglichkeit, das Ganze zu vereinfachen? Es ist nämlich jedes Mal ein nicht gerade unerheblicher Verwaltungsaufwand. Obendrein entstehen zusätzliche Kosten.

    Herzliche Grüße!

    Julia

  23. manfred says:

    Hallo Julia,

    ja die gesetzliche Krankenkasse können sie sich aussuchen, den Aufwand können Sie eigentlich nicht verringern. Sie müssen immer die Anmeldung bei der GKV durch Ihren Arbeitgeber durchführen und dies dann der PKV entsprechend mitteilen. Die Anwartschaft dürfen sie auch nicht vergessen.
    grüße
    manfred

  24. Mark_V says:

    Hallo Manfred,

    eine Frage zur PKV. Diese bestand schon mehr als 3 Jahre vor der Arbeitslosigkeit (seit letztem Jahr Dez.) und wurde auch bisher weitergeführt. Nun steht evtl. diesen Monat ein neues Arbeitsverhältnis an. Der Verdienst monatlich brutto würde ca. 2800,- €, mit 2 Nebentätigkeiten (350,- + 200,- €) auf ca. 3350,- € kommen. Mit einer Weihnachst-Urlaubsvergütung dann auf einen zukünftigen Jahreswert von 42930,- €. Ist dann noch die Grundlage für die weitere Mitgliedschaft in der PKV gegeben? Oder trifft hier auch die 3 Jahre Regelung, obwohl vorher bereits eine Versicherungsfreiheit bestand? Wo muss man so was entscheiden lassen?
    LG
    Mark

  25. manfred says:

    Hallo Mark,

    grundsätzlich entscheidet dies die gesetzliche Krankenkasse auf Grund der Meldung des Arbeitgebers. Ich gehe davon aus, dass Sie während der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig waren. Da Ihr Einkommen unter der JAEG liegt, werden sie in der GKV versicherungspflichtig.
    Grüße
    manfred

  26. Mark_V says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für die Beantwortung. Allerdings wurde die PKV auch während der Arbeitslosigkeit weitergeführt. Daher gilt doch die Grenze von 42.750 € im Jahr bei Aufnahme einer Tätigkeit, die würde ich dann doch übersteigen. Die 3 Jahresregelung trifft somit nur die, die erst in die PKV wechseln wollen. Ich bin schon drin und somit entscheidet dann der AG wie er mich anmeldet?

    LG
    Mark

  27. manfred says:

    Hallo Mark,
    leider nein.
    Allso die besondere JAEG ist eine Besitzstandsregelung:
    …. für die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren…
    Dies ist ein Auszug aus einem Schreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen.
    Da Ihre PKV erst seit 3 Jahren bestanden hat, fallen Sie leider nicht unter diese Regelung.
    Weiterhin ist es so, dass Sie während einer Arbeitslosigkeit in der GKV Pflichtversichert sind. Es gibt nach SGB V § 8 Abs 1a die Möglichkeit einer Befreiung. Hier glit aber eine 5 Jahresfrist:
    …in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält…
    Da Sie diese nicht erfüllt haben, können sie zwar grundsätzlich die PKV weiterlaufen lassen, allerdings hebt dies nicht die Versicherungspflicht auf.
    Im Ergebnis müssen Sie die “normale “JAEG überschreiten oder Sie werden in der GKV versicherungspflichtig. Sie können natürlich die PKV auf eigene Kosten weiterlaufen lassen, allerdings ist hier ein wichtiger Punkt in bezug auf die MB KK zu beachten dies kann ich Ihnen bei Bedarf gerne telefonisch erläutern.
    Grüße
    Manfred

  28. Christian says:

    Hallo Manfred,
    ich habe auch nochmal eine Frage zu dieser Thematik, die ich im Netz zwar in ähnlicher Form öfters gesehen – aber nie eindeutig beantwortet gefunden habe.

    Ich bin seit Anfang 2002 in der PKV – es gilt für mich also die besondere JAEG von 42.750 Euro um diesen Zustand zu erhalten. Ich möchte aber in 2008 für ein paar Monate in Elternzeit gehen um meine Frau bei der Betreuung unserer dann zwei Kinder zu unterstützen. Dadurch würde mein Einkommen in 2008 unter die besondere JAEG von 42.750 Euro fallen. Muss ich mich deshalb wieder in der GKV melden, auch wenn mein Gehalt nach Ende der Elternzeit (also in 2009 auf Jahressicht) über der JAEG liegt?
    Und wenn das so wäre – muss ich dann auch noch drei Jahre warten um wieder in die PKV zu kommen?

    Würde mich freuen, jemanden zu finden, der diese Frage endlich beantworten kann. Vielen Dank

    Christian

  29. manfred says:

    Hallo Christian,

    hier sind Sie richtig und werden geholfen, dass ist ganz einfach, im geänderten SGB V § 6 (Versicherungsfreiheit) Abs (4) finden Sie folgenden Text:
    ….Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit,…. ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird.
    Damit können Sie in der PKV bleiben.
    Grüße
    manfred

  30. Gabriele says:

    Hallo Manfred, ich habe schon einmal an Sie gemailt (was mír auch gut geholfen hat als Argumentationshilfe bei meiner PKV (Es ist schon erstaunlich, wie wenig manche Mitarbeiter dort wissen!) und da ich nicht locker lassen will, durchstöbere ich seit einiger Zeit das Internet nach Infos, stoße dabei immer wieder auf Ihre Seite, die wirklich die beste ist, ärgere mich, dass ich meine PKV seinerzeit nicht bei Ihnen abgeschlossen habe, da mein Makler, sagen wir es diplomatisch, auch noch mal einiges nachlesen sollte. Jedenfalls würde ich gerne meine Situation schildern und würde Sie gerne um Ihre Meinung dazu bitten. Ich arbeite in der Filmbranche immer projektbezogen, auf Steuerkarte (geht leider nicht anders) und dass seit fast 20 Jahren. Seit (leider erst) mehr als fünf Jahren bin ich in der PKV und melde mich in den Zeiten zwischen den Projekten arbeitslos. Das kann im Kalenderjahr ein oder zwei Mal sein. Über die JAEG komme ich, trotz der Gesundheitsreform und trotz der Arbeitslosigkeit auch immer drüber, und zwar definitiv und nicht nur so gerade eben. Da ich aber branchenbedingt nie fünf Jahre am Stück in der PKV sein kann (wg. Arbeitslosigkeit zwischendrin), kann ich mich auch nicht befreien lassen und habe immer dieses Hin und Her zwischen PKV und GKV. 55 Jahre bin ich auch noch nicht wg. einer Befreiung, was aber meines Wissens auch nicht geht, weil ich ja nicht durchgehend bei der PKV bin. (Anmerkung: Während der Arbeitslosigkeit stelle ich immer auf Anwartschaft um, so dass ich danach, ohne Gesundheitsprüfung etc. wieder in die PKV kann.) Und eigentlich gehöre ich ja auch nicht in die GKV, da ich ja nie mehr als drei Monate (das war in den fast 20 Jahren mal die längste Arbeitslosigkeit) Arbeitslos gemeldet bin und doch 12 zusammenhängende Monate bzw. 24 Monate in fünf Jahren gegeben sein müssen. Haben Sie noch eine Idee, wie ich dieses Ab- und Anmelden beenden und in der PKV bleiben kann? Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Rückmeldung! Herzliche Grüße, Gabriele

  31. manfred says:

    Hallo Gabriele,

    das ist doch schön, wenn man bei google immer wieder auf ein gutes Suchergebnis trifft.

    Das dies so ist, haben wir der hervorragenden Arbeit meines Freundes und Kollegen Gerald Steffens zu verdanken, ohne ihn gäbe es die PKV Financial nicht. Er arbeitet zwar nur im Hintergrund, aber ist fast wichtiger als ich, dann die besten Informationen nutzen nix, wenn diese nicht gefunden werden, denn ich kenn mich mit dem ganzen Webseitenprogrammieren und Suchmaschinenoptimieren überhaupt nicht aus, so das musste mal geschrieben werden.

    Über den Ausbildungsstand von Mitarbeiter der PKV und Kollegen, nun da möchte ich mich nicht äußern. Schön finde ich, dass Sie meine fachliche Kompetenz als gut empfinden.
    Als Mandantin möchte ich Sie immer noch gewinnen, ich meine da gäbe es in einem Telefongespräch schon Ansatzpunkte.
    Außerdem ist es ja grundsätzlich auch möglich, das Sie mich als Ihren Makler für die Betreuung Ihrer PKV wählen, dann bekomme ich die Bestandscourtage, welche z. Zt. Ihr jetziger Makler erhält der nix dafür tut.
    Zum 55. Lebensjahr ist zu sagen, dass Sie dann keine Befreiung von der Versicherungspflicht mehr benötigen, da Sie mit dem 55. Lebensjahr nach SGB V § 6 Abs. (3a) versicherungsfrei sind, dies ist ein erheblicher Unterschied.

    Eine Idee wie sie in der PKV bleiben können hätte ich schon, allerdings stellt sich die Frage ob Sie sich für diese Idee begeistern können, dann diese Idee ist mit einem evtl. nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden.
    Somit kann ich sagen ein Grund mehr ein Telefongespräch zu führen
    Grüße
    manfred

  32. Jochen says:

    Hallo Manfred,
    ich empfinde Ihre Seite ebenfalls als sehr hilfreich und würde gerne meinen sehr komplizierten Fall schildern, da ich schon erfolglos Stunden damit verbracht habe von Leuten, die mit dem Thema PKV beruflich zu tun haben, definitive Aussagen über die Gesetzeslage zu erhalten.
    Ich war bis 1998 privat versichert (Schule, Studium etc) , von 1998 bis 2000 war ich als Angestellter in der GKV pflichtversichert und von 2000 bis 2002 freiwillig in der GKV versichert, da ich die damalige Beitragsbemessungsgrenze überschritten hatte. Ab 2002 war ich wieder GKV pflichtversichert, da ich meine Arbeitszeit auf Teilzeit reduziert hatte. In 2004 bin ich wieder auf Vollzeit umgestiegen, in der Zwischenzeit hatte sich aber die Bemessungsgrenze geändert und ich musste somit in der GKV pflichtversichert bleiben. Seit März 2007 bin ich nun endlich wieder in der PKV versichert, da ich die Versicherungspflichtgrenze 2006 & 2007 (47700) knapp überschritten hatte.(Der Vetrag wurde noch im Januar vor in Kraft treten der neuen 3-Jahres-Regelung geschlossen). Jetzt kann es entweder sein, daß ich mit meinem derzeitigen Gehalt (setzt sich aus einen festen Bestandteil und variablen Bezuegen zusammen) in 2008 wieder knapp unter das geschätzte JAEG 2008 fallen werde (~48150). Oder: Ich will Anfang nächsten Jahres (ab ~ April 2008) freiberuflich arbeiten und werde nicht mehr im Angestelltenverhätnis sein, da ich vorhabe bei meinem Arbeitgeber zum 31.03.08 zu kündigen, das müsste aufgrund 5 monatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende noch diesen Monat geschehen. Mein Arbeitgeber würde mich dann wahrscheinlich wieder ab Januar pflichtversichern, da ich nächstes Jahr ja nur 3 Monate Gehalt bekomme und damit aus seiner Sicht nicht über dem voraussichtlichen JAEG 2008 liege. Welche Möglichkeiten habe ich in meiner derzeitigen PKV zu bleiben ? Ist eine einmalige Befreiung möglich ? Gilt für mich nicht sowieso eigentlich die “alte” Bemessungsgrenze vor 2002, da ich früher bereits mal privat versichert war und ausserdem die ehemalige Bemessungsgrenze zeitweise überschritten hatte ? Eine erneute Gesundheitsprüfung bei “Neuafnahme” in die PKV muss ich auf jeden Fall vermeiden.
    Würde mich sehr freuen, wenn Sie mir in dieser Frage helfen könnten.
    Freundliche Grüsse
    Jochen

  33. Andreas says:

    Hallo Herr Walter,

    das ist genau die Web-Seite, die ich gesucht habe!
    Ich habe folgende Fragen, die wahrscheinlich oben schon beantwortet worden ist, ich mir jedoch nicht ganz sicher bin, ob es auch so auf mich zutrift. Ich habe auf dem zweiten Bildungsweg ein Medizinstudium 2001 angetreten und mich sofort mit Beginn des Studium privat versichert. Ab 12.11.2007 werde ich meine erste Stelle antreten und dabei mit 3845€/Monat starten.
    Zum1.: Zählt für mich die “alte Grenze” und kann ich gleich weiter in der PKV bleiben?
    Zum 2.: wenn nicht, wie sieht es denn mit Diensten in der Klinik bzw. nebenberuflicher Tätigkeit aus, die zusätzlich vergütet werden? Bezieht sich die Versicherungspflichtgrenze immer nur aufs Grundgehalt bzw. auf das Haupteinkommen?

    Vielen Dank!

    Gruß Andreas

  34. manfred says:

    Hallo Jochen,
    das ist wirklich ein neues Problem, welches es vorher nicht gab.
    Die Frage ist was Sie nach der Kündigung tun werden.
    Wenn Sie sich selbständig machen sind Sie sowieso versicherungsfrei, wenn Sie weiter angestellt werden, dann kommt es auf Ihr Einkommen an. In diesem Falle müssen Sie die in 2008 gültige JAEG überschreiten, die besondere JAEG trifft auf Sie nicht zu.
    Handlungsempfehlungen gebe ich Ihnen gerne telefonisch,
    grüße
    manfred

  35. manfred says:

    Hallo Andreas,
    danke für das kompliment, leider muss ich ihnen weniger gute Nachrichten bringen.
    Die private Krankenversicherung war möglich wegen Ihres Medizinstudiums, d.h. als Student. Im Status des Angestellten fallen Sie unter die 3 jährige Versicheurngspflicht. das bedeutet Sie müssen 3 Jahre hintereinander und im 4. jahr voraussichtlich die JAEG überschreiten dann können Sie sich zum 01.01.des 4. jahre PKV versichern. Da Sie das Medizinstudium im Rahmen des 2. Bildungsweges absolviert haben (meinen ausdrücklichen Respekt dazu) kann ich nun nicht sagen wann Sie die JAEG während Ihres Studiums überschritten haben.
    Grüße
    manfred

  36. Darius says:

    Hallo Manfred.
    Bin beim googeln auf deine Seite gestoßen, und habe da doch gleich eine Frage.
    Ich bin am 1. Januar 2006 von meinem Arbeitgeber als freiwillig Versichert gemeldet worden. Am 1 April 2007 wurde ich dann wieder auf pflichtversichert gestuft worden (da es ja diese 3 Jahres Gesetztesänderung gegeben hat).
    Nun wollte ich mich privat versichern, doch jetzt steht die Frage offen:
    Ab welchem Jahr darf ich denn nun wieder? Bzw. Ab welchen Jahr wäre ich dann wider freiwillig versichert. 2008 oder 2009???

    Grüße
    Darius

  37. manfred says:

    Hallo Darius,

    Schön, dass es Google gibt , nicht wahr :-)

    Ihre Frage ist ganz einfach, wenn Sie in 2006-2008 (3 Jahre) die JAEG überschreiten, dann können Sie sich zum 01.01.2009 privat versichern.

    Grüße
    manfred

  38. Andres says:

    Hallo Manfred, eine klasse und infomative Seite hast Du hier geschaffen. Trotzdem habe ich eine Frage welche noch nicht ganz beantwortet ist.

    Ich bin seit 1998 als Angestellter in einer PKV. Von 2003- 2006 war ich als Selbständiger, in 2007 bis Mitte des Jahres wieder als Angestellter in der gleichen PKV. Nun bin ich seit 5 Monaten arbeitslos und auch noch weiterhin in der PKV versichert. In 2008 werde ich wieder mehr als € 46.ooo im Angestelltenverhältnis verdienen- kann ich weiterhin in der PKV bleiben?

    Herzliche Grüße
    Andreas

  39. manfred says:

    Hallo Andreas,
    danke für die “Blumen”, da ist schon mit dem Angestelltenverhältnis mitte 2007 was falsch gelaufen, eigentlich sind Sie ab diesem Zeitpunkt schon in der GKV pflichtig gewesen, da Mitte 2007 schon die dreijährige Versicherungsoflicht galt. Deshalb war die Befreiung während der Arbeitslosigkeit ebenfalls eine Fehlentscheidung. Aus diesem Grunde sollten Sie mit Beginn Ihrer neuen Tätigkeit eigentlich auch Pflichtig sein.
    Wenn der neue Arbeitgeber Sie in der privaten Krankenversicherung lässt, dann könnte es bei eienr sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung zu erhebliche Problemen kommen (wenn der Prüfer das checkt).
    Was zu tun ist, können wir gerne telefonisch besprechen,
    Grüße
    manfred

  40. Alexander says:

    Hallo Manfred,
    finde das super dass wir Hilfesuchenden hier solch kompetente Auskunft von Dir erhalten. Ich habe aufgrund folgender vom Arbeitgeber festgestellten Soz.-Vers. Brutto der vergangenen Jahre die Pflichtversicherungsgrenze überschritten – dachte ich. Die Daten hierzu gemäß jew. Dezember-Gehaltsabrechnung:
    2005: 46.949,50€
    2006: 50.271,28€
    2007: 51.971,89€
    Meine GKV ist gekündigt zum 31.12.07 => PKV ab 1.1.08. In den genannten Beträgen von ’05 und ’06 sind Geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterrabatten durch Kauf jeweils eines Jahreswagens meines Arbeitgebers enthalten ohne die ich die JAEG nicht überschritten hätte. Jetzt stellt sich mein Arbeitgeber so, dass er sagt, dass dieser Geldwerte Vorteil für die Vergangeheitsbetrachtung nicht herangezogen werden dürfe!? Meiner Meinung ist das nicht richtig, da im Gesetzestext nur vom “Soz.-Vers. Jahresbrutto” die Rede ist.
    Hoffe Du kannst mir hier mit kompetenter Information weiterhelfen :)
    Beste Grüße
    Alexander

  41. Olaf says:

    @Alexander:

    Ich bin zwar nicht Manfred, aber auch der würde wahrscheinlich fragen: wo steht denn im Gesetz etwas vom “Soz.-Vers. Jahresbrutto”? Eigentlich geht es ausschließlich um das regelmäßige (!) Jahresarbeitsengelt. Und das ist so definiert:

    “Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen.”

    Also keine geldwerten Vorteile durch Kauf von Jahreswagen (die ja nicht jedes Jahr gekauft werden, auch, wenn sie so heißen :-)

    Wenn ausschließlich durch regelmäßige Zahlungen (Gehalt, jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc., Fahrtkostenpauschalen, VL) die JAEG in 2006 und 2007 überschritten wurde (in dem Fall wäre ein Wechsel in die PKV schon zum 01.01.2007 möglich gewesen), und wenn dies auch in 2008 und voraussichtlich 2009 passieren wird, ist der Wechsel in die PKV zum 01.01.2009 möglich.

  42. manfred says:

    Hallo Alexander,

    der Kommentar von Olaf ist perfekt, dem ist nichts hinzuzufügen.
    Kauf von Jahreswagen nennt man Belegschaftsrabatte welche nicht zur JAEG zählen.

    Wenn Sie zum 01.01.2009 in die Private Krankenversicherung wechseln können, wäre es schön, wenn sie mir auch in Bezug auf den Abschuss der neuen PKV Ihr Vertrauen schenken, ich meine, dass sie im Rahmen einer Beratung durch mich ein wenig mehr Information erhalten, welche für die Auswahl des Tarifes entscheidend sind.
    Viele Grüße

    manfred

  43. manfred says:

    Hallo Olaf,
    nur weiter so, dann habe ich weniger Arbeit:-), war fachlich gesehen schon eine beachtliche Leistung, ich vermute, mit dieser Antwort hätte sogar der eine oder andere meiner geehrten Collegen erhebliche Problem gehabt.
    Nur eine Kleinigkeit möchte ich anmerken, Fahrtkostenerstattungen zwischen Wohn-, und Arbeitsstätte werden nur anerkannt wenn diese ausdrücklich als Arbeitslohn definiert sind
    Grüße
    Manfred

  44. Thomas says:

    Hallo Manfred,

    auch von mir großes Lob und Respekt für diese informative Seite!
    Ich habe eine einfache Frage: Ich war bis Nov. 2004 (Ende Studium) über meinen Vater privat versichert und habe dann gleich eine kleine Anwartschaft bei der PKV abgeschlossen.
    Seit Dez. 2004 arbeite ich, liege aber unter der JEAG und bin somit gesetzlich versichert. Wenn ich durch einen Jobwechsel nun über die Grenze komme, kann ich dann sofort zurück in die PKV oder muss auch ich drei Jahre über dieser Grenze liegen?

    Vielen Dank und Gruß
    Thomas

  45. manfred says:

    Hallo Thomas,
    danke für das Lob, davon bekomme ich nie genug:-).
    Leider müssen Sie die 3 Pflichtjahre in der GKV absitzten, da führt nach der Gesundheitsreform kein Weg vorbei.
    grüße
    manfred

  46. Antje says:

    Hallo Manfred,
    mein Mann und unsere zwei Kinder sind in der PKV versichert. Das Einkommen meines Mannes liegt über der Bemessungsgrenze. Leider sind wir sehr unzufrieden und möchten wieder in die GKV wechseln. Gibt es eine Möglichkeit, wieder von der GKV aufgenommen zu werden? Vielen Dank für eine Antwort.

  47. Peter says:

    Hallo Manfred,
    hab auch ein Problem – bin seit 1992 privat versichert. Letztes Jahr verminderte sich mein Einkommen aufgrund einer Versetzung im Betrieb. So erhielt ich heuer vom Arbeitgeber die Mitteilung, dass ich seit 01.01.08 wieder versicherungspflichtig bin – ich könne mich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei der gesetzlichen Versicherung habe ich nachgefragt – Auskunft hier: geht nicht. Was stimmt nun?
    Welches Brutto der Lohnabrechnung ist maßgebend für die Betragsbemessungsgrenze:
    -Gesamtbrutto
    -Steuerbrutto
    -SV-Brutto KV/PV
    -SV-Brutto AV/RV?
    Hätte mich mein Arbeitgeber nicht letztes Jahr schon informieren müssen?
    Kann ich mich noch befreien lassen?

  48. manfred says:

    Hallo Antje,

    da gibt es im Wesentlichen 2 Möglichkeiten:
    1. Je nach Einkommen kann man mit der BAV (betriebliche Altersvorsorge) das Einkommen unter die betreffende JAEG drücken.
    2 Durch einen befristeten Teilzeitvertrag kann der gleiche Effekt erzielt werden.
    Sie müssen nur darauf achten, dass im gesamten Jahr 2008 die betreffende JAEG nicht überschritten wird.

    Grüße
    manfred

  49. manfred says:

    Hallo Peter,

    leider hat die GKV Recht, wenn sich das Arbeitsentgelt, z.B. wie bei ihnen, durch eine interne Versetzung, reduziert gibt es keine Möglichkeit für eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Nur wenn die JAEG Sie eingeholt hätte könnten Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ich sehe es so, dass Sie eigentlich mit der Versetzung und dem damit reduzierten Gehalt unmittelbar versicherungspflichtig geworden sind.
    Lesen sie dazu folgenden Artikel:
    http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/08/21/fragen-antworten-befreiung-von-der-versicherungspflicht/

    Grüße
    manfred

  50. Antje says:

    Hallo Manfred,
    vielen Dank für die Antwort.
    Es reicht also nicht aus, wenn das Bruttogehalt für einige Monate (3 Monate) unter der JAEG liegt? Danke.
    Grüße Antje

  51. manfred says:

    Hallo Antje,
    Sie müssen in 2008 unter der für Sie gültigen JAEG bleiben, sonst wirkt es nicht:-)
    Grüße
    manfred

  52. Peter says:

    Hallo Manfred,
    danke für die qualifizierte Antwort – endlich einmal einer, der sich auskennt, dies auch vermitteln kann und nicht unendlich um den heißen Brei redet – auch wenn die Nachricht nicht erfreulich ist.
    Trotzdem habe ich noch eine Frage: vor meiner internen Umsetzung(03/07) war Ende 2006 das JAEG – zwar nur geringfügig (42.518,50) – unter der Beitragsbemessungsgrenze.
    Hätte mich der Arbeitgeber bereits hier informieren müssen (wäre da die Befreiung noch möglich gewesen?)- kann ich noch etwas nachträglich tun oder der Arbeitgeber, dessen Pflicht es gewesen wäre?

  53. manfred says:

    Hallo Peter,

    danke für das Lob, auch wenn es “schmerzt” solche Auskünfte geben zu müssen.
    Ich setzte voraus, dass Sie als Arbeitnehmer in 2002 schon in der privaten Krankenversicherung versichert waren, dann gilt für Sie die besondere JAEG, diese entspricht der BBG.
    Das wird ja immer besser, damit habe sie sozusagen den Jackpot gezogen.
    Sie sind auf alle Fälle ab dem 01.01.2007 versicherungspflichtig möglicherweise schon seit 01.01.2006, je nachdem ob Ihr Einkommen in 2005 über 42300 € gelegen war.
    Die Frage ist, was Sie nun tun wollen, ich würde Sie gerne als Mandanten gewinnen.
    Wenn sie mir Ihr Vertrauen im Bereich Ihrer Versicherungen schenken kann ich Ihnen gerne mit Rat und Tat, soweit als möglich, weiterhelfen.
    Grüße
    manfred

  54. Bernd says:

    Hallo Manfred,

    auch ich habe eine Frage zur PKV. Ich bin seit Oktober 2002 in der PKV und lag immer über der BBG resp. JAEG. Seit Januar 2008 bin ich leider arbeitslos, habe mich aber von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Jetzt kann mir allerdings niemand klar sagen, welches Einkommen ich bei einer erneuten Beschäftigung erzielen muss, um in der PKV zu bleiben (auch ein Anwalt kam ins Grübeln). Gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Befreiung von der GKV zu verlängern ?

  55. manfred says:

    Hallo Bernd,

    da sie seit 2002 in der privaten Krankenversicherung als Angestellter versichert sind und nun wegen der Befreiung von der Versicherungspflicht weiter in der PKV bleiben, gilt weiter die besondere JAEG. Sie werden diesen Besitzstand nur verlieren, wenn Sie als Angestellter unter die besondere JAEG fallen und somit in der GKV versicherungspflichtg werden.
    Grüße
    Manfree

  56. Bernd says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich das in Zahlen ausdrücke, gelten für mich also 3.562,50 Euro monatlich und 42.750 Euro jährlich als “Grenze” ? Gibt es das auch in einem der vielen SGB irgendwo nachzulesen?

    Ansonsten nochmals danke

  57. manfred says:

    Hallo Bernd,
    die JAEG liegt in 2008 bei 48150 € und die BBG 43200 €. Diese Zahlen werden immer von der Bundesregierung festgelegt und zu Jahresanfang veröffentlicht. das ist so nicht im SGB V nachzulesen.
    Grüße
    manfred

  58. Peter says:

    Hallo Manfred,

    schön dass es diese Seite gibt. Kurz die Situaltion erklärt: bin seit 2000 i. d. PKV.
    Doch nun bin ich seit April 2004 arbeitslos geworden; würde also in die GKV rutschen.
    Ich hörte jedoch, dass ich in der PKV mindestens noch 1 Jahr verbleiben kann, denn das AA zahlt die mtl. Beiträge. Vorausgesetzt ich war unmittelbar zuvor mindestens 5 Jahre durchgehend in der PKV. Das trifft bei mir ja zu. Nur, was genau wird denn vom AA übrnommen? Ich hörte was von “maximal den Höchsbetrag aus der GKV”. Ist dem so und wie hoch ist der Höchstbetrag. Ich muss mich entscheiden, wenn ich in der PKV verbleibe, welchen Tarif ich nehme. Das ist wiederum davon abhängig, wieviel das AA bezahlt. Ich kann ja unmöglich in der Sitzation der Arbeitslosigkeit noch zusätzlich Geld dafür aufwenden, um mir die PKV leisten zu können. Entweder mit dem Betrag vom AA ist der günstigste Tarif in der PKV abgesichert, oder ich muss dann eben in die GKV. Oder sehen Sie aus Ihrer Erfahrung heraus evtl. noch andere Möglichkeiten?

    Gruß, Peter Vogele

  59. manfred says:

    Hallo Peter,

    danke für das Lob, Seit April 2004??? dann wäre die Frage schon erledigt, weil Sie auf alle Fälle in der GKV pflichtig geworden wären.
    Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie April 2008 meinen. Ich weiß auch nicht den genauen Satz, ich vermute aber, dass das AA die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes in Bezug auf die Höhe des Arbeitslosengeldes zahlt. Bitte fragen Sie beim AA nach, nett wäre es wenn Sie die Antwort auch hier veröffentlichen.

    Die möglichen Veränderungen in der PKV ist ein Thema für ein Beratungsgespräch.
    Wenn Sie sich für die GKV entscheiden, fallen Sie möglicherweise unter die 3 jährige Versicherungspflicht.
    Das Problem mit der Befreiung ist, dass Sie diese nicht widerrufen können. Sie müssen auch in der PKV bleiben wenn Sie länger arbeitslos bleiben.
    Ein weiteres Problem kann eine mögliche Krankheit während der Arbeitslosigkeit sein, denn in der PKV erhalten Sie kein Krankentagegeld. Das Arbeitslosengeld wird aber nach den üblichen 6 Wochen Krankheit eingestellt. In der GKV würden Sie Krankengeld erhalten.
    Wie gesagt, diese Fragen müssen im Rahmen eines Beratungsgespräches geklärt werden.
    Grüße
    manfred

  60. Desi says:

    Hallo Manfred,
    habe viele interessante Infos gelesen auf sdiser Seite, die mir in meinem Fall aber leider nicht weiterhelfen. Deswegen folgende Sachlage: Habe nach Geburt meines Kindes Mitte 1999 in die PKV gewechselt. Habe dann ab 2000 wieder in Teilzeit gearbeit, lag unter der BBG und bin weiter in der PKV geblieben. Seit 2005 bin ich “nur noch” Mutter, zwischendurch geringfügig beschäftigt und weiterhin PKV Mitglied. Nun nehme ich eine neue Stelle an, bei der ich auch unter der BBG liege. Ich möchte aber defintiv in meiner PKV bleiben. Kann ich das?
    Gruß, Desi

  61. manfred says:

    Hallo Desi,
    ich gehe davon aus, dass Sie in der GKV versicherungspflichtig werden.
    Was ich nicht so ganz verstehe ist die Frage, wie der Wechsel in die PKV nach der Geburt Ihres Kindes zustande gekommen ist. Eventuell verbergen sich hier noch Informationen welche eine anderen Schluss zulassen könnten.
    Grüße
    Manfred

  62. Desi says:

    Hallo Manfred,
    schon einmal Danke für die leider schlechte Nachricht. Zum Wechsel seinerzeit: ich war dann “nur noch” Hausfrau und wäre bei meiner damaligen GKV in den höchsten Beitragssatz gerutscht, da mein Mann in der PKV war und ich mich aufgrund der Höhe seines Gehalts selbst versichern mußte. Somit war der Wechsel seinerzeit für mich schlüssig und einfach, da ich in der PKV nur ein Minimum des GKV Beitrages zahlen mußte. Schade, schade…
    Sollte Ihnen noch ein Trick einfallen, würde ich mich freuen…

    Danke und Gruß, Desi

  63. manfred says:

    Hallo Desi,

    dann macht es Sinn, leider gibt es da keine Tricks, eine Beratung macht dennoch Sinn, da ich Ihnen auch im Bereich der GKV weiterhelfen kann.
    Außerdem wäre folgende Artikel für Ihren Gatten der in der PKV versichert ist zu beachten vielleicht ergibt sich hier ein Ansatzpunkt Sie als Mandanten zu gewinnen:

    http://www.pkv-financial.de/wblog/2006/02/10/hilfsmittel-und-die-private-krankenversicherung

    Ein weiteres Beratungsthema ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, lesen Sie dazu:
    http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-35930
    Grüße
    manfred

  64. Peter H. says:

    Hallo,
    ich habe folgende Frage:
    Ich muß meinem neuen Arbeitgeber nachweisen, daß mein Lohn 2005 und 2006 über der Versicherungspflichtgrenze lag (2007 und 2008 beim neuen Arbeitgeber habe ich genug verdient. Auch 2006 mit ca. 57.000.- €). 2005 habe ich 46795,- € (“steuerpflichtiges Brutto”) verdient (eigentlich mehr, aber Nachzahlungen im Januar 2006 für das Jahr 2005 sind auf der Entgeltbescheinigung für 2006 vermerkt).
    Ich bin seit meiner Geburt im Jahre 1974 privat versichert und habe 2004 die Versicherung mit Antritt meiner ersten Stelle gewechselt. Ich war damit am 31.12.2002 zwar privat versichert, habe zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht verdient, da ich noch Student war.
    Reicht es in diesem Fall für mich trotzdem aus im Jahr 2005 unter 46.800.-€ verdient zu haben, um in der PKV zu bleiben (gilt dann 42.300.- € als Richtgröße?). Oder habe ich ein Problem, da ich 4,95€ zuwenig verdient habe?
    Habe mich hier über die Zahlen informiert:
    http://www.beitragsbemessungsgrenze.com/bbg-kv-2005.html

    Für eine rasche Hilfe/Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar!

  65. manfred says:

    Hallo Peter,
    da Sie “erst” seit 2004 als Angestellter in der PKV waren, gilt für Sie die normale JAEG. Dies lag in
    2005 bei 46800 €
    2006 bei 47250 €
    Zur JAEG zählt nicht nur das steuerpflichtige Einkommen, sondern (bis auf wenige Aussnahmen) alle Einkünfte welche mit hinreichender Sicherheit als regelmässige Einkünfte anzusehen sind.
    Nun gibt es im SGB V folgende Regelung:
    § 6 Versicherungsfreiheit…
    9) 1Arbeiter und Angestellte, die nicht die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllen und die am 2. Februar 2007 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder die vor diesem Tag die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse gekündigt hatten, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, bleiben versicherungsfrei, solange sie keinen anderen Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllen. 2Satz 1 gilt auch für Arbeiter und Angestellte, die am 2. Februar 2007 nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2 oder 3 von der Versicherungspflicht befreit waren. 3Arbeiter und Angestellte, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, und nicht die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 erfüllen, gelten bis zum 31. März 2007 als freiwillige Mitglieder.

    Damit wären Sie versicherungsfrei, leider gibt es seitens der Spitzenverbände der Krankenkasse auch Stimmen welche behaupten, dass diese Regelung nur für das Jahr 2007 greift. Wenn Ihr Einkommen in 2005 welches zur JAEG zählt, unter den beschriebenen 46800 € lag, hätten Sie in diesem Fall tatsächlich die A- Karte gezogen und müssten in 2008 in die GKV um dann zum 01.01.2009 wieder in die PKV wechseln zu können.
    Grüße
    manfred

  66. Peter H says:

    Erstmal herzlichen Dank für die Antwort! Noch offene Fragen:

    1. Auf der Lohnbescheinigung für Januar 2006 sind Nachzahlungen für 2005 aufgeführt. Diese sind jedoch nicht mehr für 2005 auf der Entgeltbescheinigung berücksichtigt, da sie erst 2006 ausbezahlt wurden. Da sie aber nachweislich für bereits 2005 erbrachte Arbeit gezahlt wurden, habe ich 2005 damit über 46.800,- € verdient.
    Frage: Gilt nur der Betrag, der vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben wurde, oder was ist hier verbindlich? Hat man ein ausreichendes Argument mit der Nachzahlung, die auf der Lohnbescheinigung von 1/2006 auch als Nachzahlung für 2005 gekennzeichnet ist?

    2. Ist generell das “Steuerpflichtige Entgelt” maßgeblich? Denn u.a. ist auch ein “Beitragspflichtiges Entgelt SV inkl. besondere Entgelte” auf der normalen Lohnbescheinigung ausgewiesen, welches höher ist, als das auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene?

    3. Würde im schlechtesten Fall argumentiert werden, man habe die Grenze 2005 nicht erreicht, ab wann würde man rückwirkend in die GKV gezwungen? (2006 und 2007 ca. 60.000 brutto)?

    Vielen Dank im Voraus,
    Peter H.

  67. Peter H. says:


    zu 3.: würde er ehemalige Arbeitgeber auch rückwirkend einen Teil der Beiträge zahlen müssen, und wie viel?

    4. Und wer ist verantwortlich? Hat der Arbeitgeber darauf hinzuweisen, daß die Grenze nicht überschritten wurde? Ist er verpflichtet es zu melden, oder hat der Versicherungsnehmer selber diese Pflicht? Mir selber waren die genauen Grenzen nicht bewußt!

  68. manfred says:

    Hallo Peter,

    Bitte schön, hier die Antworten, soweit ich diese recherchieren konnte:

    1. soweit ich informiert bin gilt das Zuflussprinzip, fall diese „Sonderzahlung“ überhaupt zur JAEG zählt, würde die zu dem Jahr 2006 zugerechnet werden. Wie soll das auch anders zugeordnet werden können (100% sicher bin ich mir aber nicht, konnte keine konkreten Aussagen dazu finden). Die Frage ist ob es die bei dieser Zahlung um eine regelmäßige Auszahlung handelt, falls nicht zählt diese sowieso nicht zur JAEG
    2. Nicht ganzes zählen alle Arbeitsentgelte welche als regelmäßig anzusehen sind, da gib es ein paar ausnahmen hier finden Sie ein Liste:
    http://www.pkv-financial.de/einkommensgrenzen.html
    3. Wenn die GKV auch der Meinung ist, dass die im SGB 5 §6 Nr. 9 beschrieben Besitzstandsregelung nur für das Jahr 2007 anzuwenden ist dann ja. Sie würden dann rückwirkend zum 01.01.2008 versicherungspflichtig.
    4. Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber dieser muss sowohl die neu versicherungspflichtigen als auch die versicherungsfreien Arbeitsverhältnisse der GKV melden, die GKV vollzieht nur die Meldung des Arbeitgebers. Nach meienr Erfahrung ist es, aber dass es sehr problematisch ist sich mit dem Arbeitgeber zu streiten.

    Grüße
    Manfred

  69. Paul U. says:

    Hallo Manfred,
    ich (53 J.) bin seit dem 1.7.08 arbeitslos und mit meinen beiden Kindern (7 + 12 J.) langjährig privat versichert. Meine Frau ist zumindest noch in diesem Jahr selbständig, danach kommt ggf. kein Folgeauftrag. Meine Frage: Wenn ich mich nun über die Arbeitsagentur pflichtversichern lasse, müssen dann, da meine Frau gegenüber dem Arbeitslosengeld den höheren Verdienst hat, meine beiden Kinder über sie und damit weiterhin privat versichert bleiben?
    Falls es dabei eine Rolle spielt: Das Jahreseinkommen meiner Frau liegt über der Bbmg KV.
    Besten Gruß, Paul U.

  70. manfred says:

    Hallo Paul,
    zunächst müssen wir Ihre Situation klären, wenn Sie nun während der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht Gebrauch machen, fallen Sie in diesem Jahr in die Versicherungspflicht, gleich wann Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Zum 01.01.2009 wird da geprüft, ob sie die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht erfüllen, sprich es wird nachgesehen, ob Sie in 2008 die besondere JAEG überschritten haben, ist dies der Fall habe Sie keinen Anspruch auf die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV und müssen sich wieder in der PKV versichern.
    Die Kinder haben Anspruch auf die Familienmitgliedschaft wenn der nicht in der GKV versicherte Ehegatte unter der JAEG liegt. Ich bin mir nicht sicher, ob in Ihrem Falle die normale JAEG von 48150 € oder die besondere JAHE von 43200 € maßgeblich ist, dass sollten sie mit der GKV besprechen
    Grüße
    manfred

  71. Lilly says:

    hallo manfred,

    bin begeistert von deiner seite und vor allen dingen darüber, dass man hier auf alle fragen antworten erhält.

    ich habe eine ganz kurze frage. bin seit 2003 in der pkv und mit meiner pkv schon eh und je unzufrieden.
    ganz davon abgesehen möchte ich aber in die gkv, da ich mich derzeit in elternzeit befinde.
    wie lange müsste ich teilzeit arbeiten gehen, um wieder in die gkv zu kommen?

    mein mann ist ebenfalls in der pkv und möchte seine pkv wechseln. darf er sich bzgl. der beratung an dich wenden?

    vielen dank für deine antworten.

    lilly

  72. manfred says:

    Hallo Lilly,
    danke für das Kompliment, auch wenn ich es wegen der vielen Arbeit in den letzten Wochen etwas vernachlässigen musste.
    Bin leider nur ein Einmannbetrieb und habe nur eine begrenzte Zeit zum Arbeiten.
    Das müsste aber schnell geschehe morgen ist der Kündigungstermin für die PKV. Ich denke einen Wechsel sollten wir auch in dieser kurzen Zeit noch hinbekommen.
    Die offenen Fragen können wir gerne telefonisch klären, ich bin morgen ab 10.00 Uhr im Büro
    Grüße
    Manfred

  73. Eugen says:

    Hallo Manfred, hoffentlich lebt noch diese hervorragend informative Webseite!
    Meine kurze Frage wäre: Seit Juni 2008 bin ich nicht krankenversichert. Arbeitsaufnahme am 1.2.2009.
    Wie kann ich eine rückwirkende Zahlung vermeiden? Wenn ich in der Zwischenzeit im Ausland war? Oder einfach dadurch, dass ich wieder Angestellter bin? “Durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld kann eine rückwirkende Zahlung vermieden werden.”
    http://www.phoenix-beratung.de/krankenversicherung.html

    Danke im Voraus für die Hilfe!
    Thomas

  74. manfred says:

    Hallo Eugen,
    ja, noch lebe ich, und helfe auf das Blog mit rat und tat weiter, danke für das Lob. Nun, wenn Sie als Angestellter versicherungspflichtig werden dann, müsste eigentlich die Pflicht zur Nachversicherung greifen. Soweit ich das aber verfolge wird das von der GKV nicht explizit verfolgt. Andererseits ist es zwar so, dass eine Versicherungspflicht für alle der GKV zu zuordneten Personen gibt, dies aber nicht ordnungsrechtlich verfolgt wird, es sind keine Strafen vorgesehen. Von daher würde ich das mal ganz locker auf mich zukommen lassen. Ich habe eine GKV mit der ich zusammen arbeite, wenn sie sich für mich als Versicherungsmakler entscheiden, könnte ich das im Vorfeld mit der GKV klären.
    Grüße
    Manfred

  75. Daniel says:

    Hallo Manfred,

    mein Versicherungsberater hat mir grünes Licht für die PKV gegeben und das obwohl ich mit 3950€ (Weihnachts und Urlaubsgeld gibt es nicht) knapp unter dem Richtwert liege.

    Wann und wo wird geprüft ob mein Einkommen die Grenze überschreitet oder obliegt dies dem PKV Berater?

    Danke im voraus für die Hilfe…

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  1. Beitragsbemessungsgrenze 2007 bleibt unverndert…

    Nach vielen Irrungen und Wirrungen im Zuge der Gesundheitsreform und zwischenzeitlichen berlegungen, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze an den Satz der gesetzlichen Rentenversicherung anzupassen, sieht es nun tatsܤchl…

  2. [...] Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung berechnet und abgeführt werden müssen. Wer mehr als 42.750 € verdient, für den werden dennoch nicht mehr als 42.750 € Einkommen berechnet. [...]

  3. [...]   Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die Kappungsgrenze für die Arbeitseinkünfte dar, bis zu der die Kassen-Beiträge angerechnet und abgeführt werden. Etwaige Anteile oberhalb dieses Grenzwertes werden nicht berücksichtigt.  Wer also in 2007 mehr als 42.750 € im Jahr verdient, dem wird dennoch nicht mehr als 42.750 Euro angerechnet. Sie auch Beitragsbemessungsgrenze 2007 auf PKV Financial. [...]

  4. [...] Seit kurzem sind die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung 2008 bekannt. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung soll von 3.562,50 Euro im Monat (BBG 2007) auf 3600 Euro im Monat bzw 42300 Euro im Jahr erhöht werden. Diese Grenzewerte gelten für die alten und neuen Bundesländer. [...]

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