Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung soll sich im Jahr 2007 nicht verändern. Während die Versicherungspflichtgrenze um 450 Euro angehoben wird, bleibt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2007 unverändert. So vom Deutschen Bundestag am 19. Oktober 2006 verabschiedet und vom Bundesrat akzeptiert.
| Vorbehaltliche Beitragsbemessungsgrenze 2007: 3.562,50 Euro im Monat bzw. 42.750 Euro im Jahr |
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden müssen. Es handelt sich also um eine Art Kappungsgrenze, wer mehr als 42.750 Euro verdient, für den werden dennoch nicht mehr als 42.750 Euro angerechnet.
Auf der Übersicht zu den Beitragsbemessungsgrenzen gibt es noch zusätzliche Informationen zu diversen Grenzwerten.
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Hallo Daniel,
ich weiß zwar nicht wo Ihr “Versicherungsberater” zur Schule gegangen ist, aber bei mir sind 3950 € mal 12 gleich 47400 €. Die JAEG liegt in 2009 bei 48600 €, damit sind sie in der GKV pflichtig, wenn nicht irgendwelche Umstände greifen, von denen ich nichts weiß. Außerdem kann Ihr Versicherungsberater Ihnen das gar nicht sagen, der Arbeitgeber meldet das Arbeitsverhältnis der GKV, entweder als versicherungspflichtig oder versicherungsfrei. Fragen sie einfach in Ihrer Personalabteilung nach, dort wird man Ihnen das ganz genau sagen können. Zusätzlich ist auch die 3 Jahresregelung zu beachten. Mein Vorschlag wäre, dass sie sich heute bei einem kompetenten Versicherungsmakler in Sachen PKV beraten lassen und dann bei der für sie in Frage kommenden PKV eine entsprechende Anwartschaft abschließen. Das hat den Vorteil, dass sie später ohne Gesundheitsprüfung in die PKV wechseln können.
Grüße
Manfred