Es scheint Bewegung in unsere unendliche Geschichte zu kommen. Die Änderungen sollen die private Krankenversicherung (PKV) betreffen.
Anscheinend bleiben die allseits geäußerten Bedenken gegen die Gesundheitsreform in Regierungskreisen doch nicht ohne Reaktion. In den der Spitze der Union befürchtet man „Verstöße gegen das Grundgesetz” und auch an der SPD-Spitze hält man nun Teile der Gesundheitsreform, welche die private Krankenversicherung (PKV) betreffen, für „verfassungsrechtlich fraglich”, dies meldet Süddeutsche Zeitung (SZ).
Laut SZ wird es „immer wahrscheinlicher”, dass noch Änderungen an der Gesundheitsreform vorgenommen werden müssen. Unions-Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) und SPD-Fraktions-Chef Peter Struck waren laut SZ die ersten welche sich aus der Deckung gewagt haben. In der Zeitung befürchtet Bosbach „bei der Reform Verstöße gegen das Grundgesetz” weiter habe er in einem Interview „die geplanten Änderungen bei den privaten Krankenversicherungen” als „verfassungsrechtlich fraglich” bezeichnet. Auch Herr Struck ist laut SZ „offen für Korrekturen”. Man wolle „Änderungsvorschläge” aus dem Bundesrat sowie aus den Expertenanhörungen „genau prüfen und einige sicher einarbeiten”.
Ich frage mich wirklich was den Stimmungswandel eingeleitet hat. Vielleicht haben die beiden Pleiten, einmal mit dem vom Bundespräsidenten abgelehnten Verbraucher-Informationsgesetz und dem erst letzte Woche untergegangenen bundeseinheitlichen Rauchverbot, eine bessere Wirkung erzielt als alle Expertenratschläge zusammen.
Die Gesundheitsreform wird am kommenden Freitag zum ersten Mal offiziell im Bundesrat diskutiert. Ich bin gespannt, zu welchen Änderungen es im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens kommen wird.



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