… über die Gesundheitsreform. Wegen “dringendem Beratungsbedarf” soll im Bundestag die Abstimmung um zwei Wochen verschoben werden. Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt.
Vereinbart wurde die Verabschiedung der Gesundheitsreform um zwei Wochen auf Anfang Februar. Volker Kauder, der Unionsfraktionschef (CDU) und Ulla Schmidt (SPD), unsere Bundesgesundheitsministerin, sind jedoch weiter fest der Meinung, dass die Reform wie geplant am 01.04.2007 in Kraft treten kann.
Meiner Ansicht nach ist es fraglich, ob dieser Termin, vor allem wegen der zahlreicher Änderungsanträge im Bundesrat noch zu halten ist. Mal gespannt wann die Halbwertzeit des neuen Stichtages, (ab dem für Angestellte, welche in die private Krankenversicherung wechseln wollen, die 3 Jahresfrist Gültigkeit haben soll) der für den 19.01.2007 geplant war, ausläuft. Die Verzögerung der Reform ist auch deshalb wahrscheinlich, weil die Abstimmungsregularien zwischen Bundestag und Bundesrat eine dreiwöchige Frist gesetzlich vorschreiben.
Da die Gesundheitsreform höchstwahrscheinlich im Vermittlungsausschuss landen wird, ist der Zeitplan kaum mehr einzuhalten. Unser allseits geliebter Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD) warnt inzwischen sogar vor einem Scheitern der gesamten Reform. „Wir stehen vor einer Sollbruchstelle, sollte die CSU die Reform der privaten Krankenversicherung (PKV) weiter verwässern, wäre die Gesundheitsreform für die SPD untragbar.”
Nun genau das will aber die CSU nun im Nachkarten durchsetzten.
Hab ich da was nicht mitgekriegt oder war nicht der Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöllner (CSU) maßgeblich an den Formulierungen der Gesundheitsreform beteiligt? Ein Schelm der böses dabei denkt!!
Ich frage mich wirklich, ob wir hier den ersten Abgesang auf die Gesundheitsreform sehen. Ich persönlich fände es nicht zum Nachteil des Deutschen Gesundheitswesens wenn diese Reform dahin kommt wo sie hingehört….



Ich habe Ihren Artikel zu beitragsfreien Mitversicherung von Kindern in der GKV gelesen. Ich verstehe hier Ihre Aussage nicht ganz. Geplant ist ja zukünftig die Kosten für die Behandlung der Kinder über Steuern (Aufgabe der Allgemeinheit) zu finanzieren.
Ich bin in der PKV und meinen beiden Kinder sind laut gesetzlicher Vorgabe auch in der PKV. Nach der jetzigen Planung werden zwar meine Steuergelder genommen (und die werden immer mehr), aber meine Kinder muß ich nach wie vor selber in der PKV versichern. Ist dieses Vorgehen überhaupt mit der Verfassung konform??
Hallo Herr Fuchs, ich kann Ihren Ärger gut verstehen, ich bin der Meinung, dass die Trennung von Kindern welche in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und Kindern welche in der privaten Krankenversicherung versichert sind, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.
Meiner Ansicht nach gibt es in dem Gesetz zur Gesundheitsreform noch viele andere Mängel, welche nicht nur das Grundgesetz sondern auch gegen das EU Recht verstoßen. Vermutlich wird sich der ganze „Spuck“ spätestens vor dem Verfassungsgericht auflösen. Oder vielleicht schon früher wenn der Bundespräsident das Gesetz, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, nicht unterschreibt. Bin gespannt wie sich die Dinge entwickeln, meine Meinung über dieses Gesetz habe ich ja in diesem Blog schon zur Genüge kund getan. Ich finde es schon sehr merkwürdig Deutschland stirbt so langsam aus. Habe heute in unsere Zeitung gelesen, dass in 2006 mit 150.000 Personen der größte Bevölkerungsrückgange seit langen gab, auch die Einwanderung konnte diesen Rückgang nicht aufhalten. Aber gerade die Familien mit Kindern werden von der aktuellen Finanzpolitik am meisten geschröpft. Da bin ich mit meinen 3 Kindern Leidensgenosse.
Grüße Manfred
Hallo miteinander,
wie ist denn mittlerweile der Stand, d.h. die Rechtslage? Wir sollten eine Mitversicherung nur der gesetzlich Versicherten Kinder nicht ohne eine verbindliche Klärung hinnehmen. Ist bereits eine Musterklage bekannt? Ansonsten würde ich mich hier in einer Interessengemeinschaft engagieren …
Gruß
Micha
Hallo Micha, bisher ist mir noch nichts bekannt. Eine Klage gegen diese Regelung ist sowieso erst möglich, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Soweit ich weiß sogar erst dann, wenn Sie einen konkreten Schaden durch dieses Gesetz erleiden. Das würde bedeuten, eine Klage macht erst mit Einführung der Steuerfinanzierung der Kinder in der GKV Sinn. Ich würde in diesem Zusammenhang meinen, dass die Reform in diesem Punkt gegen das ADG verstößt, weil die Kinder gesetzlich Versicherter gegenüber Kindern, die privat versichert sind, bevorzugt werden.
Grüße Manfred