Bisher hatte ich das Thema Pflegeversicherung bei meinen Aktivitäten etwas stiefmütterlich behandelt. Das hat sich nun geändert. Neue Urteile führen immer mehr zu Unterhaltspflichten der Kinder, dies war ja bisher bekannt, neu ist, dass auch Schwiegerkinder mit herangezogen werden können.
Hier einige Beispiele:
1. (BGH, Az. VII ZR 122/00) Folgender Fall wurde hier vor dem BGH verhandelt: Der zuständige Sozialhilfeträger beklagte eine Frau, deren Mutter in einem Heim lebte. Um die Heimkosten zu decken benötigte die Mutter Sozialhilfe. Mit der Klage wollte der Sozialhilfeträger die Tochter, welche wegen Arbeitslosigkeit über keine eigenen Einkünfte verfügte, zum Unterhalt für die Mutter verpflichten.
Der Ehegatte der Tochter verdiente mit 5500 € überdurchschnittlich gut und es gab keine Unterhalteberechtigten Kinder. Das Gericht verurteilte die beklagte Tochter den Taschengeldanspruch welche Sie gegen den Ehemann hatte zugunsten der Unterhaltspflichtigen Mutter einzusetzen.
2. (BGH, Az. XII ZR 224/00) Folgender Fall wurde hier vor dem BGH verhandelt: Auch hier wurde die Tochter beklagt. Hier war die finanzielle Situation, dass die Tochter aus selbständiger Tätigkeit 15.000 € jährlich erwirtschaftete, der Ehegatte verfügte jährlich über ein Einkommen in Höhe von 60.000 €. Es waren auch keine Kinder mehr zu versorgen. Es wurde nicht mal der sonst übliche Selbstbehalt in Höhe von 1250 € plus der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens der unterhaltspflichtigen Tochter berücksichtigt.
Das Gericht unterstelle, dass bei den günstigen Einkommensverhältnissen des Mannes das eigene Einkommend er Tochter nicht in vollem Umfang verbraucht, sonder auch der Ersparnis diente
3. (BGH, Az. XII ZR 69/01) auch Steuertricks funktionieren: In diesem Urteil muss auch der Ehegatte der unterhaltspflichtige Tochter mithaften, auch wenn dies eigentlich nicht zulässig ist. Die unterhaltspflichtige Tochter war in Steuerklasse V, der BGH berechnet das Nettoeinkommen nach Steuerklasse I. Bingo, damit war die Unterhaltspflicht besiegelt.
Diese neue Bewertungspraxis sollte Anlass sein über das Thema private Pflegeversicherung nachzudenken



Letzte Kommentare