Nun ist das Urteil im Braunschweiger Landgericht gegen Peter Hartz gesprochen, es entsprach der Forderung von Staatsanwältin Hildegard Wolff. Wegen der Absprache zwischen der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und der Verteidigung stand das Urteil wegen Untreue in Tateinheit mit Begünstigung eines Betriebsrates eigentlich schon vorher fest. Wie ich in den Nachrichten gehört habe, wären solche Absprachen, speziell bei Wirtschaftsdelikten nicht unüblich, wenn der Angeklagte sich entsprechend verhält und zur Wahrheitsfindung beiträgt.
Das Urteil lautete: Eine Bewährungsstrafe in Kombination mit einer Geldstrafe von 576 000 Euro (360 Tagessätze zu je 1 600 Euro). Nun hatte Hartz’ Anwalt Egon Müller vor der Urteilsverkündigung bekannt gegeben, dass sich sein Mandant der Millionenforderung einer Versicherung gegenübersieht. Die Geldstrafe aus dem Prozess, zusammen mit Forderungen der Versicherung würde eine Gesamtforderung von mehr als drei Millionen Euro, auf den nun 65-Jährigen Peter Hartz, ergeben, dazu kommt natürlich noch das Honorar seines Top-Anwalts.
Dazu teilte die zuständige Staatsanwältin Wolff in ihrem Plädoyer mit, dass sich bereits eine Anwaltskanzlei aus Köln, im Auftrag eines Versicherungsunternehmens Akteneinsicht verschafft habe. „Er wird auf jeden Fall in Höhe von 2,6 Millionen Euro in Regress genommen“, sagte Wolff. Dies entspricht genau der Schadenssumme, die Hartz mit den „Sonderbonuszahlungen“ verursacht hat.
Die so genannte D&O-Versicherung welche VW abgeschlossen hatte, ersetzte dem Unternehmen diese Schäden. Nun will sich die Versicherung das Geld von Hartz zurückholen. Eine D&O-Versicherung zahlt grundsätzlich den Schaden an das Unternehmen, welchen diesem durch Fehler von Geschäftsführern entsteht.
Sein Einkommen als Rentner hatte Hartz auf immerhin 25 700 Euro monatlich beziffert, außerdem hätte er ein in Aktien angelegtes Vermögen von 2,7 Millionen Euro angegeben. Nun, ca. 3,2 Millionen Euro Forderung abzüglich dem vorhandene Vermögen bleiben immer noch locker 500.000 € Restschuld, wenn dafür sein monatliches Einkommen zur Tilgung genommen wird, dann braucht das etwa zwei Jahr bis die Schuld getilgt ist. Bekommt Herr Hartz in dieser Zeit vielleicht Hartz IV?



Deutsche Leitkultur besteht also nur aus Zahlen ?
Genau, nur Zahlen. Das Volk muss zahlen, zahlen und zahlen …
Ist halt so mit der deutschen Leid-Kultur
Aber das Urteil trifft doch des Deutschen Nerv!!
Um die Frage mal aufzugreifen: Nein, Herr Hartz wird vorraussichtlich cnith in den Genuss von Arbeitslosengeld II kommen, denn mit seinen Rentenansprüchen liegt er doch recht deutlich über der Einkommensgrenze. Selbst wenn er wegen der übrigen hypothetischen Restschuld ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben würde dürfte das Einkommen immer noch zu hoch sein, um anspruchsberechtigt zu sein.