Sie haben mir per Kontaktformular eine Frage in Bezug auf die Familienversicherung gestellt. Günstig wäre es (das gilt allgemein, da sich die Mails mit Fragen ohne Telefonnummer oder Mailadresse häufen), wenn bei einer Mailanfrage auch eine Mailadresse oder eine Telefonnummer angegeben wird. Denn wie soll ich Sie erreichen? Und einen Brief zu schreiben, dass kann ich nicht leisten, irgendwo hat auch mein Engagement Grenzen. Deshalb beantworte ich Ihre Frage einfach in diesem Forum, hoffentlich lesen Sie diese Zeilen, wäre nett wenn Sie sich melden, wenn mein Versuch geglückt ist.
Um Ihre Frage zu beantworten, gehe ich von folgenden Voraussetzungen aus:
Ihr Freund ist berufstätig (nicht Student oder selbständig)
Sie sind ebenfalls berufstätig, da Sie ja selbst versichert sind.
Ihr Einkommen liegt unter der JAEG.
Dann ist es ganz einfach, Ihr Freund hat in sofern Recht, dass der Anspruch auf Familienversicherung wegfällt, wenn Sie heiraten, allerdings kann Ihr Sohn mit eigenem Beitrag, freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Deshalb kann man auch sagen Ihr Sohn steht einer Hochzeit, zumindest was die Krankenversicherung betrifft, nicht im Wege
Grüße Manfred



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