Einmal private Krankenversicherung immer Private Krankenversicherung

Diese Falschaussage höre ich in letzter Zeit immer öfter, deshalb möchte ich diesen Irrtum richtig stellen:

Wenn ein Arbeitnehmer versicherungsfrei und deshalb in der privaten Krankenversicherung versichert ist, dann bedeutet dies mitnichten, dass dies immer so bleiben kann. Dazu benötigen wir wieder mein „geliebtes“ SGB V diesmal § 6. Wichtig ist der Absatz 3a. dieser schränkt die Personen welche zurückkehren können oder müssen ein:

SGB V § 6 Abs.3a)
  1. Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
  2. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. 3Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. 4Satz 1 gilt nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Das bedeutet alle Arbeitnehmer welche die letzten 5 Jahre versicherungsfrei und damit möglicherweise privat versichert waren und das 55. Lebensjahres vollendet haben bleiben versicherungsfrei und damit in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Für alle anderen wegen Versicherungsfreiheit in der PKV versicherten Arbeitnehmer gilt folgendes:

Ein Arbeitnehmer wird versicherungspflichtig, wenn durch Verminderung des Einkommen oder der Erhöhung der JAEG das Einkommen unter die JAEG fällt.

Diese Fälle sind zu unterscheiden:

Verminderung des Arbeitsentgeltes
Vermindert sich z.B wegen der Verkürzung der Arbeitszeit das Einkommen unter die JAEG dann wird der Arbeitnehmer unmittelbar versicherungspflichtig.

Erhöhung der JAEG
Die JAEG wird immer zu Beginn eines jeden Jahres erhöht, nun ist vom Arbeitgeber zu prüfen ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt über oder unter der JAEG liegt. Liegt es darunter, dann besteht ab dem 01.01. des betreffenden Jahres an Versicherungspflicht. In diesem Falle gibt es die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.

Arbeitslosigkeit
Auch in diesem Falle besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse auch mit der Möglichkeit der Befreiung

Comments

  1. cornelia says:

    Hallo,

    Eine sehr informative Webseite.
    Meine Frage ist folgende:
    Mein Lebenspartner und ich haben 5 Kinder. Ich bin in der Krankenkasse versichert un er hat sich (ich meine es war 2003) privat versichert weil das günstiger war. Die Vertreterin hat ihn nicht gewarnt, wir hatten damals 3 Kinder.
    Wir verdienen ungefähr das gleiche, momentan verdiene ich ein Hauch mehr. Mein Vertrag läuft allerdings aus in 2009 und mit der kommenden Konjunkturschwäche ist ungewiss ob und wie es an einer öffentlichrechtlichen Einstellung (Krankenhaus) weitergeht.

    Wenn wir heiraten müssen die Kinder u.U. Privat versichert werden.
    Gibt es eine Möglichkeit/Trick für den Mann wieder in die gesetzliche KV zu wechseln?
    Die Kinder sind ja jetzt beitragsfrei, und 500-1000 im Monat habe ich nicht eben so ÜBRIG.

    Vielen Dank für die Antwort
    Wenn wir heiraten,

  2. Waltrud says:

    Hallo Manfred,

    wir (mein Mann und ich) sind beide privat krankenversichert, Rentner, arbeiten aber noch geringfügig auf selbständiger Basis um unsere geschäftlichen Verbindlichkeiten abzahlen zu können.

    Aus diesem Grunde sind wir nicht mehr in der Lage, die horrenden privaten Krankenkassenbeiträge aufzubringen.

    Besteht für uns die Möglichkeit wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren und eine private Zusatzversicherung abzuschließen?

    Welche Möglichkeiten bestehen alternativ?

    Wir sind beide 65…

    Danke für Ihre Hilfe…

    Viele Grüsse
    Waltrud

  3. Andreas says:

    Hallo Manfred,

    erstmal ein Lob zum tollen Blog!

    Ich bin gerade über folgende Zeilen gestolpert:
    “Wenn Sie heiraten, …, dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Familienversicherung.”

    Ich (Student) muss mich demnächst selbst versichern, da ich aus der PRIVAT-Versicherung meiner Eltern rausfalle. Allerdings ist meine Frau bei einer gesetzlichen Versicherung, bei welcher ich ja als Familienmitglied (mein Einkommen

  4. manfred says:

    Hallo Cornelia,
    eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich wenn ein Sozialversicherungspflichtiger Tatbestand vorliegt, das heißt wenn Ihr zukünftiger Gatte versicherungspflichtig wegen unterschreiten der JAEG wird.
    Sonnst wäre noch zu prüfen, ob es eine Möglichkeit in der PKV gibt den Beitrag zu vermindern zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
    Grüße
    manfred

  5. Andreas says:

    Fehlt etwas bei meinem oberen Beitrag…

    Hallo Manfred,

    erstmal ein Lob zum tollen Blog!

    Ich bin gerade über folgende Zeilen gestolpert:
    “Wenn Sie heiraten, …, dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Familienversicherung.”

    Ich (Student) muss mich demnächst selbst versichern, da ich aus der PRIVAT-Versicherung meiner Eltern rausfalle. Allerdings ist meine Frau bei einer gesetzlichen Versicherung, bei welcher ich ja als Familienmitglied (mein Einkommen ist geringer als 400€) versichert sein könnte, wenn ich nur damals zum Studienbeginn nicht die Befreiung unterzeichnen hätte müssen…
    Die obigen Zeilen stammen aus einer identischen Situation (Wechsel PKV zu GKV während dem Studium). Gibt es also doch die Möglichkeit mich bei meiner Frau mitzuversichern und damit wieder in die GKV zu kommen??

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  6. Christian says:

    Hallo Manfred.

    Folgender Fall bei mir.
    Ich bin selbstständig und in der privaten Krankenversicherung seit 3 Monaten. Da keine Aufträge mehr von meinem Auftraggeber kommen möchte ich das Gewerbe niederlegen, und bin derzeit Hausmann. Ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Da ich derzeit die Kosten für die PKV nicht aufbringen kann, meine Frage wie kann ich wieder in die GKV wechseln ?
    Muß ich zwingend ALG2 beantragen bzw in ein Angestelltenverhältnis gehen um in die GKV wieder zu wechseln? Habe gelesen, selbst wenn ich heiraten würde, könnte ich nicht aus die PKV raus :-(

    Übrigens bin ich unter 55 Jahre. Was für Möglichkeiten habe ich ??

    Danke schon mal im vorraus

  7. Christian says:

    Nachtrag : Habe gelesen bzgl. Versicherungspflichtgrenze des Einkommens. Ich habe den Vertrag bei der PKV trotzdem bekommen, obwohl ich weniger verdient habe. Ich blick da nicht mehr durch. Mein Einkommen lag bei monatlich 2500 Euro und wurde auch so bei der PKV angegeben. Jetzt wie geschrieben bin ich Hausmann und habe 0 Einkommen. Wie komme ich da raus ?

  8. manfred says:

    Hallo Christian,
    da Sie als Selbständiger grundsätzlich versicherungsfrei sind, spielt das Einkommen keine Rolle für die PKV.
    Alg2 bezug würde eine Versicherungspflicht in der GKV auslösen.
    Auch wenn sie heiraten kommen Sie aus der PKV, weil Sie dann Anspruch auf die Familienversicherung haben. Die Voraussetzung wäre das Ihr Einkommen aus Selbständiger Tätigkeit 345 € nicht übersteigt.
    Grüße
    manfred

  9. Theresa Bäuerlein says:

    Hallo Manfred,

    ich bin wirklich froh, dass ich diese Seite gefunden habe. Zunächst einmal: tausend Danke für all die Mühe!

    Ich hoffe, du kannst mir helfen: Ich bin zur Zeit noch Studentin, werde mein Studium aber im Februar 2009 beenden. Ab da möchte ich selbstständig arbeiten.

    Nun bin ich aber während meines Studiums von der versicherungspflicht befreit gewesen. Die AOK teilte mir mit, dass ich nach Ende meines Studiums zwei Monate lang versicherungspflichtig arbeiten müsste, um in die gesetzliche Kasse zurückkehren zu dürfen. Ich habe allerdings schon einen Vertrag mit einem Verlag für ein Buch, das ich schreiben werde, werde also als Selbstständige voll beschäftigt sein. Nun überlege ich, in die Künstlersozialkasse einzutreten, deren Voraussetzungen ich zwar erfülle, ich befürchte aber, dass ich auch dort aufgrund der vorherigen Befreigung nicht in die gesetzliche Kasse eintreten kann.
    Ich bin schon ganz verwirrt und verzweifelt und hoffe, du weißt mehr.

    Herzliche Grüße!

    Theresa

  10. Dieter says:

    Hallo Manfred,
    danke für die sehr informative Seite!
    Ich überlege seit einigen Tagen in die PKV zu wechseln (47 Jahre, Angestellter, ledig, 1 Kind über Lebensgefährtin in der gesetzlichen abgesichert. Seit 3 Jahren liege ich über der Bemessungsgrenze und bin freiwillig in der GKV versichert, rundum gesund)
    Bin ich grundsätzlich schon “zu alt” für einen Wechsel in die PKV??
    Wenn nicht, welche Tarifmodelle würden sich ggf für mich anbieten?
    Was ist von Tarifen wie zum Beispiel dem Central CVP500 zu halten, die darauf ausgerichtet sind den Kunden mit hohen Beitragrückerstattungen anzulocken?
    Vielen Dank vorab für ein paar Zeilen.
    Gruß
    Dieter

  11. manfred says:

    Hallo Theresa,
    gerne geschehen, ich helfe gerne soweit ich kann, sonst würde es das Blog auch nicht geben.
    Nun mal sehe ob ich Ihnen auch weiterhelfen kann.
    Die Aussage der AOK:“… zwei Monate lang versicherungspflichtig arbeiten müsste…“ ist Unsinn. Weil die Voraussetzung für die freiwillige GKV Mitgliedschaft nach SGB V § 9:“… oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren…“ Das bedeutet Sie müsste 12 Monate ununterbrochen in der GKV versicherungspflichtig sein.
    Wenn Sie als Publizistin tätig sind, dann sind wir ja fast sowas wie Collegen, habe kürzlich erfahren, dass ich im Rahmen der Tätigkeit in das Blog als Journalist tätig bin;-). Das hätte ich mir als Kind auch nicht vorstellen können, der größte Graus in der Schule war der Aufsatz, ein leeres Stück Papier das vollgeschrieben werden muss. Vielleicht könnte man aus meiner Lebensgeschichte auch ein nettes Buch schrieben, ist nur die Frage wen das interessiert:-)
    Eine sehr spannende Frage, ich vermute, dass Sie in der KSK versicherbar oder sogar pflichtig sind. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt ja nur für den Status für den sie ausgesprochen wurde, in Ihrem Falle als Studentin. Nun habe Sie aber einen neuen Status als selbständige Publizistin. Hier können sie aus den oben genannten Gründen nicht in die „normale“ GKV weil kein Grund für eine Aufnahme in der GKV gegeben ist.
    In der KSK ist das ein wenig anders, folgenden Text habe ich auf der Internetseite der KSK gefunden:
    Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. “Erwerbsmäßig” und “auf Dauer angelegt” heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben
    Diese Aussage könnte für Sie bedeuten, dass Sie Anspruch auf die Aufnahme in der KSK haben. Woe gesagt, könnte es sogar sein, dass Sie als Publizistin in der KSK versicherungspflichtig sind und sich, falls gewünscht von der Versicherungspflicht befreien lassen müssen.
    Ein anders Thema ist, dass Sie in der KSK nicht nur die Krankenversicherung sondern auch Rentenversicherungspflichtig sind. Wobei die KSK ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer die Hälfte der Kosten übernimmt. Dennoch ist das ein ganz schöner Batzen, das sind 18,15% (Kranken und Rentenversicherungsbeitrag) den Sie ab 2009 zu entrichten haben, da ist der Zuschuss der KSK schon abgezogen.
    Sie können sich bei der KSK gerne unter der Telefonnummer erkundigen: 0 44 21 – 75 43-9 Montag bis Mittwoch und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
    Wichtig ist auch, dass Sie eine mögliche Pflichtmitgliedschaft mit der KSK klären und sich wenn gewünscht von dieser befreien lassen zu können, weil sie in diesem Falle entsprechende Fristen einhalten müssen.
    Grüße
    manfred

  12. manfred says:

    Hallo Dieter,
    entscheidend ist weder der Beitrag noch die Beitragsrückerstattung eines Tarifes. Entscheidend sind die Leistungen welche sie sich mit dem Tarif einkaufen. Was nutz es wenn Sie z.B. 10 MB Beitragsrückerstattung bekämen und müssten an einer Erkrankung sterben, weil die notwendigen Behandlungsmethoden in dem Tarif nicht versichert sind und die Kosten von Ihnen als Kunden alleine nicht getragen werden können. Das ist das Thema Versicherung, Lebensrisiken über ein Kollektiv zu versichern welche alle treffen können aber nur wenige betroffen sind.
    In Bezug auf die GKV kann ich Ihnen folgenden Artikel empfehlen:
    http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite;art705,2012300
    Darüber gab es auch im Fernsehen einen erschütternden Bericht in dem 3 oder sogar 4 Schicksale mit der gleichen Problematik beschrieben wurde.
    Deshalb ist es wichtig sich genau mit dem Thema Leistungen auseinander zu setzten, gerade wenn man die Wahlmöglichkeiten in der PKV nutzen möchte. In der PKV gibt es einige Punkte wo diese teilweise schlechter Leistungen bietet als zurzeit die GKV. Die Frage ist dann sind die Leistungen des gewählten Tarifes passend und bin ich bereit die daraus folgenden Konsequenzen zu tragen. Es gibt natürlich auch Tarife mit besseren Leistungen in diesen Bereichen.
    Das ist natürlich ein Thema für ein Beratungsgespräch immerhin verdien ich meine Brötchen mit dem Verkauf der privaten Krankenversicherung und das schon seit ca. 7 Jahren.
    In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn ich Sie als Mandanten gewinnen kann
    Grüße
    manfred

  13. Michael says:

    Hallo Manfred,
    ich habe folgende Ausgangslage. Bis 1.10.03 freiwilliges Mitglied GKV, dann PKV, wg. Jobwechsel vom 1.07-31.10.08 AA, ab 1.11.08 wieder PKV(hatte Anwartschaft vereinbart). Mein Arbeitgeber hat bei der GKV nachgefragt und meint ich müsse zurück in die GKV, Einkommen war immer deutlich über der Entgeltgrenze, allerdings in 08 nicht. Die GKV würde evtl. einer Befreiung zustimmen, da meine Tochter krebskrank ist und somit bei den Professoren in Behandlung bleiben kann.
    Haben Sie noch Idee oder Anregung für mich.
    Besten Dank im voraus.
    Michael

  14. Annette says:

    Hallo Manfred,
    hurra endlich habe ich deine Seite entdecken dürfen!Bisher kann mir keiner die richtige Auskunft geben weder Arbeitsamt noch private Krankenkasse.
    Nach Ende meiner Erziehungszeit war ich plötzlich nicht mehr gesetzl versichert-Schock-was tun? Da gibt es ja leider ein totales Info-Loch für junge Eltern. Mein Mann war nach Studium immer freiberuflich tätig und dann seit zehn Jahren selbstständig und immer privat versichert-demnach unsere beiden Kinder auch privat versichert. Das wollte ich mir auch gönnen-aus heutiger Sicht Blödsinn- und habe mich für ca 500,00 € mtl privat versichert.(2004) Jetzt leben wir seit einem Jahr schon im Vollrausch der Rezession, haben alle Reserven, die für Alter sein sollten aufgebraucht. Ich habe mit Torschlusspanik zum 01.12. meine private Vers. gekündigt, war der mögliche Kdgtermin bei mir, und mich gleichzeitig arbeitslos ohne Lstganspruch gemeldet. Ab 2009 gibt es aber die Verspflicht und ich müsste in den privaten Basistarif. Dumm, denn der hat weniger Lstg als mein alter Tarif und zahlen kann ich den auch nicht. Arbeit habe ich auf die Schnelle verständlicherweise nicht gefunden. Den Vogel abgeschossen hat dann noch die private Vers, da sie eine Nachforderung aus den Jahren 2004 und 05 stellt in Höhe von 1.800,- die wir nicht nachvollziehen können und jeder sagt geht zum Verbraucherschutz. Die Option in diesen beiden Jahren war ein ermäßigter Beitrag wenn keine Lstgsabrechnung von mir in Anspruch genommen wird. Mit einem Zahnarztbesuch war dann diese Gunst verfallen und ich zahle seit dem den hohen Regelbeitrag. Jeder warnt mich vor Harz 4 . Gibt es eine andere Möglichkeit, in die gesetzliche zu wechseln und wären dann die Beiträge wirklich geringer? Oder ist diese Denke wegen Änderungen ab 2009 falsch. Hiiiilfe ich wünsche mir endlich Klarheit um aktiv werden zu können. Es soll doch mal wieder vorwärts gehen! lieber Manfred ich danke Dir sehr. Hoffe schnell von dir zu hören.

  15. Voll Catharina says:

    Hier auch von mir ein Kompliment für deinen Blog! Endlich habe ich die Hoffnung, eine kompetente Antwort zu erhalten, denn dieser PKV/GKV -Gesetzesdschungel scheint ja fast jeden zu überfordern! Im voraus schon mal vielen, vielen Dank für deine Mühe!

    Bin als Ehefrau und Mutter zweier schulpflichtiger Buben seit 1998 bei meinem Mann PKV-mitversichert und war seit dem nicht mehr berufstätig. Nun trage ich mich mit dem Gedanken, einen Minijob anzunehmen bei einem Marktforschungsinstitut. Ich würde auf Honorarbasis arbeiten, O-Ton im Anschreiben der Firma: “auftragsbezogene Arbeit auf der Basis einer freien selbständigen Tätigkeit. Sie sind in ihrer Tätigkeit für das Unternehmen im Tahmen einer Privathaftpflicht- und einer Unfallversicherung versichert.”
    Was heißt denn das wohl für meine Krankenversicherungsstatus? Muss ich irgendwelche Einkommesgrenzen einhalten, um in der PKV zu bleiben (was für mich wichtig wäre)? Klare Antworten auf diese Fragen habe ich irgendwie nirgendwo hinreichend bekommen.
    Nun hoffe ich natürlich auf deine Auskunftsfreudigkeit, obwohl ein Wechsel nicht mehr in Frage kommt, da ichwohl zu alt bin (rechnerisch 40 Jahre, gefühlte sicher einige weniger, aber das hat wohl noch nie gezählt?).

  16. manfred says:

    Hi Michael,
    wenn Sie während der AA in der GKV versichert waren, kann es schon sein, dass Sie versicherungspflichtig sind. Sie können möglicherweise, selbst wenn Sie in der GKV pflichtig sind, weiterhin in der PKV versichert bleiben. Ich kann Ihnen anbieten diese Frage telefonisch zu klären teilen Sie mir, am besten per Mail unter info@pkv-financial.de, Ihre Telefonnummer mit
    Grüße
    Manfred

  17. manfred says:

    Hallo Annette,
    ist doch schön wenn ich gefunden werde, das steht ja auch schon in einem sehr alten und von mir sehr geschätzten Buch, wer sucht der wird finden…
    Mal sehen ob ich auch Ihnen weiterhelfen kann.
    Ob sie überhaupt Harz 4 Anspruch haben kann ich nicht sagen, es gibt da aber noch ein paar andere Möglichkeiten. Da müsste ich aber zum Spekulieren anfangen. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie mir Ihre Telefonnummer per Mail info@pkv-financial.de zukommen lassen, dann können wir das telefonisch klären.
    Grüße
    Manfred

  18. manfred says:

    Hallo Catharina,
    da bin ich auch schon ein wenig Stolz, dass ich inzwischen auch schon öfters Anrufe von Juristen bekomme, welche Frage zu diesem Thema haben.
    Das ist mal eine einfache Frage:-)

    Da Sie selbständig auf Honorarbasis tätig sind müssen Sie in Bezug auf die PKV eigentlich nichts beachten. Sie werden also nicht in der GKV versicherungspflichtig. Allerdings müssen einige Punkte beachtet werden, z.B.:
    Sie müssen beachten, wenn Ihr Einkommen über 355 € im Monat steigt, verlieren sie den Anspruch auf die Familienversicherung. Die Konsequenz ist, dass Ihr Gatte den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss verliert. Dies sollten Sie dann der PKV mitteilen, in diesem Falle muss das Scheiben für den Arbeitgeberzuschuss geändert werden, nicht das Ihr Gatte Ärger mit seine Arbeitgeber bekommt. Wenn Sie von mir als Versicherungsmakler betreut werden wollen, dann müssen sie nicht die PKV wechseln, ich kann auch Ihre bestehende PKV in meinem Bestand betreuen.
    Ich würde dann von der PKV eine Betreuungsprovision erhalten, dafür bin ich dann Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die PKV. Vermutlich werden sie auch noch einige Informationen rund um das Thema PKV bekommen.
    Grüße
    Manfred

  19. Georgy says:

    Hallo Allerseits,

    obwohl seit 13 Jahre in Deutschland als Arbeitnehmer bin, bin ein Ausländer und werde so bleiben. Alle die Jahre liege ich über die JAEG. Z.Z. seit ca. 3.5 Jahre habe nur eine Pflegeversicherung bei einer PKV, wo ich vorher ca. 4 Jahre teilversichert war – eine lange, aber andere Geschichte.

    Ab 01.01.09 soll ich mich krankenversichern.
    Leider habe ich Qual der Wahl und nirgends eine vernünftige Antwort auch eine ewige Frage finden kann – was ist “besser” GKV oder PKV?
    Wegen Arbeitgeberwechsel kann ich wählen, obwohl Rückkehr in GKV mit Teilbeschäftigung für ein Jahr verbunden ist, ist aber machbar auch ohne großen finanziellen Verlusten.

    Für Alleinstehende ist es ganz offensichtlich – PKV.
    Aber für eine zweiköpfige Familie, wo nur einer verdient, ist unklar.

    Randbedingungen:
    Man und Ehefrau ohne Arbeit und es wird so bleiben. Beide knapp über 50.
    Kerngesund. Option, dass wir im Alter in Deutschland bleiben ist eher unwahrscheinlich, ist aber nicht ausgeschlossen.

    Bei dem Vergleich GKV-PKV handelt es nicht um Leistungen – die werden sowieso kaum in Anspruch genommen, sondern meistens um Beiträge.
    Z.Z. scheint, das GKV and PKV werden mir etwa gleich kosten, falls meiner Arbeitgeber immer den vollen Zuschuss vom ca. 250.- FÜR UNS BEIDEN leistet.
    Ist wohl so, auch falls meine PKV allein deutlich billiger als 500.- ist, oder?

    Auch falls ich mal unter JAEG falle, wird es nicht ganz so kritisch – der Arbeitgeber soll immer weiter seinen vollen Beitrag leisten. Ist es so? Ich würde aber trotzdem bei PKV immer das gleiche, also mehr zahlen müssen als falls ich bei GKV zahlen müsste.

    Probleme, die ich sehe:

    - wir sind schon etwas alt um in PKV zu gehen – die Beiträge sind hoch und Altersrückstellung (oder wie sonst es heißt) ist kaum möglich.
    - PKV-Beträge steigen steil mit dem Alter, nicht nur mit der Zeit gegen allgemeine Teuerung wie GKV. Ist es so?
    - allgemeine wirtschaftliche Lage einer PKV ist sowieso sehr unsicher.
    - falls wir als Rentner in Deutschland bleiben, sinkt Einkommen drastisch.
    Soll meiner Rententräger, wie der Arbeitgeber trotzdem maximalen vollen Beitrag zu UNSERE PKV leisten?
    - Falls meine Frau mal allein wird, dann bekommt sie nur mickrige Witwerente und es wird ganz kritisch.

    Was meinten Ihr dazu?

    Grüß. Georgy

  20. manfred says:

    Hallo Georgy,
    ob Sie Ausländer oder Deutscher ist, was spielt das für eine Rolle???
    Sie leben seit mehr als einem Jahrzehnt in Deutschland und ich vermute (wünsche Ihnen), dass Sie inzwischen in Deutschland mehr soziale Kontakte haben als in Ihrer ehemaligen Heimat. Für mich persönlich ist es wichtiger, ob ich jemanden sympathisch finde oder eben nicht, da spielt die nationale Identität keine Rolle. Nette Menschen gibt es in allen Nationalitäten, genauso wie weniger nette…
    Nun zu Ihrer Frage:
    Mit einer Teilzeitbeschäftigung unter der JAEG für mindestens ein Jahr fallen Sie in die GKV Pflicht und haben danach die Möglichkeit sich weiterhin als freiwilliges Mitglied in der GKV weiter zu versichern.
    Die Beiträge in der GKV werden nächstes Jahr vereinheitlicht auf 15,5 % und die Pflegeversicherung auf 1,95-2,2% festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird bei 3672 € liegen.
    Das entscheidende ist ob Sie in Bezug auf die Leistungen der Krankenversicherung Sicherheit haben wollen oder nicht.
    Der Gesetzgeber wird alle Instrumente nutzen müssen um die Beiträge in der GKV in einem bezahlbaren Rahmen zu halten. Das bedeutet, die Leistungen werden weiter gekürzt und die Selbstbeteiligungen werden erhöht werden.
    Ob die private Krankenversicherung für Sie die bessere Wahl ist, kann ich nur nach einem Beratungsgespräch beurteilen
    Grüß
    Manfred

  21. hans says:

    Hallo allerseits!

    Folgender Fall:

    Ich war vom 1.1.2001 an privat versichert. Im Juni 2007 wurde ich arbeitslos und fragte bei der gkv wegen einer Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht nach.
    Die Kasse schlug mir vor, mich doch für die Zeit der Arbeitslosigkeit gesetzlich zu versichern und später, wenn ich wieder Arbeit habe, in die Private zurückzuwechseln. Der Vorteil sei, dass ich meinen Anspruch auf gesetzliche Versicherungspflicht nicht verlieren würde, was zu Problemen führen würde wenn die Arbeitslosigkeit länger als 1 Jahr dauern würde.
    Ich habe dem zugestimmt und wurde im Juni 2007 wieder in die gkv aufgenommen.
    Im Februar 2008 hatte ich eine neue Stelle und wollte zurück in die pkv – autsch!!! – Auskunft meiner gkv: das geht nicht mehr. Das Einkommen in 2007 liegt unter der JAEG. Die Gesetze haben sich geändert und die damalige Auskunft sei falsch gewesen.
    Glücklicherweise hatte ich noch eMails der Falschberatung. Ich bekam von der gkv eine Bestätigung, dass ich falsch beraten wurde und eine Ausnahmegenehmigung für den Wechsel in die PKV, allerdings nur für mein jetziges Arbeitsverhältnis. Seit Februar 2008 bin ich also wieder in der pkv.
    Nun möchte ich zum 1. März 2009 erneut den Arbeitsplatz wechseln.
    Wie sieht’s denn nun aus? Bin ich jetzt wieder gesetzlich versicherungspflichtig weil ich in 2007 unter JAEG gelegen habe und ja die letzten 3 Jahre geprüft werden müssen?
    Wie sieht es aus wenn zwischen meiner jetzigen Stelle und der neuen Stelle 2 Wochen Zeit liegen (ich werde mich für diesen Zeitraum nicht beim Arbeitsamt melden) – tritt dann wieder gesetzliche Versicherungspflicht ein, weil ich zwei Wochen ohne Arbeit war?

    Gruß und danke für die Mühen

    Hans

  22. manfred says:

    Hallo Hans,
    ich glaube da hat die GKV sie beschissen, weil die „geänderten Gesetze“ schon seit 02.2007 gegolten haben, somit auch im Juni 2007 bekannt gewesen sind.
    Auch die Argumentation ist nicht so ganz koscher, weil sie doch wieder in die GKV zurück können wenn Sie nach einer Befreiung nach SGB V §8 1a von der Versicherungspflicht befreit sind.
    In der Vorschrift steht:
    ….durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) oder Arbeitslosengeld II (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a) und….
    Mir wurde von einem Spezialist einer GKV gesagt ,dass das „oder“ so zu deuten sei, dass wenn eine Befreiung wegen ALG 1 erfolgt ist und nun eine Anspruch auf ALG 2 beantragt wird, erneut eine Versicherungspflicht eintrete und diese nur mit einer erneuten Befreiung wegen ALG 2 Bezuges verhindert werden könnte.
    Was war das für eine Gemauschel, ich bin mir nicht sicher, ob eine solche „Ausnahmegenehmigung“ Bestand hat, wen ein Prüfer der Sozialversicherung den Betrieb unter die Lupe nimmt. Welchen Status Sie jetzt haben, kann ich so natürlich nicht sagen, da müsste man sich mal den Brief der GKV ansehen, was da rauszuholen ist möglicherweise macht es Sinn einen Fachanwalt einzuschalten.
    Grüße
    manfred

  23. Jürgen says:

    Hallo Manfred,

    zuerst mal vielen Dank für die vielen Infos auf Deiner Seite.
    Ich hätte auch eine Frage zur privaten Krankenversicherung. Angenommen der Arbeitgeber XY meldet Insolvenz an. Der Arbeitnehmer AB erhält daraufhin Insolvenzgeld in einer Höhe des Nettogehalts. Das liegt aber unter der Pflichtversicherungsgrenze. Der Arbeitnehmer ist schon seit knapp 10 Jahren privat versichert und möchte in der Privaten bleiben. Kann er das während er Insolvenzgeld erhält, auch wenn es unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt?

    Vielen Dank,
    Jürgen

  24. Zores says:

    Hallo!
    Danke für die umfangreichen und detaillierten Informationen auf Ihrer Seite!
    Ich habe eine Frage zur Familienversicherung bzw. Befreiung von der Versicherungspflicht.
    Ich habe mich zu Beginn meines Studium von der Versicherungspflicht befreien lassen und war bei meinem Vater privat mitversichert. Während des Referendariats war ich beihilfeberechtigt und war weiter privat versichert. Mein Mann war bis jetzt ebenfalls Referendar und damit bestand für mich und unseren Sohn nach meiner Kündigung aus dem Referendariat weiter Behilfeberechtigung und wir waren zusätzlich privat versichert. Nach dem Referendariat wird mein Mann wohl vorerst einen Angestelltenvertrag bekommen und es würde die gesetzliche Versicherungspflicht gelten. Können wir dann als Familie gesetzlich versichert werden, oder geht das nicht wegen meiner Befreiung von der Versicherungspflicht?
    Danke für Ihre Mühe
    Viele Grüße
    Zores

  25. manfred says:

    Hallo Jürgen,
    das war nun eine sehr schwierige Frage, welche ich auch erst einmal habe abklären müssen.
    Wenn das Insolvenzausfallgeld unter der für Sie gültigen JAEG liegt, fallen Sie automatisch in die Versicherungspflicht der GKV wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    Zu klären wäre was Sie mit der PKV machen und sie benötigen eine GKV.
    Hier kann ich Ihnen gerne weiterhelfen,
    Grüße
    Manfred

  26. manfred says:

    Hallo Zores,
    immer gerne wieder, wenn sie sich „nur“ während des Studiums von der Versicherungspflicht befreit wurden, dann ist diese nach dem Studium ab Beginn eines neuen Status unwirksam, weil diese nur für den Status als Student gilt.
    Wenn Ihr Gatte nun wegen des versicherungspflichten Angestelltenverhältnisses in der GKV versichert ist, haben sie und Sie und Sohn natürlich Anspruch auf die Familienversicherung.
    Der Anspruch auf die freiwillige Versicherung in der GKV besteht aber erst wenn Ihr Gatte mindestens ein Jahr durchgehend in der GKV versicherungspflichtig war.

    Grüße
    Manfred

  27. mirko says:

    Hallo,
    diese Seite ist ja Weltklasse.

    Seit 01.01.2007 bin ich in der PKV. Zum 15.01.2009 werde ich zunächst arbeitslos sein, erhalte jedoch auf Grund eines nachvertraglichen Wettbewerbverbots eine monatliche Karrenzentschädigung des Noch-Arbeitgebers. Diese Entschädigung liegt weiterhin über der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Meine Frau studiert und ist deshalb ebenfalls in der PKV.
    Müssen wir nun in die GKV auf Grund meiner Arbeitslosigkeit, obwohl ich weiterhin eine hohe Entschädigung erhalte?

    Danke für die Hilfe.
    Gruß
    Mirko

  28. manfred says:

    Hallo Mirco,
    danke, danke…
    Ich vermute dass die Karrenzentschädigung als Arbeitsentgelt anzusehen ist, deshalb dürfte keine Versicherungspflicht in der GKV bestehen. Sie müssten mal mit Ihrem Arbeitgeber klären als was diese Karrenzentschädigung anzusehen ist.
    Etwas anderes ist, wenn Sie Leistungen von der Bundesanstalt für Arbeit erhalten würden. In einem solchen Falle werden sie automatisch in der GKV pflichtig.
    Wobei ich davon nicht ausgehe, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen die Karrenzentschädigung aus Menschenfreunde zahlt.
    In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein geruhsames stressfreies Weihnachtsfest
    Grüße
    manfred

  29. Jens says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank fuer Deine Seite und Deine tolle Arbeit ;-)

    Ich habe eine Frage: Ich möchte gerne in die PKV wechseln. Mein Jahresgehalt liegt bei 47.000 Euro. Zusätzlich habe ich eine Minijob von 400 Euro und ein Gewerbe. Kann ich diese zusätzlichen Einnahmen (Minijob, Gewerbe) zum Jahresgehalt dazu hinzurechnen?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße
    Jens

  30. Renate says:

    Hallo Manfred,

    so jetzt hab ich mich durch die ganzen Seiten gelesen und fand sie super informativ – leider hab ich meinen speziellen Fall nicht gefunden.

    Wie viele sagen, gibt es sehr viele unterschiedliche Meinungen und noch mehr Antworten und man wird immer mehr verunsichert.

    So ist meine Situation :

    Dez 1999 : Wechsel in die private Krankenversicherung (Hallesche).
    DEz 2002 : Arbeitslosigkeit -> gesetzl. Versichert -
    die private KKV hat in dieser Zeit geruht (weiß nicht, wie es
    richtig hieß.
    Feb. 2004 : Durch Geburt der Kinder, wieder privat versichert (Mann ist
    auch privat, Kinder auch.)

    Seither privat versichert.
    Nun kann ich ein Teilzeitarbeitsverhältnis anfange, wobei ich dann wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze falle.

    Kann ich hier wie 2002 die Versicherung gegen Zahlung eines geringern Entgeltes ruhen lassen ? – Wie lange geht das ?
    Was würde es mich und den Arbeitgeber kosten, in der privaten zu bleiben ?

    Ich würde gerne in der private KKV bleiben, fände es aber auch gut, wenn ich sie auf unbestimmte Zeit als Notnetz hätte (weiß nicht so ganz 100% ob der Job klappt.)

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich herzlich im Voraus.

    REnate

  31. manfred says:

    Hallo Jens,
    danke für das Lob, auch wenn ich ihnen keine guten Nachrichten übermitteln kann. Leider reicht Ihr Einkommen nicht um in die PKV wechseln zu können, sie müssen mit dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen die gültige JAEG (in 2009 liegt diese bei 48600 €) für 3 Jahre überschreiten. Das nicht sozialversicherungspflichtige Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zählt hier genauso wenig wie der Minijob welcher nur pauschal verbeitragt wird.
    Vielleicht macht ein Gespräch mit dem Arbeitgeber Sinn, die Kosten für das höhere Einkommen macht der Arbeitgeber ja dann durch die Einsparung im Rahmen der Sozialversicherung wieder wett, wenn sie später in die PKV wechseln können,
    Grüße
    Manfred

  32. manfred says:

    Hallo Renate,
    danke für das Lob, ich hoffe die Zeit auf das Blog war kurzweilig.
    Ja, da wird gerade in dem Bereich der privaten Krankenversicherung sehr viel erzählt, was man nicht alles glauben muss.
    Mit der Hallesche haben Sie schon mal eine ganz gute Wahl getroffen, diese gehört auch zu meinen Favoriten.
    Da sind zu viele Fragen zu klären, möglicherweise gibt es einen Weg in der PKV zu bleiben, das ist aber nicht ganz einfach zu erläutern.
    Ich kann Ihnen vorschlagen, dass wir diese Frage telefonisch klären, teilen sie mir bitte ihre Telefonnummer mit,
    grüße
    Manfred

  33. Jens says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Zusatzfrage:

    Dieses Jahr erziele ich ein Einkommen von über 49.000 Euro. Muss ich dann noch 3 Jahre warten, bevor ich in die PKV wechseln kann?

    Viele Grüße
    Jens

  34. manfred says:

    Hallo Jens,
    dann haben sie in 2009 das erste Jahr erfüllt und können zum 01.01.2012 in die PKV wechseln, wenn sie auch in den kommenden Jahren die gültige JAEG überschreiten.
    Mein Tipp wäre heute schon ein Beratungsgespräch zum Thema PKV zu führen und bei der in Frage kommenden Gesellschaft eine Anwartschaft abzuschließen. Damit haben sie in 2012 die Sicherheit in der PKV aufgenommen zu werden auch dann wenn sich in der Zwischenzeit sich die gesundheitliche Situation ändern sollte, das habe ich leider zu genüge erleben müssen.
    Für ein Beratungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Grüße
    manfred

  35. Dirk says:

    Hallo Manfred,

    hilfreiche, gute Seite!

    Ich habe eine Frage zur Definition des Begriffs “Jahresarbeitsentgeltgrenze” inklusive zur Vorwärts- und Rückwärtsbetrachtung bei der Berechnung.

    Folgendes Problem:
    Ich lag 2006, 2007 und 2008 oberhalb der Grenze, wenn der leistungs- und geschäftsabhängige Bonus einberechnet wird. Das Fixgehalt allein liegt etwas darunter. Meiner Meinung nach ist die JAEG drei Jahre lang überschritten worden, denn der Bonus wird regelmäßig (jährlich) gezahlt. Dass die Höhe variiert, dürfte meiner Erachtens bei der rückwirkenden Betrachtung keine Rolle spielen.

    2009 liege ich jetzt auch allein mit meinem Fixgehalt eindeutig oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze und möchte wechseln.

    Die Personalabteilung sagt jedoch, dass dies nicht möglich ist, weil für die rückwirkende Betrachtung nur die fixen Gehaltsbestandteile zählten. Sie hat hier auskunftsgemäß Rücksprache mit der GKV gehalten. Nun verfolgt die GKV natürlich ihre eigenen Interessen…

    Daher würde ich gerne hier fragen: Ist dies wirklich so? Zählt bei der rückwirkenden Betrachtung nur das Fixgehalt? Kann mir hier ggf. auf Gesetze / Regelungen verweisen?

    Bin gespannt!

    Beste Grüße
    Dirk

  36. manfred says:

    Hallo Dirk,

    das ist Schwachsinn, was die GKV gesagt hat. Zur JAEG zählen alle regelmäßigen Einkünfte, außer solchen die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden.
    Wenn Sie mich in Bezug auf die PKV beauftragen und diese dann bei mir auch abschließen, bin ich gerne bereit mit Ihrer Personalabteilung das Problem zu klären. Gerne können Sie mir ihre Telefonnummer mitteilen

    Grüße
    Manfred

  37. carolina says:

    Hi Manfred
    schöne Seite aber ich fasse es nicht. Bin seit 1991 privatversichert (seitdem ich nach Deutschland gekommen bin) aber aufgrund meiner Ehescheidung 2005 seitdem entweder arbeitsuchend oder selbständig- nun verstehe ich es richtig – ich habe die Frechheit eine Arbeit ab 1.1.2009 an zu nehmen und bin nun in die GKV gezwungen? Es ist für mich nicht nur eine Frage der Leistung usw aber eine Nettodifferenz von euro 200 monatlich was mich zur Kündigung der neuen Stelle auch zwingen könnte………..Bin leider nur 50………..

  38. francisco says:

    Hallo Manfred,
    durch falsch beratung bin ich mittlerweile auch seit 6 Jahren in der PKV.
    Bin Verheiratet und meine Frau ist Hausfrau, was auch gut ist bei 2 Kindern! Wie du erkennen kannst habe ich 4 Verträge laufen die mich langsam “Auffressen”. Liege über der Grenze und suche seit Jahren nach einer möglichkeit wieder in die GKV wegen der Fammilienversicherung zu wechseln ohne mein Angstellten Verhältniss zu kündigen. Gibt es eine möglichkeit?
    Danke

  39. manfred says:

    Hallo Thomas,
    was lange wärt..
    habe Ihre Frage erst heute klären können.
    Der Besitzstand aus 2007 ist leider hinfällig.
    Grund ist der Statuswechsel in die Selbständigkeit. Das bedeutet sie müssen die 3 Jahre in der GKV absitzen.
    Wenn sie Arbeitslosengeld beantragen werde Sie auch versicherungspflichtig weil Sie sich wegen er 5 Jahresregelung nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen können
    Grüße
    manfred

  40. manfred says:

    Hallo Carolina,
    ja, dass ist schon eine Frechheit, dass Sie einfach zum arbeiten anfangen wollen. Wenn da jeder kämme und arbeiten wollte, wo kämen wir denn da hin…
    Spaß beiseite, leider ist es Fakt, dass jeder Angestellte für 3 Jahre in der GKV versichert sein und in dieser Zeit die gültige JAEG überschritten haben muss, um dann zum Beginn des 4. Jahre in die PKV wechseln zu können. Ich vermute, dass sie zukünftig auch während einer Arbeitslosigkeit in der GKV pflichtig sein werden.

    Grüße
    manfred

  41. manfred says:

    Hallo Francisco,
    das ist nicht so einfach, wir müssten Ihr Anliegen telefonisch besprechen, bitte teilen sie mir per mail Ihre Telefonnummer mit.

    Grüße
    manfred

  42. carolina says:

    Hi Manfred
    Deine Aussage wurde mir heute von der AOK usw bestätigt- jedoch Gott sei Dank ist/sind meine Firma/Firmen flexibel……….bin doch wieder selbständig-ich habe nichts gegen die gesetzliche- aber als “Ausländer” bestehe ich auf Behandlung in meiner Heimat sollte es soweit kommen- das kann mir die gute “Gesetzliche” nicht anbieten………daher von mir zu vermeiden egal was es kostet……….wenn ich wirklich krank werden sollte- dann will ich meine Familie um mich haben- und die is leider nicht hier.

  43. manfred says:

    Hallo Carolina,
    das finde ich nett, dass sie antworten, zum einen, dass auch die GKV meine Aussagen auf das Blog bestätigt, zum anderen, dass sie einen Ausweg gefunden haben.
    Ich würde sie gerne als Mandantin gewinnen in dem ich für ihre PKV als Versicherungsmakler von Ihnen die Zuständigkeit erhalte. Dann könnte sie zukünftig Fragen auch direkt an mich stellen.
    Grüße
    manfred

  44. Danni says:

    Hallo,
    mein Mann und ich sind seit 7 Jahren in der PKV, beide angestellt / über JAEG
    Seit Mai 2008 ist mein Mann in Elternzeit und weiter in der PKV.
    Ab Mai 2009 wird er in Elternzeit in Teilzeit arbeiten, und damit unter die JAEG fallen.
    Frage 1 : ist auch nach der Reform eine Befreiung möglich, so dass er in der PKV bleiben kann ? Wo / innerhalb welcher Fristen muß diese beantragt werden ?
    Frage 2: Anfang nächsten Jahres werde ich wohl für 2-3 Jahre in die Schweiz als “Transferee” versetzt. Während dieser Zeit würde mein Mann evtl. nicht arbeiten, aber über den Arbeitgeber sind wir versichert. Wie steht es dann aber mit der Versicherung nach Rückkehr ? In PKV ? GKV ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe !

  45. Francisco says:

    Hallo Manfred,
    danke das Sie sich der sache erst einmal annehmen!
    Meine Mobil Nr. ist 0170 xxxxxxxx oder Festnetz 05176 xxxxxxxxx ab 19.30Uhr.

    Grüße

  46. Francisco says:

    Hallo Manfred,
    danke das Sie sich der sache erst einmal annehmen!
    Meine Mobil Nr. ist 0170 xxxxxx oder Festnetz 05176 xxxxxx ab 19.30Uhr.

    Grüße

  47. Heike says:

    Hallo Manfred,

    eigentlich bin ich auf Ihre interessante Seite gestoßen wegen eines Berechnungsproblemes. Nun frage ich mich inzwischen, ob ich überhaupt noch PKV-Mitglied bleiben kann.
    Ich bin seit 02/05 in Elternzeit, davor über JAEG und insgesamt seit 1999 privat versichert. Nun überlege ich, ob ich in Teilzeit wieder angestellt arbeiten werde. Es gibt ja eine Befreiung wegen Teilzeit in Elternzeit. Aber, ich arbeite seit 02/06 freiberuflich im Rahmen der erlaubten Zeitgrenzen der Elternzeit. Ändert das etwas für die Befreiung wg. Teilzeit?
    Genaugenommen will ich jetzt sowohl angestellt als auch freiberuflich arbeiten, aber nach wie vor unterhalb der Zeitgrenzen der Elternzeit.
    Und was ist nach der Elternzeit, gilt dann wieder die alte JAEG von 2002? Also, muss ich dann in Teilzeit mehr als € 3562,50 pro Monat verdienen?

    Mein Berechnungsproblem bezieht sich auf den AG-Zuschuss während der Teilzeit und die Bemessungsgrundlage dafür. Aber wenn ich sowieso GKV-Mitglied ohne Befreiungsmöglichkeit werde, dann ist auch der AG-Zuschuss irrelevant.

    Vielen Dank für diesen Blog und hoffentlich für eine positive Antwort.

    Heike

  48. Robert D. says:

    Hallo Manfred,

    ich habe ein Problem und hoffe du kannst mir noch rechtzeitig eine Antwort geben. Ich bin bereits seit 1999 in der PVK, damals ueber meinen Vater der bundesbeamter ist. Somit war ich auch waehrend meines Studiums bei der PKV. Vollzeit gearbeitet hatte ich bisher noch nicht. Im Dezember 2008 bin ich dann von meinem 1.5 jaehrigen Australienaufenthalt zurueck gekehrt. Meinen PKV hatte ich fuer diese Zeit auf Anwartschaft umgestellt und dann bei meiner Rueckkehr weiterhin bei der PKV sein zu koennen und meinen Altersrueckstellung nicht zu verlieren. Nachdem ich jetzt zum 01.01.2009 einen Neuen Job in Deutschland angenommen habe und von der Anwartschaft wieder auf die Vollversicherung umstellen wollte sagte man mir das ab dem 01.01.2009 der Bestandsschutz fuer mich nicht mehr gelte und ich in die GKV gehen muesste. Ist das richtig? Wenn ich meinen Arbeitsvertrag auf den 31.12.2008 zurueckdatieren lasse koennte ich die probleme umgehen? Was fuer andere Moeglichkeiten gibt es fuer mich in der PKV zu bleiben?
    Viele Gruesse

  49. manfred says:

    Hallo Robert,
    leider hat der der Arbeitgeber recht, die drei Jahresregelung gilt ab dem 01.02.2007.
    Sie müssen diese drei Jahre in der PKV ableisten in denen Ihr Einkommen über der JAEG liegen muss um dann zum 01.01. 2011 in die PKV wechseln zu können. Dazu kann ich nur sagen, dass im September Bundestagswahlen sind, vielleicht lässt sich diese Regelung in einer andern Regierungskonstellation noch ändern, sicher bin ich mir da aber nicht. Oder auch das Bundesverfassungsgericht ändert diese Regelung auf Grund der angestrengten Klage.
    Auf alle Fälle werde ich auch darüber berichten.
    Grüße
    manfred

  50. tarek says:

    Vielen Dank für Ihre Mühen.

    Ich möchte anregen, Ihrer Kapitelüberschrift ” Einmal private…” ein Fragezeichen zu spendieren.

    Dadurch wird auch bei grober Suchmaschinensuche klar, das sie der Behauptung gerade nicht zustimmen.

  51. manfred says:

    Hallo Tarek,
    das ist eine gute Anregung, noch mehr nach dem GKV WSG mit der 3 jährigen Versicherungspflicht. Da muss ich aber meine SEO bemühen, weil ich mich überhaupt nicht auskenne wie man sowas bewerkstelligt. Nicht dass ich versehenlich das ganze Blog lösche:-)
    Grüße
    Manfred

  52. Nicole says:

    Hallo Manfred,

    vielen Dank für die vielen Tips!

    Für mich trifft folgende Situation zu:
    - Seit 12/02 privatversichert (wg. Überschreiten der JAEG)
    - Jan 2005 bis Jan 2007 Mutterschaft/Elternzeit, in dieser Zeit PKV-versichert mit Beihilfe, da mein Mann Beamter ist
    - Seit Jan 2007 3/4-Teilzeitstelle (30 Std/Woche) plus Nebentätigkeit (10 Std/Woche), somit über JAEG und weiter PKV versichert.

    Voraussichtlich fällt die 3/4-Stelle ab April 2009 für mind. 2 Monate weg (Ende der Vertragslaufzeit). Die Nebentätigkeit bleibt bestehen.

    Jetzt gibt es für mich folgende Möglichkeiten:
    - Arbeitslosengeld für den Wegfall der 3/4-Stelle beantragen, dann Befreiung von der GKV wg. Bezug von Arbeitslosengeld (da mindestens 5 Jahre durchgehend PKV versichert).
    - Deklaration der neuen Situation als Rückstufung der Arbeitszeit auf weniger als 50% (vorher 30+10 Stunden, jetzt nur noch 10 Std), damit Befreiung von der GKV. Keine Beantragung von Arbeitslosengeld.

    Ziel wäre eine ENDGÜLTIGE Befreiung von der GKV. Deshalb habe ich folgende Fragen:

    1) gilt die Befreiung von der GKV wg. Bezug von Arbeitslosengeld nur befristet für die Zeit der Arbeitslosigkeit? Oder bleibt diese bei Wiederaufnahme einer 3/4- oder Vollzeittätigkeit bestehen?

    2) Sollte die Befreiung wg. Arbeitslosigkeit mit Wiederaufnahme einer Volltätigkeit enden, muß dann auch im Kalenderjahr 2009 die JAEG überschritten werden (trotz 2 Monate Entgeltausfall oder geringem Verdienst durch Arbeitslosengeld), damit sofort die PKV fortgeführt werden kann.

    3) Wäre §8 (1) 3 auf die oben beschriebene Situation prinzipiell anwendbar? Bei kurzer telefonischer Rücksprache mit der AOK wurde darauf verwiesen, dies sei nur für Altersteilzeit gedacht/anwendbar. Im Gesetzestext kann ich diese Behauptung aber nicht nachvollziehen.

    Vielen Dank für Ihre Mühe. Bei lauter widersprüchlichen Angaben von Krankenversicherungen und klausuliert formulierten Gesetzestexten ist Ihr Forum eine wahre Bereicherung!

    Nicole

  53. manfred says:

    Hallo Nicole,
    Sie sind ja schon besten informiert, sie könnten mich ein wenig entlasten wenn Sie die ein oder andre Frage beantworten würden, ich denke dazu sind sie schon in der Lage.
    Nun zu Ihren Fragen
    Zu 1: ja, die Befreiung gilt immer nur für den Status für den diese ausgesprochen wurde. Wenn Sie wider berufstätig sind, müssen Sie entweder die besondere JAEG überschreiten oder bei einer max. 50% Stelle sich für diese von der Versicherungspflicht befreien lassen.
    Zu 2: nein, die Zeiten in denen sie wegen Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreit waren zählen so, als wenn Sie in dieser Zeit über JAEG gelegen hätten. Sie müssen also nun anteilig die JAEG überschreiten.
    Zu 3. Die Aussage der AOK ist bullshitt. Sie können nicht direkt in eine 50% Stelle beginnen, weil die Zeiten der Befreiung von der Versicherungspflicht während der Arbeitslosigkeit nur dann als über der JAEG angerechnet werden, wenn Sie eine Stelle mit einem Einkommen über der beginnen JAEG. Sie können aber nach einem Monat z. B. auf eine 50% stelle reduzieren.
    Danke für das Lob, ich werde weiter mit allen Kräften versuchen Licht in das Dunkel zu bringen.
    Grüße
    manfred

  54. Mirjam says:

    Hallo Manfred,

    Da ich auch eine Frage zum Thema Elternzeit und PKV habe, bin ich bei der Internet-Recherche auf Ihre Seite gestoßen und muss sagen, wirlich eine sehr gute und informative Seite – Kompliment!

    Ich bin seit 2001 in der PKV, für mich gilt also die besondere JAEG.
    In den Jahren 2003 und 2005 wurden unsere beiden Kinder geboren, ich habe ab Mai 2003 Elternzeit beantragt und bin in Teilzeit arbeiten gegangen. Für die Dauer der EZ habe ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen, soweit war alles klar mit der PKV.

    Im Mai 2007 ist meine EZ ausgelaufen und ich habe meine Teilzeit auf 35 Std./Woche erhöht, lag damit zwar aufs Jahr gerechnet unter der JAEG, aber es galt diese Ergänzung zu SGB V § 6: .. für Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit .. ist eine Überschreitung der JAEG anzunehmen… wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesem Zeitraum eine Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der JAEG angenommen wird.

    Mit Anhebung der JAEG 2009 und einer Nullrunde bei der Gehaltsanpassung dank Finanzkrise:-( liege ich mit meinem Gehalt jetzt aber weiter unter dieser Grenze und frage mich jetzt, ob ich mich gesetztlich versichern muss? Und hätte mein Arbeitgeber dies dann nicht veranlassen müssen? Besteht ggf. sogar die Gefahr, dass dies bis Mai 2008 rückabgewickelt werden muss, weil der angenommenen Fall nicht eingetreten ist?

    Danke für Ihre Antwort.

  55. manfred says:

    Hallo Mirjam,
    danke für das Kompliment, werde auch weiterhin versuchen Licht in das Dunkel der Krankenversicherung zu bringen.
    Ihre Frage ist so einfach nicht zu beantworten, da kommt es auf das genaue Einkommen an.
    Ich mache das einfach mal an einem Beispiel fest, ich setzte voraus, dass keine Sonderregelungen wie z.B Elternzeit oder ähnliche gelten:
    Angenommen Ihr Einkommen lag in 2008 bei 43500 € damit haben Sie in 2008 die JAEG überschritten und soweit ist allen klar. Nun kommt das Jahr 2009 mit der Erhöhung der besonderen JAEG auf 44100 € damit sind Sie ab dem 01.01.2009 versicherungspflichtig wenn sie keine entsprechende Lohnerhöhung erhalten haben. Der Arbeitgeber muss Sie zwingend in der GKV als versicherungspflichtig melden. Sie haben dann innerhalb von 3 Monaten als bis Ende Mär Zeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ich kann Ihnen gerne anbieten diese telefonisch zu besprechen, ich helfe ihnen auch gerne mit dem Arbeitgeber,
    Grüße
    Manfred

  56. Heike says:

    Hallo Manfred,

    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen und bin von dieser Seite wirklich begeistert. Ich habe zwar viel gelesen, bin mir dennoch unsicher, ob ich alles richtig verstehe.
    Ich bin seit dem 01.11.2003 privat krankenversichert. Mitte des Jahres werde ich in Elternzeit gehen. Wenn ich es bisher richtig verstanden habe, habe ich die Möglichkeit, mich für die Zeit der Elternzeit von der GKV befreien zu lassen. Ist diese Befreiung mit Beginn der Eltenzeit nötig oder erst bei Aufnahme einer sozialversicherungpflichtigen Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Zu welchem Zeitpunkt würde ich ohne Antrag auf Befreiung wieder GKV-pflichtig?
    Wenn ich langfristig plane nur noch Teilzeit zu arbeiten, werde ich nach Ablauf der Elternzeit nicht um die GKV herumkommen, da mein Gehalt dann sicher nicht über der JAE-Grenze liegen wird. Daher denke ich zur Zeit dass eine Befreiung von der GKV während der Elternzeit nicht unbedingt Sinn macht, da die Beiträge zur PKV während der Elternzeit natürlich schon ordentlich ins Gewicht fallen.
    Vielen Dank für eine Klärung und viele Grüße,
    Heike

  57. manfred says:

    Hallo Heike,
    danke für das Lob, einfach die PKV financial weiterempfehlen, dass es noch vielen Menschen geholfen wird.
    Zunächst erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung Kinder zu bekommen.
    Nun zu Ihren Fragen, welche normalerweise im Rahmen einer PKV Beratung geklärt werden sollten. Wenn sie in Elternzeit gehen bleibe Sie zunächst in der privaten Krankenversicherung. Da sie ab diesem Zeitpunkt die Beiträge selbst zahlen (ohne Arbeitgeberzuschuss) macht es Sinn z.B. das Krankentagegeld auf Anwartschaft umzustellen, da sie während der Elternzeit sowieso keine Leistung erhalten. Wenn sie nun während der Elternzeit berufstätig werden, muss der Arbeitgeber sie als versicherungspflichtig melden, dann haben Sie die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Frage ist, was sie grundsätzlich wollen, wenn Sie zurück in die GKV wollen, dann wäre der Weg einfach über eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit möglich. Wenn Sie in der PKV bleiben wollen, wäre das durch eine Befreiung während einer Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit möglich, aber auch nach der Elternteil wenn Sie nur halbtags arbeiten und damit unter die JAEG fallen gibt es auch einen Weg wie Sie in der PKV zu bleiben können. Dieser ist aber nicht so einfach zu erklären, deshalb kann ich Ihnen an dieser Stelle nur eine Telefonberatung anbieten.
    Grüße
    manfrerd

  58. Gero says:

    Hallo Manfred,
    habe das Gefühl, hier auf eine Seite gestoßen zu sein, die mir eventuell eine umfassende Antwort geben kann. Nun zu meiner Frage: War bis Ende Januar´09 10 Jahre durchweg in der PKV (Angestellter über der JAEG). Im Februar und März diesen Jahres trat durch einen kurzzeitigen Aufenthalt in einer Transfergesellschaft (Angestelltenverhältnis / Monatsbezüge in diesen beiden Monaten unter der JAEG) meiner Information nach Pflichtversicherung ein. Ab wann kann ich wieder in die PKV zurück, wenn ich ab 1.4. wieder einen neuen Job über der JAEG habe? Gilt hier wirklich ausnahmslos die 3-Jahres-Regel oder gibt es einen Weg, eher wieder in die PKV zurückzugehen ???
    Vielen Dank im Voraus für ein paar aufklärende Worte!
    Viele Grüße, Gero

  59. manfred says:

    Hallo Gero,
    ja, auf der PKV Financial werde sie geholfen. Der Spruch gefällt mir immer wieder
    leider habe ich keine guten Nachrichten für Sie. Mit dem neune Arbeitsvertrag werden sie in der GKV unabänderlich versicherungspflichtig. Wenn Ihr einkommen in 2009 durch einen Arbeitgeberwechsel über der JAEG liegen würde, dann gilt das Jahr 2009 als 1. Der 3 GKV Pflichtjahre, dass bedeutet sie könnten in diesem Falle zum 01.01.2012 wieder in die PKV wechseln. Zu klären wäre noch, on Sie unter die besondere JAEG gefallen sind, oder ob der Abreitgeber möglicherweise vergessen hat, dass für sie die besondere JAEG gilt.
    Was nun zu tun ist, kann Ich Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches als Mandanten gerne weiterhelfen.
    Grüße
    Manfred

  60. Karin says:

    Hallo Manfred,
    endlich ein Seite die mir vielleicht weiter helfen kann. Bin seit über 5 Jahren in der PKV und Selbständig. Habe nun eine Angebot wieder in eine feste Anstellung zu wechseln. Leider unterhalb der JAEG. Kann ich in meiner PKV bleiben und nur den Basistarif vereinbaren´oder muss ich zwangsläfig in die GKV? Für den Rest sowie die Anwartschaft kann ich mich dann ja Zusatz versichern.
    Danke für eine Antwort
    Karin

  61. Roland says:

    Hallo Manfred,

    sehr informativer und hilfreicher Blog, nach langem Suchen finde ich endlich hier etwas mehr Klarheit, echt Klasse!

    Meine Situation habe ich noch nicht darin gefunden, wäre somit für Deine Klärungen hierzu sehr dankbar:

    + Bin seit Mai 2004 in PKV, meine Frau (mom. Hausfrau) mitversichert
    + Bin über die Entwicklung meiner PKV Beiträge in den letzten
    Jahren erschroken (ca. 14% / Jahr), bis zu 2 Kinder kommen in
    den nächsten 2 Jahren noch hinzu …und wo sich mein Gehalt
    leider nicht in dieser Zeit abgleichend entwickelt hat werde
    ich mir das nicht mehr so lange leisten können :-(
    => War der Wechsel auf PKV vielleicht doch ein Fehlschritt?

    Nun,
    Q1) ich kann wohl selber nicht wieder zurück zur GKV, zumindest nicht freiwillig, richtig?

    Q2)wie jedoch mit meiner Frau? …wenn Sie ab Oktober in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht, wird sie versicherungspflichtig, kann sich jedoch während dieser Zeit befreien lassen, solange sie keine bezahlte Teilzeittätigkeit mit über 30Std/Woche eingeht, richtig?

    Q3)Wenn sie Elterngeld bezieht und sich von der GKV
    während der Elternzeit befreien lässt …kommt sie, falls
    sie danach erwerbstätig wird und unter der JAEG verdient,
    überhaupt noch in die GKV?

    Q4)Unsere Kinder müssen über PKV versichert werden, auch wenn
    meine Frau in die GKV zurückwechseln würde, richtig?

    Q5)Was bleibt mir noch zur Wahl übrig, Leistungssenkung und
    PKV Wechsel, richtig? …was hat für mich die 5-Jahres
    PKV-Mitgliedschaft noch für eine Relevanz ausser dass diese
    dann bestimmt ob ich in GKV oder auf PKV-Basistarif bei evt.
    Unterschreitung der JAEG gelange?

    besten Dank im Voraus für Deine Klärungen und Hinweise,
    -Roland

  62. manfred says:

    Hallo Karin,
    ja, aber nicht das Blog, sondern ich kann Ihnen zumindest Klarheit schaffen, auch wenn meine Antwort für sie nicht positiv ist. Bei meiner Antwort gehe ich davon aus, dass sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    wenn sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln fallen sie automatischen die GKV Versicherungspflicht, siehe auch meine Antwort an Tobias.

    Grüße
    Manfred

  63. manfred says:

    Hallo Roland,
    ja, zumindest etwas Klarheit kann ich schaffen, danke für das Lob.
    Ob der Wechsel in die PKV ein Fehler war ist schwer zu sagen, in dem Bratungsgespräch muss das Thema Familienversicherung besprochen werden, denn die gibt es in der PKV nicht. Beitragsstabilität ist ein sehr wichtiges Thema. Meine Ausführungen in meiner Beratung ist folgende:
    1. In Bezug auf den Tarif gibt es 3 Faktoren welche sich gegenseitig ausschließen, diese sind:
    a) Die Höhe der vertraglichen Leitungen (hohe oder niedrige Leistungen)
    b) der aktuelle Beitrag (teuer/ billig)
    C) die Beitragsstabilität
    Es gibt dementsprechend keinen günstigen Tarif der hohe Leistungen zusagt und noch beitragsstabil ist.
    2. In Bezug auf das PKV Unternehmen
    a) Annahmepolitik, wenn ich eine Krankenversicherung habe welche „alle“ Risiken problemlos annimmt wird das Kollektiv dies bezahlen müssen
    b) Gesellschaftsform Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
    c) Eigenkapital, dieses führt zu überzinsen, wenn das Unternehme auch gut mit Geld umgehen kann, diese fließen zum Großteil über die Limitierungsmittel an die Versicherten zurück.
    Unter anderem müssen diese Punkte bei der Auswahl des Unternehmens berücksichtigt werden.
    Der entscheidende Vorteil der PKV ist, dass Sie sich einen rechtlich sichern privaten Versicherungsvertrag kaufen in dem Ihnen die Leistungen für die Zukunft garantiert werden. In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es so etwas nicht. Die Frage ist immer was Sie als Kunde haben wollen. Aber eine Beitragsanpassung von 14% p.a. erscheint mir schon etwas üppig. Nun zu Ihren Fragen:
    Q1) Da gibt es schon Möglichkeiten (in dem von ihnen beschriebenen Szenario)wenn der Arbeitgeber mitspielt, ich gehe davon aus, dass Sie angestellt sind, als Selbständiger gäbe es diese Möglichkeit nicht.
    Q2) wenn Ihre Gattin heute in der PKV ist und nicht berufstätig ist wird sie nicht versicherungspflichtig nur weil Sie Elterngeld bezieht.
    Q3) eine Befreiung wäre nur notwendig wenn Ihre Gattin während der Elternzeit berufstätig wär und mit diesem Einkommen unter die JAEG fallen würde.
    Q4) nein, es würde auch die freiwillig GKV Versicherung möglich sein, diese macht aber keinen Sinn weil sie den Arbeitgeberzuschuss nur erhalten, wenn Ihre Kinder in der PKV versichert sind. Der Beitrag für die freiwillig Mitgliedschaft in der GKV für ein Kind beträgt auch so ca.140 €
    Q5)
    Das ist schwierig zu beantworten dazu wäre ein Beratungsgespräch notwendig, diese biete ich Ihnen gerne an.
    Grüße
    Manfred

  64. Günther says:

    Hallo Manfred,

    ich bin seit 1989 (vorher GKV) ohne Unterbrechung als Angestellter in der PKV und zum 1.2.2009 arbeitslos geworden. Ich beziehe seitdem ALG1 und die Beiträge zur PKV. Ab dem 1.4. wollte ich mich freiberuflich betätigen und natürlich bei der PKV bleiben – soweit kein Problem.
    Weiterhin erwäge ich die Möglichkeit, mich zum 1.1.2010 wieder in ein Anstellungsverhältnis zu begeben mit einem Gehalt größer als JAEG. Zu dieser Planung teilte mir nun die PKV mit, dass ich in einem neuen Anstellungsverhältnis ab 1.1.2010 erst mal für 3 Jahre wieder in die GKV muss.
    Schock! Kann das stimmen?
    Gilt hier nicht der Bestandsschutz zum 2.2.2007?
    Oder kommt mir die zwischenzeitliche Freiberuflichkeit in die Quere?
    Die JAEGrenzen wurden immer überschritten auch in 2009 (durch eine größere Abfindung.

    Mit den besten Grüßen
    Günther

  65. manfred says:

    Hallo Günther,
    haben sie sich mit Beginn der Arbeitslosigkeit einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt? Leider geht die Bundeanstalt für Arbeit hin und wieder nicht darauf ein und zahlt einfach den Zuschuss zur PKV. Damit beginnt die Versicherungspflicht mit dem Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie haben ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
    Sie müssen mit dem Einkommen als Angestellter in 2009 über die JAEG kommen, die Einmalzahlung in Form der Abfindung zählt in diesem Zusammenhang nicht. Deshalb können sie davon ausgehen, dass Sie durch die freiberufliche Tätigkeit mit dem neuen Angestelltenverhältnis ab 2010 in die 3 jährige Versicherungspflicht fallen. Es sei denn Sie hätten das 55. Lebensjahr überschritten, Sie sollten Ihre PKV für die 3 Jahre auf eine Anwartschaft umstellen.
    Grüße
    manfred

  66. Elisabeth says:

    Hallo Manfred,
    ich bin seit 1987 pkv und möchte das auch bleiben. Ich wechsele jetzt möglicherweise den AG und falle dadurch bei einem Gehalt von 3200 unter die für mich geltende Grenze von 3675. Wie sieht das eigentlich aus mit der Jahreeinkommensgrenze? Wenn ich erst zum 01.07. wechsele und die Gehälter aus beiden Arbeitsverhältnissen zusammenrechne überschreite ich die Grenze von 44.100! Kann ich somit pkv bleiben? Wird eigentlich eine Abfindungszahlung auch berücksichtigt? Vermutlich nicht.

    Grüße

    Elisabeth

  67. manfred says:

    Hallo Elisabeth,
    wie schon telefonisch besprochen gäbe es nur die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreiten zu lassen, wenn Ihr Arbeitgeber feststellen würde, dass Sie in diesem Jahr die geltende JAEG nicht überschreiten, dann müssten sie rückwirkend zum 01.01.2009 in der gesetzlichen Krankenversicherung als versicherungspflichtig gemeldete werden. In diesem Falle hätten sie noch bis Ende diesen Monat Zeit sich rückwirkend von der Versicherungspflicht befreien lassen weil die JAEG Sie dann eingeholt hat.
    Grüße
    manfred

  68. Andreas says:

    Hallo Manfred,
    ich habe Ende 2001 eine Beamtenstelle auf Probe bekommnen und zum 1.2.2002 in die PKV gewechselt. Dezember 2007 lief die Beamtenstelle aus und ich habe mich leistungslos arbeitssuchend gemeldet (es gab weder Arbeitslosengeld noch Zuschüsse zur PKV). Nachdem das 6 Monate gewährte Übergangsgeld ausgelaufen war, hatte ich Einnahmen aus Vermietung, aus Kapitalerträgen und freiberuflicher Tätigkeit (arbeitsbelastung so gering, dass nicht schädlich für die Arbeitslosigkeit). Diese Woche wurde mir ein Arbeitsverhältnis angeboten, bei dem mich vor allem die Herausforderung reitzt. Da ich nicht Vollzeit arbeiten will (bin unter der JAEG), stellt sich die Frage, ob sich die Pflichtversicherung in der GKV irgendwie vermeiden läßt, z.B. über eine entsprechend niedere Stundenzahl, eine anderweitige Ausgestaltungen des Vertrages oder eine finale Befreiung von der Pflichtversichertung.
    Vielen Dank und auch von mir nochmal ein großes Lob für diese Seite.
    Andreas

  69. georg says:

    Hallo Manfred,
    Kompliment für diese tolle Seite. Habe beim Durchlesen einiges verstanden, was mir vorher nicht klar war. Eine spezielle Frage hätte ich noch zusätzlich (ich konnte diesen Fall nicht finden – hoffentlich habe ich ihn nicht übersehen):
    Ich bin unter 40 Jahre alt und seit über 10 Jahren ununterbrochen in der PKV weil mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze ist.
    Aufgrund der Insolvenz meines Arbeitgebers werde ich demnächst vermutlich arbeitslos. Ich plane derzeit, nicht in eine Transfergesellschaft zu wechseln, weil ich dort automatisch in die GKV zurück muss (wurde mir zumindest so erklärt). Eine große Anwartschaft in meiner PKV halte ich für sehr teuer, weil ich sie ja für mindestens 3 Jahre bezahlen müsste, selbst, wenn ich bald wieder eine Stelle über der Versicherungspflichtgrenze antreten könnte.
    Deshalb habe ich vor, die Transfergesellschaft zu überspringen und direkt in die Arbeitslosigkeit zu rutschen.
    Mit Beginn der Arbeitslosigkeit würde ich einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und somit in der PKV bleiben können.
    Nun meine Frage: Wenn ich nach 2-3 Monaten der Arbeitslosigkeit wieder eine Stelle antrete, bei der ich über der Versicherungspflichtgrenze verdiene, kann ich dann direkt in der PKV bleiben oder muss ich trotzdem erst für 3 Jahre in die GKV zurück, bevor ich wieder in die PKV darf?
    Vielen Dank und beste Grüße
    Georg

  70. manfred says:

    Hallo Andreas,
    wenn Ihr Einkommen aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter der JAEG liegt werden sie grundsätzlich in der GKV versicherungspflichtig. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit mehr ist als die angestellte Tätigkeit, in diesem Falle könnten sie bei der GKV ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten verlangen, welches prüft, ob Sie als Angestellter oder Selbständiger einzustufen sind. Je nach dem wie dieses Gutachten ausgeht besteht die Versicherungspflicht oder eben nicht.
    Grüße
    Manfred

  71. manfred says:

    Hallo Georg ,
    Danke für das Lob, das ist der Sinn des Blog, Licht in das Dunkel der PKV zu bekommen.
    In Bezug auf die GKV Pflicht in der Transfergesellschaft kann ich die Aussage nur bestätigen. In dem entsprechenden Rundschrieben steht:
    Unterbrechungen der Beschäftigung im Drei-Kalenderjahres-Zeitraum
    Ist innerhalb des der Beschäftigung vorangegangenen Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren – bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis – die Zahlung von Arbeitsentgelt unterbrochen worden…. für die Zeit der Unterbrechung ein (fiktives) regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Höhe anzusetzen….Als Unterbrechungstatbestände im vorstehenden Sinne sind zu berücksichtigen:….
    Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld mit Ausnahme des Transferkurzarbeitergeldes nach § 216b SGB II

    Sie haben die Möglichkeit sich während der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht nach SGB V § 8 (1) 1a
    Wichtig ist, dass Sie sich tatsächlich von der Bundesagentur pflichtig melden lassen und dann bei der GKV einen Antrag auf Befreiung stellen. Oft zahlt die Bundesagentur die PKV weiter damit beginnt per Gesetz die Versicherungspflicht rückwirken mit Beginn der Arbeitslosigkeit.
    Wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, können sie mit Beginn einer neuen Beschäftigung oberhalb der besonderen JAEG in der PKV bleiben, Sie müssen nur das Schreiben über die Befreiung hüten wie Ihren Augapfel. Dieses Schreibe müssen Sie als Kopie bei m neuen Arbeitgeber hinterlegen. Die Begründung finden wir in SGB V §6 Nr 4
    ….ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2, 2a oder 3.
    In sofern ist alles palletti wenn man es richtig macht
    Grüße
    Manfred

  72. Svenja says:

    Hallo Manfred,
    ich habe auch eine Frage zu dem Thema ob ich pkv bleibe oder nicht. Durch die momentane Wirtschaftslage unterliege ich einer Arbeitszeitverkürzung. Ich habe gelesen, dass es bei Kurzarbeit nicht von Bedeutung ist. Wie verhält es sich aber in meinem Fall, da ich keine Kurzarbeit, sondern (hoffentlich nur) vorübergehende Arbeitszeitverkürzung (TV Besch) habe und somit eventuell auch unter die Versicherungspflichtgrenze fallen könnte.
    Vielen Dank schonmal vorab für eine Info.
    Grüße
    Svenja

  73. manfred says:

    Hallo Svenja,
    wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren und damit unter die JAEG fallen, werden Sie GKV pflichtig. Wenn sie die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit kürzen, hätten sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeitsich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wenn Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet hat, wird ein fiktives Arbeitsentgelt angenommen, sodass Sie weithin in der PKV bleiben.
    Grüße
    Manfred

  74. Michael says:

    Hallo Manfred,
    sorry, wenn ich Dinge frage, die teilweise schon Thema waren. Aber ich finde die Materie doch sehr kompliziert. Glücklicherweise gibt es ja diese tolle Seite.
    Nun mein konkreter Fall: Ende des Monats bin ich genau fünf Jahre in der PKV vollversichert und sehr zufrieden. Nun wird mein Arbeitgeber die Betriebsstätte still legen. Derzeit verhandeln Betriebsrat und Geschäftsleitung. Vermutlich werden den Mitarbeitern zwei Optionen angeboten: Kündigung zum nächsten Termin (in meinem Fall 30.09.) oder Übernahme in eine Transfergesellschaft (vermutlich zum 01.06.).
    Meine Frage(n): Welche Auswirkungen hätte die zweite Option auf meine PKV-Versicherung? Wenn ich die Infos auf dieser Seite richtig verstanden habe, schließen sich Transferkurzarbeitergeld und die Mitgliedschaft in einer PKV generell aus. Ich müsste also (sofort!) zum 01. Juni in die GKV zurück. Ich hoffe, dass ich da etwas missverstanden habe. Spielt bei Übergang in eine Transfergesellschaft die JAEG denn gar keine Rolle? (denn selbst mit 80% meines derzeitigen Bruttogehaltes bliebe ich über der JAEG).
    Falls ich (aus anderen Gründen) nun trotzdem in die Transfergesellschaft wechsel und später wieder einen Job über der JAEG finde, wann kann ich wieder in die PKV wechseln?
    Vielen Dank schonmal vorab für eine Info.
    Grüße
    Michael

  75. anne says:

    Hallo Manfred,

    erst einmal Kompliment an diese tolle Seite wo man sich endlich kompetent beraten fühlt. Meine Frage geht in Richtung Heike´s Anfrage. Bin nun seit 2007 in der PKV. Erwarte jetzt aber mein erstes Baby und werde nach der Elternzeit auch nur Teilzeit arbeiten und daher sowieso aus der PKV rausgehen. Ich möchte mir gerne die Beiträge in der Elternzeit, die man ja zur Gänze alleine trägt ersparen. Frage: Reicht es in der elternzeit für einen Monat eine Teilzeitbeschäftigung über 420€ anzunehmen um damit wieder in der GKV zu sein, oder kann die GKV einen nach diesem einen Monat wo man pflichtversichert ist wieder rausschmeißen (hab ich im Internet gelesen). Das würde ja im schlimmsten Fall bedeuten man hat gar keine Versicherung mehr, weil man ja die PKV vorher gekündigt hat.
    Danke und lieben Gruß
    Anne

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