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	<title>Kommentare zu: Fragerunde Familienversicherung</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: Familienversicherung - Manfreds Makeleien</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18549</link>
		<dc:creator>Familienversicherung - Manfreds Makeleien</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2007 19:34:57 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Die Fragerunde zur Familienversicherung wird jetzt an dieser Stelle fortgesetzt, da immer noch ein gro&#223;er Bedarf nach Antworten und Informationen zum Stand der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zu bestehen scheint. Im ersten Durchgang haben wir es in 4 Monaten auf 70 Kommentare gebracht, im zweiten Durchgang kamen 63 Kommentare in 1,5 Monaten zusammen. Das Thema ist demnach ziemlich heiss. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Die Fragerunde zur Familienversicherung wird jetzt an dieser Stelle fortgesetzt, da immer noch ein gro&#223;er Bedarf nach Antworten und Informationen zum Stand der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zu bestehen scheint. Im ersten Durchgang haben wir es in 4 Monaten auf 70 Kommentare gebracht, im zweiten Durchgang kamen 63 Kommentare in 1,5 Monaten zusammen. Das Thema ist demnach ziemlich heiss. [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Gerald</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18537</link>
		<dc:creator>Gerald</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2007 13:14:11 +0000</pubDate>
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		<description>So, die Seite ist jetzt lang genug. Auf in die n&#228;chste Runde. Die Kommentare werden hier geschlossen, die Fragen gehen an anderer Stelle weiter.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So, die Seite ist jetzt lang genug. Auf in die n&#228;chste Runde. Die Kommentare werden hier geschlossen, die Fragen gehen an anderer Stelle weiter.</p>
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	<item>
		<title>Von: Manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18536</link>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2007 13:10:08 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Rita, solange Sie mit beiden Minijobs unter 400 € bleiben &#228;ndert sich nichts. Die Arbeitgeber f&#252;hren die GKV Beitr&#228;ge an die Knappschaft ab und sie haben keinen Leistungsanspruch. Deshalb werden die GKV Beitr&#228;ge weiter vom Sozialamt &#252;bernommen, also alles  wie bisher. Wenn Sie nun mit beiden Jobs &#252;ber 400 € kommen, dann werden Sie damit in der GKV versicherungspflichtig, das bedeutet, dass beide Arbeitgeber die normalen Beitr&#228;ge an die GKV zahlen m&#252;ssen und Sie regul&#228;r in der GKV versichert sind. Der Beitrag ist von GKV zu GKV unterschiedlich, deshalb kann ich dazu nichts sagen. Grunds&#228;tzlich haben Ihre Kinder Anspruch auf die Familienversicherung.

Allerdings m&#252;ssen Sie Ihrem Arbeitgeber melden, dass Sie in einen 2. Nebenjob t&#228;tig werden wollen, ob der da mitspielt ist fraglich. 

Wenn Sie unter der 400€ Marke bleiben und heiraten, dann wird von der GKV Ihres Gatten gepr&#252;ft, ob er &#252;berwiegen den Unterhalt f&#252;r Ihre Kinder bestreitet, ist dies der Fall k&#246;nnen die Kinder (und auch Sie) in der Familienversicherung Ihren Gatten aufgenommen werden.

Gr&#252;&#223;e Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Rita, solange Sie mit beiden Minijobs unter 400 € bleiben &#228;ndert sich nichts. Die Arbeitgeber f&#252;hren die GKV Beitr&#228;ge an die Knappschaft ab und sie haben keinen Leistungsanspruch. Deshalb werden die GKV Beitr&#228;ge weiter vom Sozialamt &#252;bernommen, also alles  wie bisher. Wenn Sie nun mit beiden Jobs &#252;ber 400 € kommen, dann werden Sie damit in der GKV versicherungspflichtig, das bedeutet, dass beide Arbeitgeber die normalen Beitr&#228;ge an die GKV zahlen m&#252;ssen und Sie regul&#228;r in der GKV versichert sind. Der Beitrag ist von GKV zu GKV unterschiedlich, deshalb kann ich dazu nichts sagen. Grunds&#228;tzlich haben Ihre Kinder Anspruch auf die Familienversicherung.</p>
<p>Allerdings m&#252;ssen Sie Ihrem Arbeitgeber melden, dass Sie in einen 2. Nebenjob t&#228;tig werden wollen, ob der da mitspielt ist fraglich. </p>
<p>Wenn Sie unter der 400€ Marke bleiben und heiraten, dann wird von der GKV Ihres Gatten gepr&#252;ft, ob er &#252;berwiegen den Unterhalt f&#252;r Ihre Kinder bestreitet, ist dies der Fall k&#246;nnen die Kinder (und auch Sie) in der Familienversicherung Ihren Gatten aufgenommen werden.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e Manfred</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: rita seelbinder</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18468</link>
		<dc:creator>rita seelbinder</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Apr 2007 22:11:36 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred                                                                                                 Ich habe mal eine frage.Ich bin zur zeit  arbeitslos und werde von sozialamt krankenversichert aok.Ich habe zwei Kinder 18 und 14.Der 18 j&#228;hriger wohnt nicht mehr bei mir im Haushalt ist aber KVS bei mir.So ich habe einen Minijob komme aber nicht auf 400euro sondern250bis 350euro.Ich k&#246;nnte noch ein Minijob bekommen als Kinderbetreuung auf400 euro.Dann mu&#223; ich mich SVS was w&#252;rde das kosten. Mein Patner  Wohn bei mir , sein Lohn betr&#228;gt ca.1000 euro .ER meint das wir Heiraten sollen dann bin ich  und der14 J&#228;hriger bei ihm  FVS  und haben Geld gespart.ER hat selber vier Kinder die bei ihm KVS sind(AOK)Geht das denn so einfach oder was kommt auf uns zu.                                             Gru&#223; Rita seelbinder</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred                                                                                                 Ich habe mal eine frage.Ich bin zur zeit  arbeitslos und werde von sozialamt krankenversichert aok.Ich habe zwei Kinder 18 und 14.Der 18 j&#228;hriger wohnt nicht mehr bei mir im Haushalt ist aber KVS bei mir.So ich habe einen Minijob komme aber nicht auf 400euro sondern250bis 350euro.Ich k&#246;nnte noch ein Minijob bekommen als Kinderbetreuung auf400 euro.Dann mu&#223; ich mich SVS was w&#252;rde das kosten. Mein Patner  Wohn bei mir , sein Lohn betr&#228;gt ca.1000 euro .ER meint das wir Heiraten sollen dann bin ich  und der14 J&#228;hriger bei ihm  FVS  und haben Geld gespart.ER hat selber vier Kinder die bei ihm KVS sind(AOK)Geht das denn so einfach oder was kommt auf uns zu.                                             Gru&#223; Rita seelbinder</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18433</link>
		<dc:creator>Manfred</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Apr 2007 12:06:03 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Joachim, das Gesamteinkommen bezieht sich immer auf den Gewinn nach der GuV.

Danach werden auch die freiwilligen Beitr&#228;ge z.B. f&#252;r Selbst&#228;ndige in der GKV berechnet.

Nach dem SGB V 10§ Nr. (3) hat Ihr Kind keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung wenn Sie &#252;ber der JAEG liegen. Nur wie das Jahr so l&#228;uft, kann man nat&#252;rlich erst mit dem Jahresabschluss sagen. Dann ist das Jahr allerdings schon rum. Die Handhabung f&#252;r solche F&#228;lle wird in der Satzung der GKV geregelt.

Das m&#252;ssen Sie bei der BKK Ihrer Gattin erfragen, da diese Regelungen  recht unterschiedlich sind.

Da Sie sozusagen Kollege sind, kann ich nat&#252;rlich nicht erwarten, dass Sie Ihre private Krankenversicherung auf mich als Makler &#252;bertragen, das ist klar.

Umso mehr gehe ich davon aus, dass Sie f&#252;r meinen Artikel Verst&#228;ndnis haben. F&#252;r Empfehlungen bin ich aber immer offen, umso mehr, wenn diese von Kollegen kommen :)

Gr&#252;&#223;e Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Joachim, das Gesamteinkommen bezieht sich immer auf den Gewinn nach der GuV.</p>
<p>Danach werden auch die freiwilligen Beitr&#228;ge z.B. f&#252;r Selbst&#228;ndige in der GKV berechnet.</p>
<p>Nach dem SGB V 10§ Nr. (3) hat Ihr Kind keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung wenn Sie &#252;ber der JAEG liegen. Nur wie das Jahr so l&#228;uft, kann man nat&#252;rlich erst mit dem Jahresabschluss sagen. Dann ist das Jahr allerdings schon rum. Die Handhabung f&#252;r solche F&#228;lle wird in der Satzung der GKV geregelt.</p>
<p>Das m&#252;ssen Sie bei der BKK Ihrer Gattin erfragen, da diese Regelungen  recht unterschiedlich sind.</p>
<p>Da Sie sozusagen Kollege sind, kann ich nat&#252;rlich nicht erwarten, dass Sie Ihre private Krankenversicherung auf mich als Makler &#252;bertragen, das ist klar.</p>
<p>Umso mehr gehe ich davon aus, dass Sie f&#252;r meinen Artikel Verst&#228;ndnis haben. F&#252;r Empfehlungen bin ich aber immer offen, umso mehr, wenn diese von Kollegen kommen <img src='http://www.pkv-financial.de/wblog/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Gr&#252;&#223;e Manfred</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: joachim</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18356</link>
		<dc:creator>joachim</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2007 14:26:11 +0000</pubDate>
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		<description>hallo manfred,

vielen dank f&#252;r deine antwort,k&#246;nntest du nochmal pr&#228;zisieren was die jaeg f&#252;r selbst&#228;ndige bedeutet: ca. 48.000 euro einnahmen,oder zu versteuerndes einkommen, bei mir nach einnahmen-&#252;berschuss-rechnung?nicht emal die bkk konnte hier eine verbindliche aussage treffe. und: was passiert, wenn die jaeg ,nach einem guten jahr einmal &#252;berschritten wird, dann wieder knapp darunter,usw.?vielen dank im voraus f&#252;r deine kompetenten antworten und,falls n&#246;tig, werde ich dir mal den ein oder anderen interessenten anbieten.(bin aus der branche)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>hallo manfred,</p>
<p>vielen dank f&#252;r deine antwort,k&#246;nntest du nochmal pr&#228;zisieren was die jaeg f&#252;r selbst&#228;ndige bedeutet: ca. 48.000 euro einnahmen,oder zu versteuerndes einkommen, bei mir nach einnahmen-&#252;berschuss-rechnung?nicht emal die bkk konnte hier eine verbindliche aussage treffe. und: was passiert, wenn die jaeg ,nach einem guten jahr einmal &#252;berschritten wird, dann wieder knapp darunter,usw.?vielen dank im voraus f&#252;r deine kompetenten antworten und,falls n&#246;tig, werde ich dir mal den ein oder anderen interessenten anbieten.(bin aus der branche)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18332</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2007 01:59:34 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo J&#252;rgen, danke f&#252;r das Kompliment, werde auch in Zukunft den Gesundheitsmist aufr&#228;umen :)

Das ist etwas kompliziert, weil ich die einzelnen Sachverhalte nicht so ganz bestimmen kann. Folgende Fragen werfen sich auf:

Sie wurden zum Januar 2006 arbeitslos, mit der Arbeitslosigkeit wurden Sie automatisch versicherungspflichtig. Haben Sie damals einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt? 

Welches Einkommen hatten Sie von Januar bis zur Krankheit im Februar 2006?

Wenn Sie einen solchen Antrag gestellt haben, dann ist der Weg in die GKV versperrt.

Weiterhin kommt es auf Ihr Alter an. Haben Sie das 55. Lebensjahr vollendet gibt es auch keine R&#252;ckehrm&#246;glichkeit in die GKV.

Um diese Zusammenh&#228;nge zu kl&#228;ren m&#246;chte ich Sie bitte mich anzurufen, das geht schneller und ist in Ihrem Falle effektiver, ich glaube nicht, dass die Antwort in ein paar Zeilen m&#246;glich ist.

Gr&#252;&#223;e Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo J&#252;rgen, danke f&#252;r das Kompliment, werde auch in Zukunft den Gesundheitsmist aufr&#228;umen <img src='http://www.pkv-financial.de/wblog/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Das ist etwas kompliziert, weil ich die einzelnen Sachverhalte nicht so ganz bestimmen kann. Folgende Fragen werfen sich auf:</p>
<p>Sie wurden zum Januar 2006 arbeitslos, mit der Arbeitslosigkeit wurden Sie automatisch versicherungspflichtig. Haben Sie damals einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt? </p>
<p>Welches Einkommen hatten Sie von Januar bis zur Krankheit im Februar 2006?</p>
<p>Wenn Sie einen solchen Antrag gestellt haben, dann ist der Weg in die GKV versperrt.</p>
<p>Weiterhin kommt es auf Ihr Alter an. Haben Sie das 55. Lebensjahr vollendet gibt es auch keine R&#252;ckehrm&#246;glichkeit in die GKV.</p>
<p>Um diese Zusammenh&#228;nge zu kl&#228;ren m&#246;chte ich Sie bitte mich anzurufen, das geht schneller und ist in Ihrem Falle effektiver, ich glaube nicht, dass die Antwort in ein paar Zeilen m&#246;glich ist.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18329</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2007 01:55:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/#comment-18329</guid>
		<description>Hallo Ronny, daf&#252;r bin ich mit der PKV-Financial ja da, also keine Panik.

Mit der Anwartschaft sind Sie schon weiter wie mancher Ihrer Kollegen.

Zu Punkt eins ist richtig, das Fortbestehen der Mitgliedschaft ist im SGB V § 192 geregelt, also kein BG Urteil, nach diesem ist die kostenlose Weiterversicherung nur m&#246;glich, wenn vorher eine Pflichtmitgliedschaft gegeben war.

Zur Frage 1: W&#252;rde ich das Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage ansehen.

Zur Frage 2:  Da werfen Sie etwas durcheinander. Im SGB V § 8 geht es um Arbeitnehmer welche freiwillig versichert in die private Krankenversicherung gewechselt sind und nun auf Grund unterschiedlicher Umst&#228;nde in die Versicherungspflicht fallen w&#252;rden.

In § 240 geht es um freiwillige Mitglieder i.d.R um Selbst&#228;ndige und die dazugeh&#246;rige Beitragsberechnung welche durch die Satzung der GKV geregelt ist.

Eine andere M&#246;glichkeit w&#228;re, wenn Ihre Gattin und die Kinder die Beihilfe in Anspruch nehmen. Wenn Sie Anspruch auf Heilf&#252;rsorge haben, dann hat Ihre Familie normalerweise Beihilfeanspruch, da w&#252;rde in der privaten Krankenversicherung eine Restkostenversicherung ausreichen. 

Wenn Sei mehr &#252;ber dieses Thema wissen wollen rufen sie mich an.

Auch ich w&#252;nsche Ihnen eine sch&#246;ne Osterzeit

Viele Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ronny, daf&#252;r bin ich mit der PKV-Financial ja da, also keine Panik.</p>
<p>Mit der Anwartschaft sind Sie schon weiter wie mancher Ihrer Kollegen.</p>
<p>Zu Punkt eins ist richtig, das Fortbestehen der Mitgliedschaft ist im SGB V § 192 geregelt, also kein BG Urteil, nach diesem ist die kostenlose Weiterversicherung nur m&#246;glich, wenn vorher eine Pflichtmitgliedschaft gegeben war.</p>
<p>Zur Frage 1: W&#252;rde ich das Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage ansehen.</p>
<p>Zur Frage 2:  Da werfen Sie etwas durcheinander. Im SGB V § 8 geht es um Arbeitnehmer welche freiwillig versichert in die private Krankenversicherung gewechselt sind und nun auf Grund unterschiedlicher Umst&#228;nde in die Versicherungspflicht fallen w&#252;rden.</p>
<p>In § 240 geht es um freiwillige Mitglieder i.d.R um Selbst&#228;ndige und die dazugeh&#246;rige Beitragsberechnung welche durch die Satzung der GKV geregelt ist.</p>
<p>Eine andere M&#246;glichkeit w&#228;re, wenn Ihre Gattin und die Kinder die Beihilfe in Anspruch nehmen. Wenn Sie Anspruch auf Heilf&#252;rsorge haben, dann hat Ihre Familie normalerweise Beihilfeanspruch, da w&#252;rde in der privaten Krankenversicherung eine Restkostenversicherung ausreichen. </p>
<p>Wenn Sei mehr &#252;ber dieses Thema wissen wollen rufen sie mich an.</p>
<p>Auch ich w&#252;nsche Ihnen eine sch&#246;ne Osterzeit</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18328</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2007 01:53:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/#comment-18328</guid>
		<description>Hallo Martin, um deine Fragen zu beantworten fehlen mir einige Informationen, ich versuche das mal soweit ich das auf Grund der gegebenen Informationen kann.

Soweit ich wei&#223; fallen Sie nach dem 14. Semester doch ganz aus der Studentischen KV raus. Wie Sie das 15. Semester noch versichert waren ist mir ein R&#228;tsel. Wie dem auch sei, die Frage ist, wann Ihr Promotionsstudium beendet ist und ob das Stipendium sozialversicherungspflichtig ist. Das sollten Sie mal bei der Institution nachfragen welche das Stipendium zahlt.

Wenn dieses Einkommen nicht sozialversicherungspflichtig ist, dann k&#246;nnen Sie in die Familienversicherung Ihrer Gattin aufgenommen werden.
Soweit ich wei&#223; gibt es f&#252;r Studenten keine speziellen Regelungen.

Ihre Frage in Bezug auf den Begriff „versicherungsfrei“ w&#228;re, wenn Sie z.B. eine T&#228;tigkeit aus&#252;ben w&#252;rden welche nicht unter die allg. Versicherungspflicht fallen w&#252;rde, in diesem Falle h&#228;tten Sie keinen Anspruch auf die Familienversicherung.

Gr&#252;&#223;e Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Martin, um deine Fragen zu beantworten fehlen mir einige Informationen, ich versuche das mal soweit ich das auf Grund der gegebenen Informationen kann.</p>
<p>Soweit ich wei&#223; fallen Sie nach dem 14. Semester doch ganz aus der Studentischen KV raus. Wie Sie das 15. Semester noch versichert waren ist mir ein R&#228;tsel. Wie dem auch sei, die Frage ist, wann Ihr Promotionsstudium beendet ist und ob das Stipendium sozialversicherungspflichtig ist. Das sollten Sie mal bei der Institution nachfragen welche das Stipendium zahlt.</p>
<p>Wenn dieses Einkommen nicht sozialversicherungspflichtig ist, dann k&#246;nnen Sie in die Familienversicherung Ihrer Gattin aufgenommen werden.<br />
Soweit ich wei&#223; gibt es f&#252;r Studenten keine speziellen Regelungen.</p>
<p>Ihre Frage in Bezug auf den Begriff „versicherungsfrei“ w&#228;re, wenn Sie z.B. eine T&#228;tigkeit aus&#252;ben w&#252;rden welche nicht unter die allg. Versicherungspflicht fallen w&#252;rde, in diesem Falle h&#228;tten Sie keinen Anspruch auf die Familienversicherung.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/comment-page-1/#comment-18327</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Apr 2007 01:51:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/23/fragerunde-familienversicherung/#comment-18327</guid>
		<description>Hallo Joachim, solange Ihr Einkommen unter der JAEG liegt k&#246;nnen Ihre Kinder bei Ihrer Gattin in der GKV familienversichert sein, wenn alle anderen Voraussetzungen gegeben sind.

W&#252;rde mich freuen, wenn ich sie als Mandanten gewinnen k&#246;nnte, bitte lesen Sie dazu meinen &lt;a href=&quot;http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/16/zum-nachdenken/&quot;&gt;nachdenklichen&lt;/a&gt; Artikel.

Ich w&#252;nsche Ihrer Gattin f&#252;r die restliche Zeit der Schwangerschaft alles Gute.

Gr&#252;&#223;e Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Joachim, solange Ihr Einkommen unter der JAEG liegt k&#246;nnen Ihre Kinder bei Ihrer Gattin in der GKV familienversichert sein, wenn alle anderen Voraussetzungen gegeben sind.</p>
<p>W&#252;rde mich freuen, wenn ich sie als Mandanten gewinnen k&#246;nnte, bitte lesen Sie dazu meinen <a href="http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/16/zum-nachdenken/">nachdenklichen</a> Artikel.</p>
<p>Ich w&#252;nsche Ihrer Gattin f&#252;r die restliche Zeit der Schwangerschaft alles Gute.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e Manfred</p>
]]></content:encoded>
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