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	<title>Kommentare zu: Neues zur Befreiung von der Versicherungspflicht</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-53207</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 20:08:42 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Maria,
leider komme ich erst beute dazu mich um die Fragen im Blog zu kl&#228;ren, hatte viel Arbeit.
Die einzige M&#246;glichkeit w&#228;re ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten von der GKV erstellen zu lassen. In diesem muss festgestellt werden was Ihre &#252;berwiegende T&#228;tigkeit ist. 
Entweder die selbst&#228;ndige T&#228;tigkeit oder die angestellte T&#228;tigkeit .
Ich habe aber ehrlich gesagt wenig Hoffnung dass die GKV da mitspielt.
Wir k&#246;nnen diese Frage auch gerne telefonisch besprechen
VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Maria,<br />
leider komme ich erst beute dazu mich um die Fragen im Blog zu kl&#228;ren, hatte viel Arbeit.<br />
Die einzige M&#246;glichkeit w&#228;re ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten von der GKV erstellen zu lassen. In diesem muss festgestellt werden was Ihre &#252;berwiegende T&#228;tigkeit ist.<br />
Entweder die selbst&#228;ndige T&#228;tigkeit oder die angestellte T&#228;tigkeit .<br />
Ich habe aber ehrlich gesagt wenig Hoffnung dass die GKV da mitspielt.<br />
Wir k&#246;nnen diese Frage auch gerne telefonisch besprechen<br />
VG<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Maria</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-53164</link>
		<dc:creator>Maria</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Mar 2011 11:13:30 +0000</pubDate>
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		<description>Guten Tag,
mit Interesse habe ich die Kommentare gelesen.
Auch ich h&#228;tte hier eine Frage in eigener Sache.
Bin Selbst&#228;ndig seit 2000. Seit 01.10.09 in der PKV. Durch Verlust eines gr&#246;&#223;eren Auftraggebers bin ich gezwungen, neue AG zu suchen. Nun habe ich die M&#246;glichkeit eine Festantellung in TZ anzutreten. Da ich hier unter die JAEG falle, werde ich versicherungspflichtig.
Was kann ich tun, sollte die Festanstellung nicht das richtige sein und ich wieder hauptberuflich selbst&#228;ndig arbeite, um nach der Festanstellung meine PKV fortzuf&#252;hren. Antrag auf Befreiung der PKV??
VG Maria</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
mit Interesse habe ich die Kommentare gelesen.<br />
Auch ich h&#228;tte hier eine Frage in eigener Sache.<br />
Bin Selbst&#228;ndig seit 2000. Seit 01.10.09 in der PKV. Durch Verlust eines gr&#246;&#223;eren Auftraggebers bin ich gezwungen, neue AG zu suchen. Nun habe ich die M&#246;glichkeit eine Festantellung in TZ anzutreten. Da ich hier unter die JAEG falle, werde ich versicherungspflichtig.<br />
Was kann ich tun, sollte die Festanstellung nicht das richtige sein und ich wieder hauptberuflich selbst&#228;ndig arbeite, um nach der Festanstellung meine PKV fortzuf&#252;hren. Antrag auf Befreiung der PKV??<br />
VG Maria</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-52242</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 15:36:05 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Jan,
ja w&#228;hrend der Arbeitslosigkeit k&#246;nnen sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, das ist richtig.
 Ja sie m&#252;ssen dem Arbeitgeber dieses Bescheid in Kopie f&#252;r die Personalakte geben, dann bleibe sie in der PKV.
Nein eine JAEG gilt f&#252;r sie nicht mehr, sie sind als Angestellter grunds&#228;tzlich verzeichnungsfrei.
 bei mir!!! Nein im Ernst ich w&#252;rde sie gerne als Mandanten gewinnen dann kann ich Ihnen in diesen Fragen gerne weiterhelfen;
Vg
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jan,<br />
ja w&#228;hrend der Arbeitslosigkeit k&#246;nnen sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, das ist richtig.<br />
 Ja sie m&#252;ssen dem Arbeitgeber dieses Bescheid in Kopie f&#252;r die Personalakte geben, dann bleibe sie in der PKV.<br />
Nein eine JAEG gilt f&#252;r sie nicht mehr, sie sind als Angestellter grunds&#228;tzlich verzeichnungsfrei.<br />
 bei mir!!! Nein im Ernst ich w&#252;rde sie gerne als Mandanten gewinnen dann kann ich Ihnen in diesen Fragen gerne weiterhelfen;<br />
Vg<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jan</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-52223</link>
		<dc:creator>Jan</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 12:13:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/#comment-52223</guid>
		<description>Hallo Manfred,

Bescheid zur Befreiung nach §8 Abs 1 Nr.1 liegt seit 2001 vor.
Bei Pr&#252;fungen in unserem Unternehmen (war Lohnbuchhalter) gab es nie Probleme.

Nun ist die Firma insolvent.

Nun die Fragen:

1. bin jetzt zwei Monate Arbeitslos, kier kann ich Antrag auf Befreigung stellen um in der PKV zu bleiben richtig?

2. Bei meinem neuen Arbeitgeber verdiene ich unter JAEG. Durch den Bescheid &#252;ber die Befreiung kann ich aber trotzdem in der PKV bleiben richtig?

3. Meine PKV!!! sagt aber etwas anderes (ich m&#252;sse &#252;ber der aktuellen JAEG verdienen). Wer hat nun recht? 

4.Gilt evtl. auch noch die JAEG von damals?

5. Wo kann man vor Diensteintritt rechtsverbindliche Ausk&#252;nfte bekommen? Anwalt oder Deutsche Rente

Danke f&#252;r Antwort
Gr&#252;&#223;e
Jan</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>Bescheid zur Befreiung nach §8 Abs 1 Nr.1 liegt seit 2001 vor.<br />
Bei Pr&#252;fungen in unserem Unternehmen (war Lohnbuchhalter) gab es nie Probleme.</p>
<p>Nun ist die Firma insolvent.</p>
<p>Nun die Fragen:</p>
<p>1. bin jetzt zwei Monate Arbeitslos, kier kann ich Antrag auf Befreigung stellen um in der PKV zu bleiben richtig?</p>
<p>2. Bei meinem neuen Arbeitgeber verdiene ich unter JAEG. Durch den Bescheid &#252;ber die Befreiung kann ich aber trotzdem in der PKV bleiben richtig?</p>
<p>3. Meine PKV!!! sagt aber etwas anderes (ich m&#252;sse &#252;ber der aktuellen JAEG verdienen). Wer hat nun recht? </p>
<p>4.Gilt evtl. auch noch die JAEG von damals?</p>
<p>5. Wo kann man vor Diensteintritt rechtsverbindliche Ausk&#252;nfte bekommen? Anwalt oder Deutsche Rente</p>
<p>Danke f&#252;r Antwort<br />
Gr&#252;&#223;e<br />
Jan</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-52043</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 14:49:23 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Marie ,
Ihre Frage ist so leicht nicht zu beantworten, doch zuerst mal zu den Fakten.
Wenn sei die f&#252;r sie g&#252;ltige JAEG unterschreiten werden sie ersteimal in der GKV versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss sie pflichtig melden du  sie m&#252;ssen sich in der GKV  anmelden. Wenn Sie nun in der PKV belieben wollen gibt es nur eine M&#246;glichkeit sie m&#252;ssten von der GKV ein  sozialversicherungsrechtliches Gutachten anfordern (dazu ist die GKV verpflichtet) in dem festgestellt wird, ob sie sozialversicherungsrechtlich als Angestellte oder als selbst&#228;ndig T&#228;tige einzustufen sind.
Je nachdem wie das Gutachten ausgeht und  wie zuk&#252;nftig das Verh&#228;ltnis Angestellte zu selbst&#228;ndiger T&#228;tigkeit ausf&#228;llt sind sie dann entweder GKV pflichtig oder eben nicht.
Ob es Sinn macht in der PKV zu bleiben, kommt darauf an, ob sie im laufe Ihres Lebens ernsthaft krank werden und sie Sie in einem solchen Fall behandelt werden wollen. 
Grunds&#228;tzlich gilt in der GKV das SGB 5 dort steht:
Die Leistungen m&#252;ssen ausreichend, zweckm&#228;&#223;ig und wirtschaftlich sein; sie d&#252;rfen das Ma&#223; des Notwendigen nicht &#252;berschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, k&#246;nnen Versicherte nicht beanspruchen, d&#252;rfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen
In der PKV werden Sie nach der GO&#196; behandelt dort steht:
Verg&#252;tungen darf der Arzt nur f&#252;r Leistungen berechnen, die nach den Regeln der &#228;rztlichen Kunst f&#252;r eine medizinisch notwendige &#228;rztliche Versorgung erforderlich sind.

Entscheiden sie selbst was Sie m&#246;chten, f&#252;r eine Beratung stehe ich gerne zur Verf&#252;gung.

Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Marie ,<br />
Ihre Frage ist so leicht nicht zu beantworten, doch zuerst mal zu den Fakten.<br />
Wenn sei die f&#252;r sie g&#252;ltige JAEG unterschreiten werden sie ersteimal in der GKV versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss sie pflichtig melden du  sie m&#252;ssen sich in der GKV  anmelden. Wenn Sie nun in der PKV belieben wollen gibt es nur eine M&#246;glichkeit sie m&#252;ssten von der GKV ein  sozialversicherungsrechtliches Gutachten anfordern (dazu ist die GKV verpflichtet) in dem festgestellt wird, ob sie sozialversicherungsrechtlich als Angestellte oder als selbst&#228;ndig T&#228;tige einzustufen sind.<br />
Je nachdem wie das Gutachten ausgeht und  wie zuk&#252;nftig das Verh&#228;ltnis Angestellte zu selbst&#228;ndiger T&#228;tigkeit ausf&#228;llt sind sie dann entweder GKV pflichtig oder eben nicht.<br />
Ob es Sinn macht in der PKV zu bleiben, kommt darauf an, ob sie im laufe Ihres Lebens ernsthaft krank werden und sie Sie in einem solchen Fall behandelt werden wollen.<br />
Grunds&#228;tzlich gilt in der GKV das SGB 5 dort steht:<br />
Die Leistungen m&#252;ssen ausreichend, zweckm&#228;&#223;ig und wirtschaftlich sein; sie d&#252;rfen das Ma&#223; des Notwendigen nicht &#252;berschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, k&#246;nnen Versicherte nicht beanspruchen, d&#252;rfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen<br />
In der PKV werden Sie nach der GO&#196; behandelt dort steht:<br />
Verg&#252;tungen darf der Arzt nur f&#252;r Leistungen berechnen, die nach den Regeln der &#228;rztlichen Kunst f&#252;r eine medizinisch notwendige &#228;rztliche Versorgung erforderlich sind.</p>
<p>Entscheiden sie selbst was Sie m&#246;chten, f&#252;r eine Beratung stehe ich gerne zur Verf&#252;gung.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Marie</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-52036</link>
		<dc:creator>Marie</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 16:38:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/#comment-52036</guid>
		<description>Hallo!Hier scheint ja wirklich mal jemand Ahnung zu haben, deswegen frag ich jetzt einfach mal auch: ich bin mit etwa der H&#228;lfte meines Einkommens sozialversicherungspflichtig, die andere H&#228;lfte verdiene ich als freiberufliche Trainerin. Da ich in den letzten zwei Jahren doch sehr viel trainiert habe, bin ich dieses Jahr mit meinem sozialversicherungspflichtigen Einkommen um gute 2000 Euro unter der Beitragsbemessungsgrenze. Ich bin seit 1998 privat versichert. Erstens: Kann ich trotz dieser Unterschreitung privat versichert bleiben (mein Gesamteinkommen liegt bei ca. 75 000 Euro, also weit &#252;ber der Bemessungsgrenze, aber wie gesagt, die H&#228;lfte halt frei) Und zweitens: Ist das &#252;berhaupt sinnvoll (ich bin 42, war fr&#252;her in der TK und die w&#252;rde mich auch zur&#252;cknehmen)? F&#252;r eine schlaue Antwort w&#228;re ich ausgesprochen dankbar!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!Hier scheint ja wirklich mal jemand Ahnung zu haben, deswegen frag ich jetzt einfach mal auch: ich bin mit etwa der H&#228;lfte meines Einkommens sozialversicherungspflichtig, die andere H&#228;lfte verdiene ich als freiberufliche Trainerin. Da ich in den letzten zwei Jahren doch sehr viel trainiert habe, bin ich dieses Jahr mit meinem sozialversicherungspflichtigen Einkommen um gute 2000 Euro unter der Beitragsbemessungsgrenze. Ich bin seit 1998 privat versichert. Erstens: Kann ich trotz dieser Unterschreitung privat versichert bleiben (mein Gesamteinkommen liegt bei ca. 75 000 Euro, also weit &#252;ber der Bemessungsgrenze, aber wie gesagt, die H&#228;lfte halt frei) Und zweitens: Ist das &#252;berhaupt sinnvoll (ich bin 42, war fr&#252;her in der TK und die w&#252;rde mich auch zur&#252;cknehmen)? F&#252;r eine schlaue Antwort w&#228;re ich ausgesprochen dankbar!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-51842</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 13:55:43 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Ute,
da kann ich sie beruhigen, das Mutterschaftgeld wird (bei fortbestehendem Arbeitsverh&#228;ltnis) so gerechnet als wenn Ihr Einkommen &#252;ber der JAEG liegen w&#252;rde. Voraussetzung ist, dass sie innerhalb eines Jahres nach der kommenden Elternzeit wieder ein einkomme &#252;ber der JAEG haben werden. 
Im Gesetz steht dazu:
F&#252;r Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit, … ist ein &#220;berschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn sp&#228;testens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeitr&#228;umen eine Besch&#228;ftigung mit einem regelm&#228;&#223;igen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird…
Das Procedere bleibt dann das gleiche wie wird das telefonisch besprochen haben.

Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ute,<br />
da kann ich sie beruhigen, das Mutterschaftgeld wird (bei fortbestehendem Arbeitsverh&#228;ltnis) so gerechnet als wenn Ihr Einkommen &#252;ber der JAEG liegen w&#252;rde. Voraussetzung ist, dass sie innerhalb eines Jahres nach der kommenden Elternzeit wieder ein einkomme &#252;ber der JAEG haben werden.<br />
Im Gesetz steht dazu:<br />
F&#252;r Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit, … ist ein &#220;berschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn sp&#228;testens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeitr&#228;umen eine Besch&#228;ftigung mit einem regelm&#228;&#223;igen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird…<br />
Das Procedere bleibt dann das gleiche wie wird das telefonisch besprochen haben.</p>
<p>Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-51841</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 13:45:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/#comment-51841</guid>
		<description>Hallo J&#246;rg,
leider nein, das einzige was m&#246;glicherweise ginge (wenn es um die Leistungen geht) w&#228;re die PKV weiterlaufen zu lassen. Oder den Vertrag auf Anwartschaft zu stellen und in 3 Jahren wieder zu aktivieren. Wenn Ihre Frau in dieser Zeit weiterhin als Privatpatient behandelt werden m&#246;chte, dann gibt es die M&#246;glichkeit in der GKV im Rahmen eines Wahltarifes von der &#252;blichen Sachleistung auf die Kostenerstattung umzustellen. Dazu gibt es dann entsprechende Zusatzversicherungen welche die entstehende Differenz zwischen der GKV Leistung und der private Abrechnung mehr oder weniger abdeckt. Nachteil des GKV Wahltarifes ist die 3 j&#228;hrige Bindefrist.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen stehe ich f&#252;r ein Beratungsgespr&#228;ch gerne zur Verf&#252;gung.
Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo J&#246;rg,<br />
leider nein, das einzige was m&#246;glicherweise ginge (wenn es um die Leistungen geht) w&#228;re die PKV weiterlaufen zu lassen. Oder den Vertrag auf Anwartschaft zu stellen und in 3 Jahren wieder zu aktivieren. Wenn Ihre Frau in dieser Zeit weiterhin als Privatpatient behandelt werden m&#246;chte, dann gibt es die M&#246;glichkeit in der GKV im Rahmen eines Wahltarifes von der &#252;blichen Sachleistung auf die Kostenerstattung umzustellen. Dazu gibt es dann entsprechende Zusatzversicherungen welche die entstehende Differenz zwischen der GKV Leistung und der private Abrechnung mehr oder weniger abdeckt. Nachteil des GKV Wahltarifes ist die 3 j&#228;hrige Bindefrist.<br />
Wenn Sie mehr zu diesem Thema wissen wollen stehe ich f&#252;r ein Beratungsgespr&#228;ch gerne zur Verf&#252;gung.<br />
Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ute</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-51840</link>
		<dc:creator>Ute</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 12:55:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/#comment-51840</guid>
		<description>Hallo Manfred,

nachdem Sie mir ja schon einmal sehr gut weitergeholfen haben, m&#246;chte ich Sie jetzt nochmal um Rat fragen:

Ich werde nach der Elternzeit (Mitte Januar 2010)&#252;ber der JAEG wieder arbeiten, um in der PKV zu bleiben. Jetzt bin ich schwanger und werde ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz sein. Das Mutterschutzgeld ist aber niedriger als mein &quot;nomaler&quot; monatlicher Verdienst, weil mein Arbeitgeber nur einen Teil des Lohnes ersetzt und der Rest normlerweise von der GKV kommen w&#252;rde (die PKV zahlt nichts dazu). Was passiert, wenn ich mit dem Mutterschutzgeld unter die JAEG rutsche? Werde ich da versicherungspflichtig oder ist das ein Sonderfall?

Vielen Dank schon mal f&#252;r Ihre Antwort!

Beste Gr&#252;&#223;e
Ute</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>nachdem Sie mir ja schon einmal sehr gut weitergeholfen haben, m&#246;chte ich Sie jetzt nochmal um Rat fragen:</p>
<p>Ich werde nach der Elternzeit (Mitte Januar 2010)&#252;ber der JAEG wieder arbeiten, um in der PKV zu bleiben. Jetzt bin ich schwanger und werde ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz sein. Das Mutterschutzgeld ist aber niedriger als mein &#8220;nomaler&#8221; monatlicher Verdienst, weil mein Arbeitgeber nur einen Teil des Lohnes ersetzt und der Rest normlerweise von der GKV kommen w&#252;rde (die PKV zahlt nichts dazu). Was passiert, wenn ich mit dem Mutterschutzgeld unter die JAEG rutsche? Werde ich da versicherungspflichtig oder ist das ein Sonderfall?</p>
<p>Vielen Dank schon mal f&#252;r Ihre Antwort!</p>
<p>Beste Gr&#252;&#223;e<br />
Ute</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jörg</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/comment-page-2/#comment-51839</link>
		<dc:creator>Jörg</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 10:59:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/03/12/neues-zur-befreiung-von-der-versicherungspflicht/#comment-51839</guid>
		<description>Hallo Manfred,
ich habe seit gestern ein kleines Problem zum Thema Krankenversicherung.
Meine Frau ist seit Jan 2003 in der PKV versichert. Bis M&#228;rz 2007 hat Sie in einer Gemeinschaftspraxis als selbstst&#228;ndige Zahn&#228;rztin gearbeitet. Im August 2006 ist unser Nachwuchs gekommen. Um sich der Erziehung unseres Kindes zu widmen, hat Sie nach Einarbeitung eines Nachfolgers die selbstst&#228;ndige T&#228;tigkeit aufgegeben. In der Zeit der Kindererziehung hat meine Frau weiterhin die Beitr&#228;ge zur PKV gezahlt. Nachdem unser Kind nunmehr in den Kindergarten geht (ist im August 2009 3 Jahre alt geworden), m&#246;chte Sie im Oktober wieder arbeiten - dieses Mal jedoch als angestellte Zahn&#228;rztin mit ca. 30 Wochenstunden. Ihr Verdienst wird zwar oberhalb der JAEG liegen, aber auf Grund der Aufnahme eines Arbeitsverh&#228;ltnisses w&#252;rde sie ja normalerweise wieder in der GKV Pflichtmitglied werden. Gibt es eine M&#246;glichkeit das vollst&#228;ndig zu vermeiden? Ggf. zumindest &#252;ber das Thema Elternzeit (zumindest f&#252;r 1 Jahr)?
Vielen Dank schon mal f&#252;r die Unterst&#252;tzung. 

Mit freundlichen Gr&#252;ssen
J&#246;rg</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,<br />
ich habe seit gestern ein kleines Problem zum Thema Krankenversicherung.<br />
Meine Frau ist seit Jan 2003 in der PKV versichert. Bis M&#228;rz 2007 hat Sie in einer Gemeinschaftspraxis als selbstst&#228;ndige Zahn&#228;rztin gearbeitet. Im August 2006 ist unser Nachwuchs gekommen. Um sich der Erziehung unseres Kindes zu widmen, hat Sie nach Einarbeitung eines Nachfolgers die selbstst&#228;ndige T&#228;tigkeit aufgegeben. In der Zeit der Kindererziehung hat meine Frau weiterhin die Beitr&#228;ge zur PKV gezahlt. Nachdem unser Kind nunmehr in den Kindergarten geht (ist im August 2009 3 Jahre alt geworden), m&#246;chte Sie im Oktober wieder arbeiten &#8211; dieses Mal jedoch als angestellte Zahn&#228;rztin mit ca. 30 Wochenstunden. Ihr Verdienst wird zwar oberhalb der JAEG liegen, aber auf Grund der Aufnahme eines Arbeitsverh&#228;ltnisses w&#252;rde sie ja normalerweise wieder in der GKV Pflichtmitglied werden. Gibt es eine M&#246;glichkeit das vollst&#228;ndig zu vermeiden? Ggf. zumindest &#252;ber das Thema Elternzeit (zumindest f&#252;r 1 Jahr)?<br />
Vielen Dank schon mal f&#252;r die Unterst&#252;tzung. </p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;ssen<br />
J&#246;rg</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
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