Eigentlich sollte die Gesundheitsreform mit Wirkung zum 1. April in Kraft gesetzt werden. Nun sind schon Nachbesserungen vorgesehenen.
Der Gesundheitsausschuss teilte im Anschluss an eine kürzlich abgehaltene Sitzung mit, dass Union und SPD mit den Änderungen „technische und redaktionelle Fehler“ im, nun schreibe ich den Namen dieses Gesetzes, ich glaube zum ersten mal in dem Blog wirklich aus: „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse” (GKV-WSG).
Da frage ich mich nun wirklich wie man mit einer Heerschar von hoch-qualifizierten und auch bezahlten Beamten ca. ein Jahr beraten und arbeiten kann und dann müssen 5 vor 12 noch Fehler behoben werden. Was soll man davon halten????
Nun kommt das sog. Omnibusverfahren zum Zug, damit werden dem Entwurf weitere Punkte hinzugefügt oder es wird verändert. Kommende Woche, immerhin in der Woche vor dem 01.04.2007, ist im Gesundheitsausschuss eine Anhörung angesetzt. Die Verabschiedung im Bundestag sei nach Angaben aus der SPD-Fraktion für Anfang Mai geplant. Eine von mir gehegte Befürchtung ist nicht eingetreten, in einem meiner letzten Berichte hatte ich die Bedenken geäußert, dass der Bundespräsident ausgetrickst werde könnte, weil er sich kurz nach dem Eingang des Gesetzes im Bundespräsidialamt auf einem Staatsbesuch befunden hatte.
Das Gesetz wurde nicht in Abwesenheit von Herrn Köhler von Stellvertreter unterzeichnet. Mal gespannt ob das Gesetz mit diesen nachträglichen Änderungen nun noch pünktlich in Kraft treten kann, wie nennt man eigentlich eine solche Leistung? Im produzierenden Gewerbe, glaube ich heißt der Begriff „Ausschuss“.
Wie dem auch sei, unser Bundespräsident Horst Köhler hat dieses Gesetz bisher nicht unterschrieben. Eine bemerkenswerte Interpretationsgabe besitzt wie immer unser Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), sie verteidigte den Kompromiss als „Meilenstein in unserer Sozialgesetzgebung, der Krankenversicherungs-Schutz für alle in Deutschland bringe“.
Da muss ich mal sehr widersprechen, auch früher hatten alle (oder fast alle) in Deutschland einen Krankenversicherungsschutz. Wenn jemand aus der Not heraus keine Krankenversicherung hatte, dann musste eben das Sozialamt einspringen. Dies war eine Sozialleistung für Bedürftige. Daraus wird nun eine Pflichtleistung gemacht, dies ist wegen der neuen Sozialgesetzgebung (Hartz-Gesetze) notwendig geworden.



Letzte Kommentare