Bundespräsident Horst Köhler hat Gesundheitsreform 2007 unterschrieben

Damit kann das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV” (GKV-WSG) zum 1. April in Kraft treten. Nach eingehender Prüfung hat Herr Köhler gestern diesen Murks unterschrieben. Der Sprecher des Bundespräsidenten Herr Martin Kothé sagte dazu: “Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken, die den Bundespräsidenten an der Ausfertigung gehindert hätten, gab es nicht”. Dieses war nun wirklich die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren.

Wie schon berichtet soll nun per Omnibusverfahren schnell nachgebessert werden. Ich denke damit ist das Spektakel noch nicht beendet, letztendlich wird sich sowohl das Bundesverfassungsgericht, möglicherweise sogar der EU Gerichtshof damit befassen.

Von der EU könnte nun noch von Seiten des Wettbewerbsrechtes der Koalition Ungemach drohen. Da die GKV nun auch Wahlleistungen anbieten darf, könnte der besondere Schutz des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Frage stehen. Damit könnte die Koalition gezwungen werden die GKV gänzlich dem Wettbewerb in der gesamten EU zu überlassen. Der PKV-Verband, welcher die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung sowie den Basistarif für verfassungswidrig hält, bereitet entsprechende Klagen vor. Auch von der FDP werden solche Schritte geprüft.

Ich glaube nicht, dass mir in absehbarer Zeit der Stoff fürs Schreiben rund um die Gesundheitsreform ausgehen wird.

Speak Your Mind

*