Die Fragerunde zur Familienversicherung wird jetzt an dieser Stelle fortgesetzt, da immer noch ein großer Bedarf nach Antworten und Informationen zum Stand der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse zu bestehen scheint. Im ersten Durchgang haben wir es in 4 Monaten auf 70 Kommentare gebracht, im zweiten Durchgang kamen 63 Kommentare in 1,5 Monaten zusammen. Das Thema ist demnach ziemlich heiss.
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Hallo,
auch ich habe eine Frage:
ich bin in der PKV, meine Frau und unsere beiden Kinder in der GKV (familienversichert). Nun bekam ich 2004 einen Fragebogen bzgl. Einkommen. Damals lag mir nur der Bescheid 2002 vor, der unter der Grenze lag. Ab 2003 lag ich darüber, hatte aber nicht mehr an das Thema GKV/PKV gedacht. Nun bekam ich vor einigen Wochen wieder Post, in der nach 3 Jahren der Status erneut abgefragt wurde. Ich habe den letzen mir vorliegenden bescheid (2004) hingeschickt, der über der EK-Grenze liegt. Nun möchte die GKV die Bescheide vor 2004 ebenfalls haben.
Was kann mir passieren? Ist eine Nachforderung sicher, oder verzichten die GKVs in der Regel darauf? Wenn nachgefordert wird, dann ab welchem Zeitpunkt? Der Bescheid 2003 lag erstmals über der Grenze (wurde mir aber erst Mitte 2005 zugestellt).
Und nun die wichtigeste Frage: werden nachträglich Biträge gefordert oder die Kosten, die erstattet wurden, oder kann ich mir das aussuchen?
Herzlichen Dank für ein Feedback.
Gruß
Paul
Hallo Paul,
das Beste wäre, wenn die GKV die Beiträge nachfordert, denn sonst wären Ihre Kinder rückwirkend nicht versichert und alle mit der Karte abgerechneten Kosten müsste Sie der GKV nachzahlen. Kommt natürlich darauf an, wie oft Ihre Kinder beim Arzt waren.
Was zu tun ist, können wir gerne telefonisch besprechen,
grüße
manfred
Hallo Manfred,
siehe E-Mail von eben.
Danke und Gruß
Hallo Manfred,
ich bin zur Zeit als Beamter privat versichert und möchte mich bis zum Ruhestand für insgesamt 6,5 Jahre beurlauben lassen. In dieser Zeit habe ich kein Einkommen (lediglich Kapitaleinkünfte von ca. 800 € im Monat) und keinen Beihilfeanspruch.
Sofern ich heirate, habe ich dann einen Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung bei meiner gesetzlich versicherten Frau bzw. unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, in die GKV zu wechseln? Ich bin über 55 Jahre alt.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort. Viele Grüße Rudolf
hey ich hab ein ähnliches Problem. Bitte auch Antwort an mich.
Vielen Dank.
Hallo Rudolf,
das ist eine gute Frage, da sind 2 Punkte zu trennen:
1. Die Familienversicherung grundsätzlich, hier bin ich der Meinung, dass grundsätzlich kein Anspruch auf die Familienversicherung besteht, da Sie auf Grund der Überschreitung des 55. Lebensjahres versicherungsfrei sind. Nach SGB V § 10 Familienversicherung (versichert ist) Abs. 3 nicht versicherungsfrei ist… Da Sie aber auf Grund des Alters versicherungsfrei sind, besteht kein Anspruch auf die Familienversicherung. Habe Ihren Fall mit einer GKV, mit der ich zusammenarbeite besprochen, diese war anderer Meinung und würde die Familienversicherung für die Zeit Ihrer Beurlaubung akzeptieren. Der Sachbearbeiter konnte mir aber keinen triftigen Grund für diese Aussage nennen, das einzige war, dass er einen solchen Fall schon mal hatte und der beurlaubte Beamte in die Familienversicherung aufgenommen wurde. Ich meine dies war schlicht eine falsche Entscheidung.
2. Das Einkommen, selbst wenn Sie Anspruch auf die Familienversicherung hätten dürfte Ihr Einkommen max. 350 € betragen. Hier stellt sich die Frage wie sich die Kapitaleinkünfte zusammensetzten.
Meine Empfehlung ist, einfach die Kapitaleinkünfte für Sie auf unter 350 € zu senken und bei der GKV Ihrer Gattin nachzufragen.
Wichtig ist, dass Sie (falls die Familienversicherung klappen sollte) Ihre private Krankenversicherung auf eine große Anwartschaft umstellen.
Für weitere Fragen, insbesondere wie Sie die Kapitaleinkünfte gestalten können, stehe ich Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung, bis dahin verbleibe ich,
Grüße
manfred
Ich weiß in der Verwandtschaft auch einen Fall, wo ein Beamter die letzte Zeit vor dem Ruhestand durch eine Beurlaubung ohne Bezüge überbrückt und problemlos in die GKV-Familienversicherung hineinkam.
Und ich denke, ich weiß auch, woran das liegt: Ein 55jähriger ohne GKV-Vorgeschichte wird nach § 6 Abs. 3a SGB V nicht automatisch versicherungsfrei, sondern nur, wenn er eigentlich versicherungspflichtig würde. Da der beurlaubte Beamte kein Arbeitslosengeld und keine Rente bezieht, nicht studiert, keine versicherungspflichtige Tätigkeit annimmt usw., greift die Regelung nicht. Auch die neue allgemeine Versicherungspflicht trifft ihn nicht, gerade weil er nicht “der GKV zuzuordnen” ist.
Wahrscheinlich ist das ein gesetzgebungstechnisches Versehen.
Hallo Ulrich,
danke für den Hinweis, damit könnten Sie Recht haben, um auf ein solches Argument zu kommen muss man schon sehr um die Ecke denke können. Finde ich echt Klasse, dass Sie Ihre Antwort eingestellt haben.
Was allerdings wichtig (auf für Ihren Bekannten) ist, dass er die Beihilfeergänzungsversicherung bei der PKV als große Anwartschaft weiterführt, denn sobald der Beamte dann ich Ruhestand geht und damit seine Pension erhält, fällt der Anspruch auf die Familienversicherung weg und die Beihilfe greift wieder. Dann ist die private Krankenversicherung wieder notwendig.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
gerne schließe ich mich den vorraus gegangenen Komplimenten an!!
Eine tolle Sache von Dir, allen hier Rede und Antwort zu stehen.
Meine Frage: Ich heirate im Dezember diesen Jahres und bin seit 2 Jahren freiwilliges KV Mitglied. Jetzt hat mir jemand erzählt dass ich durch die Heirat rückwirkend für 2007 meine Beiträge die monatlich 126€ betragen, erstattet bekomme?! Stimmt das? Hab lieben Dank für Deine Antwort und weiterhin noch viel Erfolg mit dieser Seite!!!!
Gruß Sonja
Hallo Sonja,
danke für das Kompliment, empfehlen Sie uns weiter.
Ich vermute, dass Sie auf das Thema Familienversicherung ansprechen wollen. leider muss ich Sie enttäuschen, der Anspruch auf Familienversicherung besteht erst ab der Eheschließung, somit habe Sie keinen Anspruch die gezahlten Beiträge zurückzuerhalten,
Grüße
manfred
Sorry,
Empfehlung ist selbstverständlich!!
habe gerade erst bemerkt dass ich versehentlich statt “Ihnen” einfach “Dir” geschrieben habe……bitte vielmals um Enschuldigung. Ich war so in Gedanken dass ich es nicht bemerkte.
Danke für die schnelle Reaktion
Hallo Sonja,
das „Ihnen” oder „Dir” ist in diesem Forum überhaupt kein Problem.
zollen. Deshalb schreibe ich grundsätzlich „Sie” und „Ihnen”. Das passiert mir auch bei Mandanten mit denen ich per „Du“ bin, dass ich in das gewohnte „Sie“ verfalle.
Ich sehe das nicht so eng, natürlich muss ich als Verkäufer meinen Mandanten gegenüber ein gewisses Maß an (ich weiß nicht mal wie ich das richtig formulieren soll) vielleicht Wertschätzung?
Ich persönlich benötige das „Sie“ nicht um mir dadurch die nötige Wertschätzung zu holen.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
noch eine Frage zur Familienversicherung. Bei mir ist folgende Situation: ich bin in der gesetzlichen KV und verdiene über der Einkommensgrenze. Meine Freundin ist in der PKV und studiert noch. Im Mai bekommen wir unser erstes Kind. Nun ist die Frage, ob es nicht besser ist, wenn wir dann alle in der GKV versichert sind.
Wie ich deiner Seite entnehmen konnte, könnte meine Freundin theoretisch in die GKV wechseln. Habe ich das richtig verstanden und kann sie das auch schon bevor das Kind da ist? Oder müssten wir erst heiraten um das zu ermöglichen? Ich versuche momentan herauszufinden welche Konstellation am günstigsten ist auch im Hinblick auf Förderungen wie Erziehungsgeld, Schwangerschaftszeit etc.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Grüße,
Klaus-Peter
Hallo Klaus-Peter,
, denn wenn Ihre Freundin sich von der Versicherungspflicht als Studentin hat befreien lassen, besteht keine Möglichkeit mehr in die GKV zurückzukehren, solange Ihre Freundin Studentin ist, da spielt es auch keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder nicht, die Befreiung als Studentin wirkt eben solange Sie Studentin ist. Wenn Ihre Frau exmatrikuliert wäre sieht die Sache schon anders aus. Näheres könne wir gerne telefonisch besprechen.
dann haben Sie vermutlich etwas durcheinander gebracht, ist halt alles nicht so einfach. Gut, dass wenigsten ich noch in dem ganze vom Gesetzgeber angereichteten Chaos einigermassen durchblicke
grüße
manfred
Hallo Manfred,
ich interessiere mich dafür evtl. in die PKV zu wechseln. Meine Tochter (Schülerin/18) lebt bei meiner Ex-Ehefrau u. ist dort GKV-familienversichert. Kann es passieren dass die GKV die weitere Familienversicherung meiner Tochter dann ablehnt? Kann dies auch rückwirkend erfolgen oder immer nur ab Zustellungsdatum des Fragebogens? Falls ich meine Tochter dann in der PKV versichern müsste und sie bekäme ein Kind, wer müsste dann das Kind versichern?
Joe
Hallo Joe,
das sind Fragen welche in einer Beratung zum Thema private Krankenversicherung besprochen und gelöst werden müssen. Dazu sind Gespräche mit der GKV notwendig, ich denke auch ein Blick in das Scheidungsurteil und die richtige Schlüsse daraus wird notwenig sein. Das kann ich gerne leisten, allerdings nur in Verbindung mit dem Abschluss einer PKV über mich. Sie werden sicher verstehen, dass ich in diesem Forum nicht die Arbeit machen kann und ein “College” verdient dann mit dem Abschluss der PKV das Geld.
Wenn Sie an einer entsprechenden Beratung Interesse haben teilen Sie mir bitte Ihre Telefonnummer mit,
Grüße
manfred
Hallo Manfred, vermutlich zum Tausendsten…..
Ich habe im Juli 06 als GKV-Freiwillig-Versichterter meine angestellt arbeitende GKV-Pflichtversichterte Frau geheiratet und wurde ab August 06 PKV-Versicherter. Mein zu versteuerendes Einkommen liegt unter der BBG. Im Oktober 04 wurde unsere Tochter geboren, die bei meiner Frau mitversichert ist. Jetzt flatterte ein Fragebogen der KV meiner Frau “zur Bestandspflege” ins Haus, in der u.a. auch “nach mir” gefragt wird.
Die Frage lautet natürlich: Kann unsere Tochter weiter bei meiner Frau versichert bleiben, kann sie eine eigene GKV-Versicherung abschließen, oder muss sie in meine PKV. Danke für Deine Antwort im Voraus und Gruß, Chris
Hallo Chris,
”
keine Panik, auch zum “tausendstenmal
Die Familienversicherung ist im SGB V § 10 geregelt. Hier ist zu lesen:
3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Da Ihr Einkommen unter der BBG liegt kann Ihre Tochter auch in der Familienversicherung bleiben.
Grüße
manfred
Hallo Manfred;
erst mal möchte ich mich allen meinen Vorredner bzw. -schreibern anschließen und Dir ein GANZ GROSSES LOB aussprechen. Auch wenn ich sehr mit der Leistung meines Versicherungsmaklers/Finanzberaters zufrieden bin, so muß ich sagen daß sich an Dir jeder in dieser Branche eine Scheibe abschneiden kann. Deshalb wünsche ich Dir auf jeden Fall viel Erfolg. Solltest Du expandieren und weiterhin so einen Berufsethos pflegen biete ich Dir an Dir eine entsprechende Telekommunikationslösung zu erstellen, die genauso wohlwollend ausgelegt ist, wie Du mit Deinen “Kunde” aber auch nicht oder noch nicht Kunden umgehst. RESPEKT!
So jetzt mal zur Sache…
Ich bin AN und seit Juni 2007 rechtskräftig geschieden. Ich war bis September 2006 freiwillig in der GKV und bin seit Oktober 2006 in der PKV. Mein Einkommen lag (höchstvermutlich) und liegt (jetzt auf jeden Fall) über der BBG. Jetzt will doch die Versicherung meiner Tochter/Exfrau von mir für die neun Monate zwischen rechtskräftig werden des Scheidungsurteils und Einstieg in die PKV noch extra Beiträge. Die Scheidung wurde allerdings schon im September 2006 eingereicht und wir sind seit Oktober 2005 dauernd getrennt lebend.
Jetzt zu meinen Frage(n):
1.) Kann die Kleine nicht bei der Mutter versichert sein? (Ich hatte da von Kommentaren des Verbands der GKV gehört!)
2.) Wie lange besteht der Anspruch der GKV (ohne ihn vorher geltend zu machen) weiter? Verjährt das wie üblich nach drei Jahren (§ 195 BGB)?
3.) Zu dieser Zeit bekam die Mutter einen “überhöhten” Unterhalt, sollte der Unterhalt für Frau und Kind nicht diese Extrakosten abdeken?
Mit freundlichen Grüßen aus München
Stepan
Hallo Stepan,
erst einmal Danke für das Lob solche Zeilen sind es auch, die mich an diesem Projekt weiterarbeiten lassen. Da steckt wirklich viel Arbeit drin und i.d.R wenig Ertrag, zumindest was das beantworten der Fragen betrifft. Dazu kommen ja auch noch die telefonischen Anfragen. Da habe ich mir schon so manches mal überlegt das einzustellen. Was mich oft ärgert ist die Tatsache, dass ich hier den Job der Vertreter mache die dafür bezahlt werden. Fast jeder Vertreter bekommt von seiner Gesellschaft für die bestehenden Verträge eine Bestandsprovision i.d.R. zwischen 1 und 2 % des Beitrages für die KV das sind immerhin bei einer PKV mit einem Beitrag von 200 € 4-8 € im Monat. Das ist im Grunde nicht viel, nur wenn ich in der Woche 10 Fragen von PKV versicherten beantworte und diese ihre PKV auf mich übertragen hätte ich im Jahr 500 PKV das würde bedeutet, dass ich nächsten Jahr 1000-2000 € Bestandbetreuungsprovision hätte. Damit könnte ich schon einen tieferen Sinn in meiner Arbeit hier sehen. Nur wie ist die Praxis, viele lassen sich von mir die Fragen beantworten und sogen mir sogar die Übertragung zu und machen das dann doch nicht, da komme ich mir manchmal richt veräppelt vor. Tatsächlich haben in den ca. 2 Jahre seit ich den Blog betreibe etwa 7 Kunden die PKV auf mich übertragen, das ist wirklich kein Witz.
Ich würde mir ja nur wünschen, dass die Personen denen ich weiterhelfe und die keinen Berater haben die PKV auf mich übertragen würden.
So nun genug gejammert.
Bisher bin ich mit der bestehenden Telekommunikation zufrieden, wenn sie da eine Verbesserung haben bin ich grundsätzlich offen, aber bitte kein Bildtelefon, sonst müsste ich ja mit Schlips und Anzug im Büro sitzen und das Büro müsste zudem aufgeräumt sein:-).
Nun zu Ohren Fragen:
1. ab der rechtskräftigen Scheidung sollte Ihre Tochter in die Familienversicherung Ihrer (ja wie soll ich das jetzt ausdrücken?) geschiedenen Frau versichert werden können.
2. Der Anspruch auf die Beitragszahlung verjährt nicht so schnell, um ehrlich zu sein habe ich in diesem Zusammenhang noch nicht von Verjährungsfristen gehört. Ich denke Sie müssen Ihre Tochter ab Beginn ihrer PKV bis zur rechtskräftigen Scheidung als freiwilliges Mitglied der GKV versichern. Wer dies zahlt, hängt von den Scheidungsmodalitäten ab. Grundsätzlich gehört ein solches Thema in eine Beratung zum Thema private Krankenversicherung, ich könnte mir vorstellen, dass dies für einen Makler zu einem Haftungsfall werden kann.
3. Kann ich mich natürlich nicht dazu äußern, da ich kein Anwalt bin, außerdem sollten die Modalitäten im Scheidungsurteil aufgeführt sein.
Grüße
manfred
Beitragsforderungen verjähren in vier Jahren ab Jahresende, bei “vorsätzlichem Vorenthalten” in dreißig Jahren. “Nicht so schnell” trifft’s also durchaus, zumal die Fristen auch leicht angehalten werden können. – Geregelt für alle Sozialversicherungszweige gemeinsam in § 25 SGB 4.
Hallo Ulrich,
danke für die Info, hier lässt sich trefflich Streiten wie die GKV den Begriff “vorsätzlich” interpretiert. Im Zweifel, darf man getrost von der dreißigjährigen Verjährung ausgehen.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
Frage zum Begriff “Lebenspartner”:
Ich lebe mit meinem Partner in einer unehelichen Gemeinchaft, bin also nicht verheiratet. Sie geht im Moment auch keine Job nach. Des wegen stellt sich nun die Frage, ob es Moeglichkeiten gibt, sie mit in die gesetzliche Krankenversicherung mit aufzunehmen? Ich bin gesetzlich Krankenversichert und wir koennten eine Familienversicherung anstreben. Danke fuer eine schnelle Antwort.
Freundliche Gruesse
georg
Hallo Georg,
als Lebenspartnerschaft ist im SGB V § 10 die gleichgeschlechtliche eingetrage Lebenspartnerschaft gemeint.
In Bezug auf eine Partnerschaft zwischen Mann und Frau wird explitit die Ehe erwähnt.
Wenn eines diese beiden Voraussetzungen vorliegt, dann ist die Familienversicheriung möglich.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
zunächst einmal finde ich es klasse, dass Du hier so viel Zeit und Mühe opferst, all die Fragen zur GKV und PKV zu benatworten und zwar einfach so, ohne etwas dafür zu nehmen. Klasse!!
Nun zu meinem Problem:
Ich bin seit einigen Jahren privat versichert.Ich war von 2004 bis Ende Februar 2007 selbständig tätig und daher nicht versicherungspflichtig. Ab März 2007 war ich angestellt und über der BBG. Auch dort konnte ich laut meines Arbeitgebers in der PKV bleiben. Im September habe ich den Arbeitgeber gewechselt und nun meint dieser, obwohl ich wieder über der BBG bin, müsste ich mich gesetzlich versichern lassen, da ich nicht 3 Jahre angestellt und über der BBG war.
Aber dies ging auf Grund meiner Selbständigkeit ja auch gar nicht!
Gibt es trotzdem irgendeine Möglichkeit die GKV zu umgehen?
Ich war Zeit meines Lebens privat versichert über meine Eltern und würde dies auch gerne bleiben. Gelten für ehemals Selbständige nicht andere Regeln?
Ich habe mal etwas von einem unwideruflichen Austritt aus der GKV gehört. Gibt es so etwas?
Besten Dank für eine Antwort und Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
da kann ich nur sagen, dass Sie sich mit dem Arbeitgeberwechsel viel Ärger erspart haben. Sie waren seit März 2007 in der GKV versicherugnspflichtig. Bei der nächsten sozialversicheurngsrechtlichen Überprüfung der Firma wäre das aufgeflogen und der alten Arbeitgeber hätte die Beiträge nachzahlen müssen, dies kann aber auch noch kommen.
Sie sind davon nicht betroffen, da dies ein Fehler der Firma war.
Nun ist es leider so, dass Sie in die GKV müssen. Das was nun zu tun ist würde ich gern telefonisch klären.
Grüße
manfred
Einen schoenen guten Abend und einen herzlichen Glueckwunsch zu Ihrer gelungenen Seite!Es macht Sie menschlich nachvollziehbar wenn Sie ueber “Ihre eigenen Broetchen”schreiben und es ist eine Schande das nach einer guten Beratung nur 7 Arbeitsauftraege fuer Sie zustande kamen.Die Menschen haben Angst dass sie vor Ort keinen Ansprechpartner haben.Wenn es Ihnen gelingt diese Aengste zu nehmen, werden Sie mehr Zulauf haben.
Ich habe eine Anfrage:Ich moechte naechstes Jahr heiraten und mein Zukuenftiger Mann wird dann noch 1 Jahr in Ausbildung sein. Wir sind 33 und 27 Jahre alt.Ich habe mich im April 2007 mit der Sexualpaedagogischen Praxis in Osnabrueck selbstaendig gemacht und bin freiwillig in der gesetzlichen KV. Mein Zukuenftiger ist als Azubi in der TKK pflichtversichert.Mein Umsatz liegt bei ca.1700 Euro wovon ca.600 als Sozialabgaben fuer KV,AV und Rente weggehen.Sein Nettoeinkommen liegt bei ca. 300 Euro.
1.)Nach unserer Hochzeit:Kann ich mit in die KV als Familienversicherung zu meinem Mann wechseln um meine Beitraege zu senken?Oder kann oder darf mein Mann dann in meine Kasse wechseln um Kosten zu sparen?
Welche Kuendigungsfrist gilt?
2.)Welche Steuerklasse sollten wir angeben?Unrelevant, da einer selbstaendig ist??
3.) Nach seiner Ausbildung planen wir eine Teilzeitbeschaeftigung fuer meinen Mann, so dass er sozial abgesichert ist.Nebnebei soll er in meinem Betrieb das Buero leiten bei ca. 10 Wochenstunden.
Frage:Sollte er nach seiner Ausbildung keinen Arbeitsplatz bekommen so dass er gezwungen ist Arbeitslosengeld zu beziehen oder in meiner Firma mitzuarbeiten, wie ist das dann mit seiner sozialen Absicherung? Mein Betrieb wirft nicht genug ab, so dass ich fuer ihn KV,AV und Rentenversicherung mittragen kann.Meine Kosten betragen ca. 600 Euro, muesste er dann noch mal dieselbe Summe zahlen selbst wenn mein Umsatz sich nicht erhoeht?Dann wuerden ja nur 500 euro monatlich uebrig bleiben und das reicht nicht mal fuer die Miete.Kann er in so einem Fall nach Ablauf seines Arbeitslosengeldanspruches bei mir in die KV beitragsfrei mitaufgenommen werden?
Wuerde er ueberhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder wuerde das Amt sagen das Betriebsumsatz von 1700 Euro,Gewinn etwa 900 Euro(Miete inkl.NK incl. Raummietefuer Praxis 700 Euro, blieben uns beide zum Leben 200 Euro) ausreichen um meinen Ehegatten zu unterhalten? Wo waere er dann versichert, was meinen Sie? Kostenfreie KV ueber mich, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung waere nicht abgedeckt?Wie sollten wir von 200 Euro leben?
Was meinen Sie, wie koennen wir uns am besten versichern??(Ohne das ich meine Firma aufgeben muss falls er keine Arbeit finden sollte nach seiner Ausbildung und nach seinem eventuell zustehenden Arbeitslosengeld….Hoffe sehr das Sie alles verstanden haben.Im Moment habe ich langwierige Zahnbehandlungen, deswegen denke ich erst in 3 Jahren ueber eine private Krankenkasse nach.
Ich werde Sie jedoch als Tip auf meine Homepage aufnehmen wenn Ihnen das recht ist, um so fuer Sie zu werben.
Was denken Sie?
Herzliche Gruesse aus Osnabrueck von Claudia Hoener zu Siederdissen
hallo.
nach zahlreichen fruchtlosen google-versuchen und kontakt im inkompetenten sozifas, wende ich mich nun an dich.
ich bin freiwillig in der gesetzlichen krankenkasse versichert und zahle 100% der beiträge (habe aber noch meinen beihilfeanspruch bisher 50% jetzt 70% -glaube ich-), war beamtin und bin nun seit 01.10.2007 im vorruhestand auf grund gesundheitlicher probleme. nun werde ich diesen monat heiraten und würd gern wissen, ob ich bei meinem partner in der familienversicherung mitversichert werden kann. wenn das möglich sein sollte, wie schnell müssen wir das beantragen? z.Z.beziehe ich ca. 1018€ ruhestandsgehalt netto (steuerklasse I später V > dementsprechend weniger wird es werden).
für eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar.
gruß und lob für deine seite
lirisa
Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Ich bin angestellt und in der GKv Versichert.
Meinen Frau ist seit Mai 2005 aufgrudn selbstständigkeit in die PKv gewechselt.Unsere Tochter (jetzt 9 Jahre)ist auch in der PKv.
Jetzet erwartet meinen Frau und ich ein weiteres Kind und demzufolge müsste wieder Pkv Betrag bezahlt werden.
Dieser ist für usn aber leider nicht tragbar dar das Geschäft stark abschüssig ist , aber sie trtzzdem noch mehr verdient wie ich.
Der Pkv Berater damals sagte das man jederzeit wieder in die Gkv kann aber die verweigert dies dar sie Pkv versichert ist.
Welche Möglichkeit würde es geben kurzfristig wieder in die Gkv zu kommen???
ist es vieleicht ausreichend wenn sie das Gewerbe schliesst udn sichbei mir in die Familienversicherung anmeldet??Es ist wirklich wichtig.
Ich hoffe sie können mir helfen
Danke im vorraus
MFg
Oliver
Hallo lirisa,
das ist mal eine leicht Frage, da Ihr “Einkommen” über 400 € liegt haben Sie keinen Anspruch auf die Familienversicherung
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
ein Freund hat folgendes Problem:
Er war in der PKV versichert, bis er letztes Jahr seinen Job aufgeben mußte .
Da er kein monatliches Einkommen mehr hatte, ist er in die Familienversicherung seiner Frau gewechselt.
Entgegen der ursprünglichen Annahme wurden bei Investments unerwartet Gewinne von über 4200 Euro erzielt. (was im aktuellen Steuerbescheid auch meines Wissens nach noch nicht drin steht)
In 2007 hat er sich arbeitslos gemeldet, bezieht ALG1 und ist in der GKV mit eigener Versicherung seit ca. 5 Monaten versichert.
Jetzt spielt er mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen.
- Gibt sich die GKV mit dem vorhandenen Steuerbescheid normalerweise zufrieden?
- Sehe ich es richtig, daß ihm Nachzahlungen der Beiträge für die Zeit seiner Familienversicherung drohen, in Höhe der normalen GKV-Beiträge?
- Sind mit einer solchen Beitragsnachzahlung damit dann auch angefallene Krankheitskosten abgegolten, oder würden die extra berechnet?
- Wenn er in die Selbstständigkeit geht, war er ja vorher neben der Familienversicherung auch durch die Arbeitslosigkeit in der GKV versichert.
Heißt das nach dem Versicherungspflichtgesetz, daß er auf jeden Fall in der GKV bleiben könnten (schlimmstenfalls Rückkehr nach Rauswurf)?
Besten Dank für Ihre Antworten im vorraus!
Grüße
Thomas
Hallo Oliver,
ob Ihre Kinder vielleicht, unabhänig von der PKV Versicherung Ihrer Gattin, Anspruch haben in die Familienversicherung aufgenommen zu werden kann ich auf grund Ihrer Angaben nicht sagen, könnte aber möglich sein.
Grundsätzlich ist es so, wenn Ihre Gattin das Gewerbe aufgibt besteht Anspruch auf die Familienversicherung, wenn keine sonstien Einkünfte vorhanden sind.
Details sollten wir telefonisch besprechen.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
danke für die Antwort.
LG lirisa
Hallo Manfred,
habe folgendes Problem:
Ich bin momentan über meinen Mann familienversichert. Nun habe ich eine freiberufliche Tätigkeit als Lektorin aufgenommen. Für das Jahr 2008 habe ich bereits Aufträge erhalten, die sich auf 7100,- belaufen. Ob es noch mehr wird, ist nicht gewiss.
Nun weiß ich nicht, ob ich noch weiter familienversichert bleiben kann. Vielleicht lässt sich der Gewinn so weit drücken, dass ich unter 350,- monatlich bleibe. Da bin ich mir aber nicht sicher.
Wenn ich zum Ende des Jahres merke, dass ich über der 350,–Grenze liege, muss ich dann KK-Beiträge nachzahlen?
Außerdem habe ich gehört, dass ich mich als Lektorin bei der Künstlersozialkasse melden könnte, die sich dann an den Kosten für Rente und KK beteiligt. Ist das günstig bzw. habe ich dadurch evtl. Nachteile?
Wenn ich die Beiträge für die KK jetzt zahle und am Ende des Jahres doch unter der Einkommensgrenze liege, erhalte ich dann die gezahlten Beträge zurück?
Was hat es mit den zwei Monaten auf sich, in denen man im Rahmen einer Familienversicherung mehr verdienen kann? Wie viel mehr? Und wie weise ich das später nach, wo doch der Einkommensteuerbescheid dann für ein ganzes Jahre Auskunft gibt?
Viele, viele Fragen und ich hoffe auf eine Antwort, denn momentan bin ich ziemlich ratlos, was für mich am günstigtsten wäre:
Bei der KSK melden, bei der KK zahlen oder jeden Monat Kassensturz machen, damit ich weiß, ob ich noch im Rahmen der Familienversicherung versichert bleiben kann.
Viele Grüße!
Nadin
Ich habe
Hallo Nadin,
wenn in 2008 schon Aufträge vorliegen, dass sie vom Gewinn sicher über die Geringfügigkeitsgrenze kommen, fallen sie aus der Familienversicherung, sie müssen das dann rechtzeitig melden.
Mit der KSK kenne ich mich nicht aus.
Wenn Sie freiwilliges Mitglied sind, und sich dies im Nachhinein als Fehler herausstellt, weil sie unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben, dann sind die Beiträge i.d.R. weg. Das müssen sie vorher mit der entsprechenden GKV klären.
Ob sie in einem Monat über der Geringfügigkeitsgrenze liegen dürfen kommt auf die Satzung der GKV an, da gibt es von GKV zu GKV unterschiedliche Regelungen.
Ein Nachweiß erfolgt über die GuV. Sie müssen die Zahlungseingänge und -ausgänge in der GuV dokumentieren.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
auch ich habe eine Frage zur Familienversicherung. Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Meine Frau ist bis 2.2.08 über die Arbeitsagentur ebenfalls in der gesezlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie soll aber ab 3.2.08 über mich familienversichert werden. Wir sind beide Mitglied der gleichen gesetzlichen Krankenkasse.
Nun habe ich den Fragebogen der Krankenkasse erhalten und hier sollen nun die Einkünfte des Partners eingetragen werden, der in die Familienvesicherung aufgenommen werden soll. Als Überschrift steht aber folgender Satz drüber:
Sie brauchen die Einkünfte des Patners nicht angeben, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Frage:
Kann ich die Angaben dann weglassen, denn meine Frau ist ja auch Mitglied in der gleichen gesezlichen Krankenkasse wie ich. Oder ändert sich an der Mitgliedschaft etwas wenn sie über mich familienversichert ist, sprich ist sie dann kein Mitglied mehr.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Hallo Edgar,
das Einkommen welches Ihre Gattin ab dem Beginn der Familienversicherung erwirtschaftet müssen sie angeben da es im Rahmen der Familienversicherung Einkommenshöchstgrenzen gibt, diese liegen in 2008 für Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit bei 400 € und andre Einkünfte z.B. aus selbständiger Tätigkeit oder auch Zins und Mieterträge, bei 355 €.
Viele Grüße
manfred
Hallo Manfred,
danke für die schnelle Antwort. Eine Frage habe ich dann doch noch.
Meine Frau hat nur Mieteinnahmen, jedoch ist es so, dass durch die Aufwendungen für die Wohnung wie z.B. Schuldzinsen oder Nebenkosten die Mieteinnahmen aufgefressen werden. Es kommt also ein Minus raus.
Was muss ich dann bei den Einkünften eintragen ?
Hallo Edgar,
Mieteinnahmen müssen angegeben werden, wie das alles genau läuft, erkläre ich meinen Mandanten selbstverständlich gerne.
Ich möchte um Verständnis bitten, dass meine kostenlose Hilfe auch Grenzen hat, ich muss als Versicherugnsmakler letztendlich von meinem Wissen leben.
Würde Sie gerne als Mandanten gewinnen,
Viele Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
auch von mir ein dickes Lob für ihre Website und die Antworten.
Ich habe folgende Frage:
Ich bin freiwillig in der GKV und meine Frau privat versichert. Ich möchte nun meinen neugeborenen Sohn ab Jan 2008 in die Familienversicherung aufnehmen lassen. Meine GKV hat mir nun aber zurück geschrieben, dass die Familienversicherung aufgrund meines niedrigeren Einkommens (ggü. meiner Frau) nicht möglich ist. Das stimmt allerdings so nicht. Ich habe in 2007 mehr als meine Frau verdient (anhand der Dezemberabrechung meines Arbeitgebers zu ersehen).
Meine Frage:
In § 10 Abs.3 (SGB V) steht “… regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds. Was kann man unter regelmäßig verstehen und was zählt zum Gesamteinkommen?
Vielen Dank für die Mühen!
Grüße
Lars
Hallo Lars,
danke für das Lob, Ihnen brauche ich aber nicht weiterzuhelfen, Sie wissen eigentlich schon alles.
Ihnen fehlt vielleicht nur noch der “Brustton” der Überzeugung.
Sie müssen Ihrer GKV das Mitteilen, dass Ihr Einkommen höher ist als das Ihrer Gattin, wenn Sie damit beide über die JAEG kommen muss die GKV die Familienversicherung akzeptieren, allerdings gibt es einen Haken, Sie müssen permanent darauf achten, dass die Einkommensverhältnisse so bleiben, falls sich das ändert kann es Ärger geben.
Eine alternative wäre, wenn Sie auch in die PKV wechseln, dafür gibt es ein paar gute gründe, in einem persönlichen Gespräch kann ich Ihnen gerne weiterhelfen.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
erstmal ein Dickes Lob für Deine Seite, die Dir sehr gelungen ist. Ich habe selten ein so informatives Forum gesehen und Deine Infos helfen sicher vielen Menschen weiter.
Ich bin leider völlig verzweifelt und habe eine Frage. Dazu eine kurze Vorgeschichte.
Meine Frau und ich sind beide selbständig, jeweils geschäftsführende Gesellschafter einer jeweils eigenen GmbH.
Wir waren zunächst beide freiwillig bei der Gesetzlichen Krankenkasse.
Im Dezember 2005 liefen die Geschäfte in beiden Unternehmen derart schlecht, dass wir u.a. das Gespräch mit unserer Krankenkasse suchten.
Seit Dezember 2005 bis zum heutigen Tag haben wir keine echten Gehaltszahlungen, wir finanzieren uns ausschließlich aus unseren Ersparnissen (und das mehr schlecht als recht)
Diese schlug uns vor, mich trotz meiner Geschäftsführertätigkeit in die Familienversicherung meienr Frau aufzunehmen. Da mein Gehalt auf 0 war, sollte dieses gemäss Info meiner Krankenkasse kein Problem darstellen.
Trotz 0-Gehalt hat meine Frau jedoch trotzdem Versicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Im Jahr 2006 bemerkten wir dann, dass ja noch ein Firmenfahrzeug da war, das wir trotz unserer finanziellen Not leider nicht an den Leasinggeber zurückgeben konnten. Dieses Fahrzeug belastete uns schon allein durch die monatlichen Raten. Aber damit nicht genug :
Zum Ende 2006 gabs dann eine Prüfung vom Finanzamt. Um einer möglichen Anzeige vorzugreifen mussten wir das Fahrzeug dann nachversteuern, dieses war vorher nicht passiert da das Fahrzeug so gut wie nie bewegt wurde. Aber auf Anraten meines Steuerberaters haben wir dann in den sauren Apfel gebissen und das Fahrzeug versteuert…
… was dann natürlich einen geldwerten Vorteil bedeutete … und den haben wir dann gemäss Gehaltsabrechnungen meiner Wenigkeit zugesprochen.
Naja … und nun bekam der Krankenversicherer natürlich die Einkommensteuererklärung 2006 aus der hervorging, dass es Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gab (nämlich ausschließlich das Firmenfahrzeug) und darüber hinaus noch Einkünfte aus Kapitalvermögen, was auch nicht weiter verwundert, denn die finanzielle Krise hat mich Lebens- und Rentenversicherung gekostet.
Nun bin ich schon am Boden und denke dass es ja nun tiefer eigentlich nicht mehr geht…
aber ich wurde eines besseren belehrt : Nun will der Krankenversicherer rückwirkend ab 12/2005 von mir die Krankenversicherungsbeiträge für die freiwillige Versicherung kassieren, denn meine obengenannten Einkünfte liegen mit ca. 11.000 Euro zu hoch. Leistungen habe ich in dieser Zeit nicht in Anspruch genommen.
Siehst Du eine Möglichkeit, wie wir aus der Nummer rauskommen ?
Eine unserer Gesellschaften ist inzwischen insolvent, Hauptgläubiger sind wir selbst da wir die Dummheit besaßen fast unser gesamtes Eigenkapital zu reinvestieren … und nun haben wir nichts mehr…
… und es hört einfach nicht auf
Grüsse
Harald
Hallo Harald,
das ist ja eine recht heftige Schilderung Ihrer Lebenssituation.
Da gäbe es schon ein paar Ansätze da ich aber nicht im Nebel herumstochern will sollten wir das telefonisch besprechen.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
auch ich habe eine Frage zur Familienmitversicherung. Eine entsprechende Antwort konnte ich trotz der wirklich sehr umfangreichen Fragerunde nicht finden.
Es geht um den Betrag von, ab 2008, 355€, bzw. die Definition des Einkommens. Was stellt den Betrag genau dar ?
1. Beim Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit: Ist es der Reingewinn nach Abzug von Werbungskosten, Steuern, u.s.w.. ?
2. Bei Kapitalerträgen:
a) Nach Abzug von Werbungkosten ?
Woops, da ist leider der erste Teilschon durchgeflutscht….
Zu den Kapitalerträgen frage ich mich noch wie sie bei der Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting) angerechnet werden.
Danke und viele Grüsse, Hans
Hallo Hans,
das ist kein Problem, ich kann die Fragen schon zuordnen.
Das ist im Prinzip ganz einfach:
1. Bei selbständiger Tätigkeit der Gewinn lt Steuerbescheid
2.genauso der Nettoertrag nach Steuerbescheid. Bei gemeinsamer Veranlagung wird der Zinsertrag natürlich anteilmässig verteilt.
Beibe Einkünfte weden aber zusammengerechnet, Sie haben nicht für die selbständige Tätigkeit und für Zinserträge einen extra Freibetrag.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
zuerst mal wollte ich sagen, dass ich diese Seite wirklich toll finde. Wir haben ein ähnliches Problem wie Wuckel (August/September).
Mein Mann ist schon lange in der PKV, meine Tochter (mit ihm nicht leiblich verwandt und auch nicht adoptiert) ist bei mir familienversichert in der AOK. Ich bin selbst berufstätig, also pflichtversichert. Mein Exfreund bezahlt nur sehr geringen Unterhalt an das Jugendamt und verdient angeblich auch sehr wenig (wurde vom JA geprüft), ich gehe also davon aus, dass er ebenfalls in der GKV ist. Im Familienfragebogen wurden von mir noch nie Angaben zu meinen Mann gemacht, da dort steht “Angaben sind nur zu machen, wenn der Ehemann leiblich mit den Kindern verwandt ist” oder so ähnlich.
Nachdem einige Freunde meinten, dass mein Mann meine Tochter trotzdem privat versichern muss, da er mehr verdient, haben wir heute einen Fachanwalt für Sozialrecht gefragt. Dieser meinte, er hat keine Ahnung warum die AOK (und auch die anderen GKV) keine Angaben zum Ehemann will, gesetzlich wäre es aber so, dass auch nicht leibliche Kinder nach Heirat in der PKV versichert werden müssen. Jetzt bin ich ganz verwirrt!!! Irrt der Anwalt und Wuckel hatte einfach nur Glück?
Unsere Befürchtung ist nämlich auch – sofern der Anwalt Recht hat – dass die AOK die “Fehlversicherung” irgendwann bemerkt und die seit unserer Heirat 2003 angefallenen Arztkosten wiederhaben will. Noch kam allerdings keine Rückfrage der AOK.
Was sollen wir tun? Ich möchte bei der AOK auch keine schlafenden Hunde wecken….. Mein Mann ist entsetzt über die Auskunft des Anwalts und will nun, dass ich bei der AOK kündige und er meine Tochter dann in der PKV versichert. Ich soll dann in eine andere GKV und dann will er hoffen, dass die AOK nichts mehr von uns will…….
Vielleicht wissen Sie ja einen Rat.
Viele Grüße, Tanja
Frage: Hallo Manfred,
meine Frau ist Selbstständig und die Kinder sind bei mir Familienversichert.
Die letzte Abfrage der Familienversicherung war Ende 2004.
Nach Prüfung der Einkommenssteuerbescheide , die immer sehr spät kommen,
wurde im Jahr 2005 einmalig seit Beginn die Einkommmensgrenze bei meiner Frau
überschritten. Im Jahr 2006 lag sie jedoch wieder darunter.
Muss ich nun nachträglich mit einer Nachzahlung rechnen, da die Versicherung
jetzt von mir die Einkommenssteuerbescheide von 2004 /2005 und 2006
anfordert oder kommt hierbei die sogenannte Drei-Jahres-Zeitraum-Regel zum Tragen.
Danke im Voraus.
MIKE
Hallo Tanja,
Danke für das Kompliment, immer weiterempfehlen
Als nur mal langsam mit den schnellen Pferden, zuerst muss ich das mal Zusammen fassen.
1. Der leibliche Vater zahlt geringen Unterhalt
2. Sie sind berufstätig und in der GKV pflichtversichert
3. Sie bestreiten mit Ihrem Einkommen und den Unterhaltsleistungen des leiblichen Vaters überwiegend den Lebensunterhalt Ihre Kindes
4. Ihr Gatte, der nichtleibliche Vater sozusagen, hat Ihren Sohn nicht adoptiert.
Wenn diese Voraussetzungen so richtig sind, hat Ihr Sohn Anspruch auf die Familienversicherung.
Die GKV muss prüfen, wer den überwiegenden Lebensunterhalt für das Kind bestreitet. Solange Sie diese tun und auch können, besteht Anspruch auf die Familienversicherung. Erst wenn z.B. Sie nicht mehr arbeiten würden und damit Ihr Gatte den Überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten würde, dann würde die Familienversicherung wegfallen.
Das würde ich ganz offensiv mit Ihrer GKV besprechen, nicht dass Jahre später von der GKV nachrecherchiert wird. Falls Ihre GKV das anders sieht kann ich Ihnen eine passende GKV vermitteln.
Grüße
manfred
Hallo Mike,
das ist ein Problem, weil die Familienversicherung eigentlich zu Ende des Jahres wo Ihre Gattin die JAEG überschritten hat ausgelaufen ist, sie hätten sofort eine freiwillige Mitglidschaft beantragen müssen. Da aber unmittelbar nach dem Wegfall der Familienversicherung in 2005 für 2006 eigentlich wieder Anspruch auf die Familienversicherung bestand weiß ich auch nicht wie die GKV darauf reagiert. das muss man mit der GKV besprechen, Ausgang dürfte offen sein.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
Ich habe auch eine Frage zur Familienversicherung.
Mein Man ist selbständig und hat eine PKV. Wir sind seit 4 Jahre verheiratet und ich bin noch nicht versichert. Ich habe nur 3 Wochen hier in Deutschland gearbeitet und so kurz (3 Wochen)wurde ich gesetzlich versichert. Ab 01 Januar 2008 wollte ich mich gesetzlich versichern. Ich habe kein Einkommen und mein Man hatte in 2007 wenig Gewinn (unter 400, – monatlich).
Soll ich die Beiträge für die KK rückwirkend ab dem 01.04.2007 bezahlen?
Ich war nicht zum Arzt in 2007 und ich brauche keine rückwirkenden Kosten erstattet zu bekommen!
Kann mein Man zu einer GKV wechseln? Ist eine Familienversicherung bei uns möglich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Antonella
Hallo Antonella,
Für alle in Deutschland lebenden Personen welche der GKV zuzurechnen sind, besteht seit dem 01.04.2007 die gesetzliche Versicherungspflicht.
da Sie ja in der GKV versichert waren, auch wenn nur kurz, sind sie der GKV zuzuordnen. Familienversicherung gibt es nur in der GKV nicht in der PKV. Wenn Sie meine Mandantin werden, kann ich Ihnen gerne versuchen weiterzuhelfen.
Grüße
manfred
Insgesamt 130 Fragen und Antworten haben auch diese Seite zur Familienversicherung wieder sehr abwechslungsreich gestaltet, aber auch auf beinahe 200 KByte Daten aufgebläht. Damit es in alter Frische weitergehen kann, werde ich an dieser Stelle die Kommentare schließen und ein neue Fragerunde an anderer Stelle eröffnen.