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	<title>Kommentare zu: Die kostenlose Weiterversicherung nach der Geburt eines Kindes</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: Alexander</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-53530</link>
		<dc:creator>Alexander</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 09:31:21 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,

wir erwarten im April Nachwuchs.

Meine Frau ist gesetzlich pflichtversichert, ich bin bei der PKV. Die Voraussetzungen f&#252;r eine Familienversicherung bestehen nicht.

Aus Ihrer Erfahrung: W&#252;rden Sie das KInd bei der PKV versichern oder sollte man eine freiwillige GKV w&#228;hlen, ggfs. mit einer privaten Zusatzversicherung ? Das Angebot meiner PKV f&#252;r die Versicherung des Kindes in derselben Versicherungsgruppe, wie der meinen kosten EUR 190,-.

Danke f&#252;r Ihr Feeback.

Beste Gr&#252;sse,

Alexander.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>wir erwarten im April Nachwuchs.</p>
<p>Meine Frau ist gesetzlich pflichtversichert, ich bin bei der PKV. Die Voraussetzungen f&#252;r eine Familienversicherung bestehen nicht.</p>
<p>Aus Ihrer Erfahrung: W&#252;rden Sie das KInd bei der PKV versichern oder sollte man eine freiwillige GKV w&#228;hlen, ggfs. mit einer privaten Zusatzversicherung ? Das Angebot meiner PKV f&#252;r die Versicherung des Kindes in derselben Versicherungsgruppe, wie der meinen kosten EUR 190,-.</p>
<p>Danke f&#252;r Ihr Feeback.</p>
<p>Beste Gr&#252;sse,</p>
<p>Alexander.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-53209</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Apr 2011 20:19:26 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo shah,
leider komme ich erst beute dazu mich um die Fragen im Blog zu kl&#228;ren, hatte viel Arbeit.
Wenn Sie ihre Gattin anstellen dann ist sie grunds&#228;tzlich ersteimal GKV Pflichtig.
Die Frage der Familienversicherung f&#252;r Ihr Kind h&#228;ngt dann von Ihrem Einkommen ab, ob diese &#252;ber oder unter der JAAGE liegt
Wir k&#246;nnen diese Frage auch gerne telefonisch besprechen
VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo shah,<br />
leider komme ich erst beute dazu mich um die Fragen im Blog zu kl&#228;ren, hatte viel Arbeit.<br />
Wenn Sie ihre Gattin anstellen dann ist sie grunds&#228;tzlich ersteimal GKV Pflichtig.<br />
Die Frage der Familienversicherung f&#252;r Ihr Kind h&#228;ngt dann von Ihrem Einkommen ab, ob diese &#252;ber oder unter der JAAGE liegt<br />
Wir k&#246;nnen diese Frage auch gerne telefonisch besprechen<br />
VG<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: shah</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-53172</link>
		<dc:creator>shah</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Mar 2011 23:52:22 +0000</pubDate>
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		<description>Habe vergessen: MfG.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Habe vergessen: MfG.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: shah</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-53171</link>
		<dc:creator>shah</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Mar 2011 23:49:47 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo manfred. H&#228;tte ein paar Fragen. Wir bekommen dem n&#228;chst ein Kind und meine Frau ist als Referendarin(Beamtin) bei der PKV. Ihr Vertrag endet zwei Wochen nach der mutma&#223;lichen Geburtstermin. Da ich Selber als Selbsst&#228;ndiger in der PKV bin, kann sie nicht in der Familienversicherung. Die Frage ist, kann ich Sie nach der Ende des Vertrages bei mir einstellen, damit sie in GKV aufgenommen wird oder gibts da irgendwelcher Probleme? z. B. durch Mutterschutz.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo manfred. H&#228;tte ein paar Fragen. Wir bekommen dem n&#228;chst ein Kind und meine Frau ist als Referendarin(Beamtin) bei der PKV. Ihr Vertrag endet zwei Wochen nach der mutma&#223;lichen Geburtstermin. Da ich Selber als Selbsst&#228;ndiger in der PKV bin, kann sie nicht in der Familienversicherung. Die Frage ist, kann ich Sie nach der Ende des Vertrages bei mir einstellen, damit sie in GKV aufgenommen wird oder gibts da irgendwelcher Probleme? z. B. durch Mutterschutz.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-52373</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Apr 2010 13:04:30 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Tina,
herzlichen Gl&#252;ckwunsch, als Vater von 3 Kindern kann ich Ihnen zu diesem Entschluss nur gratulieren. 
Nun zu Ihren Fragen:
1.	Ja, wobei sie Anrecht auf das Elterngeld haben, die kostenlose Versicherungen in der GKV gilt nur f&#252;r Pflichtmitglieder.
2.	Wenn sie eine sozialversicherungspflichtige T&#228;tigkeit aufnehmen muss die GKV pr&#252;fen welche T&#228;tigkeit &#252;berwiegt, die angestellte oder selbst&#228;ndige T&#228;tigkeit. Diese Frage wird in ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten gekl&#228;rt. Gelten sie als versicherungspflichtig, dann haben sie Anspruch auf die beitragsfreie Fortf&#252;hrung der Mitgliedschaft. Allerdings d&#252;rfen sie dann soweit ich informiert bin, nicht mehr selbst&#228;ndig t&#228;tig sein. Um das genau sagen zu k&#246;nnen m&#252;sste ich das selbst recherchieren.
Ja da kann ich Ihnen mit Ihrer Kritik nur recht geben, ich glaube ich bin einer der wenigen in Deutschland die sich in diesem Thema auskennt. Das Problem ist halt, dass sich mit diesem Wissen sich kein Geld verdienen l&#228;sst. Nun ja, solange ich mir das leisten kann werde ich weiter auf das Blog mit Rat und Tat helfen.
VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Tina,<br />
herzlichen Gl&#252;ckwunsch, als Vater von 3 Kindern kann ich Ihnen zu diesem Entschluss nur gratulieren.<br />
Nun zu Ihren Fragen:<br />
1.	Ja, wobei sie Anrecht auf das Elterngeld haben, die kostenlose Versicherungen in der GKV gilt nur f&#252;r Pflichtmitglieder.<br />
2.	Wenn sie eine sozialversicherungspflichtige T&#228;tigkeit aufnehmen muss die GKV pr&#252;fen welche T&#228;tigkeit &#252;berwiegt, die angestellte oder selbst&#228;ndige T&#228;tigkeit. Diese Frage wird in ein sozialversicherungsrechtliches Gutachten gekl&#228;rt. Gelten sie als versicherungspflichtig, dann haben sie Anspruch auf die beitragsfreie Fortf&#252;hrung der Mitgliedschaft. Allerdings d&#252;rfen sie dann soweit ich informiert bin, nicht mehr selbst&#228;ndig t&#228;tig sein. Um das genau sagen zu k&#246;nnen m&#252;sste ich das selbst recherchieren.<br />
Ja da kann ich Ihnen mit Ihrer Kritik nur recht geben, ich glaube ich bin einer der wenigen in Deutschland die sich in diesem Thema auskennt. Das Problem ist halt, dass sich mit diesem Wissen sich kein Geld verdienen l&#228;sst. Nun ja, solange ich mir das leisten kann werde ich weiter auf das Blog mit Rat und Tat helfen.<br />
VG<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tina</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-52357</link>
		<dc:creator>Tina</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Apr 2010 08:49:07 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo, ich h&#228;tte da mal ein paar Fragen.
Bin zur Zeit noch Selbst&#228;ndige (Kleinunternehmen), plane aber nun mit meinem Partner (nicht verheiratet)eine Familie zu gr&#252;nden. ich bin in der GKV freiwillig versichert.
Meine Fragen:
1. Wenn ich selbst&#228;ndig bleibe, mu&#223; ich dann nach der Geburt des Kindes meine Versicherung selbst und ohne finanzielle Unterst&#252;tzung zahlen?
2. Wenn ich mich vor der Schwangerschaft auf etwas &#252;ber 401€ einstellen lasse und die Selbsts&#228;ndigkeit (sozusagen als Zweitjob)weiterhin aus&#252;be, bin ich und das Kind dann Beitragsfrei versichert?
3. Was meint ihr, soll ich mich lieber vorher wie oben erkl&#228;rt einstellen lassen? Um dann das geld f&#252;r die versicherung zu sparen? Bezahle als Selbstst&#228;ndige immerhin rund 280€ in die GKV.

Ich hoffe mir kann hier jemand wirklich mal meine Fragen beantworten. Meine Krankenversicherung, Pro Familia und das Arbeitsamt konnten das leider nicht. Sehr traurig. Deutschland schreit nach Nachwuchs, macht es aber dennen die bewu&#223;t dr&#252;ber nachdenken und alles vorher Abgekl&#228;rt haben m&#246;chten, so schwer.Danke schon mal f&#252;r Eure Antworten.LG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich h&#228;tte da mal ein paar Fragen.<br />
Bin zur Zeit noch Selbst&#228;ndige (Kleinunternehmen), plane aber nun mit meinem Partner (nicht verheiratet)eine Familie zu gr&#252;nden. ich bin in der GKV freiwillig versichert.<br />
Meine Fragen:<br />
1. Wenn ich selbst&#228;ndig bleibe, mu&#223; ich dann nach der Geburt des Kindes meine Versicherung selbst und ohne finanzielle Unterst&#252;tzung zahlen?<br />
2. Wenn ich mich vor der Schwangerschaft auf etwas &#252;ber 401€ einstellen lasse und die Selbsts&#228;ndigkeit (sozusagen als Zweitjob)weiterhin aus&#252;be, bin ich und das Kind dann Beitragsfrei versichert?<br />
3. Was meint ihr, soll ich mich lieber vorher wie oben erkl&#228;rt einstellen lassen? Um dann das geld f&#252;r die versicherung zu sparen? Bezahle als Selbstst&#228;ndige immerhin rund 280€ in die GKV.</p>
<p>Ich hoffe mir kann hier jemand wirklich mal meine Fragen beantworten. Meine Krankenversicherung, Pro Familia und das Arbeitsamt konnten das leider nicht. Sehr traurig. Deutschland schreit nach Nachwuchs, macht es aber dennen die bewu&#223;t dr&#252;ber nachdenken und alles vorher Abgekl&#228;rt haben m&#246;chten, so schwer.Danke schon mal f&#252;r Eure Antworten.LG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-52279</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 13:35:27 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Nadja,
das Blog ist nun schon fast 5 Jahre alt, das finde ich schon eine lange Zeit in der schnelllebigen Internetwelt. Soweit ich das beurteilen kann, erfreut sich mein Blog immer gr&#246;&#223;erer Beliebtheit.
Ich finde Traditionen in diesem Zusammenhang sehr wertvoll, weil diese wenigstens den Anschein von Sicherheit geben.
Von daher alles palletti, wir reden uns hier mit dem Vornamen an :-)
Herzlichen Gl&#252;ckwusch zum Nachwuchs. Das die ersten Monate sehr Substanz verzehrend sind kann ich mit meinen 3 Kindern durchaus best&#228;tigen, obwohl meine Frau sicher der Meinung ist, dass ich mich h&#228;tte mehr um unseren Nachwuchs h&#228;tte k&#252;mmern k&#246;nnen.

Nun zu Ihren Fragen:
1. Wenn Sie w&#228;hrend der Elternzeit Teilzeit arbeiten sind Sie grunds&#228;tzlich versicherungspflichtig und fallen auch der 3 Jahresregelung anheim, das bedeutet, dass sie f&#252;r 3 Jahre GKV pflichtig w&#228;ren, falls das Gesetz nicht ge&#228;ndert wird. Ihre Frage bezieht sich ja auf das Ende einer solchen Pflichtversicherung wenn sie die T&#228;tigkeit w&#228;hrend der Elternzeit beenden. Das habe ich auch erst bei einer GKV recherchieren m&#252;ssen. soweit ich das nun verstanden habe besteht in diesem Falle kein Anspruch auf das fortbestehen der Mitgliedschaft weil Sie vor der Elternzeit freiwillig versichert waren bzw kein Anspruch auf die Familienversicherung besteht.
2. Gilt die Gleiche Aussage es wird kein Anspruch auf das fortbestehen der Mitgliedschaft begr&#252;ndet. Wie gesagt stammt diese Information ungepr&#252;ft von einer GKV. Ich kann deshalb nicht mit 100% sicher sagen ob es noch ein paar Auswege gibt. Dies ist in dem Rahmen dieses Blog nicht zu recherchieren 
3. Jau, da k&#246;nnen sie auf Ihren Steuerberater nicht nur sauer sein, m&#246;glicherweise besteht sogar ein Haftungsanspruch. W&#228;ren Sie z.B. 3-4 Monate vor der Geburt in Teilzeit gewechselt und h&#228;tten damit die JAEG unterschritten, dann w&#228;ren Sie einfach als versicherungspflichtiges Mitglied in der GKV  in Elternzeit gegangen und h&#228;tten damit den Anspruch auf das fortbestehen der Mitgliedschaft nach SGB V § 192. Die Krankschreibung z&#228;hlt in diesem Falle nicht, dass h&#228;tte vorher rechtzeitig geplant werden m&#252;ssen. Insofern trifft den Steuerberater vielleicht nur bedingt eine Schuld.
Das es hier unterschiedliche Aussage gibt liegt an der durchaus komplexen Materie. Ich hoffe ich habe nicht noch eine neue Variante dazu gebracht.
Eine Idee, wenn Sie auch in die PKV wechseln w&#252;rden, was als freiwillig Versicherte durchaus m&#246;glich ist, h&#228;tte Ihr Gatte die M&#246;glichkeit die Beitr&#228;ge im Rahmen der Arbeitgeberbescheinigung anteilig von seinem Arbeitgeber zur&#252;ckzuerhalten. 
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nadja,<br />
das Blog ist nun schon fast 5 Jahre alt, das finde ich schon eine lange Zeit in der schnelllebigen Internetwelt. Soweit ich das beurteilen kann, erfreut sich mein Blog immer gr&#246;&#223;erer Beliebtheit.<br />
Ich finde Traditionen in diesem Zusammenhang sehr wertvoll, weil diese wenigstens den Anschein von Sicherheit geben.<br />
Von daher alles palletti, wir reden uns hier mit dem Vornamen an <img src='http://www.pkv-financial.de/wblog/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /><br />
Herzlichen Gl&#252;ckwusch zum Nachwuchs. Das die ersten Monate sehr Substanz verzehrend sind kann ich mit meinen 3 Kindern durchaus best&#228;tigen, obwohl meine Frau sicher der Meinung ist, dass ich mich h&#228;tte mehr um unseren Nachwuchs h&#228;tte k&#252;mmern k&#246;nnen.</p>
<p>Nun zu Ihren Fragen:<br />
1. Wenn Sie w&#228;hrend der Elternzeit Teilzeit arbeiten sind Sie grunds&#228;tzlich versicherungspflichtig und fallen auch der 3 Jahresregelung anheim, das bedeutet, dass sie f&#252;r 3 Jahre GKV pflichtig w&#228;ren, falls das Gesetz nicht ge&#228;ndert wird. Ihre Frage bezieht sich ja auf das Ende einer solchen Pflichtversicherung wenn sie die T&#228;tigkeit w&#228;hrend der Elternzeit beenden. Das habe ich auch erst bei einer GKV recherchieren m&#252;ssen. soweit ich das nun verstanden habe besteht in diesem Falle kein Anspruch auf das fortbestehen der Mitgliedschaft weil Sie vor der Elternzeit freiwillig versichert waren bzw kein Anspruch auf die Familienversicherung besteht.<br />
2. Gilt die Gleiche Aussage es wird kein Anspruch auf das fortbestehen der Mitgliedschaft begr&#252;ndet. Wie gesagt stammt diese Information ungepr&#252;ft von einer GKV. Ich kann deshalb nicht mit 100% sicher sagen ob es noch ein paar Auswege gibt. Dies ist in dem Rahmen dieses Blog nicht zu recherchieren<br />
3. Jau, da k&#246;nnen sie auf Ihren Steuerberater nicht nur sauer sein, m&#246;glicherweise besteht sogar ein Haftungsanspruch. W&#228;ren Sie z.B. 3-4 Monate vor der Geburt in Teilzeit gewechselt und h&#228;tten damit die JAEG unterschritten, dann w&#228;ren Sie einfach als versicherungspflichtiges Mitglied in der GKV  in Elternzeit gegangen und h&#228;tten damit den Anspruch auf das fortbestehen der Mitgliedschaft nach SGB V § 192. Die Krankschreibung z&#228;hlt in diesem Falle nicht, dass h&#228;tte vorher rechtzeitig geplant werden m&#252;ssen. Insofern trifft den Steuerberater vielleicht nur bedingt eine Schuld.<br />
Das es hier unterschiedliche Aussage gibt liegt an der durchaus komplexen Materie. Ich hoffe ich habe nicht noch eine neue Variante dazu gebracht.<br />
Eine Idee, wenn Sie auch in die PKV wechseln w&#252;rden, was als freiwillig Versicherte durchaus m&#246;glich ist, h&#228;tte Ihr Gatte die M&#246;glichkeit die Beitr&#228;ge im Rahmen der Arbeitgeberbescheinigung anteilig von seinem Arbeitgeber zur&#252;ckzuerhalten.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nadja</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-52277</link>
		<dc:creator>nadja</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 16:21:15 +0000</pubDate>
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		<description>Jetzt bin ich v&#246;llig raus, Herr Manfred Walter ;-). Das muss der Schlafmangel sein...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt bin ich v&#246;llig raus, Herr Manfred Walter <img src='http://www.pkv-financial.de/wblog/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> . Das muss der Schlafmangel sein&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nadja</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-52276</link>
		<dc:creator>nadja</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 16:20:26 +0000</pubDate>
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		<description>Uuuuups, mit Walter meine ich nat&#252;rlich Manfred....peinlich *rotwerd*</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Uuuuups, mit Walter meine ich nat&#252;rlich Manfred&#8230;.peinlich *rotwerd*</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: nadja</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/comment-page-2/#comment-52275</link>
		<dc:creator>nadja</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 14:38:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/05/10/die-kostenlose-weiterversicherung-nach-der-geburt-eines-kindes/#comment-52275</guid>
		<description>Hallo Herr Walter,

erst einmal Respekt f&#252;r diese tolle und informative Webseite, konnte schon viele gute Tipps finden!

Ich hoffe, dass die folgenden Fragen nun keine Wiederholungen darstellen, denn ich erhalte (auch bei Klick auf &quot;&#196;ltere Kommentare&quot;) nur die letzten drei Kommentare angezeigt.

Folgende Ausgangslage habe ich: Bin seit Geburt unseres Kindes im November 2009 in Elternzeit, seit Beginn 2009 bin ich freiwillig GKV versichert, da zum dritten Mal in Folge &#252;ber der Entgeltgrenze. Mein Mann und unser Kind sind privat versichert.

Nun meine Fragen hierzu:
1. Inwieweit besteht die M&#246;glichkeit durch eine Teilzeitstelle w&#228;hrend der Elternezeit (zB im zweiten Jahr) wieder die Versicherungspflicht und damit die beitragsfreie Versicherung auszul&#246;sen? Muss diese T&#228;tigkeit von Dauer sein? Hierzu gibt es sehr widerspr&#252;chliche Angaben im Internet.

2. Wie w&#228;re dann der weitere Verlauf, wenn ich zB nache einer Teilzeitarbeit im zweiten Jahr das dritte Jahr wieder Elternzeit nehmen w&#252;rde?

3. H&#228;tte ich &#252;berhaupt eine M&#246;glichkeit gehabt (will nur wissen, ob wir auf unseren Steuerberater sauer sein m&#252;ssen ;-)), durch Reduzierung vor der Geburt wieder die Pflicht auszul&#246;sen? Meine recht lange Krankschreibung scheint ja - wenn ich den Paragrafen richtig deute - nicht zu einer Reduzierung zu f&#252;hren, da einfach das Einkommen unterstellt wird, dass ich ohne Unterbrechung h&#228;tte?

Leider habe ich hierzu von den beiden gesetzlichen Krankenversicherungen, zwischen denen ich derzeit wechsle und einem Berater g&#228;nzlich unterschiedliche Aussagen erhalten.

Schon einmal ganz herzlichen Dank im Voraus f&#252;r eine eventuelle Antwort und f&#252;r die Seite ein dickes &quot;Weiter so!&quot;.

MfG
Nadja</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Walter,</p>
<p>erst einmal Respekt f&#252;r diese tolle und informative Webseite, konnte schon viele gute Tipps finden!</p>
<p>Ich hoffe, dass die folgenden Fragen nun keine Wiederholungen darstellen, denn ich erhalte (auch bei Klick auf &#8220;&#196;ltere Kommentare&#8221;) nur die letzten drei Kommentare angezeigt.</p>
<p>Folgende Ausgangslage habe ich: Bin seit Geburt unseres Kindes im November 2009 in Elternzeit, seit Beginn 2009 bin ich freiwillig GKV versichert, da zum dritten Mal in Folge &#252;ber der Entgeltgrenze. Mein Mann und unser Kind sind privat versichert.</p>
<p>Nun meine Fragen hierzu:<br />
1. Inwieweit besteht die M&#246;glichkeit durch eine Teilzeitstelle w&#228;hrend der Elternezeit (zB im zweiten Jahr) wieder die Versicherungspflicht und damit die beitragsfreie Versicherung auszul&#246;sen? Muss diese T&#228;tigkeit von Dauer sein? Hierzu gibt es sehr widerspr&#252;chliche Angaben im Internet.</p>
<p>2. Wie w&#228;re dann der weitere Verlauf, wenn ich zB nache einer Teilzeitarbeit im zweiten Jahr das dritte Jahr wieder Elternzeit nehmen w&#252;rde?</p>
<p>3. H&#228;tte ich &#252;berhaupt eine M&#246;glichkeit gehabt (will nur wissen, ob wir auf unseren Steuerberater sauer sein m&#252;ssen <img src='http://www.pkv-financial.de/wblog/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> ), durch Reduzierung vor der Geburt wieder die Pflicht auszul&#246;sen? Meine recht lange Krankschreibung scheint ja &#8211; wenn ich den Paragrafen richtig deute &#8211; nicht zu einer Reduzierung zu f&#252;hren, da einfach das Einkommen unterstellt wird, dass ich ohne Unterbrechung h&#228;tte?</p>
<p>Leider habe ich hierzu von den beiden gesetzlichen Krankenversicherungen, zwischen denen ich derzeit wechsle und einem Berater g&#228;nzlich unterschiedliche Aussagen erhalten.</p>
<p>Schon einmal ganz herzlichen Dank im Voraus f&#252;r eine eventuelle Antwort und f&#252;r die Seite ein dickes &#8220;Weiter so!&#8221;.</p>
<p>MfG<br />
Nadja</p>
]]></content:encoded>
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