Berufsverbot für fast alle Versicherungsmakler und Mehrfachagenten???

Ab dem 22. Mai 2007 tritt die ‘Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung’ (VersVermV) in Kraft. Dies ist grundsätzlich positiv zu werten, da hier einige Regelungen zum Schutz des Verbrauchers getroffen wurden.

Unter anderem muss der freie Vermittler einen Sachkundenachweis erbringen (hier gibt es noch Ausnahmen für „gestandene“ Vermittler). Des Weiteren muss die Beratung dokumentiert werden, insbesondere die Wünsche des Kunden müssen im Angebot berücksichtigt werden und auch der gegebene Rat zu einer bestimmten Police muss begründet werden. Auch ein wichtiger Punkt ist die Berufshaftpflichtversicherung, diese ist in bestimmter Höhe und Ausgestaltung notwendig. Nun hat der Bundesrat entschieden, dass das VersVermV nur mit einem Änderungsantrag, auf betreiben der Länder Hamburg und Baden-Württemberg, angenommen wird. Nach diesem Änderungsantrag ist eine Nachhaftungsbegrenzung in den Berufshaftpflichtversicherungen von Mehrfachagenten und Maklern nicht verordnungsgemäß.

Dazu muss der Laie wissen, dass die Berufshaftpflicht, auch meine eigene Police, bisher die Nachhaftung auf 5 Jahre begrenzt hat. Was hat es nun mit dieser Nachhaftung auf sich? Wenn die Berufshaftpflicht gekündigt wird, bleibt für Versicherungsverträge welche während der Vertragslaufzeit abgeschlossen wurden der Versicherungsschutz noch für 5 Jahre bestehen. Das bedeutet, ich gehe mit 65 Jahren in Rente und kündige meine Berufshaftpflichtversicherung. Die Nachhaftung endet dann mit meinem 70 Lebensjahr (also nach 5 Jahren). Wenn dann ein früherer Kunde von mir einen von mir zu vertretenden Haftungsfall hätte würde die Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr zahlen, weil die Nachhaftungszeit beendet ist. Das hat mir grundsätzlich nicht gefallen, warum soll die Versicherung für Verträge, welche im versicherten Zeitraum abgeschlossen wurden, 5 Jahre nach der Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr leisten. Ich hatte mir dann überlegt den Vertrag auch im Rentenalter einfach weiterlaufen zu lassen, obwohl ich das eigentlich nicht eingesehen habe.

Nun darf die Nachhaftung in der Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr begrenzt werden. Das Problem ist, dass die meisten Vermittler, wenn Sie denn schon eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, haben, diese mit begrenzter Nachhaftung abgeschlossen haben. Damit wird die Vorgabe des Gesetzes nicht erfüllt und es besteht dem gemäß für alle betroffenen Vermittler ab dem 22.05.2007 ein Berufsverbot.

Ich habe meine Berufshaftpflichtversicherung offensichtlich bei der richtigen Gesellschaft abgeschlossen, weil ich schon eine entsprechende Mitteilung erhalten habe, dass meine Police den Anforderungen genügt :)

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  1. [...] Wie ich in meinen letzten Artikel informiert habe, gibt es wegen der Bundesratsentscheidung ( manche würden es auch Panne nennen ) ein Problem für einige Vermittler, welche sich entsprechend versichert wähnten. Ich persönlich bin seit Jahren schon bei der AXA versichert, musste nur den Versicherungsschutz auf die neuen Bedingungen umstellen, das schöne daran war, dass die Police sogar etwas günstiger wurde. [...]

  2. [...] Weitere Informationen im Bezug auf die Nachhaftung für Versicherungsmakler finden sich in Manfreds Versicherungsblog. [...]

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