Ehrlich währt am längsten

Ehrlich währt am längsten, denn eine falsche Rechnung reicht damit die Reisekrankenversicherung sämtliche Zahlungen ablehnen kann. Selbst wenn nur ein wenig geschummelt wird und nur einzelne falsche Belege zusammen mit den korrekten Belegen z. B für eine Krankenbehandlung im Urlaub eingereicht werden, reicht schon ein nicht korrekter Beleg aus, dass die Reisekrankenversicherung überhaupt nichts bezahlen muss.

Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht München (Aktenzeichen 262 C 14671/05) hervor. In dem Rechtsstreit war der Ehemann der Versicherungsnehmerin auf einer Reise nach Nigeria an Malaria erkrankt, ihr Mann war in den Versicherungsschutz einbezogen. Die Rechnungen und dazugehörigen Quittungen für die medizinische Behandlung und Medikamente in Nigeria reichte die Klägerin zur Kostenerstattung bei ihrer Versicherung ein.

Das Versicherungsunternehmen ließ die Belege in Lagos über die dortige deutsche Botschaft überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass ein Teil dieser Belege nicht von einem Krankenhaus oder einer Apotheke stammte, sondern von einem Arzneimittelhandel ausgestellt worden war. Der Inhaber dieses Unternehmens erklärte, dass die Rechnungen nicht von ihm stammten. Deshalb verweigerte die Versicherungsgesellschaft die gesamte Zahlung.

Deshalb zog die Versicherungsnehmerin vor Gericht. In der Verhandlung verwickelte Sie sich aber in Widersprüche über die Herkunft der Belege. Zunächst behauptete Sie, ihr Mann hätte die Medikamente zur Behandlung seiner Krankheit bekommen. Später erklärte die Klägerin, die Arzneien seien nachträglich beschafft worden.

Damit konnten die Aussagen des Inhabers des Arzneimittelhandels und die Tatsache, dass das Datum der Belege vor der Reise lag, nicht schlüssig geklärt werden. Der Richter ging davon aus, dass hier der Versuch gemacht wurde, über Umstände zu täuschen, die Einfluss auf den Grund und die Höhe der Leistung haben. Entsprechend den Versicherungsbedingungen besteht in einem solchen Fall überhaupt kein Versicherungsschutz mehr, deshalb muss die Krankenversicherung nicht zahlen.

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