Hoffentlich Allianz versichert, aber hoffentlich kein Allianz Vertreter.

Wegen einer Provisionskürzung im KFZ Kompakt-Autotarif reichten zwei Versicherungsvertreter aus Süddeutschland Klage gegen die Allianz ein. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) (die Standesorganisation der Ausschließlichkeitsvertreter) hatte Verständnis für die Entscheidung der Allianz-Kollegen, gegen die Provisionskürzung Klage zu erheben. Der BVK lehnt einseitige Beschlüsse der Versicherungsgesellschaften welche Zusammenarbeit mit den Vertretern berühren grundsätzlich ab.

Was war geschehen? Die Allianz Versicherung AG wollte In der Kfz Versicherung verlorene Marktanteile über einen Billigtarif, den so genannten „Optimal-Tarif”, zurückgewinnen. Gut so, sagt der interessiere Laie, da kann ich wenigstens in der KFZ Versicherung günstiger versichert sein.

Allerdings hat dies einen Haken, auch hier gilt der weise Spruch von John Ruskin (der gefällt mir so gut, dass ich nach einer Gelegenheit gesucht habe diesen zu veröffentlichen), denn die vermeintliche Kostenersparnis wird mit einem geringeren Versicherungsschutz erkauft. Auch die Allianzvertreter mussten bluten, denn für diesen Tarif gibt es nur reduzierte Provisionen.

Dies hatte auch im Vorfeld schon zu heftigen Protesten der Ausschließlichkeitsorganisation der Allianz geführt. Der Ausgang dieses Verfahrens hat weitreichende Konsequenzen, da bei vielen Versicherungsgesellschaften Umstrukturierungen vorgenommen wurden oder geplant sind, darüber habe ich ja auch schon berichtet. Außerdem können Sie nun dem Allianzvertreter etwas mehr Verständnis entgegenbringen, wenn dieser zukünftig etwas grantiger ist, oder Sie gehen gleich zu einem kompetenten Versicherungsmakler, da kenn ich zufällig einen ;-)

Comments

  1. Matt says:

    Hallo Manfred,

    ich habe eine spezielle Frage: Ich bin Promotionsstudent und während des gesamten Studiums privat versichert. NUn habe ich zum 1.Juli eine Werkstudentenstelle (kein Vollzeitjob) angenommen. Mein Arbeitgeber muss mich nun in der gesetzlichen zwangsversichern. gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern? Oder kann ich sowohl in der GV als auch in der PKV versichert sein. das wäre zwar blöd weil ich dann doppelte Leistungen zahlen würde, somit könnte ich aber die Leistungen der PKV in Anspruch nehmen.

    BEste Grüsse Matt

  2. manfred says:

    Hallo Matt,

    die Frage ist, wie viel Std., Sie genau arbeiten, bis 20 Std. bleiben Sie in der GKV versicherungsfrei. Bei mehr als 20 Std. fallen Sie in die Versicherungspflicht, es sei den es handelt sich um einen Ferienjob.

    Lesen hierzu folgenden Artikel:
    http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/07/05/schueler-und-der-ferienjob/

    Grüße manfred

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  1. [...] Vor kurzem haben ich in einem Artikel über die Klage einiger Vertreter der Allianz berichtet: [...]

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