Für GKV Mitglieder gelten seit April 2007 neue Abgaberegeln für Arzneien

Juni 1st, 2007 by Gerald | Filed under Gesundheit, Gesundheitsreform, Krankenversicherung.

Die Gesundheitsreform lässt grüssen, erste spürbare Auswirkung sind die Rabattverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Pharmafirmen. In vielen Fällen müssen seit April Kassenpatienten auf ihr gewohntes Arzneimittel verzichten und auf ein rabattiertes Generikum ausweichen. Damit bekommt der Kassenpatient nur noch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel mit günstigerem Preis.

Mit der Gesundheitsreform wurden den Kassen die Möglichkeit eröffnet über Einzelverträge mit Pharmaherstellern Rabatte bei den Arzneimittelpreisen zu vereinbaren.
 
Entscheidend ist nun nicht mehr, was der Arzt als therapeutisch notwendig ansieht, sondern welchen Rabattvertrag die entsprechenden Krankenkasse vereinbart hat. Gegenüber der Zeitung NRZ erklärt Dr. Christoph Herrmann, Pressesprecher der Apotheker in Duisburg “Wir sind dazu verpflichtet, die rabattierten Arzneimittel abzugeben, sofern die Krankenkasse des Patienten bereits Vereinbarungen mit bestimmten Pharmaherstellern getroffen hat”.

Es handle sich aber um ein Präparat, welches “exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstoffmenge enthält”, so der Pressesprecher. Damit werden, nach dem Wusch der Regierung, Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben erzielt.

Die AOK ist Vorreiter, diese hat bereits für ca 43 Wirkstoffe entsprechende Rabattverträge abgeschlossen. Auch andere Krankenkassen (z.B. BEK, DAK, Techniker, GEK sowie die Betriebskrankenkassen) werden mit Rabattverträge nicht lange auf sich warten lassen. Bei diesen Medikamenten handelt es sich um Generika, doch könnte sich der interessierte Laie fragen, was ist den eigentlich ein Generika?

Als Generikum (oder Mehrzahl Generika) bezeichnet man ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits auf dem Markt befindlichen Medikaments, welches unter einem Markennamen vertreiben wird, ist. Das Problem daran ist, dass sich das Generikum von dem Originalpräparat bezüglich der enthaltenen Hilfsstoffen und Herstellungstechnologie unterscheiden kann. Diese Unterschiede können in der Anwendung zu erheblichen Unterschieden in der Verträglichkeit und vermutlich auch in der Wirksamkeit führen.

Der Generika Markt ist in Deutschland sehr übersichtlich, alleine die drei großen Hersteller Ratiopharm, Sandoz/Hexal und Stada vereinen insgesamt rund 60 Prozent Marktanteil auf sich. Diese Firmen sind an diesen Rabattverträgen offensichtlich nicht sonderlich interessiert, deshalb konnte die AOK nur mit kleinen Pharmafirmen (zum Teil Tochterfirmen der drei Großen) Rabattverträge abschließen. Dies führt natürlich zwangsläufig zu Engenpässen bei den rabattierten Medikamenten.

Inzwischen musste das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die neuen Rabattverträge schon verteidigen. Sie nannte Begriffe wie “Billigmedizin” völlig fehl am Platz, dies betonte eine Sprecherin des BMG. Außerdem beteuerte Sie, die Qualität werde nicht leiden.

Ich sage dazu, wohl dem der glaubt. Denken Sie an meine Worte, dies ist erst der Anfang. Das was nach dem Willen dieser Regierung noch ab 2009 folgt, wird noch viel heftiger. Deshalb mein Rat, solange es noch möglich ist in die private Krankenversicherung wechseln. In der PKV sind Sie wenigsten einigermaßen vor diesen Sanktionen geschützt.

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