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	<title>Kommentare zu: Krankentagegeld vs. Berufsunf&#228;higkeit</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-53430</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Oct 2011 17:20:12 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Silvia,
leider sind sie eine der traurigen Beispiele in der Vermittler nicht auf die Thematik Krankentagegeld und Berufsunf&#228;higkeit eingeht. Zu pr&#252;fen w&#228;re, ob der Vermittler haftbar ist, wenn der Vermittler ein Makler war, w&#228;re es durchaus m&#246;glich dass dieser die Sorgfaltspflichten verletzt hat.
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Silvia,<br />
leider sind sie eine der traurigen Beispiele in der Vermittler nicht auf die Thematik Krankentagegeld und Berufsunf&#228;higkeit eingeht. Zu pr&#252;fen w&#228;re, ob der Vermittler haftbar ist, wenn der Vermittler ein Makler war, w&#228;re es durchaus m&#246;glich dass dieser die Sorgfaltspflichten verletzt hat.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Harmssen Silvia</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-53424</link>
		<dc:creator>Harmssen Silvia</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 10:05:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-53424</guid>
		<description>Hallo Manfred, 

danke f&#252;r die Beantwortung der Fragen. Jetzt ist doch wieder alles ganz anders gekommen. Das Gericht hat am 05.10.2011 den Beschluss gefasst,dass das Arbeitsverh&#228;ltnis zum 30.08.2011 normal gek&#252;ndigt ist. Beschlu&#223; wurde sofort rechtskr&#228;ftig, somit hat mein Prozessarbeitsverh&#228;ltnis zum 05.10.2011 geendet. Was ich aber erst am 11.10.11 erfahren habe, da war ich bereits eine Woche krank geschrieben. Jetzt werde ich bis mindestens Ende Jahr krank sein aufgrund einer komplizierten Fu&#223;erkrankung (das hat nichts zu tun mit meiner vorhergehenden Krankheit). 
Da ich nun AU bin, kann ich mich arbeitslos melden. 
Mein ehemaliger AG ist auch raus, weil ich ja entlassen bin. 
Meine PK zahlt kein Kranketagegeld weil die ja seit Mai 2010 sagen ich bin sowieso berufsunf&#228;hig 
Die Rente zahlt nicht, weil ich f&#252;r die nicht erwerbs- bzw. berufsunf&#228;hig bin. 

Jetzt sitze ich also auf dem Trockenen mit fast 1000 € PK. 

Ich wollte Ihnen das nur noch einmal aufzeigen, damit Sie mein Beispiel bei anstehenden Versicherungsabschl&#252;ssen als &quot;Negativbeispiel&quot; anf&#252;hren k&#246;nnen. 

Mit besten Gru&#223; aus dem nebligen ......,

Silvia</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred, </p>
<p>danke f&#252;r die Beantwortung der Fragen. Jetzt ist doch wieder alles ganz anders gekommen. Das Gericht hat am 05.10.2011 den Beschluss gefasst,dass das Arbeitsverh&#228;ltnis zum 30.08.2011 normal gek&#252;ndigt ist. Beschlu&#223; wurde sofort rechtskr&#228;ftig, somit hat mein Prozessarbeitsverh&#228;ltnis zum 05.10.2011 geendet. Was ich aber erst am 11.10.11 erfahren habe, da war ich bereits eine Woche krank geschrieben. Jetzt werde ich bis mindestens Ende Jahr krank sein aufgrund einer komplizierten Fu&#223;erkrankung (das hat nichts zu tun mit meiner vorhergehenden Krankheit).<br />
Da ich nun AU bin, kann ich mich arbeitslos melden.<br />
Mein ehemaliger AG ist auch raus, weil ich ja entlassen bin.<br />
Meine PK zahlt kein Kranketagegeld weil die ja seit Mai 2010 sagen ich bin sowieso berufsunf&#228;hig<br />
Die Rente zahlt nicht, weil ich f&#252;r die nicht erwerbs- bzw. berufsunf&#228;hig bin. </p>
<p>Jetzt sitze ich also auf dem Trockenen mit fast 1000 € PK. </p>
<p>Ich wollte Ihnen das nur noch einmal aufzeigen, damit Sie mein Beispiel bei anstehenden Versicherungsabschl&#252;ssen als &#8220;Negativbeispiel&#8221; anf&#252;hren k&#246;nnen. </p>
<p>Mit besten Gru&#223; aus dem nebligen &#8230;&#8230;,</p>
<p>Silvia</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-52238</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 13:35:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-52238</guid>
		<description>Hallo Gerda,
das ist eine knifflige Frage, die ich so auch nicht beantworten kann, da muss man ganz genau die Bedingungen sowohl der Krankentagegeldversicherers als auch der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung pr&#252;fen.
Grunds&#228;tzlich ist es so, dass die Leistung des Krankentagegeldes(KT)  beendet wird wenn der KT Versicherer feststellt dass BU vorliegt Wird diese nun r&#252;ckwirken festgestellt k&#246;nnte im worst case seitens des KT Versicherers sogar eine R&#252;ckforderung m&#246;glich sein. Ich hatte k&#252;rzlich von einem bekannten erfahren, der beiden Leistungen f&#252;r ein Jahr erhalten hatte. Bisher wurde noch keine R&#252;ckforderung gestellt. Allerdings ist es seitens der BU meist so, dass die BU erst mit dem Antrag auf BU Leistung greift. Von daher ist eine R&#252;ckwirkende Anerkenntnis nur in  den seltenen F&#228;llen m&#246;glich wenn das so in den Bedingungen geregelt ist.
Die PKV leistet nicht gesondert f&#252;r die fehlenden Sozialleistungen, deshalb darf man ja i.d.R bis zu 80 %  des Bruttoeinkomme im KT versichern
Wie gesagt, um das genau zu pr&#252;fen ist das Studium der Versicherungsbedingungen unabdingbar.
Vg
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Gerda,<br />
das ist eine knifflige Frage, die ich so auch nicht beantworten kann, da muss man ganz genau die Bedingungen sowohl der Krankentagegeldversicherers als auch der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung pr&#252;fen.<br />
Grunds&#228;tzlich ist es so, dass die Leistung des Krankentagegeldes(KT)  beendet wird wenn der KT Versicherer feststellt dass BU vorliegt Wird diese nun r&#252;ckwirken festgestellt k&#246;nnte im worst case seitens des KT Versicherers sogar eine R&#252;ckforderung m&#246;glich sein. Ich hatte k&#252;rzlich von einem bekannten erfahren, der beiden Leistungen f&#252;r ein Jahr erhalten hatte. Bisher wurde noch keine R&#252;ckforderung gestellt. Allerdings ist es seitens der BU meist so, dass die BU erst mit dem Antrag auf BU Leistung greift. Von daher ist eine R&#252;ckwirkende Anerkenntnis nur in  den seltenen F&#228;llen m&#246;glich wenn das so in den Bedingungen geregelt ist.<br />
Die PKV leistet nicht gesondert f&#252;r die fehlenden Sozialleistungen, deshalb darf man ja i.d.R bis zu 80 %  des Bruttoeinkomme im KT versichern<br />
Wie gesagt, um das genau zu pr&#252;fen ist das Studium der Versicherungsbedingungen unabdingbar.<br />
Vg<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Gerda Kalinowska</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-52216</link>
		<dc:creator>Gerda Kalinowska</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 08:56:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-52216</guid>
		<description>Guten Tag, 
ich habe eine Frage, da dies hier zum Thema passt.

Ein Arbeitnehmer (PKV-Mitglied) erleidet einen unverschuldeten schweren Privatunfall und ist 3 Jahre AU (durch zahlreiche Befunde und Gutachten best&#228;tigt). In dieser Zeit zahlt die PKV Krankentagegeld in H&#246;he des Nettoeinkommens. Da seitens des Arbeitnehmers nun selbst die 50%Anteile der PKV zu zahlen sind und seitens des Versicherten Ausf&#228;lle der Sozialversicherungbeitr&#228;ge gegeben sind, da der Arbeitgeber diese ja nicht mehr zahlt besteht die Fragestellung, ob man, sobald die Genesung absehbar ist, nicht auch Leistungen seiner privaten Berufsunf&#228;higkeitsversicherung r&#252;ckwirkend in Anspruch nehmen darf? 

Hier h&#246;re/lese ich unterschiedliche Stellungnahmen im Internet.

Beide o.g. Versicherungen sind private Versicherungen. Die H&#246;he der Krankengeldtageleistung aber auch der BU-Leistung ist individuell abgesichert und ebf. ja seitens des Versicherungsnehmers finanziert (Aufpreis). Im Falle, dass der kranke Patient in 3 Monaten, d.h. nach 3 Jahren AU, wieder genesen w&#228;re und seinen Arbeitsplatz wieder antreten wird, k&#246;nnte dieser ja r&#252;ckwirkend seinen Antrag auf BU (private BU) stellen. Ist damit zu rechnen, dass die PKV Leistungen aus 3 Jahren Krankentagegeld r&#252;ckerstattet haben m&#246;chte? In einem Artiekl im Internet verzeichnete ich, dass ein PKV-Mitglied die Option h&#228;tte, die Differenz aus Netto-Lohn (ausgeglichen aus der Krankentagegeldversicherung) und den ihm verloren gegangenen Sozialversicherungs- und PKV-Arbeitgeberanteil sich &#252;ber die BU erstatten lassen k&#246;nnte.

Ich nehme an, dass die PKV keine Leistungen in die Sozialversicherungsbereiche (Arbeitslosenvers./Rentenvers.) f&#252;r den AU-Patienten einzahlt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,<br />
ich habe eine Frage, da dies hier zum Thema passt.</p>
<p>Ein Arbeitnehmer (PKV-Mitglied) erleidet einen unverschuldeten schweren Privatunfall und ist 3 Jahre AU (durch zahlreiche Befunde und Gutachten best&#228;tigt). In dieser Zeit zahlt die PKV Krankentagegeld in H&#246;he des Nettoeinkommens. Da seitens des Arbeitnehmers nun selbst die 50%Anteile der PKV zu zahlen sind und seitens des Versicherten Ausf&#228;lle der Sozialversicherungbeitr&#228;ge gegeben sind, da der Arbeitgeber diese ja nicht mehr zahlt besteht die Fragestellung, ob man, sobald die Genesung absehbar ist, nicht auch Leistungen seiner privaten Berufsunf&#228;higkeitsversicherung r&#252;ckwirkend in Anspruch nehmen darf? </p>
<p>Hier h&#246;re/lese ich unterschiedliche Stellungnahmen im Internet.</p>
<p>Beide o.g. Versicherungen sind private Versicherungen. Die H&#246;he der Krankengeldtageleistung aber auch der BU-Leistung ist individuell abgesichert und ebf. ja seitens des Versicherungsnehmers finanziert (Aufpreis). Im Falle, dass der kranke Patient in 3 Monaten, d.h. nach 3 Jahren AU, wieder genesen w&#228;re und seinen Arbeitsplatz wieder antreten wird, k&#246;nnte dieser ja r&#252;ckwirkend seinen Antrag auf BU (private BU) stellen. Ist damit zu rechnen, dass die PKV Leistungen aus 3 Jahren Krankentagegeld r&#252;ckerstattet haben m&#246;chte? In einem Artiekl im Internet verzeichnete ich, dass ein PKV-Mitglied die Option h&#228;tte, die Differenz aus Netto-Lohn (ausgeglichen aus der Krankentagegeldversicherung) und den ihm verloren gegangenen Sozialversicherungs- und PKV-Arbeitgeberanteil sich &#252;ber die BU erstatten lassen k&#246;nnte.</p>
<p>Ich nehme an, dass die PKV keine Leistungen in die Sozialversicherungsbereiche (Arbeitslosenvers./Rentenvers.) f&#252;r den AU-Patienten einzahlt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-52049</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 15:19:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-52049</guid>
		<description>Hallo Britt,
sie waren nicht berufsunf&#228;hig sondern arbeitsunf&#228;hig, zumal es wegen der Ursache von vornherein das ende  Arbeitsunf&#228;higkeit absehbar war. Ich denke dass eine K&#252;ndigung in einem solchen Fall nicht vor Gericht Bestand h&#228;tte. Ich habe von einem Fall geh&#246;rt, wo 7 Jahre KT bezahlt wurde, bis der Versicherer die KT Leistung wegen BU eingestellt hat. Dennoch ist das ein reales Problem, kommt i.d.R.  aber erst nach einer l&#228;ngeren KT Leistung in Betracht. Wann, das obliegt dem Versicherer deshalb ist es wichtig diese Frage im Rahmen der PKV Beratung zu besprechen.
Es darf nur das KT an sich beendet werden, f&#252;r die PKV gilt ja der K&#252;ndigungsverzicht au&#223;erdem greift ja auch die allg. Versicherungspflicht. 
Ja, es gibt da unterschiedliche M&#246;glichkeiten diese Problematik zu l&#246;sen.
Es gibt Versicherer welche dann entweder KT oder BU leisten wenn die BU beim selben Versicherer abgeschlossen ist. Ich habe auch noch eine Ausweichl&#246;sung, wo der BU Versicherer, wenn das KT die Leistung wegen BU einstellt, f&#252;r 2 Jahre ein &#220;bergangsgeld zahlt, bis die Pr&#252;fung der BU vorgenommen wird. Nach 2 Jahren sollte diese Frage abschlie&#223;end gekl&#228;rt sein. Wichtig ist auch in diesem Falle sich genau mit den Bedingungen auseinander zu setzten oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen, gut dass ich da zuf&#228;llig einen kenne:-)

Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Britt,<br />
sie waren nicht berufsunf&#228;hig sondern arbeitsunf&#228;hig, zumal es wegen der Ursache von vornherein das ende  Arbeitsunf&#228;higkeit absehbar war. Ich denke dass eine K&#252;ndigung in einem solchen Fall nicht vor Gericht Bestand h&#228;tte. Ich habe von einem Fall geh&#246;rt, wo 7 Jahre KT bezahlt wurde, bis der Versicherer die KT Leistung wegen BU eingestellt hat. Dennoch ist das ein reales Problem, kommt i.d.R.  aber erst nach einer l&#228;ngeren KT Leistung in Betracht. Wann, das obliegt dem Versicherer deshalb ist es wichtig diese Frage im Rahmen der PKV Beratung zu besprechen.<br />
Es darf nur das KT an sich beendet werden, f&#252;r die PKV gilt ja der K&#252;ndigungsverzicht au&#223;erdem greift ja auch die allg. Versicherungspflicht.<br />
Ja, es gibt da unterschiedliche M&#246;glichkeiten diese Problematik zu l&#246;sen.<br />
Es gibt Versicherer welche dann entweder KT oder BU leisten wenn die BU beim selben Versicherer abgeschlossen ist. Ich habe auch noch eine Ausweichl&#246;sung, wo der BU Versicherer, wenn das KT die Leistung wegen BU einstellt, f&#252;r 2 Jahre ein &#220;bergangsgeld zahlt, bis die Pr&#252;fung der BU vorgenommen wird. Nach 2 Jahren sollte diese Frage abschlie&#223;end gekl&#228;rt sein. Wichtig ist auch in diesem Falle sich genau mit den Bedingungen auseinander zu setzten oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen, gut dass ich da zuf&#228;llig einen kenne:-)</p>
<p>Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Britt</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-52047</link>
		<dc:creator>Britt</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 19:21:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-52047</guid>
		<description>Hallo Manfred, 

ein interessanter Hinweis. Allerdings sind meine Erfahrungen mit dem zitierten § 2 andere: W&#228;hrend meiner zwei Schwangerschaften war ich l&#228;nger als sechs Monate berufsunf&#228;hig und erhielt beide Male weder die &quot;Androhung&quot; noch tats&#228;chlich die K&#252;ndigung des KT-Tarifs. 

Habe ich es richtig verstanden, dass das gesamte Versicherungsverh&#228;ltnis gek&#252;ndigt wird und nicht nur der KT-Tarif? Das w&#228;re ja ein Ding. 

Wenn die zitierten Bedingungen &quot;Musterbedingungen&quot; sind, hei&#223;t dies, dass es durchaus Bedingungen bei ausgew&#228;hlten Versicherern gibt, die diese nicht anwenden bzw. einfach andere haben?

Beste Gr&#252;&#223;e, Britt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred, </p>
<p>ein interessanter Hinweis. Allerdings sind meine Erfahrungen mit dem zitierten § 2 andere: W&#228;hrend meiner zwei Schwangerschaften war ich l&#228;nger als sechs Monate berufsunf&#228;hig und erhielt beide Male weder die &#8220;Androhung&#8221; noch tats&#228;chlich die K&#252;ndigung des KT-Tarifs. </p>
<p>Habe ich es richtig verstanden, dass das gesamte Versicherungsverh&#228;ltnis gek&#252;ndigt wird und nicht nur der KT-Tarif? Das w&#228;re ja ein Ding. </p>
<p>Wenn die zitierten Bedingungen &#8220;Musterbedingungen&#8221; sind, hei&#223;t dies, dass es durchaus Bedingungen bei ausgew&#228;hlten Versicherern gibt, die diese nicht anwenden bzw. einfach andere haben?</p>
<p>Beste Gr&#252;&#223;e, Britt</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Über die Wichtigkeit der Beratung zum Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung (PKV) - Manfreds Makeleien</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-50980</link>
		<dc:creator>Über die Wichtigkeit der Beratung zum Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung (PKV) - Manfreds Makeleien</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 18:25:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-50980</guid>
		<description>[...] Wie ich in meinem Artikel vom 18.06.2007 zum Thema Berufsunf&#228;higkeit vs. Krankentagegeld schon hingewiesen habe, wird das Krankentagegeld in der PKV nur bis zur Feststellung der Berufsunf&#228;higkeit gezahlt. Hier gibt es auf Seiten der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung L&#246;sungen weil die Definition, was denn nun Berufsunf&#228;higkeit bedeutet, zwischen der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung und dem Krankentagegeld in der PKV abweichen. Ist deshalb das Krankentagegeld nun nicht zu empfehlen? Oder ist das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gar die bessere L&#246;sung? Das Krankengeld in der GKV kam ja unl&#228;ngst, wie ich in meinem letzten Artikel vom 10.01.2009 berichtet habe, heftig ins Gerede. Bisher habe ich noch keine weiteren Informationen dar&#252;ber erhalten, wie das nun mit dem Krankengeld in der GKV weitergehen soll. Wie dem auch sei, die maximale Leistungsdauer f&#252;r ein und dieselbe Erkrankung liegt beim Krankengeld in der GKV bei 78 Wochen, danach wird die Leistung eingestellt. Dabei ist es gleich ob eine Berufsunf&#228;higkeit vermutet wird oder nicht. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Wie ich in meinem Artikel vom 18.06.2007 zum Thema Berufsunf&#228;higkeit vs. Krankentagegeld schon hingewiesen habe, wird das Krankentagegeld in der PKV nur bis zur Feststellung der Berufsunf&#228;higkeit gezahlt. Hier gibt es auf Seiten der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung L&#246;sungen weil die Definition, was denn nun Berufsunf&#228;higkeit bedeutet, zwischen der Berufsunf&#228;higkeitsversicherung und dem Krankentagegeld in der PKV abweichen. Ist deshalb das Krankentagegeld nun nicht zu empfehlen? Oder ist das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gar die bessere L&#246;sung? Das Krankengeld in der GKV kam ja unl&#228;ngst, wie ich in meinem letzten Artikel vom 10.01.2009 berichtet habe, heftig ins Gerede. Bisher habe ich noch keine weiteren Informationen dar&#252;ber erhalten, wie das nun mit dem Krankengeld in der GKV weitergehen soll. Wie dem auch sei, die maximale Leistungsdauer f&#252;r ein und dieselbe Erkrankung liegt beim Krankengeld in der GKV bei 78 Wochen, danach wird die Leistung eingestellt. Dabei ist es gleich ob eine Berufsunf&#228;higkeit vermutet wird oder nicht. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Krankentagegeld vs Berufsunfähigkeit - Manfreds Makeleien</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-48945</link>
		<dc:creator>Krankentagegeld vs Berufsunfähigkeit - Manfreds Makeleien</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Jul 2008 17:19:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-48945</guid>
		<description>[...] Was soll ich nun dazu sagen, meinen ersten Artikel zu diesem Thema habe ich schon unter Krankentagegeld vs. Berufsunf&#228;higkeit vor etwa einem Jahr geschrieben. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Was soll ich nun dazu sagen, meinen ersten Artikel zu diesem Thema habe ich schon unter Krankentagegeld vs. Berufsunf&#228;higkeit vor etwa einem Jahr geschrieben. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-45315</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Mar 2008 21:01:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-45315</guid>
		<description>Hallo Friedrich,
da muss ich einiges klarstellen:
1. in den alten BU -Bedinungen war die Verweisklausel noch schlechter als heute, denn da war auch noch die abstrakten Verweisung enthalten
2. ist davon auszugehen, dass die BU Rente nur bis zum 60 ten Lebensjahr abgeschlossen war und deshalb die BU Rente beendete wurde
3. Ich denke dass ein neuer Antrag auf EU /BU rente bei der Deutschen Rentenversicherung Sinn macht, m&#246;glicherweise ist auch eine Klage sinnvoll
4. Die KT Zahlung ist entweder aus Kulanz, oder man hat &quot;vergessen&quot; die PKV von der BU zu unterrichten, dann kann es ein Problem geben, das hat nicht mit der Versicherungszeit zu tun.
5. Ob eine BU von welcher Seite auch immer anerkannt wurde, spielt in den Beendigungsgr&#252;nden keine Rolle. Das ist ja das Problem was ich immer wieder aufwerfe, die Definition der BU ist im KT eine andere als in der BU. Das KT will die BU so schnell wie m&#246;glich anerkennen, deshalb ist man nach dieser Definition sehr schnell BU, weil hier die beendigung nach §15 MB/KT m&#246;glich ist. W&#228;hrend die BU Versicherung die BU so sp&#228;t wie m&#246;glich anerkennen m&#246;chte, weil dies ja den Leistungsanspruch begr&#252;ndet.
Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Friedrich,<br />
da muss ich einiges klarstellen:<br />
1. in den alten BU -Bedinungen war die Verweisklausel noch schlechter als heute, denn da war auch noch die abstrakten Verweisung enthalten<br />
2. ist davon auszugehen, dass die BU Rente nur bis zum 60 ten Lebensjahr abgeschlossen war und deshalb die BU Rente beendete wurde<br />
3. Ich denke dass ein neuer Antrag auf EU /BU rente bei der Deutschen Rentenversicherung Sinn macht, m&#246;glicherweise ist auch eine Klage sinnvoll<br />
4. Die KT Zahlung ist entweder aus Kulanz, oder man hat &#8220;vergessen&#8221; die PKV von der BU zu unterrichten, dann kann es ein Problem geben, das hat nicht mit der Versicherungszeit zu tun.<br />
5. Ob eine BU von welcher Seite auch immer anerkannt wurde, spielt in den Beendigungsgr&#252;nden keine Rolle. Das ist ja das Problem was ich immer wieder aufwerfe, die Definition der BU ist im KT eine andere als in der BU. Das KT will die BU so schnell wie m&#246;glich anerkennen, deshalb ist man nach dieser Definition sehr schnell BU, weil hier die beendigung nach §15 MB/KT m&#246;glich ist. W&#228;hrend die BU Versicherung die BU so sp&#228;t wie m&#246;glich anerkennen m&#246;chte, weil dies ja den Leistungsanspruch begr&#252;ndet.<br />
Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Friedrich</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/comment-page-1/#comment-45200</link>
		<dc:creator>Friedrich</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 11:32:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/#comment-45200</guid>
		<description>Hallo Manfred,

hier nun ein Fall, der auch vorkommen kann :
Alter des Betroffenen : nun 59 Jahre, Krebserkrankung.
- private BUZ erkennt Berufsunf&#228;higkeit an (alter Vertrag ohne Verweisungsklausel), und zahlt nur bis zur Beendigung des sechszigsten Lebensjahres Versicherungsleistungen aus der BUZ.
- Rentenanstalt erkennt &#252;berhaupt nichts an, weder Erwerbs- noch Berufsunf&#228;higkeit . Allerdings wurde wegen erneuter Krankheit noch kein neuer Antrag auf Zahlung dieser staatlichen Rente gestellt.
- PKV zahlt aber Krankentagegeld, vermutlich auch aus Kulanz bei einem langj&#228;hrig Versicherten.

Nun stellt sich folgende Frage :
Gilt der Beendigungsgrund nach § 15 auch in diesem widerspr&#252;chlichen Fall   bez&#252;glich staatlich/privater Anererkennung der BU ?

Was meinen Sie ? Vielen Dank im Voraus,
Friedrich</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>hier nun ein Fall, der auch vorkommen kann :<br />
Alter des Betroffenen : nun 59 Jahre, Krebserkrankung.<br />
- private BUZ erkennt Berufsunf&#228;higkeit an (alter Vertrag ohne Verweisungsklausel), und zahlt nur bis zur Beendigung des sechszigsten Lebensjahres Versicherungsleistungen aus der BUZ.<br />
- Rentenanstalt erkennt &#252;berhaupt nichts an, weder Erwerbs- noch Berufsunf&#228;higkeit . Allerdings wurde wegen erneuter Krankheit noch kein neuer Antrag auf Zahlung dieser staatlichen Rente gestellt.<br />
- PKV zahlt aber Krankentagegeld, vermutlich auch aus Kulanz bei einem langj&#228;hrig Versicherten.</p>
<p>Nun stellt sich folgende Frage :<br />
Gilt der Beendigungsgrund nach § 15 auch in diesem widerspr&#252;chlichen Fall   bez&#252;glich staatlich/privater Anererkennung der BU ?</p>
<p>Was meinen Sie ? Vielen Dank im Voraus,<br />
Friedrich</p>
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