Nun beginnen bald die großen Ferien und der eine oder andere Schüler denkt darüber nach, wie das Taschengeld mit einem Ferienjob aufgebessert werden kann, doch wie sind diese Einkünfte in Bezug auf Sozialversicherungsabgaben zu werten?
Den sozialversicherungsfreien 400 Euro Job kennen wir, dieser bleibt für den Arbeitnehmer angabenfrei. Der Arbeitgeber muss allerdings Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen abführen.
Bei Ferienjobs dürfen Schüler sogar mehr als 400 Euro im Monat verdienen, es besteht keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung. Schüler dürfen in den Ferien unbegrenzt Geld verdienen, ohne dass diese Einkünfte sozialversicherungspflichtig werden.
Einzige Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung als kurzfristig anzusehen ist. Diese Kurzfristigkeit bedeutet, dass das Beschäftigungsverhältnis im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist.
Dennoch muss der Beginn und das Ende der Beschäftigung, von Schüler welche bereits 16 Jahr alt sind, der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden.



Hallo,
ich habe gerade mein Abitur gemacht und arbeite in den Ferien (zwischen Schule und Stdium) in einer Firma als Ferienarbeiterin. Dort verdiene ich mehr als 478Euro/monatl.. Habe ich dennoch einen Anspruch auf meine Halbwaisenrente für diesen Zeitraum?