Die VVG Reform

Aber zuerst mal, was bedeutet VVG überhaupt, wird sich der interessierte Laie fragen. VVG bedeutet Versicherungsvertragsgesetz, dieses wurde am 30.05.1908 in Kraft gesetzt. Im VVG werden grundlegende Regelungen bestimmt z.B. was ist ein Versicherungsschein. Weiterhin werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien (Versicherung und Kunde) bestimmt.

Das diese “Oma“ nach nun fast 100 Jahren reformbedürftig ist steht wohl außer Frage. Allerdings werden um Details zwischen den Lobbyverbänden und der Regierung heftig gerungen. Die Regierung und auch die Verbraucherschützer verlangen, z.B. das der Kunde alle möglichen Informationen vor dem Vertragsabschluß erhält. Dass der Kunde im Sinne des Verbraucherschutzes über alle wichtigen Eigenschaften der Versicherung informiert sein soll ist ja grundsätzlich lobenswert.

Im neuen VVG soll nun m. E. die sehr unsinnige Vorschrift gelten, dass der Kunde die allg. Versicherungsbedienungen, die Verbraucherschutzinformationen, die tariflichen Leistungsaussagen usw, soweit ich das bisher mitbekommen habe, 3 Tage vor dem Vertragsabschluß erhält. Das bedeutet, der Kunde überlegt noch und erhält vor den Vertragsabschluss einen ganzen Container an Papier, welches i.d.R. überhaupt nicht gelesen wird. Oder haben sie schon mal alle oben erwähnten Informationen zu einer Versicherung gelesen?

Das haben nun die Damen und Herren Politiker, welche dieses Gesetz verabschieden müssen auch verstanden und was passiert, es muss ein zusätzlichen Informationsblatt her, in dem die wesentlichen Dinge der oben erwähnten Unterlagen stehen, also noch ein „Buch“ mehr. Ich glaub ich kauf mir einen LKW (für das ganze „nutzlose“ Papier) um zukünftig meine Mandanten zu beraten.

Ein großer Aufschrei geht immer noch durch die Versicherungswirtschaft, weil im VVG die Offenlegung der Abschlusskosten im € vorgeschrieben werden soll.

Ja – auch der Abschluss einer Versicherung kostet Geld und der Vermittler ist nicht nur zum Vergnügen bei seinen Kunden. Alle Versicherer holen sich natürlich die Abschluss- und Verwaltungskosten über die Prämien von den Kunden. Da aber im Allgemeinen kein Geld für die Beratung verlangt wird, sieht es vermeintlich so aus, als ob die Beratung kostenlos wäre.

Nun wird gar von einem „sinnlosen Wettbewerb um die geringsten Abschlusskosten” von dem Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) gesprochen. Man solle „unseriöse Modelle zur Kostenverschleierung” gar nicht erst Tür und Tor öffnen.
Auch diese Diskussion finde ich in keiner Weise zielführend, mir persönlich sind die Kosten einer Police relativ gleich, die Versicherung muss die von dem Mandanten gewünschten Absicherungen beinhalten. Würden Sie eine Versicherung wählen welche nicht den gewünschten Versicherungsumfang hat, nur weil die Kosten günstiger sind? Ich meine das ist Blödsinn.

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