Der Knüppel aus dem Sack

Die Private Krankenversicherung Continentale hatte angekündigt mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform vorzugehen und den seit 1. Juli geltenden Aufnahmezwang der Nichtversicherten, welche der PKV zuzuordnen sind, mit einer eigenen Interpretation auszulegen. Der Vorstandschef Rolf Bauer sagte dazu in der FTD: “Wir können die Nichtversicherten nicht besser stellen als unsere anderen Kunden.” Es werden zwar Menschen ohne Versicherungsschutz aufgenommen, aber die Kosten für bereits begonnene Behandlungen würden, auf Grund der üblichen Wartezeiten, nicht übernommen. Die Wartezeiten sind in der privaten Krankenversicherung eine der ganz normalen Regelungen.

Nun holt die Bundesregierung den Knüppel aus dem Sack, die Continentale würde sich in diesem Punkt der Gesundheitsreform entziehen. Die Continentale soll nun durch die BaFin gezwungen werden, die Vorgaben der Gesundheitsreform umzusetzen. Dazu erklärte Torsten Albig, Sprecher des Bundesfinanzministeriums, der FTD: “Wir werden prüfen, ob wir der Aufsichtsbehörde BaFin eine Anweisung geben, gegen die Continentale und deren Auslegung der Geschäftsbedingungen vorzugehen.” Weiter erklärte Herr Albig, die BaFin könne das Unternehmen zwingen, die Vorgaben der Gesundheitsreform umzusetzen. Derzeit befinde sich der Vorgang noch in der Abstimmung zwischen dem Finanz-, Justiz- und Gesundheitsministerium.

Wie ich schon die ganze Zeit erwartet habe, wird über die Gesundheitsreform das Verfassungsgericht zu entscheiden haben. Im Grunde ist das doch ein Witz, wenn es nicht so ernst wäre. Die Auswirkungen dieser Reform sind etwa so, als würde die Bundesregierung beschließen, dass z. B die Bäckereien verpflichtet werden jedem hungrigen Menschen der vorbeikommt und kein Geld hat die Semmeln kostenlos oder billiger zu geben.

Comments

  1. os says:

    Das Beispiel mit der Bäckerei, dem Hungrigen und den Semmeln ist gerade falsch:

    Jemand der kein Einkommen hat, wird vom Staat unterstützt, damit er sich seine Semmeln kaufen kann. Und er kann in jeder Bäckerei einkaufen.

    Wer arm, krank, nicht krankenversichert und nicht der GKV zuzuordnen ist, hatte bislang keine Chance, eine Krankenversicherung zu bekommen. Nicht krankenversichert zu sein bedeutet im Extremfall den Tod. Und diese unmögliche Situation hat die Gesundheitsreform beseitigt.

    Vor diesem Hintergrund wird jedwelche private Krankenversicherung, die meint vor dem Bundesverfassungsgericht herumquerulieren zu müssen, sich genau dort eine “blutige Nase” holen. Wenigstens haben wir dann ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Sache.

  2. manfred says:

    Hallo OS,

    das ist Ihre Sichtweise, man kann das ganze auch aus einem anderen Blickwinkel sehen. Eine große Frage ist: Wo kommen denn die Nichtversicherten her, bzw. seit wann gibt es denn Nichtversicherte? Habe Sie sich darüber schon mal Gedanken gemacht?

    Nichtversicherte wurden mit Einführung der Harz Reformen „geboren“. Vorher gab es keine Nichtversicherten, diese waren zur Not über die Sozialhilfe versichert. Hier wurde geprüft, ob der Sozialhilfeempfänger oder ein Angehöriger leistungspflichtig ist. Nun wurde dieses System zum Grossteil abgeschafft und damit die Nichtversicherten „geboren“, welche nun Anspruchsteller sich. Das Problem, welches auf die Krankenversicherung zukommt ist die Tatsache, dass die Krankenversicherung, gleich ob GKV oder PKV(ab 2009), keinen Versicherten mehr kündigen kann. Das bedeutetet, sie brauchen dann keine Beiträge mehr zahlen und haben dennoch Anspruch (wenn auch nur für Notfallbehandlungen) auf Leistung aus der Krankenversicherung. Damit hat der Staat Sozialhilfeleitungen (welche durchaus notwendig sind) auf die mehr oder weniger kleinen Kollektive der Krankenversicherung übertragen. Eine Zahlungspflicht seitens der Angehörigen wird, soweit ich informiert bin, nicht mehr geprüft. Das grenzt meiner Ansicht nach an Verstaatlichung der Krankenversicherung, ich sage dazu nur wehret den Anfängen.

    Grüße manfred

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