Wenn eine werdende Mutter ihr Kind nicht in einer als „Krankenhaus“ anerkannten Einrichtung zur Welt bringt, müssen die Eltern sämtliche Kosten in Sachen Verpflegung, usw. aus eigener Tasche bezahlen. So urteilte das Bundes-Sozialgericht (BSG) am 21. Februar 2006 (Az.: B 1 KR 34/04).
Ausschlaggebend für diesen Beschluss war ein Rechtsstreit zwischen einer Mutter und ihrer Krankenkasse, der Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK). Die DAK war zwar anfangs bereit, für die Kosten der Hebammen aufzukommen, wollte jedoch mit den restlichen Kosten, die immerhin 354€ betrugen, nichts zu tun haben. Ein wichtiges Kriterium, ob eine medizinische Einrichtung in den Krankenhausplan aufgenommen werden, ist die Leitung eines Arztes. Der Knackpunkt jedoch ist die Tatsache, dass das Kind in einem von Hebammen betriebenen Entbindungsheim das erste Mal das Licht erblickte. Dieses ist nach § 30 Gewerbeordnung dazu befugt Geburten zu leiten, jedoch handelt es sich dabei offiziell um kein Krankenhaus.
Das Sozialgericht Altenburg sprach das Urteil zu Gunsten der Klägerin. Die Richter beriefen sich auf Paragraph 197 Reichsversicherungsordnung und wiesen somit das, für die Zahlungsverweigerung von der Kasse genannte Argument, es handelte sich bei dem Geburtsort nicht um ein anerkanntes Geburtshaus, zurück.
Bei der von der DAK eingeleiteten Revision wendete sich jedoch das Blatt. Dabei beriefen sie sich auf §§ 107 und 108 SGB V, in dem es heißt, dass sich eine Frau während der Geburt in einem Krankenhaus befinden müsse, um überhaupt Ansprüche auf die Kostendeckung an die Krankenkasse geltend machen zu können. Dem gab das Bundes-Sozialgericht statt, da der Geburtsort wie oben beschrieben nicht im Krankenhausplan eingetragen war.
Um bei diesem Wirrwarr überhaupt den Durchblick zu bekommen hat die DAK einen Online-Dienst eingerichtet, in dem einige für die Entbindung anerkannte Krankenhäuser eingetragen sind. So lässt sich der Stress mit dem bürokratischen Kindergarten (hoffentlich) vermeiden.
So etwas kann Ihnen, werte Leser, nicht so leicht passieren, wenn Sie bei einer guten privaten Krankenversicherung versichert sind. Weitere Infos zum Thema private Krankenversicherung gibt es hier auf PKV Financial.



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