Geld oder Leben!

August 8th, 2007 by Manuel | Filed under Gesundheit, Krankenversicherung.

Es ist kein Geheimnis, das gesetzliche Kassenpatienten bestimmte Medikamente oder Behandlungen aus Budgetgründen nicht bekommen oder Unsummen aus eigener Tasche bezahlen müssen, obwohl genau diese Wirkstoffe oder Maßnahmen eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, bzw. eine Heilung bewirkt.

So ähnlich erging es einer 58 Jahre alten Frau, die an Brustkrebs erkrankte. Anstatt mit einer Chemotherapie zu beginnen, wollte sie es mit einem Medikament namens Herceptin probieren. Die Erfolgschancen sind rosig (die Wahrscheinlichkeit, dass sich während der Behandlung Metastasen bilden sinkt statistisch gesehen um 50%) und das Präparat ist teuer- 800€ ist der Preis für eine Packung des Wirkstoffes, die für eine effektive Behandlung bei weitem nicht ausreicht. Da sich bei dem Krebs noch keine Metastasen gebildet haben, verweigerte die Krankenkasse jedoch die Kostenübernahme des Heilmittels.

Mit dieser Sparpolitik stößt die Krankenkasse natürlich auf wenig Verständnis, was sich mit folgender Aussage von Ärztin Julia Herrenberg auf den Punkt bringen lässt: “Ich kann einer Frau mit Brustkrebs nicht erklären, weshalb sie ausgerechnet dieses Medikament nicht bekommen soll”. Bei einer gewöhnlichen Chemotherapie liegen ihrer Meinung nach die Erfolgschancen bei ca. 5 – 8%.

Aber es weht ein „neuer“ Wind in dieser Angelegenheit. Bei einem Gerichtsverfahren im letzten Monat des Jahres 2005 (Az.: 1 BvR 347/98) hat es sich gezeigt, dass man den Rechtsweg nicht außer Acht lassen sollte, wenn man zu seinem Recht kommen möchte. In dem gesprochenem Urteil hieß es, dass die Krankenkasse nicht automatisch von der Bezahlung benötigter Medizin befreit ist, bloß weil es bei den Medikamenten keine vorschriftsmäßig legitimierte praktische Handhabung des Wirkstoffes vorliegt. Dies könnte ein Hoffnungsschimmer für vor allem chronisch kranke Menschen sein, die einen großen teil ihrer Medizin selbst zahlen müssen, wenn sie überhaupt etwas erstattet bekommen.

Bei einem anderen Rechtsspruch (Az.: B 1 KR 7/05 R) hieß es, dass eine Anerkennung auf dem deutschen Markt keine Vorraussetzung für die Kostendeckung lebenswichtiger Medizin sei, wenn kein (in Sachen Zulassung und Wirkungsgrad) alternativer Wirkstoff vorhanden sei. Der Meinung der Anwältin namens Iris Ahmadi stehe eine Entspannung der momentanen Rechtslage durch den Beschluss der Karlsruher Richter kurz bevor. Sie empfiehlt den Betroffenen die Gegenwehr mit Hilfe eines Sozialgerichtsverfahrens, was an sich kostenlos ist. Und auch die Anwälte zeigen sich gegenüber den Patienten sehr kulant und bieten den Beitragszahlern einen verbilligten Rechtsschutz. Und wenn das Urteil zu Gunsten des Klägers (Patienten) ausfällt, dann muss die beklagte Krankenkasse auch noch die Anwaltskosten decken.

Um sich bei solchen Auseinandersetzungen finanziell abzusichern, wird eine Rechtsschutzversicherung immer sinnvoller. Für Níchtselbständige gibt es auf der Sachversicherung-Online dazu einen Marktvergleich.

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